Protokoll der Sitzung vom 10.04.2019

Sie entwickeln – das ist unsere Kernkritik – das WTG nicht weiter, sondern verschlimmbessern einige Stellen so, dass ich glaube, dass wir das in ein paar Wochen oder Monaten wieder anfassen müssen. Die Wahlfreiheit, die Sie sich wünschen, werden Sie eher einschränken, als sie zu verbessern. Und die Marktentwicklung – das muss man sagen –, die derzeit insbesondere im Bereich der privaten Trägerschaft nun einmal hergibt, dass die familiengeführten Unternehmen weniger werden, können Sie mit Ihrem Gesetz auch nicht aufhalten.

Abschließend muss ich Ihnen sagen, dass ich mir ziemlich sicher bin, dass wir das WTG wieder anfassen werden. Das hängt damit zusammen, dass Sie

das jetzt unbedingt durchziehen wollten, anstatt nach dem OVG-Urteil, das wir letzte Woche erhalten haben, einige Zeit ins Land gehen zu lassen, um zu schauen, welche Auswirkungen das tatsächlich hat.

Mindestens eines ist nämlich sicher: Die Regelungen zur Verbesserung der Kurzzeitpflege, die Sie getroffen haben, werden platzen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Altenkamp. – Nun spricht für die FDP-Fraktion Frau Schneider.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Altenkamp, wir haben am 12. Oktober letzten Jahres das Wohn- und Teilhabegesetz hier debattiert und diskutiert. Wenn Sie uns heute vorwerfen, dass wir uns weigern, uns mit Änderungs- und Entschließungsanträgen, die gestern Abend eingetrudelt sind, auseinanderzusetzen, dann ist das eine Unverschämtheit.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von Britta Altenkamp [SPD])

Ich habe auch den Eindruck, Sie ignorieren alles, was wir verbessern und entbürokratisieren wollen, nämlich dass die Pflege sich weiterentwickelt und dass dabei die Unterstützung der Politik gefragt ist.

Ein Aspekt hinsichtlich der Entbürokratisierung sind die bereits angesprochenen Einrichtungsleitungen. Warum soll irgendjemand kontrollieren, welche Qualifikation diese haben? Es muss doch das ureigene Interesse der Einrichtungen sein, sich auszusuchen, wen sie haben möchten. Die haben doch völlig unterschiedliche Bedarfe. Die eine möchte einen Betriebswirt haben, die andere jemanden, der Pflegemanagement studiert hat. Wir überlassen es einfach den Einrichtungen und den Trägern. Die wissen am besten, welche Qualifikation sie von einer Leitung erwarten.

Wir haben schon wieder gehört: Qualität in der Pflege. Dafür ist die Pflegedienstleitung zuständig. Diese wird künftig weisungsunabhängig arbeiten. Das ist gut so; denn sie kennt sich mit der Pflege aus und weiß, was die Menschen in den Einrichtungen brauchen. Sie soll sich darum kümmern und sonst um gar nichts. Und das soll diese doch bitte auch selber entscheiden. Für uns sind Freiheit und die wirtschaftliche Leitung einer Einrichtung sowie die fachliche Qualität der Pflege zwei Seiten der Medaille.

Bisher war das Wohn- und Teilhabegesetz durchaus von derartigen ideologischen Ansätzen von RotGrün geprägt. Wir haben schon gehört: Sie wollten immer nur die ambulanten Einrichtungen stärken. Die ambulanten Pflege-WGs durften alles, die stationären wurden kritisch gesehen. Kurz: Ambulant ist

gut, stationär ist böse, und noch böser als stationär waren nur die privaten stationären Einrichtungen. Wir möchten einfach eine Wahlfreiheit haben.

Sie haben damit auch Plätze abgebaut. Sie haben die stationären Einrichtungen verdrängt. Mittlerweile wird dadurch der Mangel an angebotenen Pflegeplätzen immer größer.

Was Sie bei Ihrer Lobhudelei auf „ambulant“ ganz gerne vergessen, ist, dass wir in einer Gesellschaft leben, in der immer mehr Menschen im Alter einsam und alleine sind. Dieses Problem hat man in einer stationären Einrichtung definitiv nicht. Das wollen Sie aber nicht sehen. Wir müssen diese Hürden jetzt abbauen, damit wieder investiert wird, und wir müssen die durch Rot-Grün entstandenen Benachteiligungen für die stationären Einrichtungen abbauen und beenden.

Wir kommen zur Neuregelung hinsichtlich der starren Obergrenze von 80 Plätzen. Natürlich brauchen wir die, weil wir viel zu wenige Plätze haben. Wir möchten, dass diese zusätzlichen Plätze für die Kurzzeitpflege, die wir so dringend brauchen, verwendet werden. Wir werden aber letztendlich keine zusätzlichen Kapazitäten schaffen, wenn wir das nur auf die bestehenden Einrichtungen begrenzen. Wir brauchen Neubauten und mehr Flexibilität. Das erreichen wir mit einer Obergrenze von bis zu 120 Plätzen; einschließlich der ausgewiesenen Plätze für die Kurzzeitpflege.

Sie wollen außerdem, dass die Behörden die Zufriedenheit der Mitarbeiter kontrollieren. Werte Kolleginnen und Kollegen, der Pflegemangel ist sicher auch jedem, der nicht im Thema ist, hinlänglich bekannt. Es kann doch nur das Eigeninteresse eines jeden Einrichtungsträgers und eines jeden Anbieters sein, selbst dafür zu sorgen und sich selbst zu informieren, ob die Mitarbeiter zufrieden sind, gerne arbeiten und welche Verbesserungswünsche sie hätten. Das ist definitiv nicht Aufgabe einer Behörde. Das können die alleine.

Auch die Raucherräume wurden schon angesprochen. Ja, im Nichtraucherschutzgesetz ist eine KannRegelung enthalten. Ich möchte jetzt aber auch nicht, dass die Krankenschwester, die Pflegerin, die schon genug zu tun hat, den alten Menschen, der sein Leben lang geraucht hat, im Rollstühlchen bei Wind und Regen nach draußen fährt. Zum einen hat die Pflegekraft anderes zu tun und zum anderen riskieren wir dadurch, dass sowohl die Pflegerin als auch der Bewohner eine Lungenentzündung bekommen.

Kurz noch zum Thema „Digitalisierung“: Sie haben angesprochen und auch geschrieben, dass ein WLAN-Anschluss in den Einrichtungen sinnvoll sei, damit die Menschen vielleicht auch mal ins Internet gehen könnten.

Da sieht man, was die FDP-Landtagsfraktion und Sie unterscheidet. Für uns sind Digitalisierung und WLAN mehr, als dass der ältere Bewohner mal ins Internet kann. Für uns ist wichtig, dass das ein Teil des selbstbestimmten Lebens ist und dass wir in die Zukunft denken. Der Bewohner kann nämlich mit seinem Tablet in Zukunft vielleicht auch fragen, wer vor der Tür steht, wer in sein Zimmer möchte, kann vom Bett aus über das Tablet das Licht an- und ausschalten und Geräte bedienen. Das bedeutet für meine FDP-Landtagsfraktion Digitalisierung! Daher bin ich sehr froh, dass wir den Digitalminister stellen.

(Beifall von der FDP)

Letztendlich ist es ein gutes Gesetz. Es ist gut für die Pflegebedürftigen, es unterstützt die Einrichtungen, es baut kolossal Bürokratie ab und es hilft auch den Angehörigen der Menschen in unserem Land weiter. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Schneider. – Jetzt spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Mostofizadeh.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau Schneider, ich glaube, Sie versprechen sich mehr von dem Gesetz, als Sie überhaupt regeln dürfen. Wenn Sie wirklich glauben, dass Sie mit dem WTG die bundesrechtliche Bestimmung „ambulant vor stationär“ bzw. das Sozialgesetzbuch aushebeln können, dann sind Sie auf dem Holzweg.

(Beifall von der SPD)

Aber es macht deutlich, mit welcher Vehemenz die FDP-Fraktion diese falsche Weichenstellung hier in Nordrhein-Westfalen einfordern will. Ich kann Ihnen nur folgende Zahlen auf den Tisch legen: Wir haben im Moment 640.000 Menschen, die pflegebedürftig sind, und wenn die Prognosen zutreffen, sind es 2050 rund 50 % mehr. Wo sollen die Pflegerinnen und Pfleger herkommen, die in den Altenheimen arbeiten und diese Pflegebedürftigen betreuen?

(Beifall von der SPD)

Das ist doch eine völlig irrsinnige Ausrichtung, die Sie hier auf den Tisch legen. Wir haben jetzt schon zu wenig Pflegerinnen und Pfleger, um die Menschen in den Pflegeheimen so behandeln und pflegen zu können, wie es eigentlich der Fall sein sollte.

Und es kommt noch ein ganz wichtiger Punkt hinzu: Die meisten Menschen wollen in ihrer häuslichen Umgebung wohnen bleiben. Deswegen müssen wir das Setting ambulant ausgestalten, anstatt in weitere Pflegeheime zu investieren.

Ich verstehe überhaupt nicht, wie man da einen Dissens haben kann. Da müssen andere Interessen – Konzerninteressen oder so etwas – eine Rolle spielen. Das ist gegen die Interessen der allermeisten Menschen hier in Nordrhein-Westfalen. Es ist ganz klar völlig falsch, was Sie hier regeln wollen.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Ich möchte die anderen Punkte, die im WTG geregelt werden, kurz ansprechen. Um diese Uhrzeit mache ich mir keine großen Hoffnungen, dass noch allzu viel durchsickert. Aber dieser Punkt ist schon sehr wichtig: Sie machen sich lustig über das Thema „Raucherzimmer“. An Ihrem Beispiel wird deutlich, dass Sie es nicht verstanden haben. Es geht darum, dass die Pflegerinnen und Pfleger möglicherweise für längere Zeit in diese Raucherzimmer hinein müssen, weil der Pflegebedürftige nicht ohne Aufsicht dort bleiben kann.

(Regina Kopp-Herr [SPD]: Ja, genau!)

Das widerspricht dem Nichtraucherschutz. Es ist auch ein Widerspruch zum Nichtraucherschutzgesetz, Herr Minister Laumann.

(Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Quatsch!)

Überlassen Sie doch den Pflegeheimen – im Sinne der Entfesselung – die Verantwortung, wie sie dafür sorgen, dass alte Menschen rauchen können, etwa auf der Terrasse oder dem Balkon, ohne andere zu belästigen. Machen Sie doch nicht so einen Popanz daraus. Die Raucherzimmer werden zu Mehrkosten und zu mehr Bürokratie führen und zum Gegenteil dessen, was Sie vorgeben, regeln zu wollen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Bezüglich der anderen Punkte will ich mich im Wesentlichen dem anschließen, was Kollegin Altenkamp vorgetragen hat. Es ist falsch, wie Sie die Regelung zur Pflegedienstleitung ausgestalten wollen. Es ist eine falsche Konstruktion. Das ist in der Sachverständigenanhörung sehr nachvollziehbar dargelegt worden. Sie wollen aber nicht darauf hören. Wir haben den Änderungsantrag eingebracht, und Sie lehnen das einfach ab.

Zur Transparenz bei den Heimkosten: Der Minister ist von unserer Fraktion gefragt worden, wie die Heimkosten in Nordrhein-Westfalen aussehen. Ich glaube, der Abteilungsleiter Herrmann hat sich mit der Vorlage, die der Minister gezeichnet hat, sehr viel Mühe gegeben. Aber der Minister hat gesagt, dass er nacharbeiten wolle, da ihm nicht klar sei, warum man in Nordrhein-Westfalen so viel teurer sei als anderswo. Da frage ich mich schon, wie die Kollegin Schneider auf die Idee kommt, alles sei transparent.

Ich jedenfalls will dafür kämpfen, dass der wesentliche Grund dafür, dass die Heime in Nordrhein-West

falen möglicherweise teurer sind, in den dort Beschäftigten gut bezahlten Arbeitskräfte liegt, und dass das auch sehr klar gesagt wird.

(Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Das ist aber nicht al- les!)

Außerdem müssen wir sehr genau wissen, warum möglicherweise der eine oder andere Kosten abrechnet, die nicht unbedingt auf die Zahlungspflichtigen abgewälzt werden können. Eines ist klar: Wir müssen jetzt – und auch keine Bundesregierung wird daran vorbeikommen können – die Frage der Gerechtigkeit von Pflege für die Zukunft regeln.

Die Frage der derzeitigen Pflegeheimkosten und der Kosten, die im Alter entstehen, muss entweder solidarisch und fair auf Bundesebene geklärt werden, oder es wird zu einer großen Ungerechtigkeit zwischen den Pflegebedürftigen kommen. Die einen können sich für 3.000 Euro, 4.000 Euro oder 5.000 Euro selbst aus der Patsche helfen, und die anderen sind Taschengeldempfänger oder müssen in ihren häuslichen Umgebungen ohne vernünftige Pflege weiterleben. Das können wir nicht wollen. Deswegen brauchen wir Transparenz und eine zukunftsfähige Finanzierung.

Herr Minister, zum Teil haben wir dem, was Sie hinsichtlich des WTG gemacht haben, zugestimmt. Aber am Ende des Tages, mit dieser FDP an Ihrer Seite, kann ich Ihnen nur sagen: Viel Vergnügen dabei, das durchzusetzen, was Sie vorgeben, durchsetzen zu wollen – eine gute Pflege in den Quartieren und vor Ort. Das wird nämlich nicht gelingen.

Mir wird auch klar, warum das eine oder andere Förderprogramm mittlerweile draufgeht. Das, was in Nordrhein-Westfalen eigentlich Konsens war – eine hohe Qualität, eine konsequent durchgesetzte Einzelzimmerquote, kleine Heime mit maximal 80 Plätzen –, kann angesichts dessen, was Frau Schneider gesagt hat, möglicherweise kein Grundkonsens mehr sein. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Mostofizadeh. – Nun spricht für die AfD-Fraktion Herr Dr. Vincentz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Parlamentarische Primetime. Wie so oft in zweiter Lesung kommen selten große Game Changer zum Tragen. Das ist auch in diesem Fall so. Von daher fasse ich mich relativ kurz.

Was haben wir auf der Habenseite zum WTG? Es sind einige – das muss man zugestehen – grobe