Protokoll der Sitzung vom 21.03.2019

Noch ein Weiteres kommt in dieser Situation und in dieser Diskussion deutlich zu kurz: Wer aus der Gesellschaft raucht denn? Das sind meistens die sozial Schwächeren, liebe SPD.

(Karl Schultheis [SPD]: Sie haben die Migran- ten vergessen!)

Sie schreiben sich zwar auf die Fahne, dass die Idee von Ihnen kommt, aber die Idee kommt nicht von Ihnen. Die Idee kommt von der Bundesärztekammer. Sie haben es meinetwegen als Erste aufgegriffen. Aber wer raucht denn? Es sind die sozial Schwächeren.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Nein, das kann man so nicht sagen!)

Zwei Drittel der Menschen sind doch auch dafür, nicht im Auto zu rauchen. Denen wollen Sie jetzt verbieten, im Auto zu rauchen – völlig folgerichtig. Wir wären zum Beispiel auch dafür. Dann nehmen Sie ihnen, wenn Sie sie mit der Zigarette im Auto erwischen, 25 Euro ab. Ja, prima. Das haben Sie ja toll gemacht. Vielleicht denken Sie daran, dass Zigaretten

(Michael Hübner [SPD]: Eh schon teuer sind!)

ein abhängig machendes Mittel sind, dass es eine Zigarettensucht gibt. Den Leuten 25 Euro wegzunehmen, reicht einfach nicht.

(Zuruf von Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD])

Vielleicht helfen Sie diesen Menschen dabei, tatsächlich aus der Sucht auszusteigen. Vielleicht nehmen Sie ihnen nicht einfach nur 25 Euro ab, sondern helfen den Suchtkranken auch dabei, mit dem Rauchen aufzuhören; denn zwei Drittel der Suchtkranken sagen doch selbst, sie wollen, wenn ihre Kinder mit im Auto sind, nicht rauchen. Das ist doch schon so.

Daher: Hätten Sie diese wenigen Fehler nicht gemacht, hätten Sie uns vorher einmal gefragt, hätten wir Ihnen gerne zugestimmt. So müssen wir uns leider enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Laumann jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde, es ist alles gesagt. Ich habe gerade mit dem Kollegen Stamp besprochen, dass wir jetzt die Bundesratsinitiative vorbereiten werden.

Neben dem Rauchverbot, wenn Kinder im Auto sind, gehört in diesen Bundesratsantrag auch, dass wir die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bitten bzw. beauftragen, noch mehr für die Aufklärung zu tun. Das ist ja nun die Stelle in Deutschland, die die meiste Power für diese Fragen hat.

Aus Sicht eines Gesundheitsministers kann ich mich für diese Initiative nur bedanken. Es ist einfach vernünftig, das so zu sehen und so zu machen.

Wie gesagt, wir werden diese Sache dann auf den Weg bringen und in Gesprächen mit anderen Landesregierungen versuchen, eine Mehrheit für diesen Antrag zu bekommen. – Danke schön.

Herr Minister Laumann, Entschuldigung, ich wollte Sie unterbre

chen. Das habe ich jetzt auch noch in der Abmoderation getan. Es gibt bei Herrn Kollegen Maelzer den Wunsch nach einer Zwischenfrage.

Ja.

Gut.

Vielen Dank, Herr Minister. Sie haben mir eben, als ich gesprochen habe, etwas zugeraunt. Dann kriegen wir das auch hin und sind da optimistisch. Das finde ich gut.

Ich wollte nur noch eine inhaltliche Frage stellen, weil das in dem Antrag nicht so explizit aufgeführt ist. Es geht um die Dimension von E-Zigaretten und Verdampfern. Wären Sie denn auch, ähnlich wie Kollege Kamieth, der Auffassung, dass eine Bundesratsinitiative eben nicht nur für Zigaretten oder Zigarren gilt, sondern auch für E-Zigaretten und Verdampfer?

Wenn es so sein sollte, dass auch E-Zigaretten gefährlich für Kinder sind, gehört das da mit rein. Ich kann das zurzeit fachlich nicht beurteilen, tut mir leid. Aber das gehört ja mit zur Prüfung einer solchen Bundesratsinitiative. Ich bin in der Frage sehr offen. Ich denke, dass wir auch dieses Problem fachlich vernünftig lösen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht vor. Damit

schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, haben, wie Sie wissen und mehrfach gehört haben, direkte Abstimmung beantragt. Die führen wir durch. Wer also dem Inhalt des Antrags mit der Drucksachennummer 17/5368 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU, die SPD, die FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Niemand im Haus. Die Enthaltungen liegen demzufolge bei der AfD-Fraktion.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Damit ist der Antrag Drucksache 17/5368 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.

Ich rufe auf:

9 Tierschutz an Schlachthöfen in Nordrhein

Westfalen verbessern!

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5382

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion der Grünen Herr Kollege Rüße das Wort.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jedes Jahr werden in Deutschland nach Schätzungen 200.000 Rinder so unzureichend betäubt, dass sie bei Bewusstsein zur Schlachtung gelangen.

Jedes Jahr wird auch jedes 100. Schwein in Deutschland, das geschlachtet wird, so schlecht betäubt, dass es noch Reflexe zeigt, atmet und vielleicht sogar noch quiekt, wenn es in den Brühkessel gelangt. 1 % der Schweine, das klingt erst mal nicht nach viel. Es handelt sich dabei aber in der Summe um 500.000 Tiere, die Leid ausgesetzt sind, das an der Stelle unbedingt zu vermeiden ist.

In der Tierschutz-Schlachtverordnung heißt es:

„Tiere sind so zu betäuben, dass sie schnell und unter Vermeidung von Schmerzen oder Leiden in einen bis zum Tod anhaltenden Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt werden.“

Diese gesetzliche Bestimmung wird in Deutschland auf unseren Schlachthöfen hunderttausendfach im Jahr verletzt.

Jetzt fragen Sie sich: Warum erzähle ich Ihnen das eigentlich? Der Hintergrund ist klar: Wir haben im letzten Plenum den Antrag zur Videoüberwachung auf Schlachthöfen behandelt. Ich möchte damit klarmachen, dass wir mit der Videoüberwachung allein nicht weiterkommen werden, um tatsächlich den Tierschutzstandard auf den Schlachthöfen durchzusetzen.

Ich glaube, wir brauchen ein ganzes Paket an Maßnahmen, um endlich dahin zu kommen, dass die Tiere so geschlachtet werden, wie es sich die Gesellschaft vorstellt, wie es in diesem Land erwartet wird, und dass wir dann tatsächlich die Gesetze in diesem Land einhalten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Videoüberwachung ist ein richtiger Schritt. Das haben wir Grüne an der Stelle immer unterstützt. Aber genau diese Fehler, die beim Betäuben der Tiere und beim Entblutungsstich gemacht werden, werden Sie natürlich mit einer Videokamera nicht entdecken. Sie werden die ganz groben Verletzungen, wie in Bad Iburg, mit der Videokamera aufde

cken und hoffentlich auch verhindern. Aber die Feinheiten, die genauso problematisch sind, werden Sie damit nicht entdecken können.

Wir haben eine Große Anfrage zum Tierschutz in der Landwirtschaft gestellt. Es sind Antworten zum gesamten Komplex „Schlachthöfe“ gekommen. Das, was wir als Maßnahmenpaket vorschlagen, ergibt sich ein Stück weit aus diesen Antworten.

Ich will ein paar Punkte erwähnen:

Erstens. Der wichtigste Faktor, der zu den Tierschutzverletzungen führt, ist für uns das Akkordsystem auf den Schlachthöfen. Wir Grüne verlangen, dass der Akkord aus den sensiblen Bereichen – Zutrieb, Betäubung, Tötung – herausgenommen wird. Er hat da nichts verloren.

Ich will nur ein Beispiel nennen: Wenn ein Rind getötet wird, vergeht von der Betäubung in der Betäubungsbox bis zu dem Moment, zu dem es am Haken hängt, nicht mal eine Minute – eine Minute, in der ein Schlachter betäuben und der Entblutungsstich gesetzt werden muss. Sie haben da nicht die Chance, noch mal zu korrigieren, wenn Sie einen Fehler gemacht haben. Sie machen dann den Fehler. Das führt dazu, dass 200.000 Tiere unzureichend geschlachtet werden.

Ich meine, wir sind es den Tieren schuldig, den Akkord auf den Schlachthöfen endlich rauszunehmen, solange wir dort mit lebenden Tieren arbeiten.

Zweitens. Für mich ist es völlig unverständlich, dass es für die Betäubungseinrichtung, für die Fixierungsapparate auf den Schlachthöfen keine verbindlichen Standards und Prüfpflichten gibt. Dass in einem so sensiblen Bereich die Anlagen immer wieder bemängelt und nicht kontinuierlich geprüft werden, sondern die Kontrollen zum Teil sogar in Eigenverantwortung geschehen, halten wir für falsch. Wir erwarten, dass es zu bundeseinheitlichen Regelungen kommt.

Drittens. Die Skandale haben aufgezeigt: Die Kontrollen an den Schlachthöfen sind unzureichend. Es kann nicht sein, dass dort unter den Augen der amtlichen Tierärzte solche Tierschutzvergehen passiert sind. Deshalb werden wir bei den Kontrollen noch mal nachbessern müssen.