Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit schließe ich zuerst einmal die Debatte zum Tagesordnungspunkt 10 – neu.
Wir kommen zur Abstimmung. Sie wissen, die antragstellende Fraktion der Grünen hat direkte Abstimmung beantragt. Die führen wir auch durch. Zwischenzeitlich hat Frau Kollegin Düker für die Fraktion gemäß Geschäftsordnung § 42 Abs. 2 Einzelabstimmung zu den beiden Punkten unter dem Forderungsteil in III beantragt. Das haben wir den Fraktionsgeschäftsführungen auch mitgeteilt. Wir haben uns gerade darauf verständigt, dass wir die Einzelabstimmung jetzt so durchführen, wie wir das schon ein paar Mal getan haben, indem wir zuerst über den Feststellungsteil II abstimmen und dann über die Punkte III 1. und III 2.
Wir nehmen also jetzt Abstimmung zu dem Feststellungsteil II vor, der mit den Worten beginnt: „Der Landtag stellt fest“ – Wer diesem Teil seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP und die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Feststellungsteil II mit dem soeben festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Einzelabstimmung im Hinblick auf den Forderungsteil III, und zwar zuerst über die Ziffer 1.
Wer dieser Ziffer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion.
Die Ja-Stimmen haben wir abgefragt und auch protokolliert. Dann frage ich jetzt noch einmal die NeinStimmen ab. – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die AfD-Fraktion. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis Ziffer III.1. abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über III.2. Wer dieser Ziffer zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP und die AfD-Fraktion.
Stimmenthaltungen gibt es dann keine. Damit ist dann auch diese Abstimmung mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis negativ ausgegangen, und III.2. ist ebenfalls abgelehnt. Damit ist der Gesamtantrag Drucksache 17/6243 abgelehnt, und eine Schlussabstimmung erübrigt sich in diesem Fall gemäß unserer praktizierten Geschäftsordnung. Damit ist Tagesordnungspunkt 10 beendet.
Ich eröffne die Aussprache, und als erster Redner hat für die AfD-Fraktion Herr Dr. Vincentz das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin froh, dass ich eine Kindheit hatte, in der ich noch nicht so viel mit dem Thema konfrontiert war, weil es das alles noch nicht gab.
Das trifft aus mehreren Gründen zu. Zum einen: Wenn man sich traf, um miteinander zu reden, dann traf man sich, um miteinander zu reden, und alle befanden sich im Raum und waren nicht immer zur Hälfte mit anderen Dingen beschäftigt oder befanden sich außerhalb des Raumes.
Zum anderen konnte man sich einiges leisten und einige Dinge anstellen und war nicht am nächsten Tag direkt eine Internetbekanntheit. Wenn man nachts in den Badesee gesprungen ist, dann hat man das eben gemacht, und dann war das vielleicht ein netter Ausflug unter Freunden. Wenn man beim Eiskratzen in der Auffahrt hingefallen ist, dann haben vielleicht noch die Nachbarn gelacht, man war aber nicht gleich ein YouTube-Hit.
Sätze, die in dieser Art und Weise vielleicht auch als Einleitung im österreichischen Parlament fallen könnten, bekommen eine ganz andere Bedeutung, wenn wir heute über ein Thema sprechen, das eher ernst ist: Upskirting. Das ist ein etwas komisches Kunstwort, das übersetzt in etwa so viel bedeutet wie „unter den Rock fotografieren“.
Interessanterweise gibt es aktuell kein Gesetz, das so etwas ganz klar verbietet. Wenn man die Fotos nutzt und sie ins Internet stellt – mittlerweile gibt es
eine ganze Industrie, die sich darum gebildet hat –, dann wird es illegal. Für das Opfer ist es zunächst aber gar nicht einsichtig, was mit diesen Fotos passiert. Wenn diese Fotos nur für irgendeinen Schmierfink – entschuldigen Sie den Ausdruck – zur privaten Nutzung aufgenommen werden, dann wird es relativ schwierig.
Was erwartet also die Opfer, wenn sie mit diesem Wissen an den Rechtsstaat herantreten? – Ich glaube, das ist in etwa das Schlimmste, was passieren kann, wenn man sich in einem Rechtsstaat befindet: gefühlte Hilflosigkeit. Man schaut in fragende Augen und ist mit dem, was da passiert ist, alleine gelassen.
Die Zahlen, die es mittlerweile dazu gibt, sind erschreckend, alleine für das erste Jahresquartal, wo wir uns noch in der dunklen Jahreszeit befinden. Da fragt man sich durchaus, wie diese hohen Zahlen überhaupt zustande kommen können; denn es ist – Klimaerwärmung hin oder her – noch nicht zwingend Rockwetter. Die Zahlen sind schon jetzt erschreckend. In anderen Ländern, beispielsweise in Japan, ist das schon seit längerer Zeit ein absolutes Massenphänomen, sodass dort die Handys, wenn man ein Foto damit schießt, Warntöne ertönen lassen, allein um genau so etwas zu verhindern.
Erste Länder reagieren bereits. In Großbritannien gibt es nun ein Gesetz, das genau das verbietet. Das ist ein gutes Beispiel, und dem sollten wir uns anschließen. Upskirting ist nicht richtig. Frauen in ihrer Intimsphäre, in ihrer Selbstbestimmung zu behindern, ist nicht richtig.
Derzeit besteht eine Gesetzeslücke, was das angeht. Es gibt kein Gesetz, das wirklich klar definiert, dass Upskirting verboten ist. Das hat man bei der letzten Novelle verschlafen. Wir sind dafür, dass man da nachbessert.
Ich weiß, was Sie gleich sagen werden: Wir kommen zu spät. Wir kommen zu früh. Es gibt einen Satzzeichenfehler auf Seite 2 des Antrags. – Alles schön und gut. Aber was Sie da machen, ist relativ klar. Sie hätten heute die Chance, ein starkes Signal zu setzen. Die „FAZ“ schrieb gestern, dass sich bislang noch kein Mandatsträger bemüht sah, hier etwas zu unternehmen.
Zwei junge Frauen haben dazu eine Petition gestartet – mittlerweile gibt es 50.000 Unterstützer –, worin sie fordern, dass wir uns dem Gesetz aus Großbritannien widmen und ein ähnliches Gesetz auch bei uns in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen, auf den Weg bringen. Wir könnten diese beiden Frauen in ihrem Anliegen unterstützen.
Was Sie gleich wahrscheinlich wieder machen werden, ist relativ klar. Dabei ist das auf eine gewisse Art und Weise fast gegenläufig. Schließlich sagen Sie selbst immer: Uns verbindet als Menschen mehr, als
dass uns trennt. Sie werfen uns außerdem vor, dass wir angeblich nicht wahrnehmen würden, dass wir als Menschen mehr gemeinsam haben, als dass uns trennt. Genau dieses Spiel spielen Sie aber selbst.
Wenn wir in dieser Situation die Möglichkeit haben, einfach mal etwas Gutes zu tun, ein starkes Signal gegen diese frivolen Menschen zu setzen, die daraus auch noch einen kommerziellen Gewinn ziehen, dann lassen Sie diese Chance verstreichen. Warum? – Aus parteipolitischen Gründen.
Es gibt keinen anderen Grund, hier nicht zuzustimmen. Den gibt es schlicht nicht, weil unser Anliegen etwas Gutes ist. Deswegen kann ich an dieser Stelle nur wieder sagen, was ich schon so oft gesagt habe: Geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie einfach zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der AfD zeigt einmal mehr, dass der konsequente Populismus in die politische Widersprüchlichkeit führt.
Die AfD, die heute die Einführung eines Straftatbestandes „Upskirting“ fordert, ist nämlich dieselbe Partei, die Upload-Filter, die insbesondere die Verbreitung solcher Fotos im Internet verhindern könnten, verbieten möchte.
Sie ist auch die Partei, die gegen Anglizismen kämpft, jetzt aber plötzlich Upskirting im Strafgesetzbuch sehen möchte.
Populistisch, wie Sie sind, haben Sie jetzt das Thema „Upskirting“ nach der Berichterstattung über eine aktuelle Onlinepetition entdeckt,
aber nicht im August 2018, als bereits eine ganz ähnliche Petition im Deutschen Bundestag eingereicht worden ist, die kaum beachtet wurde.
Ein Fragezeichen kann man auch an Ihre Rechtsauffassung setzen, dass Upskirting-Fotos heute in Deutschland überhaupt nicht strafbar seien; denn das ist bekanntlich nicht der Fall. Neben § 201a StGB