Protokoll der Sitzung vom 11.04.2019

Darüber hinaus gibt es eine Kurzintervention. In der Reihenfolge arbeiten wir das ab.

Die Zwischenfrage wollte der Kollege Ott stellen, und die Kurzintervention hat die grüne Fraktion beantragt, namentlich Frau Beer.

Zunächst Herr Ott mit seiner Zwischenfrage, wenn Sie einverstanden sind, Frau Ministerin. Ist das in Ihrem Sinne?

Ja.

Das ist nett von Ihnen. – Bitte schön, Herr Ott.

Danke, Frau Ministerin; das ist sehr freundlich. – Wir haben in dem Antrag ein Konzept gefordert. Sie haben jetzt davon gesprochen, dass drei Häuser miteinander sprechen.

Deshalb lautet meine Frage: Arbeiten diese drei Häuser auf der Grundlage des von Herrn Müller erwähnten Konzeptes „Vorschlag der Bezirksregierung Köln“, die in der Anhörung einen sehr dezidierten Vorschlag unterbreitet hat? Ist das die Arbeitsgrundlage, auf der die drei Häuser versuchen, einen Weg zu finden? – Ich hoffe, die Frage ist deutlich geworden.

Bitte, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde nicht sagen, dass das die Arbeitsgrundlage ist, aber sie fließt natürlich mit in das Konzept, also das, was wir mit den beiden anderen Ressorts erarbeiten, ein.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Das war die Zwischenfrage am Schluss.

Jetzt kommt die Kurzintervention im Anschluss an Ihre Rede. – Frau Kollegin Beer, Sie haben bis zu 1 Minute 30 Sekunden für Ihre Kurzintervention. Bitte schön.

Ganz herzlichen Dank, Frau Ministerin, jetzt in der Form der Kurzintervention.

Danke schön, dass Sie ausgeführt haben, was jetzt in Arbeit ist. Meine Frage dazu ist, inwieweit die KSVen einbezogen werden; es geht ja um die Klärung von Zuständigkeiten auf dieser Ebene.

Mein Impuls, Ihnen eine Zwischenfrage zu stellen, wurde eigentlich durch den Redebeitrag vorher ausgelöst, weil ich Sie als Ministerin fragen wollte, ob Sie mir zustimmen, dass Schulsozialarbeiter und

Schulsozialarbeiterinnen in der Schule in ihren Funktionen nicht irgendetwas Zweitrangiges sind, wie das vom Vorredner ausgedrückt wurde.

(Beifall von der SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihre zweite Frage bejahe ich ausdrücklich: Sie gehören genauso zum Team wie die Lehrerinnen und Lehrer, wie die Schulpsychologen, wie viele andere Menschen mehr, die wir an den Schulen haben, die alle dafür Sorge tragen, dass unsere Kinder gut unterrichtet und zu Persönlichkeiten erzogen werden.

Frau Beer, es ist richtig: Die KSVen müssen beteiligt werden. Es ist auch nicht so, dass wir bis jetzt noch nicht mit den KSVen gesprochen hätten. Aber es ist auch so, dass man natürlich mit einem Konzept in die Gespräche mit den KSVen gehen sollte, damit jeder weiß, woran er ist.

Das Konzept ist kurz vor der Vollendung. Mir ist es lieber, die KSVen so schnell wie möglich zu beteiligen, weil ich weiß, dass wir bei der Umsetzung sehr auf sie angewiesen sind. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ausschuss für Schule und Bildung empfiehlt in Drucksache 17/5404, den Antrag Drucksache 17/3013 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag selbst, nicht über die Beschlussempfehlung.

Wer stimmt dem Antrag zu? – SPD und Grüne stimmen dem Antrag zu. Wer stimmt gegen den Antrag? – CDU, FDP, AfD stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Das sehen wir nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 17/3013 mit breiter Mehrheit abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich den Tagesordnungspunkt 8 aufrufe, muss ich leider eine nichtförmliche Rüge aussprechen. Sie betrifft den Abgeordneten Herrn Dudas aus der SPD-Fraktion.

Es handelt sich im Nachgang zu TOP 1 „Aktuelle Stunde“ der heutigen Sitzung um die nichtförmliche Rüge in Bezug auf einen Ausdruck, den wir in diesem Hohen Hause nicht verwenden. Alle haben Verständnis dafür, dass wir solche bösen Worte nicht öffentlich wiederholen, aber der Kollege weiß sicherlich, was er gerufen hat.

Auch bei hoher Schärfe in der Debatte sind solche persönlichen Herabsetzungen unparlamentarisch. Deshalb muss ich das deutlich rügen, wie wir das immer tun, wenn es notwendig ist. Sollte das wiederholt werden, würde eine förmliche Rüge in Betracht gezogen, weil der Ausdruck dies hergäbe. So weit dieses. Ich weiß gar nicht, ob er im Raum ist: Ist er da?

(Zurufe: Nein!)

Es wird ihm sicherlich berichtet werden, was hier vorgefallen ist.

Ich rufe auf:

8 Chancen der Digitalisierung für die Energie

wende nutzen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3030

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung Drucksache 17/5654

Es ist eine Aussprache vorgesehen. Der erste Redner ist Herr Dr. Untrieser von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie viele andere Branchen steht auch die Energiewirtschaft durch die Digitalisierung vor sehr großen Veränderungen; das ist der Megatrend unserer Zeit. Manche

gehen sogar so weit, zu sagen, die Digitalisierung sei der Schlüssel der Energiewende.

Wir hatten im Ausschuss dazu eine hochspannende Sachverständigenanhörung, die viele interessante Aspekte technisch, wirtschaftlich und rechtlich beleuchtet hat und sicher ein Gewinn für alle Anwesenden war.

Umso erstaunlicher ist es daher, dass der Antrag der Grünen weit hinter diesem Niveau zurückbleibt. Digitalisierung im Energiebereich betrifft viele Aspekte, und zwar viel mehr als die vier Spiegelstriche, die wir hier im Antrag sehen; denn die Digitalisierung ist relevant auf allen Wertschöpfungsstufen des Versorgungssystems und darüber hinaus.

Nehmen wir zum Beispiel die Stromerzeugung. Daten und immer zuverlässigere Wetterprognosen sorgen dafür, dass wir den Ertrag aus den vielen dezentralen Erzeugungsanlagen, Fotovoltaik und vor allem Wind besser prognostizieren können. Dadurch wird die Erzeugung wesentlich besser auf den Bedarf abgestimmt und kann automatisch verteilt werden.

Virtuelle Kraftwerke verteilen ganz unterschiedliche Anlagen, Speicher und Verbraucher und vernetzen sie; hier werden ganz neue Möglichkeiten entstehen. Nehmen wir den Stromhandel, der automatisierter und effizienter ablaufen wird, auch über die nationalen Grenzen hinweg. Ganz neue Produkte werden entstehen, die gehandelt werden können.

Die Digitalisierung wird uns intelligente Netze – Smart-Grids – bringen. Insbesondere Verteilnetze werden mithilfe der Digitalisierung den Anforderungen des Energiesystems von morgen gerecht werden können; denn das Energiesystem wird immer dezentraler und kleinteiliger mit Millionen von Einspeisern und Verbrauchern. Es wird nicht mehr wie früher möglich sein, das Netz zentral zu steuern. Um Stromflüsse weiterhin zu koordinieren, brauchen wir Intelligenz im Netz.

Für den Verbraucher ergeben sich auch ganz neue Möglichkeiten. Schon heute erzeugen Millionen von Fotovoltaikanlagen auf deutschen Dächern Strom. Nicht alle, aber immer mehr Bürger nutzen diese Möglichkeiten, um nicht nur die Waschmaschine oder den Fernseher mit Eigenstrom laufen zu lassen, sondern zum Beispiel auch den Heimspeicher zu füllen, das Elektroauto zu laden oder die Wärmepumpe zu betreiben.

Automatische Regelungen der Temperatur, der Jalousien, der elektrischen Geräte – das intelligente Haus oder Smart Home bedeutet einen Zuwachs an Komfort und Effizienz. Datengenerierung und der Datenaustausch, die durch die Digitalisierung möglich werden, sind dafür Voraussetzungen.

In Nordrhein-Westfalen nutzen bereits viele Unternehmen diese Möglichkeiten und entwickeln sie fort. Die NEXT Kraftwerke in Köln etwa betreiben eines der größten virtuellen Kraftwerke Europas mit 7.000

Anlagen und 6 GW Leistung. Das ist so viel wie fünf bis sechs Atomkraftwerke.

Die Wuppertaler Stadtwerke haben mit dem Tal.Markt einen Ökostrom-Handelsplatz, basierend auf der Blockchain-Technologie entwickelt. Der Stromkunde kann dabei über das Internet aussuchen, aus welcher dezentralen Anlage er Strom beziehen möchte. Anlagenbetreiber können über die Plattform ihre Anlagen dem Kunden anbieten. Weitere Energieversorger springen auf das Projekt auf oder entwickeln ähnliche Plattformen wie die RheinEnergie oder die Stadtwerke Soest.

Wir möchten die Branche, neue Akteure wie StartUps und die Kunden dabei unterstützten, die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung auch im Energiebereich bestmöglich zu nutzen. Der hier vorliegende Antrag beschreibt einige Entwicklungen und Trends der neuen Energiewelt. Daher ist es wichtig und richtig, dass wir uns damit in diesem Haus beschäftigen.

Noch mal: Die Anhörung im Ausschuss war wirklich gewinnbringend. Natürlich muss auch der Gesetzgeber den regulatorischen Rahmen immer wieder anpassen, denn aus den 70er-, 80er-, 90er-Jahren stammend, passt er wahrscheinlich nicht mehr in das Jahr 2019, 2020 oder 2030.

Allerdings ist seit dem Verfassen dieses Antrags, über den wir heute reden, auch schon ein bisschen Zeit ins Land gegangen; er trägt nämlich das Datum 3. Juli 2018.

Vor diesem Hintergrund, werte Kolleginnen und Kollegen, sollten wir auch einmal darüber nachdenken, ob unsere Arbeitsweisen und Strukturen in dieser schnelllebigen Zeit noch passend sind; denn einiges von dem, was in dem Antrag steht, und worüber wir heute abstimmen sollen, ist gar nicht mehr aktuell.

So wird bemängelt, dass die Landesregierung immer noch nicht die Digitalstrategie vorgelegt hätte. Diese Strategie liegt mittlerweile vor. Aus Zeitgründen werde ich darauf nicht mehr eingehen können, aber auf den Seiten 53 bis 56 findet sich das Kapitel „Intelligentes Energiesystem schont Klima und Umwelt“.