Protokoll der Sitzung vom 22.05.2019

15 Fehlbelegungsabgabe im sozialen Wohnungs

bau wieder einführen

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/6268

Herr Beckamp spricht für die AfD-Fraktion und begründet den Antrag. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Roger B. – Name rein zufällig gewählt – ist Anwalt. Er sitzt als Abgeordneter im Landtag, er hat eine Bahncard 1. Klasse, und er verdient sechsstellig. Das stimmt.

Er wohnt in Köln, und zwar kaum teurer als zu seiner Studentenzeit. Er zahlt deutlich weniger als die anderen Leute in seinem Stadtteil, und das in bester Lage. Das Mietshaus ist ein paar Minuten von der Uni und zwei Minuten vom Stadtwald entfernt. Möglich ist das alles, weil er die Förderung im sozialen Wohnungsbau missbraucht.

Das alles stimmt nicht, und ist dennoch wahr. Denn so sieht es ganz oft aus mit günstigen Wohnungen in Düsseldorf – vielleicht Oberkassel –, in Köln – vielleicht Lindenthal – oder im Essener Süden.

Es sind Fälle wie diese, die erst kürzlich der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums kritisierte und deshalb empfahl, den sozialen Wohnungsbau zurückzufahren. Denn wer einmal in einer Sozialwohnung wohne, werde diese auch dann nicht mehr verlassen, wenn er die Förderkriterien wegen eines höheren Einkommens nicht mehr erfüllt.

Genau das zeigt mein Beispiel von gerade, in dem ich mich selbst anführe. Ich hätte als Rechtsreferendar einen Wohnberechtigungsschein, also Anspruch auf sozial geförderten Wohnraum, bekommen können. Dann hätte ich irgendwann ausziehen müssen, als ich meine erste Stelle als Anwalt bekommen habe.

Das wäre aber nie geprüft worden. Ganz oft profitieren demnach nicht wirklich bedürftige Mieter, vielmehr sind die Einkommen vieler Mieter in diesem Bereich längst über die förderungswürdige Schwelle hinausgegangen. Manche Studien reden sogar von bis zu 40 % der Bewohner von Sozialwohnungen – und das bereits bei Leuten, die erst seit drei Jahren dort wohnen. Je länger die Leute dort wohnen, umso höher ist der Anteil der Fehlbeleger.

Gleichzeitig finden viele wirklich Bedürftige keine bezahlbare Bleibe: Studenten, Familien, Alleinerziehende, Menschen mit geringem Einkommen. Der Bedarf ist so hoch wie lange nicht mehr. Doch nach wie vor sitzen in Sozialwohnungen häufig Gutverdiener – eine brisante Fehlbelegung. Ich rede hier noch gar nicht von den Hunderttausenden Asyleinwanderern, denen es angeblich nicht zumutbar sein soll, in Massenunterkünften untergebracht zu werden. Genau diese Menschen brauchen auch diese günstigen Wohnungen.

Die Fehlbelegung, den Missbrauch wollte die Politik früher verhindern. Deshalb gab es Kontrollen und eine Fehlbelegungsabgabe. Doch die Länder – auch Nordrhein-Westfalen im Jahr 2006 – haben das abgeschafft. Die damalige Begründung von dem CDULandesminister Oliver Wittke hieß – ich zitiere –: Im Lande herrscht keine Wohnungsnot. Sozial Schwache können preiswerten Wohnraum finden, und Tausende Wohnungen stehen leer.

Ich glaube, zumindest an diesem Punkt sind wir uns einig: Das stimmt jetzt nicht mehr. Mit der Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe hat die Politik eine Situation geschaffen, die scheinbar für alle bestens ist: Diejenigen in den Wohnungen, die zu Unrecht dort leben, freuen sich. Die Politik hat keinen Ärger mit den Wählern in den Wohnungen.

Natürlich stimmt das nicht, weil die Leute, die diese Wohnungen nachfragen, die bedürftig sind, die neu in die Stadt kommen, die dort lange suchen, keinen günstigen Wohnraum finden. Und genau das widerspricht doch dem Sinn und Zweck der sozialen Wohnraumförderung.

Ich zitiere § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW:

„Ziel der sozialen Wohnraumförderung ist es, Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.“

Ziel erreicht in unserem Fall? – Nein, nicht erreicht, überhaupt nicht erreicht. Jetzt werden Sie gleich vermutlich drei Punkte anführen und sagen: Na ja, alles gut und schön, aber es gibt doch Probleme, wenn wir die Fehlbelegungsabgabe einführen.

Erster Punkt wird sein: Die soziale Durchmischung der Quartiere wird abnehmen. – Das kann zum Teil zutreffen, wenn Leute, die die Abgabe zahlen müssen, dort tatsächlich wegziehen. Die meisten aber werden sie zahlen, weil sie ihr Viertel nicht verlassen wollen. Das ist also weitgehend unproblematisch. Die Leute müssen nicht ausziehen; sie können diese Abgabe zahlen.

Nächster Punkt: Der Verwaltungsaufwand ist so hoch: Ja, das stimmt. Man muss, um bestimmte Gerechtigkeiten herzustellen, das Ganze auch kontrollieren. Da ist jedoch die Frage: Ist der Aufwand noch so hoch wie in 2006? – Nein. Es gibt Hunderttausende weniger Sozialwohnungen. Der Aufwand ist gesunken. Es werden keine neuen Wohnungen gebaut. Ein paar Wohnungen könnten gebaut werden, weil die Abgabe dazu verwendet werden kann, neue Sozialwohnungen zu bauen, zwar nicht in riesigem Umfang, aber immerhin.

Letztlich wäre das alles doch gar nicht so schlecht. Erlauben Sie mir, hier das Wort zu benutzen, das von Ihnen immer und stets benutzt wird: Das wäre doch auch einmal gerecht. – Danke.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank. – Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Déus.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag beabsichtigt die AfD, die Abgabe für Mieterinnen und Mieter aus der Mottenkiste zu holen, die unmittelbar nach der Übertragung der Handlungsmöglichkeiten an das Land bereits zum 01.01.2006 aus guten Gründen abgeschafft worden war.

Die sogenannte Fehlbelegungsabgabe war seinerzeit zum Schutz sozial schwacher Mieterinnen und Mieter eingeführt worden. Besserverdienende Mieterinnen und Mieter, die in sozial gefördertem Wohnraum lebten, aber aufgrund ihres zwischenzeitlichen Einkommens nicht dazu berechtigt waren, wurden

mit der Zahlung einer Ausgleichsabgabe belegt. So sollte ihnen ein Verbleib in den Wohnungen ermöglicht werden, indem sie bei Zahlung einer Ausgleichsabgabe zur Finanzierung neuen geförderten Wohnungsraum beitrugen.

Das war die Situation, als ich selber 1989 bis 1992 eine Ausbildung in der Bundesvermögensverwaltung gemacht habe und auch selber unter anderem mit Fehlbelegungsabgabe befasst war. Die in den Folgejahren deutlich eingetretene Entspannung des Wohnungsmarktes, der immense Verwaltungsaufwand – Sie haben es schon richtig vermutet – sowie der Umstand, dass immer mehr Besserverdienende diese Wohnungen und Stadtteile verließen, machten ein Umdenken erforderlich. Denn in der Folge hatte sich die Bevölkerungsstruktur vieler Stadtteile entmischt. Die begründete Gefahr, dass Schwierigkeiten in bestimmten Stadtteilen weiter zunehmen würden, war eingetreten.

Mit Verweis auf die derzeit angespannten Wohnungsmärkte in NRW, den unzureichenden Bestand an gefördertem Wohnraum und die steigende Zahl der für den sozialen Wohnraum Berechtigten plädieren Sie nun dafür, die Fehlbelegungsabgabe wieder einzuführen. Die hierdurch gewonnenen Finanzmittel sollen in den sozialen Wohnungsbau fließen.

Doch, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nie hat es in NRW mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau gegeben als dieses Jahr: 1,3 Milliarden Euro stehen zur Verfügung,

(Jochen Ott [SPD]: Aber weniger Wohnungen!)

die Summe ist größer als das, was der Bund für ganz Deutschland zur Verfügung stellt. In NRW gab es noch nie mehr. In NRW scheitern keine Projekte an zu wenig Geld. Die haben mit anderen Problemen zu kämpfen.

(Beifall von der FDP)

Gerade durch die Berechtigungsprüfung bei der Abgabenerhebung und den entstandenen Verwaltungsaufwand sowie den Kostenaufwand, der nicht im Verhältnis zu den erzielenden Einnahmen stand, haben bereits 2006 die meisten Bundesländer die Fehlbelegungsabgabe wieder abgeschafft. Die Abgabe war für die erhebenden Kommunen eine Last und keine Wohltat.

Die Fraktion der AfD behauptet nun, dass Gutverdienende den eigentlich Berechtigten den Wohnraum wegnehmen würden. Mich würde die Quelle interessieren, auf die Sie sich berufen. Das werden wir sicherlich im Ausschuss vertiefen können. Nach Aussage des Ministeriums liegen seit der Abschaffung der Abgabe, also vor ungefähr 13 Jahren, keine Zahlen, Daten und Vergleichswerte mehr vor.

Mit rund 20 Initiativen, Förderprogrammen und rechtlichen Novellierungen unterstützt unsere Landesregierung Kommunen, Wohnungs- und Bauwirtschaft, Familien und Bürger beim Bau, aber auch bei der Modernisierung und dem Erwerb von Wohnraum. Wir bedienen alle hierzu erforderlichen Stellschrauben. Hierzu gehört auch die Entwicklung und Ausweisung von neuem Bauland. Es ist eigentlich eine ganz einfache Gleichung: Nur mit vorhandenem, bezahlbarem Bauland und einer erfolgreichen Bauumsetzung gibt es mehr Wohnraum und bezahlbare Mieten.

Unerträglich beschämend finde ich das Argument der AfD-Landtagsfraktion – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –, dass der Nachfragedruck auf den geförderten Wohnraum auf die starken Zuwanderungen in den Jahren 2010 bis 2017 insbesondere durch Flüchtlinge und Zuwanderung aus osteuropäischen Staaten zurückzuführen sei und – ich zitiere weiter – dass die Zuwanderung zulasten der einheimischen Bevölkerung erfolge.

Diese Aussagen sind nicht nur inkorrekt, sondern sie stellen eine Anfeindung von Bevölkerungsgruppen dar, die wir als Regierungskoalition aufs Schärfste verurteilen. Die Aussagen der AfD-Fraktion sind dem Hohen Hause nicht würdig.

Wir werden das im Ausschuss noch weiter erörtern. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit zu dieser späten Stunde.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Déus. – Und nun folgt die Rede der SPD-Fraktion, die Herr Kollege Becker hält.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der späten Stunde und angesichts der Tatsache, dass wir aufgrund der bevorstehenden Überweisung – der wir natürlich zustimmen werden – die Details auch noch im Fachausschuss besprechen können, möchte ich mich an dieser Stelle kurzfassen.

Auf den Punkt gebracht, sage ich: Die Wohnungsbaupolitik im Allgemeinen ist über das Thema „Fehlbelegungsabgabe“ längst hinaus. Deshalb ist Ihr Antrag rückwärtsgewandt, und insofern passt er zu Ihnen.

Drei Aspekte will ich kurz benennen, warum wir diesem Antrag kaum zustimmen können, auch wenn wir ihn im Ausschuss gerne vertieft diskutieren werden.

Die Fehlbelegungsabgabe wurde abgeschafft – nicht nur in Nordrhein-Westfalen –, weil ihre Berechnung und Erhebung mehr Aufwand erforderte, als sie an Ertrag brachte. Das wäre auch heute noch so, und insofern würde nicht mehr Geld für den sozialen

Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Dieser Aspekt wird dadurch verstärkt, dass die Einkommensgrenzen für öffentlich geförderten Wohnungsbau heute so gestaltet sind, dass breite Schichten der Bevölkerung darunter fallen. Eine Fehlbelegung wäre sicherlich nicht das zentrale Problem in der Wohnungsbaupolitik.

Vor allem wäre die Wiedereinführung einer Fehlbelegungsabgabe sozial-ökonomisch für die Entwicklung unserer Wohnquartiere schädlich, weil sie einer Gettoisierung Vorschub leisten würde. Das können wir alle nicht wollen.

(Beifall von Jochen Ott [SPD])

In diesem Zusammenhang will ich deutlich machen, wes Geistes Kind Ihr Antrag ist. Das wird nicht nur beim Lesen deutlich, sondern das ist auch gerade in Ihrer Rede zutage getreten. Darum will ich an dieser Stelle klar und deutlich sagen: Nicht der Zuzug aus dem Ausland ist an erster Stelle für den Mangel an bezahlbarem Wohnraum verantwortlich, sondern die jahrelang viel zu geringe Neubauquote und der Drang der Menschen in die Städte. Der Zuzug ist nur einer von vielen Faktoren, der zur Verschärfung beiträgt, aber er hat sicherlich nicht den Stellenwert, den er in Ihren Reden immer einnimmt.

Auch das werden wir im Ausschuss sicherlich noch vertiefen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Becker. – Herr Paul spricht für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herrn! Jetzt gehört auch die AfD zu den Parteien, die den Mangel am Wohnungsmarkt regulieren will. Sie wollen eine regelrechte Mieterpolizei in die Wohnungen schicken.