Seither hat sich nichts an der Struktur des WDRRundfunkrats geändert. Das Einzige, das sich geändert hat, ist, dass Herr Nückel jetzt in einer regierungstragenden Fraktion ist.
Herr Vogt, ich weiß, dass die Zeiten bei der Sozialdemokratie schlecht sind. Vielleicht können Sie sich keinen Medienreferenten mehr leisten und müssen deshalb seit zwei Jahren dieselbe Rede halten. Ja, wir haben Vertreter im Rundfunkrat und in der Medienkommission – das ist keine brandheiße Story, Herr Vogt.
Wir machen überhaupt kein Geheimnis daraus. Lassen Sie sich vielleicht mal etwas Neues einfallen. Ich habe mich gefragt, wer sich billig genug ist, in dieser Debatte irgendwas von Ibiza zu erzählen – immerhin das haben Sie geschafft.
Herr Vogt, aber ganz ehrlich: Wer mit rumänischen Sozialdemokraten, die von einem vorbestraften Wahlbetrüger geführt werden, in einer gemeinsamen Fraktion in Brüssel sitzt, der braucht mir nichts über meine Freunde zu erzählen.
Oder mit hochkorrupten bulgarischen Sozialdemokraten! Ich habe hier eine ganze Liste, da können Sie sich mal anschauen, wie Ihre Freunde so unterwegs sind.
Lassen Sie es mich aber noch mal klarstellen: Wir wollen nichts verbieten. Es geht nur darum, die Veröffentlichungspflichten für Mitglieder der Medienkommissionen und des Rundfunkrats auszuweiten.
Schon heute müssen die jeweiligen Mitglieder eine Reihe an Angaben machen – geschäftliche Interessen, Beraterverträge, gegenwärtige politische Ämter, Funktionen in Vereinen. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Wenn das Mitglied im Vorstand seines Kegelklubs oder Schriftführer im Kleingartenvereinen ist, dann ist das veröffentlichungspflichtig. Nicht veröffentlichungspflichtig ist dagegen eine Parteimitgliedschaft oder ein früheres Ministeramt.
Wir halten das für einigermaßen absurd und haben daher mit diesem Gesetzentwurf vorgeschlagen, Parteimitgliedschaften und frühere Zugehörigkeiten zu Parlamenten und Regierungen mit dieser Offenlegungspflicht zu umfassen. Es geht einzig und allein um Transparenz, meine Damen und Herren.
Die Anhörung hat ergeben, dass man das nicht machen muss – da haben Sie völlig recht. Sie hat allerdings auch ergeben, dass man das machen kann. Das war der Tenor der Experten.
Alles andere ist dann eine politische Entscheidung, und die wird von uns getroffen, nicht von den Experten. Und da ist die Frage: Was kann man eigentlich politisch gegen diesen Antrag haben? – Das kann doch nur eines sein: die Furcht vor Transparenz.
Sie wollen einfach nicht, dass der Bürger ohne größeren Rechercheaufwand herausfinden kann, wer ihm seine Nachrichten serviert. Gleichzeitig werden die Bürger mit Halbwahrheiten über vermeintliche Fake News in sozialen Netzwerken geflutet. Da haben Sie alle den ganz großen Aluhut auf und tun so,
Tatsächlich hat Facebook gerade die Zahlen veröffentlicht. Für SPD-Werbung werden 160.000 Euro ausgegeben,
Die einzigen Fake News sind Ihre Märchengeschichten über eine von fremden Mächten gesteuerte Meinungsmache in den sozialen Netzwerken.
Die Wahrheit ist doch eine ganz andere: Sie haben die Hosen voll. Sie haben die Kontrolle verloren. Sie bestimmen nicht mehr, welche Debatten statthaft sind und welche nicht.
Deshalb klammern Sie sich verkrampft an die sinkenden Schiffe der Medienwelt, an den Gesinnungsjournalismus, den Sie zynischerweise auch noch als Qualitätsjournalismus bezeichnen, und natürlich an den Staatsfunk, der ja, ganz wie bei Orwell, unter „staatsfern“ läuft – dort, wo Sie Ihre Parteifreunde scharenweise auf dem Ticket irgendwelcher Verbände die Kontrolle ausüben lassen.
Warum legen Sie dann die Verbindungen nicht offen? Warum verschleiern Sie das? – Weil Sie wissen, dass es verlogen ist, weil Sie weiter tarnen und täuschen wollen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tritschler. – Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen in Vertretung für Herrn Ministerpräsident Laschet das Wort. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung hat bereits in der Plenarsitzung im Juni letzten Jahres zu dem Gesetzentwurf der AfD Stellung genommen und diesen inhaltlich abgelehnt. An dieser ablehnenden Haltung hat sich nichts geändert – im Gegenteil: Sie ist im weiteren parlamentarischen Verfahren eindeutig bestärkt worden.
Die AfD fordert, dass zur Verbesserung von Transparenz und Staatsferne gegenwärtige und frühere Parteimitgliedschaften von Mitgliedern des WDRRundfunkrats und von Mitgliedern der Medienkommission ausnahmslos offengelegt und veröffentlicht werden müssen.
Die Beratungen sowie die Anhörung der Sachverständigen im Ausschuss für Kultur und Medien haben jedoch gezeigt: Hierfür besteht keinerlei Anlass. Die bereits geltenden gesetzlichen Regelungen im WDR-Gesetz und im Landesmediengesetz sind mehr als ausreichend.
Sie setzen insbesondere die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umfassend um, welches in seinem sogenannten ZDF-Urteil aus dem Jahr 2014 klar hervorgehoben hat, dass nicht schon alle Personen als staatsnah anzusehen sind, die nur Mitglied einer politischen Partei sind oder aktiv in ihr mitwirken.
Eine solche Staatsnähe, die eine Entsendung in den Rundfunkrat oder in die Medienkommission ausschließt, ist vielmehr erst bei solchen Personen anzunehmen, die in herausgehobener Funktion für eine
politische Partei Verantwortung tragen. Eine weitergehende Offenlegungspflicht, wie sie von der AfD mit ihrem Gesetzentwurf angestrebt wird, ist daher weder angezeigt noch geboten.
Auch die Sachverständigen haben im Übrigen im Rahmen der Anhörung – das haben wir vorhin schon einmal gehört – überzeugend ausgeführt, dass es keinen Bedarf gibt, die gesetzlichen Regelungen abzuändern oder auch nur zu ergänzen. Dies gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht zwar das Gebot der Staatsferne, nicht jedoch das Gebot der Staatsfreiheit formuliert hat.
Es bleibt daher festzuhalten, dass der Gesetzentwurf nicht nur rechtlich nicht geboten ist, sondern darüber hinaus einen unnötigen bürokratischen Aufwand verursachen würde. Das ist aus Sicht der Landesregierung nicht vertretbar. Ziel muss es vielmehr sein, die Regeln zur Besetzung der Aufsichtsgremien im Rundfunk zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. So ist es im Übrigen auch im Koalitionsvertrag verankert. Die Landesregierung lehnt den Gesetzentwurf daher ab.
Vielen Dank, Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 17/6291, den Gesetzentwurf Drucksache 17/2759 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2759 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer möchte dem Gesetzentwurf zustimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Gibt es Kolleginnen und Kollegen, die sich der Stimme enthalten wollen? – Das ist nicht der Fall.