Dann stelle ich fest, dass der Entschließungsantrag Drucksache 17/5489 ebenfalls abgelehnt wurde. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende von Tagesordnungspunkt 3.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD der Abgeordneten Frau Walger-Demolsky das Wort. Bitte sehr, Frau Kollegin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was wird bleiben von vielem, wenn der Bundesfinanzminister seine Pläne in die Tat umsetzt?
Während der eine SPD-Minister das Taschengeld für Flüchtlinge erhöhen will, kündigt der andere SPD Minister an, die Beteiligung des Bundes an den Flücht
lingsausgaben von Ländern und Kommunen drastisch zu reduzieren. Zumindest einer von beiden scheint ja ein kühler Rechner zu sein.
Die Bundesregierung arbeitet an einem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das nach unserer Einschätzung weit über die Erfordernisse unseres Landes hinausgehen wird.
In diesem Verfahren können Länder natürlich eigene Initiativen in den Bundesrat einbringen. Dass NRW einen Sonderweg mittels Erlass gehen will, halten wir aber für grundsätzlich falsch.
Herr Dr. Stamp, wie Sie das nun nennen, ist unerheblich; denn es darf hinsichtlich der Frage, ob ein Ausländer geduldet wird, ausreisepflichtig ist oder einen dauerhaften Aufenthaltsstatus bekommt, natürlich keinen Unterschied machen, in welchem Bundesland er sich aufhält.
Aus unserer Sicht gibt es durchaus wichtigen Änderungsbedarf am Aufenthaltsgesetz, insbesondere an § 60b AufenthG-E, Ausbildungsduldung, und § 60c AufenthG-E, Beschäftigungsduldung.
Die Ablehnung eines Asylantrags sollte regelmäßig auch zur Beendigung des Aufenthalts führen. Es darf keinen Schutzmechanismus geben, der über die Dauer mindestens einer begonnenen Ausbildung hinausgeht. Wenn das kein Grundsatz bleibt, bleiben die illegale Einreise und ein Asylantrag weiterhin Mittel der Wahl für viele, die ihre Zukunft in Deutschland planen.
Wer keinen gesicherten Aufenthaltsstatus hat, sollte bestenfalls gar keine Ausbildung beginnen. Hier bieten sich Fit4Return-Angebote an, zum Beispiel das Projekt „Rückkehr in Würde“, das vom Bildungszentrum Handwerk Duisburg im Rahmen eines BAMFProjekts angeboten wird.
Alle Ausschlussgründe, die der § 60a AufenthG kennt, sollten selbstverständlich erhalten bleiben, besser noch konkretisiert werden.
Wer beispielsweise ohne Ausweis eingereist ist, will oder wollte in der Regel über die Identität und seine Herkunft täuschen. So etwas kann in der Regel nur als Ausschlussgrund für eine Ausbildungsduldung gewertet werden.
Wenn eine Ausbildung abgebrochen wird, nachdem ein Asylantrag negativ beschieden wurde oder beispielsweise der Schutzstatus weggefallen ist, muss auch die Ausbildungsduldung unverzüglich beendet werden. Einer Frist von weiteren sechs Monaten für die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz be
darf es dann selbstverständlich nicht mehr. Im Gegenteil! Diese Regelung mindert doch den Anreiz, durchzuhalten. Genau damit gibt es ja allen Erfahrungen nach ohnehin sehr große Probleme.
Die der Presse zu entnehmenden Vorschläge des Ministers Dr. Stamp zu einem „Spurwechsel-Erlass“ lehnen wir ab, insbesondere im Anschluss an eine illegale Einreise; denn diese darf nicht mit einem dauerhaften Aufenthalt belohnt werden.
Was bedeutet es, dass jemand auf dem Arbeitsmarkt Fuß gefasst hat? Heute Morgen haben wir noch über Jobs debattiert, die weder sicher sind noch ein Familienauskommen sichern.
Tatsächlich könnten Land und Kommunen sich in einem Streich von einem großen Teil ihrer Rückführungsaufgabe befreien, wenn man aus Duldung einen dauerhaften Aufenthalt macht. Akzeptabel ist das nicht.
Es lässt allerdings erkennen, dass Sie die Folgen der offenen Grenzen und der unkontrollierten Zuwanderung faktisch nicht beherrschen; denn wer reinkommt und kein Recht hat, hier zu sein, ist trotzdem faktisch oft kaum wieder zurückzuführen.
Zurückführen will der Minister allerdings all diejenigen, die kein Deutsch lernen, nicht mindestens einen Minijob haben oder straffällig geworden sind. Dabei wissen wir doch spätestens seit Sami A., wie schwer dieses Vorhaben ist; denn gerade solche Personen genießen hier ganz besonderen humanitären Schutz. Auch sind straffällig gewordene Personen in ihren Heimatländern oft gar nicht mehr willkommen. Das macht Rückführungen zum Teil deutlich schwieriger.
Am Ende werden alle noch da sein – die einen dann eben weiterhin mit einer Duldung, die anderen mit einem zunächst langfristigen und zum Schluss dauerhaften Aufenthalt. Traurig! – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Walger-Demolsky. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Wermer das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! „Alle Jahre wieder“, könnte man meinen; denn schon im letzten Jahr lag ein Antrag der AfD zu diesem Thema vor. Auch gestern Abend haben Sie während der Plenarsitzung versucht, Ihre Haltung zu verdeutlichen.
Jetzt versuchen Sie es also noch einmal. Jetzt begrenzen Sie Ihren Antrag sogar auf eine einzige Aussage des Ministers in der Presse. Mit Verlaub: Ein solcher Antrag wirkt sehr dünn. Umso schwächer wirkt der Forderungsteil.
Seit zwei Jahren arbeiten wir an einer neuen Integrations- und Migrationspolitik, die unter anderem Rechtssicherheit schafft und die Kommunen entlastet. Sehr konsequent befördern wir Rückführungen und Abschiebungen – sowohl freiwillige als auch erzwungene. Wir konnten die Anzahl der Rückführungen erhöhen. Bundesweit ist Nordrhein-Westfalen hier Spitzenreiter.
Auch werden wir die Kommunen durch den Asyl-Stufenplan entlasten, der nicht nur die Verfahren beschleunigt, sondern auch die Aufenthaltszeiten in den Landeseinrichtungen verlängert.
Per Erlass konnte auch eine landesweite Einheitlichkeit bei der Anwendung der 3+2-Regelung in der Ausbildungsduldung erreicht werden. So wurde Rechtssicherheit für Unternehmen und für Auszubildende geschaffen.
Alsbald wird eine weitere Forderung unserer Koalition umgesetzt werden: Der Bund arbeitet an dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Dieses Gesetz unterscheidet zwischen Fachkräftezuwanderung und Zuzug durch Asyl.
Genau diese Trennung ist auch unser Maßstab. Wir müssen selbst entscheiden, wer in Deutschland bleiben kann. Und wir müssen entscheiden können, wer unser Land verlassen muss – so tragisch die Hintergründe manchmal auch sind. Nicht jeder, der nach Deutschland kommt, kann auch hierbleiben. Ein Rechtsstaat muss klare Linien ziehen.
Jedoch gibt es Fälle, in denen Abschiebungen nicht so einfach möglich sind. Es existieren verschiedene Abschiebehindernisse und auch -verbote. Daraus resultierende Duldungen und Kettenduldungen abschiebepflichtiger Personen bedeuten vor allem eines: Herausforderungen für die Kommunen und für die Integration vor Ort – insbesondere in finanzieller Hinsicht.
Das bedeutet einerseits, konsequenter abzuschieben, und andererseits, diejenigen zu fördern, die sich seit Jahren von Duldung zu Duldung hangeln, sich in unserem Gemeindeleben engagieren, unsere Werte leben und einer festen Arbeit nachgehen.
Mit dem geplanten Erlass möchte die Landesregierung – allen voran unser Integrationsminister Stamp – Wege aus der Duldung und hin zu einem Bleiberecht aufzeigen, was letztendlich auch zur Entlastung der Kommunen führt. Dieses Vorgehen gibt auch Arbeitgebern die nötige Sicherheit, dass ihre Angestellten am nächsten Tag noch zur Arbeit erscheinen werden.
Meine Damen und Herren, die Sachlage ist doch folgende: Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit der Aufenthaltsberechtigung für gut integrierte Geduldete im Aufenthaltsgesetz. Ein Erlass würde hier nur mehr Rechtsklarheit schaffen. Das gilt auch für den bisherigen Ermessensspielraum der Ausländerbehörden.
Mit dem geplanten Erlass wird also kein Bundesgesetz ausgehebelt, wie die AfD in ihrem Antrag behauptet. Das ist schlichtweg Falschinformation – Fake News –, die Sie in Ihrem Antrag betreiben.