Protokoll der Sitzung vom 11.04.2019

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Hübner zur Geschäftsordnung gemeldet. § 29 unserer Geschäftsordnung lautet:

„(1) Zur Geschäftsordnung muss das Wort außer

der Reihe unverzüglich erteilt werden. Zu diesem Beratungsgegenstand soll in der Regel das Wort einer Rednerin bzw. einem Redner nicht öfter als zweimal erteilt werden.

(2) Bemerkungen zur Geschäftsordnung dürfen sich nur auf die geschäftsordnungsmäßige Behandlung der zur Verhandlung stehenden Gegenstände oder den Sitzungsplan des Landtags … beziehen und nicht länger als drei Minuten dauern.“ Herr Hübner hat nun das Wort. Michael Hübner (SPD): Herr Präsident, vielen Dank für die Worterteilung. Ich mache es auch kurz. – Bei der Bedeutung dieser Debatte für das Land Nordrhein-Westfalen erwarten wir als SPD-Fraktion, dass der Ministerpräsident an dieser Debatte teilnimmt. Er ist offenkundig nicht hier.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich bitte, ihn nach § 65 unserer Geschäftsordnung herbeizuzitieren.

(Herbert Reul, Minister des Innern: Er ist wahr- scheinlich im Büro!)

Herr Kerkhoff hat sich für die Fraktion der CDU zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in der Aussprache in der dritten Lesung zu dem Kommunalwahlgesetz und den damit verbundenen Anträgen. Was die Tagesordnung angeht, sind wir etwas vor der Zeit. Das ist gut so, weil wir den heutigen Tag dann auch gemeinsam etwas früher beschließen können.

Ich bin mir sicher

(Zurufe von der SPD)

ich weiß gar nicht, warum hier eine solche Unruhe herrscht –, dass wir in dieser Debatte jetzt auch weiter die Diskussion führen können. Herr Kollege Geerlings hat das für unsere Fraktion gerade schon getan.

Genauso sicher bin ich mir, dass auch die Mitglieder der Landesregierung mit Mandat an der Abstimmung, die zum Abschluss dieses Tagesordnungspunktes erfolgt – Sie haben unter anderem Einzelabstimmung über einzelne Punkte Ihres Antrags und auch namentliche Abstimmung beantragt –, teilnehmen werden. Das ist im Übrigen auch üblich so.

Herr Kollege Hübner, daher lehnen wir diesen Antrag auf Herbeizitieren ab.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kerkhoff. – Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist, wie ich sehe, nicht der Fall.

In § 65 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung ist geregelt:

„Jedes Mitglied des Landtags kann die Anwesenheit von Mitgliedern der Landesregierung an den Beratungen des Landtags beantragen.“

Ich werde darüber jetzt eine Abstimmung durchführen. Wer dieser Forderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer ist dagegen? – Das sind CDU und FDP. Damit sehe ich in Anbetracht der leeren Plätze, die bei der SPD vorhanden sind, und der leeren Plätze, die bei der AfD vorhanden sind, im Vergleich zu den wenigen leeren Plätzen, die zum Teil auch Plätze der Mitglieder der Landesregierung sind, den Antrag nach § 65 Abs. 2 der Geschäftsordnung als abgelehnt an. Ich werde aber zur Sicherheit eine Beratung im Sitzungspräsidium durchführen.

(Ministerpräsident Armin Laschet betritt den Plenarsaal und nimmt Platz.)

Zu Ihrer Information: Hier im Sitzungspräsidium haben wir das, was ich gerade gesagt habe, einstimmig so gesehen.

Der Ministerpräsident ist jetzt auch da. Daher haben Sie im Ergebnis das Ziel erreicht. – Danke schön.

Es gibt noch eine Wortmeldung von Herrn Herter zur Geschäftsordnung. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem das so wunderbar geklappt hat, stelle ich fest, dass die zuständige Kommunalministerin auch nicht da ist. Ich würde mir

wünschen, dass sie nach dem entsprechenden Paragrafen – Sie brauchen das nicht noch einmal alles vorzulesen – herbeizitiert wird. Die Kollegen sind da. Vielleicht wird Frau Scharrenbach dann auch gleich da sein.

(Herbert Reul, Minister des Innern: Sie ist gar nicht zuständig! Ich bin zuständig!)

Meine Damen und Herren, ich kann die Aufregung zwar verstehen. An dieser Stelle muss ich aber sagen: Der zuständige Fachminister ist der Innenminister, Herr Reul. Und er ist da.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Daher möchte ich die Debatte fortführen und für die SPD-Fraktion dem Abgeordneten Herrn Dahm das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schön, dass Sie es einrichten konnten, Herr Laschet! Ich freue mich sehr.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Zu Ihrem Auftritt, Herr Dr. Geerlings: Ich schätze Sie sehr. Aber das war an Arroganz nicht zu überbieten.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Im gesamten Gesetzgebungsverfahren wird deutlich, wie Sie hier in Bezug auf Minderheitenrechte der Opposition gegen die Opposition vorgehen.

(Beifall von der SPD)

Auch der mangelnde Respekt gegenüber dem Vorsitzenden des Ausschusses ist zu kritisieren. Das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich.

(Beifall von der SPD)

Es ist guter Brauch und entspricht unserer Verfassungskultur, dass Eingriffe …

(Henning Höne [FDP]: Es ist guter Brauch, dass sich der Vorsitzende nicht in Debatten einmischt!)

Herr Höne, zu Ihnen komme ich gleich noch. Bleiben Sie ganz entspannt.

(Henning Höne [FDP]: Ich freue mich darauf!)

… in das Wahlrecht mit breiter Mehrheit hier im Parlament und nach Möglichkeit auch im Konsens beschlossen werden sollten. Es darf überhaupt nicht der Eindruck entstehen,

(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

dass Eingriffe in das Wahlrecht – so wie hier die Abschaffung der Stichwahl – aus rein willkürlichen, aus rein politischen Gründen erfolgen und interessengeleitet sind.

(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

Dieser Eindruck, meine Damen und Herren, verfestigt sich aber zunehmend. Denn, Herr Dr. Geerlings, wir haben weder im Ausschuss, noch gestern, noch heute in dritter Lesung überzeugende Argumente von Ihnen gehört, die für eine Abschaffung der Stichwahl sprechen.

(Beifall von der SPD und Horst Becker [GRÜNE])

Sie verfahren hier – das kann ich auch dem Ministerpräsidenten sagen – nach dem Prinzip „Mehrheit ist Macht“, auch wenn sie nur aus einer Einstimmenmehrheit in diesem Hohen Hause besteht, meine Damen und Herren.

Herr Innenminister, das Gesetz zur Abschaffung der Stichwahl ist nach dem Polizeigesetz bereits das zweite Gesetz, das Sie zu verantworten haben, zu dem einhellig verfassungsrechtliche Kritik und Bedenken erhoben wurden.

(Bodo Löttgen [CDU]: Deshalb haben Sie dem Polizeigesetz auch zugestimmt!)

Denn mehrere Verfassungsrechtler, darunter der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs, haben deutliche Kritik an Ihrem Vorhaben geäußert.