Nach den Berichten des Landeskriminalamtes Hamburg hätte es jedoch am 6. Juli 2018 bei der polizeilichen Abfrage mit den Daten des Amed A. nicht zu einem Fahndungstreffer auf den Datensatz des Amedy G. kommen können und ist es wohl auch nicht.
Wie konnte es denn dann zu dieser tragischen Verwechslung kommen? Das war die Frage, die uns dann auch umgetrieben hat, nachdem wir die Hinweise hatten.
Wir haben das untersucht, genauer gesagt: das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen. Es hat dazu berichtet, dass bei Personenabfragen in dem nordrhein-westfälischen Landessystem ViVA anders als in dem Bundessystem INPOL sogenannte Kreuztreffervergleiche erfolgen. Das ist jetzt der Unterschied zu dem Alias. Dabei werden Namensbestandteile und Geburtsdaten von rechtmäßigen Personalien und Aliaspersonalien gesuchter Personen in unterschiedlichen Kombinationen mit den abgefragten Daten verglichen.
Ich erkläre es einmal an einem Beispiel und nehme dafür meinen Namen Herbert Reul. Darin würde stehen: Herbert Reul, geboren am 31.08.1956. – Der wird kontrolliert und mit dem Datenbestand gesuchter Personen abgeglichen. Bei einem Kreuztreffervergleich würden auf dem Monitor – das ist das andere; das ist aber NRW, also unser System – auch Kombinationen mit zwei übereinstimmenden Merkmalen angezeigt. So würden zum Beispiel ein Hans Wilhelm Reul, der am 31.08.1956 geboren ist, oder ein Herbert Mustermann, der am 31.08.1956 geboren ist, auch angezeigt.
Diese angezeigten Kreuztreffer geben Hilfestellungen und Hinweise für weitere Überprüfungen, sind aber nie alleine die Grundlage für freiheitsentziehende polizeiliche Eingriffsmaßnahmen.
Ich versuche, es noch einmal zu erklären. Unser System hat diese Kreuztreffervergleiche, weil wir aufgrund der Flüchtlingsdebatte sagen, dass wir genau hinschauen müssen, weil es auch manchmal Menschen gibt, die falsche Namen angeben. Das ist der Grund für dieses System. Dann kommen eben mehrere Namen.
Aber das ist nicht ausreichend, um deshalb freiheitsentziehende Maßnahmen stattfinden zu lassen, sondern sie erfordern immer eine kriminalfachliche Analyse, Bewertung und Schlussfolgerung durch die einschreitenden Beamten.
Diese Suchsystematik für ViVA wurde entwickelt, um trotz unterschiedlicher Schreibweisen von rechtmäßigen Personalien oder auch von Aliaspersonalien vollständige Überprüfungen im Landesdatenbestand durchführen zu können.
In Vorbereitung auf die heutige Sitzung habe ich die Mitarbeiter unseres Hauses am gestrigen Tage noch einmal um Prüfung gebeten – denn das wollte ich jetzt auch selber sehen –, welche Daten im nordrhein-westfälischen Landessystem ViVA bei einer Abfrage der Daten des Amed A. aktuell angezeigt werden. Im Ergebnis werden sowohl seine Daten als auch im Kreuztreffer die Daten des Amedy G. angezeigt. Also: Das ist auch heute noch der Fall, was auch logisch ist.
Es ist nach wie vor Gegenstand – das ist der nächste Punkt – der weiteren Untersuchungen im Strafverfahren, was genau am 6. Juli 2018 auf den Monitoren in den Polizeidienststellen in Kleve angezeigt wurde. Das heißt, das Ganze ist immer noch in der Untersuchung. Ich gebe jetzt nur eine Antwort, die wir heute geben können, und mische mich damit nicht – das muss ich noch mal sagen – in die Verfahren der Staatsanwaltschaft ein.
Auf Veranlassung meines Hauses wird die mit der Aufklärung des Gesamtsachverhalts beauftragte Ermittlungskommission des Polizeipräsidiums Krefeld durch Fachleute des Landeskriminalamts NordrheinWestfalen bzw. des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste unterstützt. Diese Aufgabe liegt allerdings in den Händen der Justiz; denn es handelt sich um ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren.
Erstens. Die in diesem Sachverhalt relevanten Aliasdatensätze zu Amedy G. sind zu keinem Zeitpunkt aktiv durch Bedienstete des Landes Nordrhein-Westfalen bearbeitet worden.
Zweitens. Die in den Presseveröffentlichungen erwähnten Datenänderungen an den Aliaspersonen sind, wie vom Landeskriminalamt Hamburg bestätigt, dort vorgenommen worden. Ein Aliasname wurde mit „Amed A.“ überschrieben.
Das ist übrigens auch ein Vorgang, den wir uns nicht erklären können, warum die Hamburger den Namen überschrieben und nicht ausgetauscht haben. Das spielt aber, glaube ich, in unserem Fall keine Rolle.
Drittens. Der von einem Fernsehmagazin geäußerte Manipulationsvorwurf oder Manipulationsverdacht gegen Bedienstete des Landes Nordrhein-Westfalen ist daher nicht gerechtfertigt.
In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass es den Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen schon rein technisch nicht möglich ist, Datensätze anderer Länder in dem polizeilichen Auskunftssystem INPOL zu ändern. Jede Landespolizei kann nur die Datensätze bearbeiten, die sie selbst angelegt hat. Die Datensätze, über die wir hier sprechen, sind aus Hamburg.
Auf gut Deutsch: Die Datensätze, um die es hier geht, konnte niemand aus Nordrhein-Westfalen verändern, weil das technisch gar nicht geht. Nur derjenige, der die Daten angelegt hat, kann sie verändern. Das macht ja auch Sinn.
Ich habe Ihnen versprochen, alles daranzusetzen, dass sich ein solch tragischer Fall nicht wiederholt. Ich habe, damit ein solches nicht zu akzeptierendes Missverständnis nicht mehr passieren kann, deshalb veranlasst, dass die Datenanzeigen und die Datenausgaben in unserem Informationssystem die aktiven Fahndungstreffer deutlicher hervorheben und dass die Portraitbilder der gesuchten Personen bereits auf der Startseite angezeigt werden.
Letzteres war ja Gegenstand unserer ersten Debatte. Ich wollte Ihnen nur sagen: Das haben wir gemacht. Denn die Verwechslung hätte nie stattgefunden, wenn man die Bilder gesehen hätte. Die sind jetzt auf der ersten Seite, sodass dieses Problem nicht mehr auftreten kann.
Die polizeilichen Fahndungs- und Datensysteme wurden auch in weiteren Details optimiert. Aber das sind wohl die beiden zentralen Punkte. Ich wollte diese Frage nur nutzen, um Ihnen Auskunft dazu zu geben. Ich glaube, dass zumindest Risiken, die in unserer technischen Hand liegen, jetzt minimiert worden sind. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Innenminister, für die Antwort auf meine Frage. Aus meiner Sicht haben Sie den Vorwurf der nachträglichen Datenmanipulation nicht ausgeräumt.
Ich habe auch den „Monitor“-Bericht nicht so verstanden, dass der Vorwurf darin bestand, dass nordrheinwestfälische Beamte den Datensatz manipuliert haben, sondern ich habe die Ausstrahlung so verstanden, dass festgestellt wurde: Am 09.07., drei Tage nach der Verhaftung von Amad A., wurde der Datensatz dahin gehend verändert, dass der Aliasname Amad Ahmad der Führungspersonalie Amedy G. zugeordnet wurde. Erst durch diese Zuordnung erfolgte ein Treffer im Fahndungssystem, und es konnte eine Verknüpfung zwischen Aliasnamen und Führungspersonalie stattfinden.
So habe ich auch das LKA Hamburg verstanden, das klar gesagt hat, dass vor dieser Zuordnung am 09.07. gar keine Treffer möglich waren, also auch keine Zuordnung möglich war. Deswegen steht das große Fragezeichen, das Sie auch beschrieben haben, im Raum: Warum gab es trotzdem eine Zuordnung durch die Beamten in Kleve?
Ich komme zu meiner ersten Frage. Sie haben es, glaube ich, gerade als Hypothese beschrieben. Ein Erklärungsmuster dafür, dass solch eine Zuordnung trotzdem möglich wäre, könnte ein sogenannter Kreuztreffervergleich sein. Das haben Sie gerade ausgeführt. Das ist eine theoretische Möglichkeit; dem würde ich zustimmen. Aber es ist eine theoretische Möglichkeit, eine reine Hypothese, ich würde sagen, eine Spekulation.
Deswegen meine Frage: Gibt es irgendeinen Beleg dafür, dass dieser Kreuztreffervergleich Auslöser für die Verwechslung am 06.07. auf der Polizeiwache in Geldern war, oder ist das bis jetzt nicht einfach nur reine Spekulation?
Erstens. Ich habe mich immer bemüht, und ich fand, es war zwischen uns immer eine sehr faire Debatte.
Noch mal: Natürlich ist am 9. etwas geändert worden; da haben Sie recht. Aber der Vorwurf in den Zeitungen war doch landauf, landab – auch bei „Monitor“ –, dass es in Nordrhein-Westfalen gemacht worden wäre, und zwar durch Beamte, die betroffen sind. Da wurde doch ständig der Verdacht genährt, da wären irgendwelche bösen Mächte am Werk.
Das können wir auch weglassen. Wichtig ist ja nur, dass wir gemeinsam feststellen können: Diese Veränderung ist in Hamburg geschehen, weil sie technisch nur in Hamburg geschehen konnte und weil die Hamburger uns das auch schriftlich bestätigt haben.
Es bleibt die Frage offen: Warum hat man das in Hamburg verändert? Die Frage kann ich aber nicht beantworten, sondern die müssen die Hamburger beantworten. Das ist ja klar.
Zweitens. Sie haben noch mal auf die Zeitdiffererenz hingewiesen. Für diesen Hinweis bin ich sehr dankbar, den hatte ich gerade aus dem Auge verloren. Am 06.09. wird er festgenommen, und dann kommt die ganze Maschinerie erst in Gang. Am 9. findet dieser Vorgang in Hamburg statt.
Das hat mich am Anfang auch verwirrt, aber manchmal hilft ein Blick in den Kalender. Der 6. war ein Freitag. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe – legen Sie mich nicht auf die genaue Zeit fest –, ist die Einlieferung in die Haftanstalt in Kleve um 21 Uhr und noch was passiert.
So, wie die Polizei arbeitet – ich war nicht dabei –, ist es relativ wahrscheinlich, dass sie danach nach Hamburg geschrieben haben, was sie gemacht haben. Das können sie nicht vorher machen, das ist ja logisch. Am Freitagabend wurden die Daten in der Behörde in Kleve eingegeben. Dann kommt ein Samstag, ein Sonntag, ein Montag. Am Montagmorgen kommen die Klever Behördenmitarbeiter wieder in den Dienst und leiten die Daten weiter nach Hamburg. Die können dann erst am 9. handeln. Die Sache ist also relativ einfach zu erklären.
Es bleibt Ihre letzte Frage offen: Wie ist das mit dem Kreuztreffer? Warum haben die beiden in Kleve denn am Anfang den Namen überhaupt so erfasst? Wie kommen sie auf diesen anderen Namen?
Da haben Sie zu Recht beschrieben – und ich teile diese Auffassung –: Wir wissen nur, dass es diesen Mechanismus des Kreuztreffers gibt. Ich habe ihn gestern noch einmal nachvollzogen. Es gibt ihn immer noch. Es ist relativ plausibel – nicht mehr, Sie können auch „wahrscheinlich“ sagen –, dass dies der Grund ist, warum die Polizisten auf diesen Namen gekommen sind.
Ich weiß das nicht. Ich kann das auch gar nicht wissen, weil ich nicht dabei war. Das ist doch klar. Das kann ich Ihnen vorläufig auch nicht beantworten. Diese Frage können eigentlich nur zwei Personen beantworten, nämlich die Polizisten, die das gemacht haben. Die müssen die Frage beantworten, ob der Kreuztreffer der relevante Mechanismus war oder nicht.
Das müssen sie aber bei der Staatsanwaltschaft machen, da komme ich im Moment nicht weiter. Wir müssen warten, weil das logischerweise im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die beiden geprüft wird. Das ist garantiert einer der zu klärenden Punkte, wahrscheinlich sogar einer der
zentralen. Denn die Staatsanwaltschaft will auch wissen, warum die beiden auf den Weg gekommen sind.
Ich bitte um Verständnis, dass ich versuche zu erklären, was nach dem, was wir wissen, sein könnte. Sicher ist es nicht, ich halte es aber für sehr wahrscheinlich. Wissen kann es nur der, der es gemacht hat, oder jemand, der dabei war. Es ist theoretisch auch noch vorstellbar, dass es jemand gesehen hat und dies dann beurteilen kann. Aber auch das würde erst im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zutage treten.
Es sind ganz unterschiedliche Sachen. Bei einigen Dingen sind wir klar, über die kann ich Ihnen heute eine Auskunft geben. Bei anderen Dingen sind wir noch nicht klar.
Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Wolf von der SPD-Fraktion hat eine Frage. Bitte schön, Herr Wolf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich hätte Ihnen jetzt gerne die Frage gestellt, wer die Veränderung der INPOLDaten veranlasst hat.
Sie selber haben gerade eine Hypothese mit dem Zeitablauf von Freitag bis Montag geliefert, also Informationen, die von NRW nach Hamburg geflossen sind. Das lasse ich jetzt einmal als Hypothese im Raum stehen und schließe daraus – um die Frage selbst zu beantworten, dann brauche ich Sie Ihnen nicht zu stellen –, dass die Veranlassung aus NRW kam, in Hamburg die INPOL-Daten zu ändern. So habe ich es verstanden.
Die Frage, die ich Ihnen eigentlich stellen wollte, ist die nach dem Zeitpunkt: Wann war Ihnen bekannt, dass es eine andere technische Analyse des Landeskriminalamts gegeben hat? Wann gab es die technische Analyse des LKA über die Veränderung der Daten? Wann ist Ihnen diese Information zugegangen? Die Presseberichterstattung begann teilweise am 8., teilweise am 9. Wann haben Sie diese Information bekommen? Wann lag sie Ihnen vor?
Diese Frage stelle ich vor dem Hintergrund – ich will das noch einmal erläutern –, dass wir auch in anderen Ausschüssen, unter anderem im Rechtsausschuss, darüber diskutiert haben, und darauf konnte Ihr Kollege Herr Biesenbach natürlich nicht antworten.
Bei der INPOLVeränderung spielt eine Rolle, dass es zwei Systeme betrifft. Da muss man immer aufpassen. Die INPOL