Ein Fragezeichen kann man auch an Ihre Rechtsauffassung setzen, dass Upskirting-Fotos heute in Deutschland überhaupt nicht strafbar seien; denn das ist bekanntlich nicht der Fall. Neben § 201a StGB
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Wir wollen, dass derjenige bestraft wird, der gegen den Willen der betroffenen Person solche Fotos macht – egal wie oder wo das passiert. Upskirting sollte in jedem Fall bestraft werden.
denn im Bundestag liegt dieses Thema seit August letzten Jahres auf dem Tisch. Dort wird bereits an dieser Frage gearbeitet, und auch die Landesregierung hat im Ausschuss ganz klare Worte dazu gefunden.
Ich bin ganz sicher, dass, welches Ergebnis die jeweiligen Prüfungen auch ergeben mögen, sich dieses Ergebnis an dem Schutzbedürfnis betroffener Frauen …
Frau Kollegin Wendland, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage bei Herrn Dr. Vincentz.
Also: Ich bin mir ganz sicher, dass, welches Ergebnis auch immer die jeweiligen Prüfungen ergeben, sich dieses Ergebnis an dem Schutzbedürfnis betroffener Frauen und an rechtsstaatlichen Maßstäben orientiert und damit anderen und besseren Intentionen folgt als der Antrag der AfD. Darum lehnen wir Ihren Antrag ab. – Danke schön.
Es gibt eine Kurzintervention von Herrn Dr. Vincentz, die noch rechtzeitig während Ihres Redebeitrags angemeldet wurde.
Frau Wendland, Sie können hier stehenbleiben, Sie können aber auch gerne an Ihren Sitzplatz zurückgehen. Das ist Ihnen überlassen.
Frau Wendland, ich habe zwei Anmerkungen. Zum einen: Die kommerzielle Nutzung dieser Bilder ist bereits strafbar. Von daher ist auch der Upload-Filter an dieser Stelle gar nicht nötig und zudem die vollkommen falsche Adresse.
Denn was wir wollen, ist direkt ein Verbot der Aufnahme, also allein schon der Tätigkeit, ein Foto unter dem Rock zu schießen. Das soll strafbar werden, und das hat mit Upload-Filtern erst einmal überhaupt nichts zu tun.
Zum anderen: Sie sagen erneut – das ist eines der Standardargumente –, die Landesregierung, die Bundesregierung, Politiker auf verschiedenen Ebenen hätten das alles schon auf dem Schirm. Tatsache ist, dass es einfach ein starkes Signal wäre, wenn heute das Plenum, das Hohe Haus, mit allen Parteien gemeinschaftlich zustimmen würde.
Das würde der Sache Rückenwind geben. Dann ist es nicht nur die Regierung, sondern dann wären es die Parlamentarier, die versammelt zeigen würden, dass ihnen die Frauen und Mädchen nicht egal sind. Wir könnten jetzt über die Parteigrenzen hinaus ein vernünftiges und richtiges Signal setzen.
Herr Dr. Vincentz, ich könnte jetzt juristisch lange argumentieren; damit würde ich aber meine Redezeit überschreiten. Ich glaube, die beiden Plenartage haben gezeigt, dass es Ihnen bzw. Ihrer Fraktion um eines geht: Es geht Ihnen um Aufmerksamkeit.
(Beifall von der CDU und der FDP – Helmut Seifen [AfD]: Sie wollen uns doch inhaltlich stellen! Machen Sie das doch mal endlich!)
Vielen Dank, Frau Kollegin Wendland. – Für die SPD-Fraktion hat nun Frau Kollegin Butschkau das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Upskirting ist ein Vergehen an Frauen, dem wir mit größter Abscheu begegnen.
Deshalb hat die SPD-Fraktion vor zwei Wochen Upskirting im Gleichstellungsausschuss zum Thema gemacht. Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen waren sich einig, dass für die strafrechtliche Verfolgung dieses Delikts eine sichere gesetzliche Basis geschaffen werden muss.
Frau Ministerin Scharrenbach hat angekündigt, das Thema „Upskirting“ in der nächsten Sitzung der Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und Gleichstellungsminister zu thematisieren. Vor diesem Hintergrund ist Ihr Showantrag obsolet.
Außerdem machen Sie es sich mit Ihrem Antrag sehr einfach. Es reicht nämlich nicht aus, sich bei diesem Thema allein um die strafrechtlichen Belange zu kümmern. Sensibilisierung und Empowerment sind genauso wichtige Aspekte, die Sie komplett außer Acht lassen.
In der nächsten Sitzung des Gleichstellungsausschusses wird der Landesaktionsplan „NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt“ auf der Tagesordnung stehen. Genau hier müssen das Thema und die Maßnahmen eingebracht werden. Ich bin gespannt, ob sich die AfD in dieser Debatte ebenfalls zu Wort melden wird, oder ob es hier nur um die große Bühne im Plenum geht.
Die demokratischen Fraktionen in diesem Hause ziehen beim Thema „Upskirting“ an einem Strang. Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam eine Lösung finden werden, die die Täter zur Rechenschaft zieht und die Frauen schützt. In diesem Sinne ist Ihr Antrag abzulehnen. – Glück auf!
Vielen Dank, Frau Kollegin Butschkau. – Für die FDP-Fraktion hat jetzt Frau Kollegin Schneider das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit 2012 darf ich Abgeordnete in diesem Hohen Hause sein, und ich dachte, mir wäre in dieser Zeit schon fast jede Frechheit begegnet. – Irrtum.
Eine Frechheit ist sicherlich das Upskirting – Filmaufnahmen unter irgendwelchen Röcken. Das gehört sich nicht; da sind wir uns alle einig. Die andere Frechheit ist aber der vorliegende Antrag.
Sie schreiben den Antrag, Sie geben Fallzahlen an, und Sie werfen die Paragrafen ein bisschen durcheinander. 2017 habe es 1.600 Fälle gegeben, 2018 waren es schon über 2.000 Fälle. – Ja, das waren Fälle, die den § 201 StGB betrafen. Wir haben in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen keine konkreten Zahlen dazu, wie oft Upskirting vorkam.
Wir haben im Gleichstellungsausschuss vor gut zwei Wochen einen Bericht unserer Landesregierung gehört, in dem auch gesagt wurde, dass es derzeit keine Zahlen dazu gibt.
Die Landesregierung hat diesen Bericht vorgelegt, und alle demokratischen Fraktionen im Gleichstellungsausschuss haben über ihn diskutiert. Wir haben diskutiert, wir haben gearbeitet, und wir haben überlegt, welche Maßnahmen überhaupt in Betracht kommen könnten – von juristischer Seite, von menschlicher Seite. Wir haben uns da sehr viele Gedanken gemacht. Herr Dr. Vincentz, das können Sie nicht wissen, weil Sie an dieser Sitzung nicht teilgenommen haben.
Von daher wiederhole ich noch einmal meinen Einstieg: Dieser Antrag ist eine Frechheit. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Paul das Wort.
Da wir es den Fraktionen schon mitgeteilt haben, will ich es noch einmal für alle sagen: Die AfD-Fraktion hat gemäß § 44 der Geschäftsordnung namentliche Abstimmung zu diesem Antrag beantragt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das alles unterstreicht noch einmal, Herr Dr. Vincentz, was Sie mit diesem Antrag hier betreiben. Denn auch Ihr Wortbeitrag hat sich mehrheitlich mit dem Stricken einer neuen Legende beschäftigt.
Jetzt beantragen Sie noch namentliche Abstimmung, damit Sie diese Legende noch weiter ausschmücken könnten. Aber ganz ehrlich: Ihnen glaubt doch kein Mensch, dass Sie neuerdings der Vorkämpfer für Frauenemanzipation und Frauenrechte wären.