Protokoll der Sitzung vom 10.04.2019

Wenn jetzt schon eine relative Mehrheit ausreicht, um Bürgermeister oder Landrat zu werden, kann sich die CDU natürlich ausrechnen, dass sie besonders viele Rathäuser einnehmen wird. In Köln hat die CDU sicherheitshalber auch noch einen Demoskopen befragt. Sogar dort liegen Sie inzwischen vor der Konkursmasse der Sozialdemokratie.

Da braucht man eben nicht mehr viel Fantasie, um zu erkennen, warum die CDU das unbedingt haben will, und warum die SPD das unbedingt verhindern will: reines Eigeninteresse. Die FDP mosert ein bisschen herum, macht aber mit. Die Grünen sorgen sich um ihre Rolle als Mehrheitsbeschaffer und sind natürlich dagegen.

So viel zur profanen Realität, die Sie hinter großen Worten wie Demokratie, Verfassung und Rechtsstaat zu verbergen suchen! Wenn es Ihnen um die

Demokratie ginge, wenn es also der SPD wirklich darum ginge, keinen Bürgermeister im ersten Wahlgang zu bekommen, der nur eine relative Mehrheit auf sich vereinen konnte, und wenn es der CDU wirklich darum ginge, keinen Bürgermeister im zweiten Wahlgang zu bekommen, an dem kaum jemand teilnimmt, dann wären Sie unserem Kompromissvorschlag gefolgt.

Wir haben im Ausschuss vorgeschlagen, den ersten und den zweiten Wahlgang zusammenzufassen. Eine Möglichkeit, das zu tun, wäre beispielsweise das Verfahren der übertragbaren Einzelstimmgebung, bei dem der Wähler die Kandidaten nicht ankreuzt, sondern ihnen in absteigender Reihenfolge seiner Präferenz eine Ziffer zuweist. In Nichtbananenrepubliken wie Irland, Australien, Malta, Neuseeland oder Schottland ist das schon bewährte Praxis.

Wenn Sie im Gegensatz zu mir unsere Wähler für nicht klug genug halten, so etwas anzuwenden, hätten Sie auch das Verfahren der Zustimmungswahl nehmen können. Das befürwortet zum Beispiel Mehr Demokratie e. V. Hier darf der Wähler so viele Kandidaten ankreuzen, wie er möchte.

Ganz egal, welches dieser Verfahren man anwendet: Eine Stichwahl wird überflüssig, und der am Ende gewählte Kandidat hat eine große Mehrheit hinter sich. Das vermeintliche Problem der Regierungskoalition wäre gelöst, das vermeintliche Problem der Linksopposition ebenfalls.

Dass sich weder die eine noch die andere Seite ernsthaft mit unserem Vorschlag oder meinetwegen dem Vorschlag von Mehr Demokratie e. V. auseinandersetzen wollte, zeigt aber, dass es mal wieder nur um eines geht: um Beute.

Machen Sie sich selbst die Hände schmutzig, meine Damen und Herren. Meine Fraktion wird weder dem Koalitionsantrag noch dem Änderungsantrag zustimmen.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Reul das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung begrüßt, dass wir heute ein Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften beschließen werden, und zwar in Form der Beschlussempfehlung des dafür zuständigen Ausschusses. Damit wird das Kommunalwahlgesetz für die im Herbst 2020 anstehende Kommunalwahl in angemessener Weise aktualisiert und ergänzt.

Lassen Sie mich auf einige wichtige Anliegen dieses Regierungsentwurfs stichwortartig eingehen: Wiedereröffnung der Option zur Verringerung der Mandatszahl in Räten und Kreistagen, Wahltermin auch im vorletzten Monat der laufenden Wahlperiode, frühere Stichtage für das Wählerverzeichnis und die Einreichung und Zulassung von Wahlvorschlägen zur Optimierung der Briefwahl, Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Sperrklausel.

Schließlich ist zu nennen die Verankerung der Direktwahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr auch im Kommunalwahlgesetz; sie erfordert umfangreiche Regelungen und ist daher Gegenstand des vollständig neuen Abschnittes im Gesetz.

(Christian Dahm [SPD]: Dem haben wir zuge- stimmt! – Stefan Kämmerling [SPD]: Alles zu- stimmungsfähig!)

Uns allen ist bewusst, dass sich die politische Diskussion im Grunde auf zwei Themen fokussiert. Beide waren Gegenstand eines Änderungsantrags von CDU und FDP im November des letzten Jahres. Danach soll Maßstab für die Einteilung von Wahlbezirken nicht mehr die gesamte Bevölkerung einer Gemeinde oder eines Kreises sein, sondern die Zahl der Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen EU

Mitgliedslandes. Vor allen Dingen war im Antrag die erneute Abschaffung der Stichwahl vorgesehen.

Beide Änderungen finden sich in der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses wieder, nachdem sie – das ist demokratischer parlamentarischer Brauch – in den Ausschüssen mehrfach und kontrovers diskutiert worden sind.

Die Landesregierung sieht in der Anpassung des Maßstabes – um zum ersten Punkt zu kommen – für die Wahlbezirkseinteilung eine Klarstellung der Rechtslage, die sich bisher im Wege der Auslegung ergab. Bei der Mehrheitswahl der Direktkandidaten im Wahlbezirk von Gemeinde oder Kreis erfordert der Grundsatz der Gleichheit der Wahl zwei Dinge: erstens eine möglichst gleiche Stimmkraft aller Wahlberechtigten und zweitens die Chancengleichheit für die Bewerber, in allen Wahlbezirken mit einer ähnlich großen Anzahl gültiger Stimmen ein Mandat erringen zu können.

Beides setzt annähernd gleich große Wahlbezirke voraus, die sich auf der Basis der deutschen Einwohner und der Einwohner mit der Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates bilden lassen. Abgesehen von Alter und Wohnort handelt es sich dabei um das wesentliche Kriterium für die Zuerkennung des aktiven und passiven Kommunalwahlrechts.

Demgegenüber wird die Bezugnahme auf die Gesamtbevölkerung problematisch, wenn sich nicht

wahlberechtigte Drittstaatler ungleichmäßig im Gemeinde- oder Kreisgebiet verteilen und dies Auswirkungen auf die Wahlbezirkseinteilung hat. Hierzu genügt übrigens bereits eine verstärkte Wohnsitznahme von Drittstaatlern in bestimmten Stadtteilen oder auch eine größere Flüchtlingsunterkunft im Gemeindegebiet.

(Stefan Kämmerling [SPD]: Gut, dass man sich um die nicht kümmern muss!)

Weil das in der Realität nicht selten ist, macht die entsprechende Änderung des § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz Sinn. – Das ist das Erste.

Zweitens. Über das Für und Wider einer Abschaffung der Stichwahl hat das Plenum – ich glaube, zum ersten Mal aufgrund eines Antrags der SPD-Fraktion – im November des letzten Jahres diskutiert. Auch die Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 15. Februar 2019 und die Auswertung am 15. März 2019 waren von dieser Debatte geprägt. Das ist auch nachvollziehbar.

In der Folge haben die Fraktionen CDU und FDP die Begründung zur Abschaffung der Stichwahl in ihrem dritten Änderungsantrag vom 2. April 2019 erweitert und durch umfangreiches Datenmaterial aus den vergangenen Wahlen ergänzt.

(Christian Dahm [SPD]: Ein Begründungsver- such!)

Schließlich soll die Abschaffung der Stichwahl erst zum 1. September 2019 in Kraft treten, sodass die Änderung in der Praxis erst bei der Kommunalwahl im Herbst 2020 greifen wird. Die Bürgermeisterwahlen in Stolberg und Lage am 26. Mai 2019 werden davon nicht tangiert.

(Stefan Kämmerling [SPD]: Das wäre ja noch schöner!)

Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass die Abschaffung der Stichwahl verfassungskonform möglich ist. Das heißt nicht, dass man sie machen muss; aber es ist erlaubt.

Zunächst sei der Hinweis gestattet, dass auch bei der Wahl von Rats- und Kreistagsmitgliedern in den Wahlbezirken seit jeher die relative Stimmenmehrheit in einem Wahlgang genügt, ebenso wie bei der Wahl von Landtags- oder Bundestagsabgeordneten.

(Zurufe von der SPD)

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Mostofizadeh?

Nein, ich rede durch. – Abgesehen davon zeigt das in der parlamentarischen Beratung beigezogene Datenmaterial,

dass die Stichwahl keinen relevanten Zuwachs an demokratischer Legitimation bedeutet. An dieser Stelle müssen wenige Zahlen genügen. Das ist ja alles rauf und runter diskutiert worden. Ich nenne trotzdem einige Zahlen.

(Stefan Kämmerling [SPD]: Aber nicht von Ihnen! Sie waren kein einziges Mal anwesend!)

Da haben Sie recht. Ich kann nicht überall gleichzeitig sein.

(Christian Dahm [SPD]: Aber Sie sind der Ver- fassungsminister! – Stefan Kämmerling [SPD]: Wer ist denn Verfassungsminister?)

Das Ministerium war immer ausreichend vertreten, und zwar in Person des Staatssekretärs. Wenn Ihnen das nicht genügt, dann sagen Sie es einmal. Das ist doch albern. Wer da sitzt, ist doch nicht entscheidend für die Frage, was man politisch will.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Es geht hier um einen handfesten politischen Unterschied. Das ist auch legitim. Aber machen Sie doch nicht solche Nebendebatten darüber auf, wer wo gesessen hat.

Ich möchte einige Zahlen vortragen.

Erstens. Bei der letzten Wahl von Landräten und Bürgermeistern ohne Stichwahl im Jahr 2009 hatte nur ein geringer Teil der Gewählten, nämlich 32 von 406, also 8 %, ein Ergebnis von weniger als 40 % vorzuweisen. Mehr als 92 % der erfolgreichen Bewerber konnten auch ohne Stichwahl einen höheren Stimmanteil für sich verbuchen.

Zweitens. Die Zahl durchgeführter Stichwahlen ist rückläufig: 1999 noch 131 Stichwahlen, 2004 noch 112 Stichwahlen.

Drittens. In den Jahren 2011 bis 2015 hat es lediglich in 98 von 426 Fällen, also nur bei 23 % aller Bürgermeister- und Landratswahlen, eine Stichwahl gegeben. Bei 75 dieser Stichwahlen – das ist ein Anteil von knapp 77 % – haben Bewerberinnen und Bewerber gewonnen, die bereits bei der Hauptwahl die Mehrheit der Stimmen errungen hatten.

Viertens. Die durchschnittliche Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen betrug zuletzt nur noch 31,5 %.

In dieser Gesamtschau wird deutlich, dass die Bedeutung für die Legitimation der Gewählten nicht überschätzt werden sollte und zudem weiter abnimmt.

Bei gut drei Vierteln aller Wahlen im Beobachtungszeitraum 2011 bis 2015 hat überhaupt keine Stichwahl stattgefunden. In den restlichen Fällen haben durchschnittlich mehr als zwei Drittel der Wahlberechtigten von ihrem Stimmrecht keinen Gebrauch gemacht. Das mag man bedauern; aber es ist Fakt.

Schließlich ist noch zu berücksichtigen, dass die Wahlen von kommunalen Vertretungen, Bürgermeistern und Landräten – von Ausnahmen abgesehen – künftig wieder gleichzeitig stattfinden werden. Dies sollte – das hoffen wir alle – zu einer höheren Wahlbeteiligung und damit zu mehr demokratischer Legitimation auch für Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamte beitragen.

(Zuruf von Michael Hübner [SPD])

Deswegen bleibt die Landesregierung bei ihrer Einschätzung, dass die geplanten Änderungen, die jetzt im Parlament beschlossen werden, in Übereinstimmung mit der Verfassung und demokratiekonform sind.