Um 20:47 Uhr kommen wir zu einem historischen Beschluss. Ich lasse abstimmen über die Beschlussempfehlung Drucksache 17/5665, nicht über den Gesetzentwurf Drucksachen 17/3005 und 17/5580 selbst. Wer stimmt dem zu? – CDU, SPD, FDP, Grüne, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten Herr Neppe und Herr Langguth. Gibt es dazu Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen im Hohen Haus? – Das ist beides nicht der Fall. Ich stelle ausdrücklich gemäß § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung fest, dass mindestens zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags zugestimmt haben. Damit ist die Beschlussempfehlung 17/5665 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksa
chen 17/3005 und 17/5580 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses in dritter Lesung einstimmig verabschiedet.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 17/5667
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 17/5668
Jetzt ist die Aussprache eröffnet. – Frau Kollegin Oellers tritt ans Redepult und hat das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der fortgeschrittenen Uhrzeit und bei dem uns vorliegenden Änderungsantrag zur Novellierung des WTG sowie der Beschlussvorlagen zur entsprechenden Durchführungsverordnung von SPD und Grünen könnte man sich fragen: Wer hat an der Uhr gedreht? Ist es wirklich schon so spät?
Nicht nur bezogen auf die Uhrzeit, sondern vor allem beim Lesen der Änderungen bekommt man den Eindruck, SPD und Grüne möchten die Zeit kräftig zurückdrehen. Denn wer braucht schon eine Verbesserung des WTG auf Grundlage der Erfahrungsberichte von Kreisen, kreisfreien Städten, Verbänden und Organisationen, wenn man doch einfach einen Änderungsantrag einbringen kann, der vor allem Passagen aus dem bisherigen Gesetzestext enthält?
Lassen Sie mich dazu eines klarstellen: Die NRWKoalition stärkt mit dem Wegfall der Bevorteilung kleinerer Wohn- und Betreuungsangebote die Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger. Auch wenn SPD und Grüne es anders sehen: Alle Angebotsformen erhalten künftig die gleiche Gewichtung. Denn jeder Mensch soll im Alter selbstbestimmt entscheiden können, wie und wo er künftig leben möchte.
Im Übrigen sei mir eine kurze Anmerkung zum Thema „Zeit“ erlaubt. Wer den Änderungsantrag und die Beschlussvorlagen ganze 15 Stunden vor der Sitzung und Abstimmung des Fachausschusses einbringt und den Entschließungsantrag für das heutige Plenum noch gestern Abend, der hat sich anscheinend erst sehr spät mit der Gesetzesvorlage beschäftigt.
Noch ein Wort zum Entschließungsantrag der Grünen: Er ist lediglich eine Wiederholung der bereits bekannten Argumente, die schon in der Debatte im Ausschuss ausgetauscht worden sind. Es ergeben sich in meinen Augen keine neuen Erkenntnisse.
Doch kommen wir zur Drucksache. Es handelt sich um eine Gesetzesänderung, die wesentliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Pflege und Betreuung in den Pflegeeinrichtungen in NRW bedeutet. Wir bauen in deutlichem Umfang Bürokratie ab.
Die NRW-Koalition hält ihr Versprechen und bringt damit die Entfesselungsoffensive in den Pflegealltag. Wir übertragen den Trägern der Einrichtungen mehr Eigenverantwortung für ihre Häuser, indem die Überprüfung der Qualifikation der Einrichtungsleitungen eingestellt wird. Denn wir brauchen nicht mehr Kontrolle als unbedingt notwendig. Ich bin mir sicher, schon in ihrem eigenen Interesse werden die Träger dafür sorgen, dass die Leitungsfunktionen mit qualifiziertem Personal besetzt werden; denn wir haben in NRW sehr gut ausgebildete Fachkräfte im Bereich der Altenpflege.
Gleichzeitig stärken wir außerdem die Position der Pflegedienstleitungen und der verantwortlichen Fachkräfte gegenüber den Trägern. Auch hier möchten SPD und Grüne gerne die Zeit zurückdrehen und die Anforderungen wieder mit nicht näher definierten Studienabschlüssen verknüpfen, die in besonderer Weise für Leitungsfunktionen qualifizieren.
Es erscheint wenig zielführend, die Qualifikation in dieser Form gesetzlich einzugrenzen, zumal ich aus eigener Erfahrung weiß, dass einige Häuser schon von sich aus dazu übergehen, die Pflegedienstleitungen auf akademischem Wege weiterzubilden. Schon allein um die Attraktivität des Berufes zu steigern, ist dies sinnvoll.
Die Gesetzesnovelle sieht außerdem vor, die Rahmenbedingungen zur Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen zu verbessern und die bisher restriktiven Aufnahmemöglichkeiten zurückzunehmen. Dies ist ein deutlicher Anreiz zur Schaffung weiterer Plätze. Der Beschlussvorschlag der Grünen sieht hingegen wieder eine Beschränkung der Ausnahmen lediglich auf größere Bestandseinrichtungen vor und ist damit nicht überzeugend.
Mit dem neuen WTG gibt es endlich Klarheit über den Status der Intensivwohngemeinschaften, etwa für im Wachkoma liegende Menschen. Sie werden nun als Pflegeheime eingestuft und unterliegen somit der Kontrolle der WTG-Behörde, sprich: der Heimaufsicht.
Es kann allerdings nicht Aufgabe der WTG-Behörde sein, die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu evaluieren. Dies ist keine ordnungsrechtliche Aufgabe, auch wenn SPD und Grüne dies gerne hätten.
Und, ja, wir schaffen auch verbindliche Regelungen in Bezug auf die Einrichtung von Raucherzimmern, damit jeder selbstbestimmt entscheiden kann, ob er rauchen möchte oder nicht, und die entsprechenden Gewohnheiten beim Einzug oder Umzug in eine Einrichtung nicht geändert werden müssen.
Kommen wir abschließend noch zu dem Aspekt, der als einziger Punkt des Änderungsantrages von SPD und Grünen einen vermeintlich neuen Inhalt in die Diskussion bringt: die Transparenz bei den Heimkosten. Doch auch hier kommen Sie leider etwas zu spät, denn die Transparenz bei den Heimkosten wird bereits durch das Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen, sprich: das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, geregelt.
Ich empfehle die Lektüre der §§ 6, 8 und 9. Eine ordnungsrechtliche Regelung im WTG ist daher nicht notwendig, zumal solche Transparenzvorschriften dann auch wieder von den WTG-Behörden geprüft werden müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es bleibt dabei: Die Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes lässt den Aufsichtsbehörden, Trägern und Pflegekräften mehr Spielraum dort, wo es möglich ist, und schafft gleichzeitig Klarheit, wo es in den Augen der NRW-Koalition notwendig ist. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Johannes Rau pflegte über solche Veranstaltungen, wie wir sie heute haben, immer zu sagen: Das ist die höchste Stufe der Geheimhaltung, die man erreichen kann, eine Rede nach 17 Uhr im Plenum. – Ich bin den Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar, dass sie noch bei uns sind. Auch wenn wir bei dem Tagesordnungspunkt unterschiedlicher Auffassung sind, ist es schade, dass wir zu einer solchen Uhrzeit über ein Thema wie die Pflege sprechen, das die Menschen sehr bewegt.
Ich will ein paar Punkte – Frau Oellers hat wieder die ganze Bandbreite der eindringlichen und eindrücklichen Kritik der CDU-Fraktion deutlich gemacht – aufgreifen.
Ein Punkt war, dass mit dieser Gesetzesänderung Ordnung geschaffen würde, indem jetzt wieder das Gleichgewicht und die Wahlfreiheit zwischen stationär und ambulant hergestellt würde. Das ist eine große Mär, weil das SGB XI „ambulant vor stationär“ vorschreibt. Das große Problem besteht darin, dass die Infrastruktur weder im ambulanten noch im stationären Bereich so ausreichend ist, dass wirklich Wahlfreiheit besteht.
Dann will ich zu Ihrer Verfahrenskritik kommen. Es ist das gute Recht der Kolleginnen und Kollegen der Grünen, in ihrer Fraktionssitzung gestern darüber zu sprechen, ob sie das, was sie schon als Änderungsantrag mit uns gemeinsam im Ausschuss eingebracht haben, heute noch einmal im Plenum vorlegen wollen. Dass das erst gestern Abend passiert ist, liegt einfach in der Natur der Zeitläufe. Ich werde Sie daran erinnern, wenn es in Ihrer Fraktion auch mal wieder so weit ist, dass Sie, wenn Sie dienstags in einer Fraktionssitzung etwas beschlossen haben, das Plenum am Mittwoch damit beglücken wollen.
In Wahrheit steckt hinter dieser Kritik, dass Sie sich inhaltlich nicht mit den Dingen auseinandersetzen wollen, sondern Sie behaupten einfach nur platt, dass wir versuchen würden, die Dinge wieder zurückzudrehen.
Noch mal zu der Frage, die ein wesentlicher Grund dafür war, warum dieses Gesetz auf den Weg gebracht worden ist, was Ihnen zwar in der Anhörung deutlich widerlegt worden ist, aber das stört Sie ja nicht: Sie ziehen nach wie vor den Punkt durch und erzählen nicht nur die Mär, dass ambulant vor stationär jetzt endlich wieder geradegerückt würde, sondern Sie erzählen auch die Mär, dass WTGBehörden und MDK dasselbe prüfen würden. Auch das ist natürlich großer Unsinn.
Hinzu kommt, dass in begründeten Einzelfällen die WTG-Behörden auch die Pflegequalität prüfen, nämlich immer dann, wenn zum Beispiel Angehörige sagen: Wir haben Sorge, wir haben ein Problem. – Dann werden die WTG-Behörden tätig. Ich weiß nicht, warum man das in dem Gesetz so ausdrücklich betonen muss.
Abgesehen davon blicken die WTG-Behörden auch auf die Einhaltung der Fachkraftquote. Die Fachkraftquote sagt doch – wenn ich alles immer richtig verstanden habe, auch den Minister – eine Menge über die Pflegequalität aus. Was soll dann also diese Reihenfolge und Rangfolge, die Sie hier bei der Frage herzustellen versuchen, wer eigentlich was prüft? Von Doppelprüfung kann nach unserer Ansicht überhaupt keine Rede sein. Wichtig ist, dass im Ergebnis die Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihre Angehörigen das beste Angebot erhalten, und das verlässlich. Das kann doch auch nicht gegen Ihr Interesse sein.
Ein anderer Punkt – Frau Oellers hat es gesagt – ist das Thema „Transparenz der Kosten“. Sie sind der Meinung, das sei ausreichend in anderen Gesetzen geregelt. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Unsere Erfahrungen, unsere Erkenntnisse insbesondere hinsichtlich der Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch ihrer Angehörigen zeigen, dass ihnen eben nicht ausreicht, was sie von einigen Trägern an Transparenz und Kostendarstellung erhalten. Da hätte man im WTG durchaus noch nachlegen können.
Diese Kostentransparenz und die Regelung hatten zwei Effekte: zum einen, dass man Waffengleichheit zwischen den Trägern herstellt, und zum anderen, dass man mehr Klarheit für die Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen schafft; denn – so ist das nun mal – stationäre Pflege ist in NordrheinWestfalen nicht gerade billig. Vor diesem Hintergrund haben die Beteiligten durchaus einen Anspruch darauf, dass Kostentransparenz geschaffen wird.
Sie entwickeln – das ist unsere Kernkritik – das WTG nicht weiter, sondern verschlimmbessern einige Stellen so, dass ich glaube, dass wir das in ein paar Wochen oder Monaten wieder anfassen müssen. Die Wahlfreiheit, die Sie sich wünschen, werden Sie eher einschränken, als sie zu verbessern. Und die Marktentwicklung – das muss man sagen –, die derzeit insbesondere im Bereich der privaten Trägerschaft nun einmal hergibt, dass die familiengeführten Unternehmen weniger werden, können Sie mit Ihrem Gesetz auch nicht aufhalten.