Protokoll der Sitzung vom 10.04.2019

40 Minuten. Sie müssen immer wissen, wo Sie anfangen, zu messen. Es gilt der Zeitpunkt, zu dem der Versammlungsleiter um die Hilfe der Polizei bittet.

Bereits im Kooperationsgespräch wurden dem Versammlungsleiter mögliche Risiken einer unbeschränkten Einladung zu einer öffentlichen Versammlung erläutert. Ihnen wurde also explizit gesagt: Wenn ihr das öffentlich macht und jeden hineinlasst, können auch Menschen kommen, die stören.

Das hat auch jeder gewusst. Dieser Hinweis wurde vom Versammlungsleiter jedoch nicht berücksichtigt. Stattdessen hat man sich anders entschieden – was vollkommen in Ordnung ist.

In der Folge hatte jedermann, unabhängig von seiner politischen Einstellung, das Recht, an der Versammlung teilzunehmen. Dann darf der Zutritt rechtlich nicht mehr verweigert werden, wenn nicht von vornherein klar ist, dass diese Personen stören wollen. Das war die Konsequenz. Die Polizei hatte einen Rat gegeben. Dieser Rat wurde nicht befolgt. Das ist kein Problem. Aber dann muss man auch damit leben, dass alle hineinkommen.

Nachdem es dann zu Störungen kam, hat die Polizei auch eingegriffen. Nach dem polizeilichen Einschreiten und dem Abführen von Personen aus dem Gebäude konnte die Veranstaltung fortgesetzt und beendet werden.

Zum Abschluss der AfD-Veranstaltung hat die Polizei ein Raumschutzkonzept eingesetzt, um insbesondere die sich entfernenden Versammlungsteilnehmer vor Übergriffen zu schützen. So wurde zum Beispiel eine Personengruppe von der Polizei zu einem nahe gelegenen Parkplatz begleitet. Dieses angepasste Vorgehen entsprach dem Einsatzkonzept und ermöglichte einen umfassenden Schutz der sich entfernenden Versammlungsteilnehmer.

Um es auf den Punkt zu bringen: Die Polizei duldet keine rechtswidrigen Störungen von rechtmäßigen Veranstaltungen – egal von wem. Außerdem geht sie konsequent gegen Straftäter vor und gewährleistet auch bei starkem Gegenprotest, unabhängig von der politischen Couleur, die Ausübung der Grundrechte.

Die Ergebnisse der insgesamt 95 eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren bleiben natürlich abzuwarten. Das ist jetzt Sache der Staatsanwaltschaft und der Gerichte.

Ich möchte abschließend daran erinnern, dass Demokratie auch Gegenmeinungen und Gegenprotest aushalten muss. Die Polizei hat dafür zu sorgen, dass keine Straftaten begangen werden. Aber hundertprozentigen Schutz kann es – wie so oft im Leben – nicht geben.

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

Auf eines lege ich Wert: So etwas unschön und nicht in Ordnung zu finden, ist das eine. Ich lehne es übrigens genauso ab, wenn andere Veranstaltungen von der anderen politischen Seite gestört werden. Aber in diesem Fall lief alles nach Recht und Gesetz. Die Polizei hat alle Regeln eingehalten. Deshalb finde ich es nicht akzeptabel, dass die Polizei in diese falsche Ecke gedrängt wird.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich darf darauf hinweisen, dass die Landesregierung ihre Redezeit um 1:56 Minuten

überzogen hat. Damit gehen im Nachhinein auch alle vorherigen Redezeitüberziehungen in Ordnung.

Jetzt gibt es – Herr Minister, Sie haben es gesehen – eine angemeldete Kurzintervention der Fraktion der AfD. Der Abgeordnete Tritschler erhält für 90 Sekunden das Wort. Bitte sehr.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Reul, ich sage es jetzt noch einmal: Wir haben ausdrücklich nicht die Polizei kritisiert, sondern die Polizeiführung. Ich finde es unredlich, dass Sie uns die ganze Zeit unterstellen, wir hätten einzelne Polizisten kritisiert.

Insgesamt war Ihre ganze Darstellung zynisch und menschenverachtend – es sei denn, Sie sind auch der Meinung, dass AfDler nicht mehr als Menschen zählen. Das kann natürlich sein.

Sie lassen sich unter Personenschutz durchs Land gondeln. Sie lassen sich von einem halben Dutzend Personenschützern auf dem Rosenmontagszug begleiten und erzählen uns, wir sollten uns nicht so anstellen.

Herr Reul, wir haben am Samstag die nächste Veranstaltung in Köln, und es ist schon wieder ziemlich viel angekündigt. Ich lade Sie ein: Kommen Sie mal mit mir mit – vielleicht ohne Personenschutz –, und dann schauen Sie mal, ob Sie das Polizeikonzept immer noch so toll finden. Schauen Sie mal, ob man das aushalten muss. Schauen Sie mal, ob Sie das aushalten können, Herr Reul. Dann können Sie große Töne hier im Landtag spucken. Aber bitte nicht so!

(Beifall von der AfD)

Herr Minister, Sie haben die Möglichkeit, für 90 Sekunden zu entgegnen.

Dass ich hier menschenverachtend vorgetragen haben soll, macht mich fassungslos. Herr Tritschler, wenn ich mir so manche Äußerung aus Ihren Reihen zur politischen Lage anhöre, empfinde ich diesen Begriff dort manchmal als passender.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Im Übrigen bleibt es Ihnen unbenommen, meine Maßnahmen zum Personenschutz hier vorzutragen. Ich kann nur sagen, dass das keine Freude macht, aber leider nicht anders zu machen ist. Ich war in meinem Leben auch schon ohne Personenschutz unterwegs und habe viele Veranstaltungen erlebt, auf denen es zu Angriffen kam, auch von außen. Ich

weiß, dass das nicht in Ordnung ist. Ich habe so etwas immer kritisiert. Auch linke Gewalt gegen Rechte habe ich immer kritisiert.

Eines ist aber klar: Die Polizisten müssen trotz allem – ob es ihnen politisch passt oder nicht; es ist für Polizisten auch irre anstrengend, das auszuhalten – dafür sorgen, dass jeder sein Recht auf Meinungsäußerung wahrnehmen kann. Das ist Demokratie. Das ist der anstrengende Teil. Für Polizisten im Einsatz ist das viel anstrengender als für viele von uns.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das waren Kurzintervention und Entgegnung. Ich schaue jetzt einmal in die Runde. Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nämlich nicht vor. – Dabei bleibt es auch. Dann sind wir am Schluss der Aussprache angelangt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wir kommen zur Abstimmung. Über den Eilantrag wird bekanntlich direkt abgestimmt. Daher darf ich fragen, wer dem Inhalt des Eilantrags Drucksache 17/5696 seine Zustimmung geben möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Gibt es Enthaltungen? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Damit ist der Eilantrag Drucksache 17/5696 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir zu Tagesordnungspunkt 6 übergehen, kommen wir noch einmal zu Tagesordnungspunkt 4 zurück. Wir haben noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/5635 der Fraktion der AfD zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses bekannt zu geben. Ihre Stimme abgegeben haben 189 Abgeordnete. Mit Ja stimmten 12 Abgeordnete. Mit Nein stimmten 176 Abgeordnete. Ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag Drucksache 17/5635 abgelehnt.

Ich rufe auf:

6 Fragestunde

Drucksache 17/5680

Mit dieser Drucksache liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 39, 40 und 41 vor.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 39

des Abgeordneten Stefan Engstfeld von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.

Das Thema heißt: „Schließt Innenminister Herbert Reul im Fall Amad A. eine nachträgliche Datenmanipulation aus?“

Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet.

Da die Landesregierung angekündigt hat, dass Herr Minister Reul antworten wird, schalte ich sein Mikrofon zur Beantwortung der Anfrage 39 frei. Bitte sehr, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für diese Anfrage, weil wir damit die Gelegenheit erhalten, einen Sachverhalt klarzustellen, der offenkundig in der Öffentlichkeit nicht ganz so klar war, um es einmal vorsichtig vorzutragen. Ich würde das gerne jetzt auch im Einzelnen tun.

In meinen früheren Berichten – ich muss das nur kurz sagen – hatte ich immer erklärt, dass Ausgangspunkt des tragischen Brandverlaufs eine Verwechslung bei einer polizeilichen Identitätsfeststellung am 6. Juli 2018 in Geldern war.

Diese Verwechslung war – das habe ich immer betont – ein schwerer Fehler. Da gibt es überhaupt nichts zu beschönigen. Darum habe ich den Fehler übrigens nicht nur benannt, sondern auch Disziplinarverfahren in Gang gesetzt und den Fall der Staatsanwaltschaft übergeben. Deren Ermittlungen hierzu laufen noch. Die Verfahrenshoheit der Staatsanwaltschaft respektiere ich natürlich.

Auch habe ich mich am Rande der Beerdigung von Amed A. im Sommer in Bonn bei der Familie des Opfers hierfür in aller Form entschuldigt. Das war mir persönlich ein wichtiges Anliegen.

Es gibt aber – jetzt zur Frage – keine wie auch immer gearteten Anhaltspunkte für eine Datenmanipulation der nordrhein-westfälischen Polizei.

Die am 6. Juli zur Identifizierung durchgeführte Abfrage des Automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssystems ergab die Personaldaten des späteren Brandopfers. Bei den weiteren Überprüfungen dieser Personaldaten in den polizeilichen Fahndungsbeständen wurden nach allem, was wir wissen und uns berichtet wurde, Verknüpfungen zu weiteren Personendatensätzen angezeigt. Dazu später noch mehr.

Nach den uns danach vorgelegten Berichten der Kreispolizeibehörde Kleve sind wir im Ministerium davon ausgegangen, dass bei diesen Abfragen auch die Daten des Amedy G. auf den Bildschirmen der Polizeibeamten angezeigt wurden. Diese Hypothese besteht bei uns heute noch.

Sie ist jedoch aufgrund der heute vorliegenden Erkenntnisse dahin gehend zu konkretisieren, dass die Personendaten des Amedy G. wahrscheinlich nicht als Aliaspersonalien des Amed A. oder umgekehrt angezeigt wurden. Das habe ich auch lernen müssen. Aliasnamen heißt: Dieselbe Person hat mehrere Namen, unter der sie auftaucht. Das ist ein wichtiger Punkt. Das werden Sie gleich sehen.

Das Landeskriminalamt Hamburg hat dazu unserem Landeskriminalamt berichtet, dass zu den Führungspersonalien des Amedy G. erst am 9. Juli, also drei Tage nach der Kontrolle, die Aliaspersonalien Amed A. zugeordnet wurden und diese Datenveränderung durch eine Mitarbeiterin des Landeskriminalamts Hamburg vorgenommen wurde. Diese Zuordnung fand also in Hamburg statt.

Da diese Veränderungen am 9. Juli vorgenommen worden waren, wurden bei allen Abfragen nach dem Brandereignis im September diese Verknüpfungen naturgemäß angezeigt und haben so Eingang in unsere Berichte gefunden. Das heißt, wir haben natürlich alles erklärt nach dem Eintrag, der am 9. Juli geändert wurde. Das muss man wissen.

Nach den Berichten des Landeskriminalamtes Hamburg hätte es jedoch am 6. Juli 2018 bei der polizeilichen Abfrage mit den Daten des Amed A. nicht zu einem Fahndungstreffer auf den Datensatz des Amedy G. kommen können und ist es wohl auch nicht.