Bei der INPOLVeränderung spielt eine Rolle, dass es zwei Systeme betrifft. Da muss man immer aufpassen. Die INPOL
Veränderung in dem Datenbestand am 9. ist in Hamburg passiert. Das ist keine Hypothese, das ist klar.
Nein, es gab keine Anforderung aus NordrheinWestfalen und keinen Hinweis, sie mögen die Daten so verändern. Das ist klar. Das kann ich Ihnen 100%ig sagen.
Was die Frage des Zeitpunkts vom 6. bis 9. betrifft – da haben Sie recht oder unrecht, vielleicht beides –, das ist ein Erklärungsversuch von mir, mehr nicht. Ich war zwar nicht dabei, aber es hat ja eine hohe Plausibilität. Wenn man etwas am Freitag gegen 21 Uhr und noch was in der eigenen Behörde weitergibt und dies von dort dann nach weiter Hamburg gegeben wird, ist es logisch, dass die Information frühestens am Montag dort angekommen sein kann. Das würde erklären, warum die die Daten am 9. in Hamburg verändert wurden. Die Hamburger haben auch bestätigt, dass sie es verändert haben. Noch mal: Technisch waren nur sie alleine dazu in der Lage.
Zur eigentlichen Frage: Wir haben relativ früh, als die Frage auftauchte, warum da dieses Loch ist – im November, wenn ich mich recht erinnere –, das Landeskriminalamt schon gebeten, all diesen Fragen nachzugehen. Das ist sehr kompliziert und aufwendig. Die haben auch sehr lange mit Hamburg in dieser Frage korrespondiert.
Das Unangenehme für mich war, dass dies, als der „Monitor“-Bericht kam, noch nicht abgeschlossen war. Da habe ich natürlich eine Sekunde gezuckt, das ist ja klar. Man denkt: Lass sich das nicht festsetzen. – Da stand ja dann der Vorwurf der Manipulation durch Nordrhein-Westfalen im Raum. Aber ich hatte keinen abgeschlossenen Bericht. Und wie Sie mich kennen: Ich sage erst dann etwas, wenn ich es weiß.
Jetzt weiß ich, dass es so ist. Das Ergebnis kam vor zwei Tagen. Deswegen kam es mir jetzt auch zupass, dies vortragen zu können.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Reul, Sie haben eben sehr schön deutlich gemacht, wie es sich mit den Aliasnamen verhält, und auch die Kreuztreffer, die Sie für möglich halten, erläutert.
Ich frage: Wie lauteten die Aliasnamen des eigentlich gesuchten Maliers am Tage der Verhaftung, dem 06.07.2018, und wie lauteten sie am 09.07.2018?
Eine Sekunde, das ist eine Riesenliste. – Die Aliasnamen von Amed A. mit dem Datum usw. lauten A., Ahmed, mit h geschrieben und dem gleichen Geburtsdatum, dann A. Ahmad, der Nachname auch mit h geschrieben, am 13.07. geboren, dann noch einmal A. Ahmad, geschrieben wie davor, geboren am 01.01.92. Es gab also sowohl unterschiedliche Schreibweisen als auch unterschiedliche Daten.
Zur zweiten Frage: Sie wollten auch die Aliasnamen von Geuira haben. Die Liste mit den Aliasnamen von Geuira Amedy ist natürlich auf dem Stand nach dem 09.07. Davor haben wir gar keine. Wir haben erst den Stand nach dem 09.07., also nachdem das in Hamburg so geschrieben worden ist.
Hierzu liegen folgende Aliasnamen vor: M., Amedy; M., Abdoul; A., Amed; G., Amedy-Mamadou; S., Amed; G., Amedy; G. Amedy mit einem anderen Geburtsort und A., Geuira, wieder mit einem anderen Geburtsort. Ich habe das jetzt nicht so genau betont, aber manchmal sind die Schreibweisen unterschiedlich, manchmal die Geburtsorte und manchmal die Geburtsdaten.
Jedenfalls sind das – ich bin dankbar für den Hinweis – die Aliasnamen vom 09.07., also nicht 06. sondern 09.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Herr Minister, Sie haben von Fairness gesprochen. Deswegen bin ich so fair und stelle das noch einmal richtig. Ich habe die Medienberichterstattung nicht so verstanden, dass der Vorwurf war, dass NRW-Beamte den Datensatz manipuliert haben.
Ich sage es noch einmal – und so steht es auch in meiner Mündlichen Anfrage, das können Sie nachlesen –: Es steht der „Verdacht eines absichtlichen irregulären Vorgehens bei der Inhaftierung des Syrers“ am 06.07. bei der Polizei in Geldern im Raum.
Deswegen ist die Frage – das ist die Thematik an dem 09.07., drei Tage später –, ob Sie eine nachträgliche Datenmanipulation ausschließen können,
und dadurch überhaupt erst eine Zuordnung und ein Treffer im Polizeidatenbanksystem möglich gewesen sind. Alle Abfragen davor hätten negativ ausgehen müssen.
Wir haben den Vergleichsfall zwei Tage vor der Verhaftung in Geldern am 06.07. sowie am 04.07. in Krefeld, wo Amed A. wegen Schwarzfahrens auch zur Identitätsüberprüfung und -feststellung auf die Polizeibehörde nach Krefeld gebracht wurde – es gab anscheinend zwei Haftbefehle –, wo keine Zuordnung stattgefunden hat, was logisch wäre, wenn diese vor dem 09.07. auch gar nicht erkennbar gewesen wäre. Das zur Klarstellung, dass das der Verdacht war.
Sie haben ausgeführt, dass Hamburg am 09.07. die Veränderung des Datensatzes vorgenommen habe und dass das in Nordrhein-Westfalen technisch gar nicht möglich sei. Ich möchte die Fragestellung des Kollegen Wolf an dieser Stelle verstärken. Am 09.07. hat also das LKA Hamburg den Aliasnamen Amed A. der Führungspersonalie Amedy G. zugeordnet, und damit war er im System auffindbar. Warum sollte Hamburg das tun?
Daher lautet meine Frage: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es keine Kausalität zwischen der Verhaftung am 06.07. in Geldern und der Veränderung des Datensatzes am 09.07. durch das LKA Hamburg gibt? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es keine Verbindung gibt?
Hamburg hat begründet, dass sie mit der Beantragung des Haftbefehls den Eintrag verändert haben. Das ist die sachliche Antwort.
Des Weiteren gibt es einige Tatbestände, die ich nicht beantworten konnte und auch nicht beantworten kann, weil sie – vielleicht muss ich das ergänzen – erstens Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind und zweitens – das ist eine Zusatzinformation – in Bezug auf die Technik noch offene Fragen untersucht werden. Das, was ich sagen konnte, habe ich gesagt.
Im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen werden gemeinsam mit der Polizei sowie mit technischen Unternehmen, also Spezialisten, die dafür eingesetzt werden, noch weitere Fragen geklärt. Ich habe das gesagt, was ich sagen kann. Damit ist noch nicht alles geklärt, aber ich denke, der Vorwurf der Manipulation durch nordrhein-westfälische Beamte ist aus der Welt. Das meinte ich mit Fairness.
Ich möchte in dem Zusammenhang nur darauf hinweisen, dass die nordrhein-westfälischen Medien nach dem Tag der Berichterstattung allerdings überall den Eindruck erweckt haben, als seien unsere Polizisten diejenigen gewesen, die manipuliert hätten. Das wollte ich nur richtigstellen.
Das Versagen und die Fehler der Polizisten in Kleve habe ich benannt – dabei bleibt es auch –, aber es geht nicht, dass wir ihnen etwas an die Backe kleben, was sie nicht zu verantworten haben. Das ist der Punkt. Mehr will ich gar nicht.
Damit ist noch lange nicht alles aufgeklärt – da bin ich sicher –, sonst wäre der Staatsanwalt längst fertig mit seiner Arbeit. Er ist aber noch nicht fertig. Ich habe nur versucht, die eine Frage zur Datenmanipulation, die Sie geklärt haben wollten, zu klären – soweit wir es heute können – und habe Ihnen die Informationen weitergegeben.
Danke schön, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben erwähnt, dass der Kreuztreffervergleich in Nordrhein-Westfalen einmalig in der Bundesrepublik ist. Deswegen habe ich dazu noch eine Frage. Wenn es bei diesem Kreuztreffervergleich tatsächlich zu einer Auffälligkeit kommt – um nicht noch einmal das Wort „Treffer“ zu wiederholen –, wie geht es dann im Verfahren weiter? Wie wird dann untersucht, um Verwechselungen tatsächlich auszuschließen?
Erstens kann ich nicht bestätigen, dass das einmalig in Deutschland ist. Ich bitte darum, zu überprüfen, ob das wirklich stimmt.
Zweitens ist es aus gutem Grunde eingeführt worden, insofern würde ich es nicht infrage stellen wollen. Ich bin der Meinung, wir brauchen solche Daten.
Drittens liegt der Fehler bei den Menschen, die davor sitzen. Wenn diese die zwei, drei oder vier Daten sehen und sie einfach identisch setzen, als wäre das ein Alias, dann ist das ein sogenannter Fehler, aber kein Maschinenfehler, sondern ein menschlicher.
Normalerweise müssen sich Polizisten diese Dinge genau angucken und nachvollziehen und dürfen nicht einen – ich sage es einmal salopp – voreiligen Schluss ziehen. Das durften sie nicht machen. Das war der Fehler, das ist klar.
Ich möchte es ganz behutsam ausdrücken: Wahrscheinlich ist das sogar die Erklärung, warum die Polizisten diesen Weg dann beschritten haben. An der Stelle haben sie den Fehler gemacht. Aber das bleibt abzuwarten, bis es endgültig ist. Noch einmal: Ich war nicht dabei. Sie müssen selber erklären, wie sie darauf gekommen sind, diesen Weg zu gehen.
Insofern ist der entscheidende Punkt: Wenn Polizisten gründlich, richtig und Stück für Stück arbeiten, hätte dieser Fehler mit dem Kreuztreffervergleich nicht passieren können bzw. dürfen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, der Verdacht sei nicht gerechtfertigt. Vor zwei Tagen fand eine Sitzung des Rechtsausschusses statt, und dort hat Ihr Kollege Herr Biesenbach noch von einem ungeheuerlichen Verdacht gesprochen.
Jetzt möchte ich gerne der Landesregierung die Frage stellen: Wenn es um einen so ungeheuerlichen Vorwurf geht – der Vorwurf lautet, es könnte sein –, warum findet dann keine bessere kommunikative Abstimmung in der Landesregierung statt? Warum lassen Sie Ihren Kollegen Herrn Biesenbach am Montag von einem ungeheuerlichen Vorwurf sprechen?