Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 17/6291, den Gesetzentwurf Drucksache 17/2759 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2759 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer möchte dem Gesetzentwurf zustimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Gibt es Kolleginnen und Kollegen, die sich der Stimme enthalten wollen? – Das ist nicht der Fall.
Dann stelle ich hiermit fest, dass der Gesetzentwurf 17/2759 mit dem gerade festgestellten Abstimmungsergebnis der Fraktionen in zweiter Lesung abgelehnt wurde.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen Drucksache 17/6292
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Kollegen Schrumpf das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der SPD ist überholt, polemisch und insgesamt überflüssig.
(Beifall von der CDU und der FDP – Regina Kopp-Herr [SPD]: Polemisch? Wieso ist der denn polemisch?)
Die Kappungsgrenzenverordnung wird zunächst über den 31. Mai 2019 hinaus verlängert – mit einer angepassten Gebietskulisse.
Die Ministerin hat angekündigt, sämtliche mietrechtlichen Verordnungen des Landes wissenschaftlich auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Spätestens mit der Bekanntgabe der neuen Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NordrheinWestfalen am letzten Freitag hätte das eigentlich auch dem letzten Genossen klar geworden sein müssen. Von daher habe ich wenig Verständnis dafür, dass Sie Ihren Antrag nicht zurückgezogen haben.
Mit unserem Entschließungsantrag bekräftigen wir dagegen ausdrücklich, dass wir die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land dabei unterstützen, frei darüber zu entscheiden, wo und vor allem wie sie wohnen wollen. Unser ganzheitlicher Ansatz in der Bau- und Wohnungspolitik umfasst die Förderung von bezahlbarem und angemessenem Wohnraum für die vielen Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen ebenso wie die Unterstützung insbesondere junger Familien bei der Verwirklichung ihres Traums vom Eigenheim.
Anders als Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, legen wir dabei Wert auf eine differenzierte und faktenbasierte Betrachtung der Lage. Dabei lassen wir uns ganz sicher nicht von Ihrer ideologischen und in weiten Teilen dieses Antrag auch unsubstantiierten Polemik treiben.
In unserem Land gibt es weder den einen Wohnungsmarkt noch die eine Lösung – und das erst recht nicht aus der sozialistischen Mottenkiste eines Kevin Kühnert. Die Wohnungsmärkte in NordrheinWestfalen sind nämlich ebenso vielfältig wie die Herausforderungen, denen wir in der Bau- und Wohnungspolitik begegnen.
Wir haben auf der einen Seite zweifelsohne angespannte Wohnungsmärkte in Großstädten wie Köln oder Düsseldorf und deren Umland, aber auch in Bonn, Aachen und Münster. Laut einer Studie aus der vergangenen Woche ist Wohnraum auch in ländlichen Regionen des Münsterlandes mitunter ein knappes Gut.
Auf der anderen Seite gibt es vielerorts jedoch auch Regionen mit ausgeglichenen Wohnungsmärkten, bis hin zu Wohnungsmärkten mit gar fallender Nachfrage. Diese Tatsache kommt in der öffentlichen Diskussion und medialen Berichterstattung über steigende Mieten und Kaufpreise, Verschärfung von Mietrechtsverordnungen und Enteignungen von privaten Wohnungsbauunternehmen gerne zu kurz.
Vielmehr wird der Blick oftmals auf die Extreme verengt. Und genau das machen Sie sich heute mit Ihrem Antrag erneut zunutze und schreien erneut nach vermeintlich einfachen Lösungen für ein eben nicht einfach zu lösendes Problem.
Und das tun Sie in dem Wissen, dass die mietrechtlichen Verordnungen des Landes nicht eine einzige zusätzliche Wohnung schaffen.
Lassen Sie mich dem mit einigen Fakten begegnen. Eine Forsa-Umfrage zur Wohnsituation der Deutschen aus der vergangenen Woche hat deutlich gemacht, dass nur jeder zehnte Deutsche mit seiner Wohnungssituation unzufrieden ist. Ja, die Menschen in den Hotspots Berlin, 70 %, und München, 83 %, beurteilen Wohnungsknappheit und steigende Mieten als eines ihrer drei größten Probleme.
Besonders interessant bei dieser Erhebung ist jedoch, dass 75 % der Mieter in Deutschland insgesamt gar mit der Höhe ihrer Miete zufrieden sind. Diese Zahlen unterstreichen eben, wie unterschiedlich die Wohnungsmärkte, die Realitäten, aber auch die Wahrnehmungen und individuellen Situationen der Menschen in NRW und ganz Deutschland sind. Und das stellt uns als Politik vor die Herausforderung, passgenaue und nicht pauschale Antworten zu formulieren – passgenaue Antworten, die die Ausgangslagen und Gegebenheiten vor Ort in den individuellen Wohnungsmärkten berücksichtigen.
Es bleibt dabei: Auch wenn die Evaluierung der landesrechtlichen Verordnung am Ende die Erhaltung einer oder mehrerer Verordnungen für angespannte
Wohnungsmärkte nach sich ziehen sollte, bekämpft dies nicht die eigentliche Ursache des Problems. Es wurde schlichtweg zu wenig gebaut. Ohne neues Bauland, ohne eine Absenkung der Baunebenkosten, ohne Anreize für Investoren, ohne schnellere Baugenehmigungsverfahren, ohne den Bau weiterer Wohneinheiten werden wir die angespannte Lage in den betroffenen Städten und Regionen nicht bewältigen können.
Wir brauchen Maßnahmen, die auf die unterschiedlichen Regionen zugeschnitten sind. Diese müssen wir Hand in Hand mit unseren Kommunen umsetzen. Und genau das tun wir mit unserem Neustart in der Bau- und Wohnungspolitik. Wir modernisieren und entbürokratisieren; wir ebnen den Weg für mehr bezahlbaren Wohnraum. Wir werden der Verantwortung gegenüber den Menschen in unserem Land gerecht.
Ihr Antrag dient genau dem Gegenteil, weswegen wir ihn selbstverständlich ablehnen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich bitte gleich zu Beginn eines klarstellen: Unser Antrag ist nicht überflüssig, sondern insbesondere nach Ihrer Rede, Herr Schrumpf, und nach dem Entschließungsantrag von CDU und FDP sogar notwendiger denn je.
Denn wer wirklich geglaubt haben sollte, dass die Verlängerung der Kappungsgrenzenverordnung unter veränderten Bedingungen bis zum 30.06.2020 quasi einer Beerdigung der Ankündigung aus Ihrem Koalitionsvertrag, sie abzuschaffen, gleichkomme, der ist spätestens jetzt eines Besseren belehrt.
Sie kündigen eine gutachterliche Überprüfung aller Mieterschutzregelungen an, um darauf aufbauend – Zitat aus Ihrem Antrag – „die richtigen und notwendigen Schlüsse zu ziehen“. Das ist keine Entwarnung für die Mieterinnen und Mieter in unserem Land. Das ist vielmehr eine erneute Kampfansage.
Wohin die Reise gehen soll, machen doch schon die veränderten Bedingungen der verlängerten Kappungsgrenzenverordnung klar: Obwohl sich seit dem Erlass der alten Verordnung 2014 die Situation hinsichtlich der Wohnraumversorgung der Bevölkerung
insbesondere mit Mietwohnungen noch einmal deutlich verschärft hat – dazu reicht ein Blick in den Wohnungsmarktbericht 2018 der NRW.BANK –, obwohl also zunehmende Marktanspannung, steigende Mietpreise und eine weiterhin unzureichende Angebotserweiterung geradezu nach einer Ausweitung der Gebietskulisse schreien, schränken Sie die Gebietskulisse von 59 auf 37 Kommunen ein. Das ist falsch.
Sie mögen jetzt sagen, dass damit noch mehr Menschen unter den Schutz der Verordnung gestellt würden als vorher; aber die Maus beißt keinen Faden daran ab, dass mit 58 Gemeinden und rund 8 Millionen Menschen deutlich mehr Menschen unter den Schutz der Verordnung fallen würden, wenn die Gebietskulisse nach der gleichen Systematik bestimmt worden wäre wie 2014.
Von daher geht die Beschlussempfehlung des Ausschusses wie auch der Entschließungsantrag an der Realität und an den Bedürfnissen in der Wohnungspolitik vorbei.
Mieterschutz ist – das hat die Anhörung ebenfalls deutlich gemacht – mehr denn je unverzichtbarer Bestandteil einer Politik zur ausreichenden Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum. Und deshalb ist und bleibt unser Antrag richtig.
Der Entschließungsantrag ist die Wucht in Tüten. Sie schreiben darin allen Ernstes, dass nun – Zitat – „das Gegeneinanderausspielen von Mieterschutz, Eigentümern und Neubauklima durch die rot-grüne Vorgängerregierung beendet“ werde. Das ist wirklich unglaublich.
Ich will Ihnen ganz deutlich sagen: Das Bündnis für Wohnen von Mike Groschek zur Zeit der rot-grünen Koalition war kein Gegeneinanderausspielen, sondern im Gegenteil das Organisieren eines Miteinanders von Mieterschutz, Eigentümern und Wohnungswirtschaft zum Wohle aller.
Und das mit Recht und Erfolg: Über 9.300 geförderte, mietpreisgebundene Wohnungen und Wohnheimplätze im Jahr 2016 sind Zeugnis dieser erfolgreichen Politik. Diese Zahl müssen wir uns mal auf der
Zunge zergehen lassen: Über 9.300 geförderte, mietpreisgebundene Wohnungen und Wohnheimplätze im Jahr 2016.