Stephen Paul

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die nordrhein-westfälischen Sozialdemokraten schlagen also ernsthaft diesem Landtag vor, sich dafür auszusprechen, die Vermieter mal wieder zur Bad Bank der Politik zu machen und sie gesetzlich zu zwingen, ausbleibende Mietzahlungen zu stunden – ohne jede weitere staatliche
Hilfe, ohne jeden Ausgleich. Sie verlangen von uns hier einen Beschluss, der Hunderttausende Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Wohnraum zur Verfügung stellen, existenziell treffen kann.
Wem wollen Sie damit eigentlich etwas Gutes tun? Wirklich den einkommensschwachen Mietern? Im ersten Lockdown gab es bereits ein solches bundesweites Mietenmoratorium. Es ist von den Privatmietern kaum genutzt worden. Davon profitiert haben ein paar gewerbliche Mieter, beispielsweise H&M, Deichmann und adidas, die sich auf die von Ihnen geforderte Regelung beriefen und ihre Mieten nicht gezahlt haben. Dafür wurden diese Unternehmen öffentlich beschimpft.
Wie aber sah es im Frühjahr bei den privaten Vermietern aus? Vonovia meldete, 1 % der Mieter hätten Zahlungsschwierigkeiten gehabt. Bis Juni waren es dann wohl 4 %. Haus & Grund teilte mit, auf der Vermieterseite sei es bei 13 % zu coronabedingten Mietausfällen gekommen.
Staatliche Hilfe wirkt also und unterstützt finanziell überforderte Mieterinnen und Mieter.
Der Bund hat das Kurzarbeitergeld verbessert. Wir in Nordrhein-Westfalen haben als Erste den Zugang zum Wohngeld in unserem Land erleichtert. Das dürfte mit ein Grund für die steigenden Wohngeldzahlungen sein, Herr Kollege Becker, anders als im SPD-Antrag vermutet wird. Der Zugang zur Grundsicherung wurde vereinfacht, eine Vermögensprüfung findet weitgehend gar nicht mehr statt.
Ich wiederhole noch einmal die Frage: Wem wollen die nordrhein-westfälischen Sozialdemokraten mit ihrem Vorschlag etwas Gutes tun?
Vielleicht hilft uns auf der gemeinsamen Suche nach Ihren Zielen eine Einschätzung von empirica – ich zitiere –:
Wohngeld und Kosten der Unterkunft sind jetzt schnell und unproblematisch zu beantragen. Damit sind 95 % der Probleme gelöst. Es bleibt der Gutverdiener mit teurer Wohnung, der im Zuge von Kurzarbeit nicht mehr sein volles Nettogehalt bekommt.
Das nenne ich mal sozial treffsicher. Die BundesSPD verfolgt daher bereits einen ganz anderen Kurs als Sie hier. Sie hat die Forderung nach einem Kündigungsmoratorium schon aufgegeben.
Der Fokus der SPD-Justizministerin Lambrecht liegt jetzt auf Ausnahmeregeln für Gewerbetreibende. Es geht gar nicht mehr um die privaten Vermieter.
Bei uns in Nordrhein-Westfalen haben Vermieter und Mieter den Gesetzgeber gar nicht gebraucht und sich in den allermeisten Fällen einfach zwischenmensch
lich abgesprochen und Lösungen gefunden, wenn die Miete zum Problem wurde.
Ich möchte allen Vermietern herzlich danken, die dazu in den vergangenen Monaten bereit waren und in vielen Fällen von sich aus auf ihre Mieter zugegangen sind.
Das von Ihnen geforderte Moratorium birgt Gefahren für Hunderttausende private Vermieter. Das sind oft Rentner, die auf ihre Mietzahlungen angewiesen sind, oder Handwerker oder Gastwirte, die besonders von der Coronakrise getroffen sind.
Mich wundert, dass Sie die eigentlich praktikable Lösung hier nicht vertreten, nämlich für zuverlässige Zahlungsflüsse zwischen Mietern und Vermietern zu sorgen. Schon am 17. April – noch in der ersten Coronaphase – gab es den gemeinsamen Appell von Mieterbund und Haus & Grund, durch einen „SicherWohnen-Fonds“ Mietverhältnisse von absehbaren Belastungen zu befreien. Der Fonds soll bei pandemiebedingten Zahlungsrückständen des Mieters diesem ein zinsloses Darlehen gewähren, um die laufende Mietzahlung sicherzustellen und Kündigungstatbestände erst gar nicht entstehen zu lassen. Sollte der Mieter zur Rückzahlung bis Juni 2022 außerstande sein, würde nach der Fondsidee die Umwandlung des verbliebenen Darlehensanteils in einen Zuschuss erfolgen.
Bis heute hat die Bundesregierung, an der Sie als Sozialdemokraten ja beteiligt sind, eine solche echte Sicherheit am Wohnungsmarkt nicht schaffen wollen. Stattdessen schlagen Sie uns heute einen Beschluss vor, der mal wieder einseitig die privaten Vermieter ausnutzt. Sie denken wahrscheinlich ganz nach Ihrem Motto „für die vielen, nicht die wenigen“.
Täuschen Sie sich nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Es sind Hunderttausende Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Wohnraum, der ihnen gehört, anderen anbieten. Einmal mehr machen Sie deutlich: Diese Menschen können von den Sozialdemokraten kein Verständnis erwarten. Wenn sie durch ausbleibende Mieteinnahmen zuhauf gezwungen sein sollten, ihre Immobilien zu verkaufen, fürchten wir Freie Demokraten um die Sozialstruktur von Quartieren, um die kleinen Läden dort, die bezahlbaren Wohnungen, für die gerade private Kleinvermieter stehen.
Und was passiert dann? Wer kauft in solchen unsicheren Zeiten? – Vor allem größere Investoren. Die zu erzielenden Preise dürften Kleinvermietern dann auch noch zu schaffen machen. Die Mieter in den Wohnungen verlieren ihre zumeist ortsansässigen vertrauten und verständnisvollen Vermieter.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe wohl aufzeigen können, wie negativ sich Ihre Forderungen nach einem erneuten Kündigungsmoratorium auf unser Land und die hier herrschenden Wohn- und
Eigentumsverhältnisse auswirken können. Wir lehnen Ihren Antrag besser ab.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man ist wirklich versucht zu sagen: Über Wohnungspolitik – auch über die Wohnraumförderung und den Mangel, den Sie im öffentlich geförderten Wohnungsbau beklagen – sprechen wir oft genug im Ausschuss; das müssen wir nicht am Freitagnachmittag machen. Wir wollen aber jeden Antrag ernst nehmen.
Wir können den Antrag an den Ausschuss überweisen, aber ich kann Ihnen heute schon sagen: Dieser Antrag ist echt so über.
In § 13 WFNG sind ganz klare Einkommenskriterien angegeben, an denen man nicht so einfach politisch herumdoktern kann. Man muss auch wissen, dass jede Verschärfung gerade Mitbürger mit niedrigem Einkommen trifft. Es ist erstaunlich, dass die AfD das will.
Die Eigentumsförderung haben wir attraktiver gestaltet; Fabian Schrumpf hat dazu ausgeführt. Das Wohngeld ist erhöht worden und wird ab dem Jahr 2022 dynamisiert.
Ich finde, der ganze Antrag ist schon falsch angelegt: den Mangel gerecht verteilen. – Haben Sie denn aus dem Scheitern des Sozialismus als AfD nichts gelernt?
In Nordrhein-Westfalen müssen wir mehr neu bauen, weiter modernisieren, ein positives gesellschaftliches Klima für den Wohnungsbau schaffen sowie die geeigneten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen weiter pflegen. Das ist der richtige Weg, den wir bereits erfolgreich gehen. – Ich wünsche Ihnen und euch allen ein gesegnetes Wochenende und einen frohen ersten Advent.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Vormittag darüber beraten, wie der weitere Weg unseres Landes durch die Coronazeit sein wird. Wichtiger denn je ist es deswegen, Perspektiven für das künftige Zusammenleben in unserem Land zu eröffnen – sowohl in der Stadt als auch auf dem Land.
Mit unseren Weichenstellungen in den Bereichen Heimat, Bauen und Wohnen tut das Land als starker Partner engagierter Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen sehr viel Wirkungsvolles dafür: Es geht um leichteres Bauen, um preiswertes Wohnen, um mehr Wohneigentumsbildung, um die Wiederbelebung der Innenstädte und Dorfzentren und um eine qualitätsvolle Stadtentwicklung.
Konkret fördern wir verstärkt bürgerschaftliches Engagement für Heimat. Das Sonderprogramm für Vereine wird jetzt bis Mitte nächsten Jahres verlängert. Noch können sich viele Vereine so helfen, aber wir wissen, je länger Corona und die Einschränkungen dauern, desto wichtiger werden die angebotenen Hilfen für die Existenz der Vereine.
Die allgemeine Heimatförderung trotzt Corona – so wie das viele engagierte Bürgerinnen und Bürger auch tun. Wir lassen die Förderung von Projekten, die Menschen verbinden und Heimat stiften, mit über 33 Millionen Euro auf einem hohen Niveau. Seit dem Start der Förderung vor etwa zwei Jahren werden jeden Werktag sechs bis sieben Heimatprojekte gefördert. Der große Renner ist – wie die Ausschussmitglieder wissen – der Heimatscheck, den man online beantragen kann und der vielen tausend freiwillig Engagierten bereits 2.800 Maßnahmen erleichtert und ermöglicht hat.
Gut die Hälfte der Ausgaben im Einzelplan 08 geht ins Wohnen. Das ist das Wohngeld, das ist die Wohnraumförderung – die stärkste aller Bundesländer. Der Schwerpunkt liegt und bleibt auf der Modernisierung und auf dem Neubau preisgünstiger Mietwohnungen. Wir helfen aber auch Menschen, die für sich und ihre Familie Wohneigentum bilden wollen,
um unabhängig von der Mietpreisentwicklung zu sein, um fürs Alter vorzusorgen. Gerade wir Freie Demokraten helfen ganz bewusst über die Schwelle in die eigenen vier Wände. So wird auch wieder Miet
wohnraum frei für andere Mitbürger, die diesen dringend benötigen und darauf angewiesen sind.
Wer möchte, dass immer mehr Menschen so wohnen, wie sie es wollen, der darf nicht nur in Steine investieren. Er muss auch helfen, dass vor Ort in den Städten und Gemeinden genug Platz zum Bauen ist. Wir tun das mit der Landesinitiative „Bau.Land.Partner“. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass auch die landeseigenen Flächen, die es überall in NordrheinWestfalen gibt, für den Wohnungsbau mobilisiert werden.
Um das Bauen selbst zu erleichtern, wird die Bauordnung bald modernisiert und weiter vereinfacht. Viel erwarten wir uns auch von neuen Techniken, die Kollege Fabian Schrumpf schon kurz angesprochen hat, etwa den dreidimensionalen Betondruck. Das erste gedruckte Haus in Deutschland entsteht mit Landeshilfe aus unserem Programm „Innovatives Bauen“ im westfälischen Beckum. Hier entsteht ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit 80 m² Wohnfläche. 1 m² Wand wird übrigens in fünf Minuten mit speziellem Spritzbeton ausgedruckt.
Ebenso unterstützen wir Architekten, Planer, kommunale Bauherren bei der Digitalisierung im Bauen, Stichwort „Building Information Modeling“.
Wichtig ist uns, dass Bauanträge künftig online gestellt werden können und das gesamte Baugenehmigungsverfahren digital abgewickelt wird. Wir Freie Demokraten – das war uns immer ein Herzensanliegen – freuen uns ganz besonders darauf; bald ist es so weit. Viele Bauherren, Architekten und Bauämter warten auch schon darauf. Unser Bauportal.NRW, das bereits online ist, bietet den Zugang.
Mit 410 Millionen Euro fördern wir die Entwicklung unserer Städte, damit diese eine liebenswerte und lebenswerte Heimat für ihre Bewohner bleiben. Besonders unsere Stadtkerne, Quartiers- und Dorfzentren befinden sich in einem großen Strukturwandel.
Was passiert da? – Der Einzelhandel braucht nicht mehr den Raum, den er in den vergangenen Jahrzehnten hatte. Das innerstädtische Wohnen, die Gastronomie, die Kultur- und Freizeitfunktionen, auch das städtische Grün greifen Platz. Wir fördern entsprechende städtebauliche Maßnahmen. Ich füge bewusst hinzu: Wir stärken bürgerschaftliches und kommunales Engagement für die Stadtentwicklung und erleichtern im Baurecht die Umnutzung vorhandener Immobilien.
Hatte man früher im ländlichen Raum den Eindruck, die rot-grüne Landespolitik erkenne nur die Lebensbedürfnisse der Menschen in den Großstädten an, so setzen wir mit dem neuen Haushalt ein weiteres starkes Zeichen. Wir reden nicht nur, wie andere, über den ländlichen Raum; wir helfen den Mitbürgern dort bei der baulichen Gestaltung ihrer Heimat.
Auf die vorhandenen 19 Millionen Euro Fördermittel für die Dorferneuerung legen wir noch einmal 10 Millionen Euro drauf – eine Steigerung von mehr als 50 %.
(Beifall von Ralf Witzel [FDP] und Dr. Ralf Nol- ten [CDU] Ich komme zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kol- legen. Das ist genau unser Ansatz: Wir ermutigen die Menschen im Land, denn unser öffentliches Gemein- wesen, unsere demokratische Gesellschaftsordnung werden vor Ort erlebt. Deswegen stellen wir das Land als starken Partner an die Seite der engagier- ten Bürgerinnen und Bürger und unserer kommuna- len Familie in Nordrhein-Westfalen. – Danke. (Beifall von der FDP und der CDU)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem europäischen Bauhaus
sollen unsere Städte renoviert werden. Das ist der hohe Anspruch, den das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und andere formulieren.
Man will innovative bautechnische Lösungen erproben. Unsere Häuser sollen jetzt noch lebenswerter werden, umweltfreundlicher, ästhetischer und digital. Man will dafür stärker natürliche Baustoffe nutzen, noch energieeffizienter werden, barrierefreier planen.
Ab 2021 soll dann zur Entwicklung von Ideen ein Netzwerk aus Architekten, Entwicklern, Stadtplanern, Studenten, Unternehmern, interessierten Bürgern gebildet werden. Ab 2022 soll die Praxisumsetzung erfolgen.
Das, aber auch nicht viel mehr, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist bereits angekündigt und bekannt. Ich habe gedacht, an all diesen Aspekten sind wir doch längst dran: die Baustoffindustrie, das Bauhandwerk, die Architekten und Planer, die Hochschulen, unsere Kommunen und nicht zuletzt wir, die Landespolitik. Inwieweit das sogenannte europäische Bauhaus wirklich noch ein Fortschritt sein kann, wirklich mehr als nur ein neues Renommierprojekt, muss in unseren Augen erst einmal belastbar geklärt werden. Denn erst einmal ist das europäische Bauhaus noch ein reichlich diffuses Vorhaben.
Sie schlagen jetzt vor, das nördliche Ruhrgebiet solle der Standort sein. Ja, auch wir denken, dass es sich vielleicht lohnen könnte, dass sich unser Bundesland bewirbt. Das muss in unseren Augen aber noch genauer geprüft werden, auch welcher Standort geeignet und vor allem selbst dazu bereit ist.
Uns ist es wichtig, dass hier keine Entscheidung vom Land vorgegeben wird. Wir arbeiten ja auch sonst partnerschaftlich mit den Städten und Gemeinden zusammen, gerade bei der Stadtentwicklung, die zuvorderst eine kommunale Aufgabe ist, eine Kernaufgabe der Städte und Gemeinden.
Wenn Sie das Ruhrgebiet ansprechen, so engagieren sich das Land mit der Städtebauförderung bereits stark. In mehr als 50 Städten und Gemeinden sind in den vergangenen Jahren auf der Grundlage kommunal erarbeiteter und beschlossener Handlungskonzepte mit Landesmitteln Stadtviertel erneuert worden. Es gibt noch weitere Konzepte vor Ort, die mit Städtebauförderungsmitteln unterstützt werden. Die KfW engagiert sich stark. Es gibt in, glaube ich, nahezu allen Kommunen des Ruhrgebiets bereits auch Klimaschutzkonzepte.
Großes Potenzial besteht im Ruhrgebiet bei der Modernisierung von Immobilienbeständen mit dem Ziel, preisgünstigen und damit für viele Menschen erschwinglichen Wohnraum zu schaffen. So gelingt es uns, den Kommunen und den Bestandshaltern maßgeblich dabei zu helfen, zukunftsfähige Stadtviertel als attraktive und nachhaltige Lebensorte zu ent
wickeln. In den letzten Jahren sind dort mit mehr als 335 Millionen Euro 8.500 Bestandswohnungen modernisiert und damit zukunftsfest gemacht worden.
Unser Land engagiert sich also bereits seit Längerem bau- und wohnungspolitisch ganz stark im und für das Ruhrgebiet. Wir können im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen gerne noch darüber beraten, inwieweit das sogenannte europäische Bauhaus hier tatsächlich eine weitere Rolle spielen kann oder ob es doch nur eine blumige, schillernde Bezeichnung für viele Entwicklungen ist, die es bereits in unserem Lande gibt. – Herzlichen Dank. Wir stimmen der Ausschussüberweisung natürlich zu.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Grünen stammt aus dem Dezember des letzten Jahres. Wir haben uns wiederholt damit beschäftigt und auch Sachverständige dazu angehört.
Zuletzt haben wir diesen Gesetzentwurf am vergangenen Freitag im Ausschuss beraten und eine ganz sachliche Diskussion dazu geführt. Das Ergebnis ist, dass der Ausschuss dem Plenum empfiehlt, dem Gesetzentwurf der Grünen nicht zuzustimmen.
Warum? – Längst befindet sich die von uns beabsichtigte Modernisierung des Denkmalschutzrechts in Nordrhein-Westfalen auf dem Weg. Wir wollen das reiche baukulturelle Erbe, das denkmalgeschützte Erbe noch besser schützen.
Wir erkennen nämlich, dass es privaten, kirchlichen und kommunalen Eigentümern oft sehr schwerfällt, denkmalgeschützte Häuser zu erhalten oder Käufer zu finden, die aus diesen geschützten Immobilien wieder etwas machen und ihnen Leben einhauchen. Das alles ist trotz steuerlicher Vorteile und von uns wieder eingeführter Zuschüsse so. Gleichzeitig stoßen Eigentümer auch an Grenzen, wenn es darum geht, Barrierefreiheit zu schaffen oder in energetische Maßnahmen zu investieren.
Wichtig erscheint uns bei der Modernisierung des Denkmalschutzrechts auch, die unteren Denkmalbehörden als Gesprächspartner und Berater der Eigentümer vor Ort zu stärken.
Der Gesetzentwurf der Grünen greift, was die energetische Modernisierung und auch den Einsatz erneuerbarer Energien angeht, Aspekte auf, die ich bereits genannt habe.
Im zweiten Themenbereich des Grünen-Entwurfs geht es dann aber sehr stark um Bodendenkmäler im Abbaugebiet des Braunkohletagebaus. Da wird es
dann problematisch. Geht es den Grünen tatsächlich um die potenziellen Ausgrabungen? Oder geht es nicht vielleicht doch eher um einen weiteren Schlag gegen die Kohlegewinnung? Das bleibt zumindest unklar und müsste hier klargestellt werden.
Die Tatsache, dass Sie anregen, unter Verweis auf § 29 eine Klarstellung dergestalt einzufügen, dass künftig Energieunternehmen die tatsächlich anfallenden Kosten für die Vorabuntersuchung des Bodens als Verursacher tragen sollen – bei gleichzeitig massiver Ausweitung der Untersuchungen –, lässt zumindest Zweifel an der Motivation der Grünen-Kollegen aufkommen.
Durch den Wegfall der Sonderregelung könnte der Kohleabbau massiv behindert werden. Zum Beispiel könnte der weitere Braunkohleabbau durch eine ordnungsbehördliche Verordnung auf Grundlage eines entsprechenden Gutachtens ausgesetzt werden. So wäre ein sofortiger Kohleausstieg durch die Hintertür vorstellbar. Diese Zweifel bleiben also.
Wie geht es nun weiter? Wir gehen derzeit davon aus, dass nach erneuter Verbändeanhörung Ende dieses Jahres oder zu Beginn des nächsten Jahres, also in der nächsten Zeit, dem Landtag ein guter Gesetzentwurf vorgelegt werden wird. Wir freuen uns auf die Beratungen auf Basis dieses gut vorbereiteten, ausgereiften Vorschlags.
Unser Ziel ist: Nordrhein-Westfalen soll ein modernes, praxisgerechtes Denkmalschutzrecht bekommen. Wir wollen damit Heimat und Baukultur besser schützen – auch, indem wir auf die berechtigten Belange der Eigentümer mehr Rücksicht nehmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was dem Unternehmer die Gewerbefläche und dem Bauern sein Acker, das ist dem Bauherrn das Bauland. Die Menschen spüren: In Nordrhein-Westfalen ist der Bedarf an Flächen besonders groß und Bauland, besonders für Wohnen, knapp.
Das Bauland ist vielerorts wirklich teuer geworden. Fragt man private wie gewerbliche Bauherren, scheitert der Neubau nicht nur an den steigenden Erstellungskosten, sondern oft auch an der baureifen Landfläche, auf dem sich die beabsichtigte Investition dann aber auch rechnen muss.
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lag der durchschnittliche Kaufwert baureifer Grundstücke im vergangenen Jahr deutschlandweit bei 190 Euro je Quadratmeter. Zehn Jahre zuvor waren es noch 122 Euro. Das ist ein Preisanstieg von über 55 %. Bei uns in Nordrhein-Westfalen zeigt der aktuellste Wert des Landesbetriebs IT.NRW aus dem ersten Viertel dieses Jahres übrigens einen Durchschnittspreis von 136 Euro je Quadratmeter baureifen Lands, mit großen Ausschlägen nach oben wie nach unten, je nachdem, wo man sich bei uns in Nordrhein-Westfalen befindet.
Wir machen in Nordrhein-Westfalen schon vieles, um das Bauen und Modernisieren zu erleichtern, zum Beispiel mit einer Rekordförderung oder indem wir das Baurecht vereinfachen und zeitgemäß gestalten sowie mit anderen zielgerichteten Maßnahmen.
Jetzt wollen wir als NRW-Koalition aus Christdemokraten und Freien Demokraten schauen, wo noch Flächen im Eigentum des Landes mobilisiert werden können. Auch hier werden wir tun, was möglich ist, um noch mehr Menschen zu ermöglichen, so zu wohnen, wie sie es wünschen und brauchen.
Konkret beauftragen wir die Landesregierung nun damit, rasch ein digitales Liegenschaftsportal einzurichten und zu betreiben. Dafür wollen wir alle Liegenschaften des Landes identifizieren und kategorisieren.
Unser Ziel ist es, vermehrt entbehrliche Landesflächen freizugeben und zu veräußern. Wir versprechen uns davon, Bauland für studentisches Wohnen sowie für Mischnutzungen von Wohnen und Gewerbe zu gewinnen.
Dabei wollen wir möglichst eng mit den Städten und Gemeinden zusammenarbeiten und gemäß der Landesinitiative Bau.Land.Partner einfach ein guter Partner der Kommunen, der Bauherren sowie gemeinnütziger und gewerblicher Investoren sein. Außerdem bitten wir die Landesregierung, zu prüfen, ob nach dem Vorbild der Verbilligungsrichtlinie auch bei uns in Nordrhein-Westfalen zielgerichtete Anpassungen möglich sind.
Mit der Aktivierung landeseigener Flächen als Bauland fügen wir dem festen Haus, in dem unsere Politik für leichteres Bauen und besseres Wohnen beheimatet ist, einen weiteren tragenden Pfeiler hinzu.
Heute überweisen wir die Initiative unserer NRWKoalition an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen. Hier soll die abschließende Beratung und Beschlussfassung erfolgen. Der Haushalts- und Finanzausschuss berät mit. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihr Antrag ist vom 21. April 2020. Wenn man der Debatte folgt, merkt man, dass er im Grunde veraltet ist. Schließlich ist die Mieterschutzverordnung seit 1. Juli 2020 längst in Kraft. Für die parlamentarische Arbeit wäre es daher sachgemäß und gut, den Antrag jetzt zurückzuziehen. Aber das geht wohl nicht; denn es geht um das parteipolitische Signal.
Die Anhörung zu diesem Antrag gibt es auch nicht her, hier davon zu sprechen, dass eine Unterstützung Ihrer Forderung nach Verschärfung des Mieterschutzes durch die Akteure am Wohnungsmarkt erfolgt. So haben die kommunalen Spitzenverbände gesagt, dass die NRW-Wohnraumförderung – die hier ganz entscheidend ist, um echten Mieterschutz zu betreiben, nämlich den Mangel an preisgünstigem Wohnraum zu beheben –
mit die beste ist, die es bundesweit gibt. Dies zeigen auch die Zahlen. Wir fördern deutlich mehr als alle anderen Bundesländer zusammen.
Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der viele kommunale Gesellschaften und Wohnungsgenossenschaften vertritt, hat in der Anhörung noch einmal deutlich gemacht, dass die Erwartungen an den Mieterschutz auch nicht überzogen werden dürfen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Eine Entspannung an den Wohnungsmärkten könne nur erreicht werden, so der VdW, wenn mehr preisgünstiger Wohnraum an den Markt gebracht würde.
Die Interessenvertreter der mittelständischen Wohnungswirtschaft beim BFW haben Zweifel angemeldet und sogar gewarnt, wenn die Mieten zu sehr gedrosselt würden, sei die notwendige Modernisierung kaum möglich, um CO2 zu sparen und den Anstieg der Heizkosten zu dämpfen.
Ich bin daher davon überzeugt, dass Schluss sein muss mit überzogener Regulierung in NordrheinWestfalen, die immer auch Ausdruck eines Misstrauens gegen die große Mehrheit der Anbieter von Wohnraum ist. Ich spreche von den vielen Hunderttausend privaten Kleinvermietern, die eine oder zwei Wohnungen zum Mieten anbieten. Das sind Mitbürgerinnen und Mitbürger von uns, die damit ihre monatliche Rate für den Hauskredit, für die eigene Altersvorsorge oder die Ausbildung der Kinder aufbringen. Wir sind doch froh, dass diese Menschen ihr Wohneigentum anderen zum Wohnen anbieten. Wir sehen, dass sie recht zurückhaltend mit ihren Erwartungen an die Höhe der Mieten sind. In Wahrheit sind doch viele Vermieter heutzutage regelrecht froh, wenn sie zuverlässige Mieter und verlässliche Mieteinnahmen haben. Ihnen allen möchten wir mit Vertrauen, Förderung und Erleichterung begegnen statt mit immer mehr Misstrauen und Vorschriften.
Daher ist unsere neue Mieterschutzverordnung auf genau die Städte konzentriert, die wissenschaftlich nachgewiesen einen stark angespannten Wohnungsmarkt haben.
Wir werden auch nicht fünf Jahre warten, wie Sie in Ihrem Antrag fordern, bis die Verordnung auf ihre Wirksamkeit evaluiert wird. Mieterinnen und Mieter sowie ihre Vermieterinnen und Vermieter haben nicht fünf Jahre Zeit. Wir werden eine erste Evaluation noch in dieser Wahlperiode des Landtags vornehmen, um auch die Gebietskulisse bedarfsgerecht fortentwickeln zu können.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es ganz offen sagen: Vordergründig geht es hier um einen wohnungspolitischen Antrag – da sollen vermeintliche Leerstände im ländlichen Raum besser genutzt und Großstädte entlastet werden –, doch auf den zweiten Blick führt die AfD hier etwas anderes im Schilde. Die Vorredner haben es schon angesprochen.
Asylbewerber und Asylberechtigte sollen in Nordrhein-Westfalen anders als bisher verteilt werden, vorrangig in die kleineren Städte und in die Dörfer im Lande.
Da habe ich mir, offen gesagt, die Augen gerieben. Profitiert die AfD anderswo in Deutschland gerne vom Gefühl des Abgehängtseins und der Benachteiligung im ländlichen Raum, so fordern Sie hier in Nordrhein-Westfalen, dass Menschen, für die ein relativ hoher Betreuungs- und Integrationsaufwand betrieben werden muss, in ebendiesen ländlichen Raum und über das ohnehin geregelte Maß hinaus zugewiesen werden sollen.
Abseits der Großstädte lebt in Nordrhein-Westfalen die Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner –
etwa 10 Millionen Menschen – in den Klein- und Mittelstädten, in den Dörfern, auf dem Lande. Hierhin, in diese vergleichsweise kleineren sozialen Zusammenhänge, sollen nun über das Maß hinaus Asylbewerber und Asylberechtigte zugewiesen werden.
Es gibt dort eine Menge bewundernswertes bürgerschaftliches Engagement und viele Initiativen, um Menschen aus anderen Ländern und Kulturen in das örtliche Leben einzubeziehen. Würde über das übliche Maß hinaus zugewiesen, ist nicht auszuschließen, dass dadurch Konflikte geschürt würden und sich örtliche Gemeinschaften mancherorts auch überfordert fühlten. Es ist nur ein Verdacht, aber wird dies von den Antragstellern vielleicht sogar billigend in Kauf genommen?
Wohnungspolitisch ergibt der Vorstoß der AfD jedenfalls wenig Sinn – sind es doch gerade die kleinen Wohnungen, die wir häufig für die alleinreisenden Asylbewerber und Asylberechtigten benötigen. Beschäftigt man sich mit den kleinstädtischen und dörflichen Wohnungsmärkten, zeigt sich, dass es genau diese kleinen Wohnungen sind, die auch dort nachgefragte Mangelware sind.
Wir als NRW-Koalition stehen hingegen für eine Wohnungspolitik, die die ländlichen Räume für alle dort gezielt attraktiver macht, Flächenpotenziale für den Wohnungsbau aktiviert und die Mobilität und die Versorgung mit schnellem Internet verbessert.
Dann haben die kleineren Städte und Dörfer auch bessere Chancen, neue Einwohnerinnen und Einwohner zu gewinnen – auch zur Entlastung der großen Städte.
Ich kann daher meinen Kolleginnen und Kollegen nur empfehlen, diesen wohnungspolitisch wirklichkeitsfremden und politisch aus unserer Sicht auch unsinnigen und wohl eher von parteitaktischen Absichten geleiteten Beschlussvorschlag abzulehnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Leben in unseren Innenstädten verändert sich. Kommunalpolitiker und Kommunalverwaltungen sind vielerorts ehrlich bemüht, ihre vernachlässigte Stadtmitte wieder aufzuwerten und attraktiver zu machen. Innenstadtbewohner, Einzelhändler, Gastronomen und viele andere engagieren sich ebenso – in Quartiersgemeinschaften, in Bürgerinitiativen, in lockeren Ideenrunden oder in regelrechten Immobilien- und Standortgemeinschaften; Oliver Kehrl hat sie gerade schon angesprochen. Da gibt es überall viel Engagement und Lösungsideen.
Klar ist jedenfalls allen: Die Gewichte zwischen Wohnen, Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie und anderen Funktionen verschieben sich, und Corona beschleunigt diesen Trend.
Es ist angesprochen worden: Unser Ursprungsantrag stammt aus dem vergangenen Jahr.
Zu diesem Antrag haben wir im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 13. Dezember letzten Jahres viele Sachverständige ausführlich angehört. Erkenntnisse daraus sind in unseren umfangreichen Änderungsantrag ebenso eingeflossen wie das, was sich dann ereignete.
Denn dann kam bekanntlich Corona und führte zu neuen Erschwernissen und Verwerfungen in unseren Innenstädten für das Zusammenleben, den Handel, die Gastwirtschaft, die Vereine und die Kommunen insgesamt – Verwerfungen, die gerade in den Innenstädten besonders spürbar und sichtbar geworden sind. Es wäre unzureichend, wenn wir diese Erfahrungen und die vielen Ideen, die dann aus der Bürgerschaft an uns herangetragen wurden, nicht aufgegriffen hätten.
In einer Fleißarbeit beider Koalitionsfraktionen ist dann ein, mit Verlaub, gehaltvoller Änderungsantrag entstanden, gewissermaßen ein umfangreiches Update. Ich danke allen daran Beteiligten, besonders den Kolleginnen und Kollegen in unseren Arbeitskreisen für Wirtschaft, Digitalisierung, Kommunales, Bauen und Wohnen, allen voran Ralph Bombis, Bodo Middeldorf, Rainer Matheisen, Oliver Kehrl und Fabian Schrumpf.
Was wollen wir als NRW-Koalition nun mit unserem Antrag bewirken? Es braucht überall in den Städten und Gemeinden im Land Strategien für die Weiterentwicklung und Attraktivierung der Dorf- und Stadtzentren, immer nach dem Motto „Chancen erkennen statt Risiken wälzen“. Zu einer solchen Strategie vor Ort gehören dann verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage genauso wie die Digitalisierung bislang ausschließlich stationärer Einzelhandelsmodelle.
Das Land hilft dabei mit Förderprogrammen wie dem Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ und „Mittelstand Innovativ & Digital – MID“ sowie Förderprojekten wie „Digitalcoaches Handel des Handelsverbandes NRW“. Wenn Sie sich in der Region darüber informieren, werden Sie feststellen, dass diese mittlerweile gut angelaufen sind.
Mit der Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ steht das Land an der Seite der Städte und Gemeinden. In der Initiative arbeitet das Land mit Partnern der kommunalen Familie, des Handels, der Wohnungswirtschaft, der Baukultur, des Netzwerks Innenstadt und der Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne zusammen. Denn es gilt, genau diese wieder in Wert zu setzen.
Alleine in diesem Jahr wurden im Rahmen der Städtebauförderung des Landes und des Bundes 186 Millionen Euro für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bewilligt. Mit dem schon angesprochenen Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren 2020 gibt das Land aktuell weitere 70 Millionen Euro.
Es wird für die Innenstädte, liebe Kolleginnen und Kollegen, besser gemeinsam gehen. So wollen wir die Kommunen mit Fördermitteln unterstützen, Citymanager einzustellen, die die Akteure der Stadtentwicklung besser vernetzen sollen.
Wir sehen da große Chancen im gemeinsamen Dialog – besonders, wenn sich Bürgerinnen und Bürger, Händler, Gastronomen und andere Aktive daran beteiligen. Diese Selbsthilfe in den Ortsteilen und Stadtquartieren wollen wir viel stärker wecken und motivieren – auch, indem wir die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür weiterentwickeln und günstiger gestalten und das nicht selbstverständliche Engagement anerkennen und fördern.
Die Wiederbelebung und Erneuerung unserer Innenstädte ist oft auch eine bauliche Gestaltungsaufgabe. Handel oder Umnutzung zu Wohnzwecken scheitert in den Innenstädten oft an zu engen Räumlichkeiten. Wir erkennen dies und wollen baurechtliche Hürden beiseiteräumen, um insbesondere Erdgeschossflächen in den Innenstädten
besser nutzen zu können.
Auch der Einzelhandelserlass soll an veränderte Bedürfnisse angepasst werden, ebenso die TA Lärm auf Bundesebene,
um Wohnen und Arbeiten in den Stadtzentren besser miteinander zu versöhnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kommunen und die gerade angesprochenen bürgerschaftlichen Akteure müssen auch mehr experimentieren dürfen,
um neue, vielversprechende Geschäftsmodelle und Formen des Wohnens und der innerstädtischen Nahmobilität zu erproben.
Die Sozialdemokraten, die recht rege bei dieser Debatte sind, allerdings nur mit Zwischenrufen,
haben uns hierzu einen Antrag vorgelegt. Wir haben ihn gelesen.
Und wir haben ihn noch einmal gelesen. Und dann fingen wir wirklich an, zu suchen. Aber er enthält eigentlich keine Ideen, obwohl es im Lande so viele gibt: von den Bewohnern der Innenstädte, von den Einzelhändlern, von den Ehrenamtlichen in unseren Stadt- und Gemeinderäten.
Dann haben wir aber doch etwas gefunden, liebe Kolleginnen und Kollegen, nämlich die Forderung nach der von Oliver Kehrl eben schon angesprochenen Milliarde. Wie üblich soll hier getreu dem Motto „Viel wird schon viel helfen“ vorgegangen werden. Woher das Geld kommen soll, wird im Antrag aber nicht genauer beschrieben.
Auch als langjähriger Kommunalpolitiker kann ich nur sagen: Dem gemeinsamen Anliegen, unsere Innenstädte und Zentren zu stützen und neue Perspektiven zu eröffnen, wird dieser, mit Verlaub, recht dünne Antrag nun wirklich nicht gerecht.
Anders als die Opposition leistet die NRW-Koalition aus Freien Demokraten und Christdemokraten einen tatsächlichen Beitrag, den in den Innenstädten lebenden Menschen neuen Mut zu machen,
das Leben dort zu erleichtern
und unsere Innenstädte nach den ersten Coronamonaten wieder zu beleben. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass unser Landesparlament über Corona und den Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen spricht. Denn das Wohnen und dass man sich in den eigenen vier Wänden, wo man zu Hause ist, sicher fühlt, ist ein Grundbedürfnis wie das Essen, das Arbeiten und dass man sein Auskommen hat.
Aber da hört die Gemeinsamkeit offenbar schon auf. Ich möchte dieser Stimmungsmache, die hier sowohl beim sozialdemokratischen Antrag wie auch bei der Wortmeldung des Kollegen Becker mitschwingt, einmal Fakten entgegensetzen, wie es denn in Coronazeiten in Nordrhein-Westfalen aussieht.
Wir müssen uns da gar nicht auf bundesweite Untersuchungen stützen, sondern können auch auf eigene Erkenntnisse in Nordrhein-Westfalen bauen, beispiels- und dankenswerterweise von der NRW.BANK und dem Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen. Zusammen erheben die beiden das monatliche Corona-Barometer, eine Umfrage bei 480 Mitgliedsunternehmen des VdW. Mitte Mai gab es die ersten Ergebnisse, Mitte Juni und Mitte Juli wird es weitere Ergebnisse geben.
Dieses Corona-Barometer zeigt, dass sich die Mietausfälle bei den meisten Wohnungsunternehmen im für die Unternehmen üblichen Bereich von 1 bis 2 % bewegen. Ein Viertel meldet, dass Mietausfälle von bis zu 5 % zu verzeichnen sind. Haus & Grund teilt uns mit, dass sich die Mietausfälle in den letzten Wochen wohl verdreifacht hätten, dass es also bis zu 7 % Störungen beim Zahlungsfluss zwischen Mieterinnen und Mietern auf der einen und Vermietern auf der anderen Seite gebe.
Die Wohnungsunternehmen im Corona-Barometer NRW melden ganz andere Probleme auf dem Wohnungsmarkt, auch auf dem Baumarkt, nämlich zunehmenden Personalmangel in der Bauwirtschaft, teilweise Stillstand oder Verzögerungen auf den Baustellen, wenn es um Neubau bzw. Modernisierung in den Immobilienbeständen in unserem Land geht. Sie beklagen Verzögerungen bei den Bauantrags- und Baugenehmigungsverfahren in den Kommunen.
Deswegen ist es gut, dass unsere Landesregierung mit der Landesinitiative „Bau.Land.Leben“ und jetzt ganz neu mit der Landesinitiative zur schnelleren und einfacheren Bauleitplanung an der Seite der Kom
munen steht. Denn Bauland und Baugenehmigungen bleiben ein Nadelöhr.
Wie gesagt, wir erwarten Mitte Juni und Mitte Juli nächste Ergebnisse.
Wenn ich die Zahlen erst mal weiter sprechen lasse – Fakten statt Stimmungsmache, Herr Becker –, dann können wir auch feststellen, dass in Nordrhein-Westfalen noch vor wenigen Monaten über 48.000 Wohneinheiten fertiggestellt worden sind und im vergangenen Jahr sogar eine höhere Anzahl, nämlich 57.300, bewilligt wurde. Da ist also noch viel in der Pipeline, und es sind neue Rekordzahlen, die man zu sozialdemokratischen Regierungszeiten in den letzten Jahren nicht gesehen hat.
Und was macht jetzt die SPD? Das ist wirklich erstaunlich, was wir heute in der Debatte erlebt haben; aber auch da, wo Sie in Regierungsverantwortung sind, in Berlin, reibt man sich die Augen. Heute setzt sich Herr Becker gewissermaßen den Aluhut auf und reiht sich in die Reihe von Verschwörungstheoretikern ein,
die sonst mit weniger als 1,5 m Abstand irgendwo auf den Straßen herumlaufen und davon faseln, dass die Demokratie in unserem Land abgeschafft würde.
Also, diese Unterstellungen und Verdächtigungen, hier würde in der Krisenzeit etwas durchgepeitscht, ist allein schon mit Blick auf den langen Beratungsgang, die vielen Gespräche und Anhörungen dazu wirklich abenteuerlich. Das hätte ich von der sozialdemokratischen Fraktion hier im Landtag NordrheinWestfalen nicht erwartet.
Zu den Maßnahmen, die Sie in Berlin treffen! Ihre sozialdemokratische Justizministerin Frau Lambrecht war ja die, liebe Kolleginnen und Kollegen, die sich im letzten Sommer als Justizministerin unserer Bundesrepublik Deutschland noch eingelassen hat, zu sagen, Enteignungen seien eine legitime Option in der Wohnungspolitik. Das nur noch mal zur Erinnerung.
Dieser Justizministerin fällt jetzt nichts Besseres ein – das ist der einzige Beitrag des Bundes weit und breit –, als dieses COVID-19-Wohnen-Gesetz zu erlassen, mit dem man sagt: Liebe Vermieterinnen und Vermieter, im Zweifel müsst ihr jetzt ein paar Monate lang auf die Miete verzichten. Eure Mieterinnen und Mieter zahlen das dann innerhalb von zwei Jahren nach. – Die schlechte Nachricht für die Mieterinnen und Mieter, dass sie darauf Zinsen zahlen müssen, wird auch unterschlagen.
Dass man praktisch die Vermieter zur Bad Bank des Bundes macht, ist der einzige Beitrag von Sozialdemokraten in Regierungsverantwortung. Das ist wirklich ärmlich. Da ist von kreativer Politik in der Krise nichts zu spüren.
Das Ganze atmet allerdings einen Geist, den wir schon seit Längerem von den Sozialdemokraten kennen, einen Geist, der gerichtet ist gegen die Mehrheit der Vermieterinnen und Vermieter, und das waren gerade in Nordrhein-Westfalen früher oft Wählerinnen und Wähler der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands: der Lehrer in Gelsenkirchen, der sich eine Wohnung zusammengespart hat und diese vermietet, der Handwerker in Köln, der zwei Mietwohnungen auf den Markt gebracht hat, oder der kommunale Verwaltungsangestellte in Bielefeld, der eine Mietwohnung in Bielefeld anbietet.
Das sind nämlich die Fakten: Die Mehrheit der Vermieterinnen und Vermieter sind private Kleinvermieter. Die Mehrheit hat eine Mietwohnung am Markt, und fast die Hälfte dieser privaten Kleinvermieter sind auch noch Menschen, die sich das für die private Altersvorsorge eingerichtet haben. Gegen diese Leute machen die Sozialdemokraten Stimmung und da, wo sie in Regierungsverantwortung sind, auch Politik.
Fortsetzung folgt im nächsten Redebeitrag.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Arndt Klocke, mehr Begeisterung kannst du von Westfalen nicht erwarten als von der Kollegin Paul oder von dem Kollegen Paul.
Auch die Baupolitiker der CDU können bestätigen, dass es einige inhaltliche Übereinstimmungen gibt. Das gerade angesprochene Bauen mit Holz ist durch unsere neue, modernisierte Landesbauordnung deutlich erleichtert und verbessert worden.
Kollege Ott, ich habe keine Sorge um die soziale Marktwirtschaft, schon gar nicht wegen der Beispiele, die du genannt hast. Mich besorgt, dass diejenigen, die denjenigen Wohnungen anbieten können, die zur Miete wohnen möchten oder müssen, zunehmend davon abgeschreckt werden.
Bestimmt jeder, der offene Ohren und Augen hat, kennt diese Fälle aus seinem Freundes- und Bekanntenkreis: Mit Blick auf all die Verordnungen – das ist ein gewisses diffuses Gefühl –, auf all das, was man gegenüber dem Amt erklären muss, was man an Abgaben abführen muss, worum man sich kümmern muss und auf die Erfahrungen mit der
Minderheit unzuverlässiger Mieterinnen und Mieter sagen immer mehr Leute:
Wenn das hier so diskutiert wird, wie die SPD das tut, bringe ich im Zweifel meine kleine Wohnung gar nicht mehr an den Markt. – Das bestätigen uns die Hauseigentümer schriftlich. Das hören wir nicht nur; das erzählt man uns nicht nur hinter vorgehaltener Hand.
In der Stellungnahme von Haus & Grund, die man ernst nehmen muss, weil Hunderttausende Vermieterinnen und Vermieter in Nordrhein-Westfalen vertreten werden, steht ganz deutlich die Warnung an uns alle – mit Erlaubnis der Sitzungspräsidentin zitiere ich –:
„Bei der Vielzahl an Verordnungen, Satzungen und Gesetzen, die einseitig die Rechte der Mieter im Blick haben, geht bei vielen privaten Vermietern zunehmend das Interesse verloren, Mietwohnungen anzubieten. Verstärkt wurde dies durch den Kündigungsschutz bei Corona-bedingten Mietausfällen,“
ich bin in meinem ersten Redebeitrag darauf eingegangen –
„was zur Konsequenz hat, dass die privaten Vermieter die finanziellen Auswirkungen der CoronaSituation zunächst zu tragen haben. In vielen Haus & Grund-Vereinen ist festzustellen, dass entsprechende Mietwohnungen von Mitgliedern verkauft werden. Die neuen Eigentümer erwerben diese Immobilien nicht selten zu dem Zweck, diese selbst zu nutzen. Das hat zur Konsequenz, dass Mietverhältnisse wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Da greift auch keine Kündigungssperrfristverordnung.“
Da bin ich wieder bei dem Punkt: Was machen Sozialdemokraten in Regierungsverantwortung? Wie sind zum Beispiel Ihre Bundestagsfraktion, Ihre Parteigenossen in Berlin damit umgegangen, dass hier in Nordrhein Westfalen der Mieterbund und Haus & Grund am 1. April – das haben die nicht als Aprilscherz gemeint – einen Appell an die Politik gerichtet haben?
So hieß es: Wir möchten einen Sicher-WohnenFonds, einen Fonds, der für Zahlungsausfälle zwischen Vermietern und Mietern aufkommt und für Zahlungsflüsse sorgt. – Was haben Sie damit gemacht? – Nichts ist passiert. Den Vermieterinnen und Vermietern hat man nur einseitig von Gesetzes wegen aufgebürdet, Mietausfälle hinzunehmen.
Es sind im Land nicht viele Mietausfälle zu verzeichnen, aber das politische Signal, die Ansage an die vielen Hunderttausenden Vermieterinnen und Vermieter war klar, nämlich Misstrauen.
Das Signal des Misstrauens atmet auch jede Forderung nach noch mehr Mieterschutz abseits angespannter Wohnungsmärkte, was Sie ja auch heute
fordern. Sie wollen, dass die Mieterschutzverordnung, die ab Juli gilt, abseits gutachterlich festgestellter angespannter Wohnungsmärkte gilt.
Was will man damit erreichen? – Für die Mieterinnen und Mieter wird man damit nichts erreichen; das sagen auch alle Sachverständigen.
Den Vermieterinnen und Vermietern gibt man aber dadurch das Signal: Wir haben Misstrauen. Das muss der Gesetzgeber regeln. – Das ist ein fatales Signal. Damit bringt man nicht Frieden in die Gesellschaft und Ruhe in den Wohnungsmarkt, sondern man polarisiert und schürt Misstrauen. Man betreibt damit genau die Stimmungsmache, die Sie selber gerade beklagt haben. Daraus wird keine schlüssige Politik.
Deswegen gehen wir lieber unseren eigenen nordrhein-westfälischen Weg, von dem uns auch die Debatte hier in dieser Aktuellen Stunde nicht abbringen kann. – Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Mobilfunknetz ist die Basis für mobiles Telefonieren und die Nutzung des Internets überall im Land – für private Zwecke sowieso, aber besonders wichtig für schulische und für berufliche Zwecke.
Wir legen Wert darauf, dass von den Chancen und Vorzügen der Digitalisierung nicht nur die vielen, um einmal ein SPD-Motto aufzugreifen, nicht nur eine Mehrheit, sondern alle Menschen im Lande profitieren sollen. Alle sollen etwas davon haben: die Einwohner in unseren Großstädten sowie den vielen Mittel- und Kleinstädten und unsere Dorfbewohner.
Noch gibt es Lücken im Netz. Kollege Jochen Ritter ist darauf eben eingegangen. Doch wir wollen, dass überall in Nordrhein-Westfalen mobil telefoniert und im Internet gesurft werden kann – gleich, ob der Nutzer nun in der Millionenstadt Köln mit Blick auf den Dom sitzt oder in der Kreisstadt Detmold am wunderschönen Schloss oder im Schmallenberger Ortsteil Kirchilpe an der tausendjährigen Antonius-Eiche.
Ich glaube, das ist – auch mit Blick auf die Rednerliste – heute eine Stunde jener, die aus Gebieten abseits der großen Städte kommen, vielleicht auch eine Stunde der Westfalen, wenn ich das richtig sehe. Nur der Kollege Tritschler schlägt mal wieder aus der Reihe.
Mit unserer Initiative beauftragen die Fraktionen von FDP und CDU die Landesregierung, zu prüfen, wie neue Anlagen und die nachträgliche Anbringung von Antennen an bestehenden Standorten leichter und schneller genehmigt werden können. Es geht uns darum, Möglichkeiten im Baurecht aufzuzeigen, wie der Netzausbau beschleunigt werden kann – bis hin zur Klarstellung und Erweiterung der Möglichkeiten, die eine großzügigere Genehmigungsfreiheit bietet.
Bislang ist die Errichtung von Mobilfunkmasten bis zu einer Höhe von 10 m in Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei. In der Musterbauordnung des Bundes sind nun nach einem Beschluss der Bauministerkonferenz 15 m Meter Höhe ohne Genehmigung
möglich. Das beschleunigt den Netzausbau. Wir sollten diese Regelung auch in unsere Landesbauordnung aufnehmen.
Außerdem möchten wir, dass ein Musterleitfaden sowie verbindliche Standards für die Genehmigung und den Bau von Mobilfunkmasten erarbeitet werden. Zusätzliche Standorte wie Mobilfunkmasten an Kirchtürmen oder Straßenlaternen sollten geprüft werden. Wir haben dabei das ganze in diesem Zusammenhang relevante Baurecht im Blick – von der Landesbauordnung bis hin zum Bauplanungsrecht des Bundes.
Wichtige Partner, liebe Kolleginnen und Kollegen, beim Netzausbau sind unsere Kommunen in Nordrhein-Westfalen, auch als örtliche Planungs- und Baugenehmigungsbehörden. Wir richten daher in unserem Antrag auch einen Appell an die Kreise, Städte und Gemeinden. Sorgen wir gemeinsam, Schulter an Schulter, in der kommunalen Familie mit dem Land für vollen und schnellen Empfang in Nordrhein-Westfalen!
Der Landtag macht heute mit unserem Beschlussvorschlag klar: Es geht uns um die Zukunftsfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit Nordrhein-Westfalens. Es geht um unser Land. – Stimmen Sie bitte alle zu.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sozialdemokraten behaupten in ihrem Antrag, 10 Millionen Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen fühlten sich hinsichtlich ihrer Existenz stark verunsichert. Das liege auch daran, dass die von uns getragene Landesregierung die am Monatsende auslaufende Umwandlungsverordnung noch nicht verlängert habe.
Aber hält diese Argumentation der SPD eigentlich einem Faktencheck stand?
Und worum geht es bei dieser Verordnung eigentlich? Ist sie überhaupt geeignet, Mieterinnen und Mieter zu schützen?
Fakt ist, wie wir heute wissen, dass die Umwandlungsverordnung gar nicht landesweit gilt. Sie kommt derzeit nur in zwei Gebieten zur Anwendung: in Aachen östlich des Doms im Viertel rund um die Dennewartstraße und die Passstraße sowie in Köln in der Stegerwaldsiedlung. Also von wegen 10 Millionen Mieterinnen und Mieter! Mit der Umwandlungsverordnung soll in diesen beiden Gebieten verhindert werden, dass die jetzigen Mieter durch potenzielle Wohneigentümer, die die Wohnungen dann für sich nutzen wollen, verdrängt werden.
Wer sich an den Wohnungsmärkten auskennt, weiß, dass das ein eher seltener Fall ist – zumal die Mieterinnen und Mieter im Falle einer Umwandlung ihres Wohnraums in Eigentum ohnehin durch eine andere Verordnung, die Kündigungssperrfristverordnung, wirksam geschützt sind. Kann einem Mieter nach einer Umwandlung vom neuen Eigentümer, der die Wohnung selbst nutzen will, schon nach Bundesrecht drei Jahre lang nicht gekündigt werden, besteht nach Landesrecht in vielen Gebieten ein darüber hinausgehender Schutz von bis zu acht Jahren.
In der Praxis kenne ich daher kaum Fälle, in denen die Umwandlungsverordnung Mieterinnen und Mieter schützen müsste – zumal ein Mieter nach Umwandlung und Verkauf der von ihm gemieteten Wohnung gerade bei einem privaten Kleinvermieter vergleichsweise gut aufgehoben ist. Denn ein privater Kleinvermieter ist an einem langfristig auskömmlichen, für beide Vertragsparteien zufriedenstellenden Mietverhältnis in besonderer Weise interessiert. – Oder sehen Sie das anders, Herr Becker?
Für uns Freie Demokraten kann daher ganz klar gesagt werden: Wenn in Nordrhein-Westfalen die Mieterinnen und Mieter verunsichert werden, dann durch die Desinformation und die Unterstellungen dieser SPD-Landtagsfraktion.
Wie in der Schulpolitik erkennt der aufmerksame Beobachter auch in der Wohnungspolitik recht deutlich, wie Sie mit Sorgen und Nöten der Menschen im Land Ihren Vorteil suchen, um bei den nächsten Wahlen wieder Land zu gewinnen.
Mein Vorschlag an Sie – auch an den Kollegen Ott –: Warten wir doch einmal gemeinsam in Ruhe ab – es sind nur noch wenige Tage –, was die vom Ministerium in Auftrag gegebene unabhängige Untersuchung der Wirkungsweise der NRW-Wohnungsmarktverordnung an objektiven Erkenntnissen bringt. Ministerin Scharrenbach hat schon vor Längerem angekündigt, dass dieses Gutachten im Frühling des Jahres vorgelegt wird.
Der Frühling beginnt bekanntlich in wenigen Tagen, nämlich am 20. März. Das ist also auch noch rechtzeitig vor dem Auslaufen der Umwandlungsverordnung.
Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns von der NRW-Koalition, den Sie mit diesem vorschnellen Antrag erneut dokumentieren. Sie betreiben eine Wohnungspolitik, die Regelungen fordert, um das gesellschaftliche Misstrauen zwischen Mietern und Vermietern zu vertiefen. Wir dagegen sind bestrebt, unsere Wohnungspolitik auf den objektiven Verhältnissen an den Wohnungsmärkten in NordrheinWestfalen aufzubauen.
Wir hinterfragen, ob vermeintlich zum Schutze der Mieter getroffene Regelungen diesen wirklich helfen oder womöglich unsere Bemühungen konterkarieren, immer mehr Menschen in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen, preisgünstig so zu wohnen, wo sie es sich wünschen und wie sie es brauchen.
Anders als Sie legen wir auch gar keinen Wert darauf, dabei immer recht zu behalten. Wir wollen und werden in Nordrhein-Westfalen eine wirksame, den Menschen dienende Wohnungspolitik machen.
Ihrem Beschlussvorschlag können wir daher aus tief empfundener Haltung nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt hatten wir doch gerade einen Tagesordnungspunkt, bei dem wir uns bewusst gemacht haben, wie wichtig es ist,
dass wir bei allen Nuancen und Unterschieden in der Sache auch darauf achten müssen, welchen Ton wir hier anklingen lassen.
Ich bin davon überzeugt – ich glaube, das sehen auch meine Kolleginnen und Kollegen in der Freien Demokratischen Fraktion so –, dass, wer Vokabeln benutzt wie, die Wohnungspolitik in Nordrhein-Westfalen wäre eine Kriegserklärung an den Mieterschutz, oder wir hätten den Mieterinnen und Mietern im Land den Kampf erklärt,
oder wir würden – das war die Analogie – Menschenrechte mit Füßen treten, der betreibt das Geschäft der politischen Extremisten, um es mal ganz deutlich zu sagen.
Ich bin entsetzt über solche Formulierungen. Ich bin wirklich entsetzt.
Wie ist die Lage in Nordrhein-Westfalen? – Es gibt eine großzügige Wohnraumförderung, wie sie das Land lange nicht gesehen hat, mit guten Ergebnissen. Annähernd 1 Milliarde Euro – wie zu Ihren besten Zeiten – können hier als Förderung verausgabt werden.
Die Konditionen bei der Mietwohnraumförderung, bei der Eigentumsförderung, bei der Modernisierung im Bestand suchen ihresgleichen. Solche Konditionen hat die rot-grüne Landesregierung, die rot-grüne Landtagsmehrheit zu ihrer Zeit nicht geschaffen.
Man muss vielleicht mal öffentlich sagen, wie in Nordrhein-Westfalen gefördert wird. Für alle Förderdarlehen für die Dauer von 15 Jahren landeseinheitlich in allen Mietenstufen, auch in Stemwede oder an der Weser oder in der Eifel, wird der Zins auf 15 Jahre auf null Prozent gesenkt. Das Darlehen kostet nichts; man muss es aufgrund großzügiger Tilgungszuschüsse noch nicht einmal alles zurückzahlen. Erst nach 15 Jahren Bindung bekommt man eine weitere Bindung. Das differiert dann etwas. Man muss auf Jahre nur noch ein halbes Prozent zahlen für die Schaffung von Barrierefreiheit, für energetische Sanierung. Das sind großzügige zusätzliche Sonderkonditionen in allen Mietenstufen.
Das ist doch eine Förderung, die deutlich macht, wie sehr wir darauf setzen, dass die Wohnraumförderung auch investiert wird von den Akteuren im Land, auf die wir setzen.
Wir setzen ausdrücklich nicht auf eine neue Landeswohnungsbaugesellschaft, die das knappe Personal, das wir im Bausektor haben, auch noch „aufsaugt“ und den kommunalen genossenschaftlichen, kirchlichen und mittelständischen Wohnungsbauunternehmen noch zusätzliche Konkurrenz um die Fördermit
tel macht. Wir setzen darauf, diese erfahrenen Akteure in den Regionen nach Kräften zu unterstützen, die Kommunen bei der Mobilisierung von Bauland zu begleiten, wo wir jetzt von einem auf das andere Jahr den Finanzrahmen für die Fördermittel von 100 Millionen Euro auf 200 Millionen Euro verdoppeln – mehr als zu rot-grünen Zeiten.
Die Bilanz lässt sich – glauben wir – unter den Umständen, in denen im Augenblick gebaut wird, doch sehen. Das muss man sachlich zugestehen. Der Wohnungsbestand befindet sich mit 9 Millionen Wohnungen in Nordrhein-Westfalen auf einem Höchststand. Wenn man weiß, dass viele Menschen mit nur geringen oder mittleren Einkünften nicht in Wohnungen mit Mietpreisbindung leben, sondern sich am freien Markt eine Bleibe suchen müssen, dann ist es eine gute Nachricht, dass wir in Nordrhein-Westfalen so viele Wohnungen haben wie noch nie.
Es sind annähernd 1 Milliarde Euro verausgabt worden, 938 Millionen Euro in 2019, noch etwas mehr als im Jahr zuvor. Wir haben damit insgesamt 8.500 Wohneinheiten fördern können. Das sind nur knapp 1,7 % weniger als im Jahr zuvor.
Warum wird das von Jahr zu Jahr weniger? – Es war auch schon zu Ihren Regierungszeiten so. Fabian Schrumpf hat darauf hingewiesen, dass auch damals von Jahr zu Jahr, abgesehen von einem Ausreißer, immer weniger Wohnungen gefördert werden konnten, weil nämlich das Bauen und auch das Modernisieren in Nordrhein-Westfalen teurer geworden sind. Das ist eine bundesweite Entwicklung.
Eine ganz einfache energetische Maßnahme beispielsweise führt schon zu starken Kostensteigerungen und auch dazu, dass Mieten gleich um durchschnittlich – so rechnet uns die Wohnungswirtschaft vor – 2 Euro pro Quadratmeter steigen.
Da sind wir an einem Punkt, lieber Herr Kollege Becker, an dem wir einen Zielkonflikt haben, weil wir einerseits etwas für den Umwelt- und Klimaschutz tun wollen, andererseits aber auch sehen müssen, dass dadurch das Bauen erheblich teurer wird und ein Druck auf die Mietpreise entsteht.
Wir nehmen Druck heraus. Fabian Schrumpf hat schon einige Beispiele genannt. Beispielsweise haben wir – Nordrhein gehört insofern zu den wenigen Bundesländern – in der von uns modernisierten Bauordnung in § 66 eine sogenannte Typengenehmigung eingeführt. Wir erleichtern also serielles Bauen. Einmal genehmigt, dann mehrfach gebaut, auch in unterschiedlichen Städten in unserem Land – das ist etwas, von dem auch die Wohnungswirtschaft sagt, es bringe uns in Nordrhein-Westfalen weiter.
Aber es tun sich schon wieder neue Schwierigkeiten auf, gegen die wir hier auch „anfördern“, um es mal so zu formulieren. Der Green Deal der neuen EUKommission fordert: im Gebäudebereich bis 2030 minus 40 % Treibhausgase, bis 2050 klimaneutral. Das muss man mal zu vertretbaren Baupreisen und auch zu sozial noch verträglichen Mieten schaffen.
Da helfen die Vorschläge, die Sie in Ihrem Antrag machen, unseres Erachtens wenig weiter. Nach der Überweisung in den Ausschuss werden wir das dort weiter diskutieren. Wir könnten darüber sprechen, was in Ihrem Antrag steht. Wir könnten auch darüber sprechen, was Sie uns wahrscheinlich spätestens im nächsten Jahr in den wiederkehrenden Antrag schreiben werden, nämlich die weiteren Beschlüsse Ihres Landesparteitags, in denen es um einen Mietendeckel und einen Bodenfonds geht. Das findet man schon in Ihrem diesjährigen Antrag. Das werden wir im Ausschuss noch beraten können.
Interessant ist nur, dass es offensichtlich auch in Ihrer eigenen Partei unter den Fachleuten gar keine einheitliche Meinung zur Gründung etwa einer Landeswohnungsbaugesellschaft gibt.