Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es vernünftig gewesen, auf die Sozialdemokraten zuzugehen und zu sagen: Passt mal auf, wir haben in diesem Jahr etwas vorgelegt, und wir werden im nächsten Jahr eine Anschlussregelung dazu machen. – Stattdessen plustern Sie sich hier auf und sagen: Wir regieren, wir machen das, die Ministerin macht das, und ihr habt nichts zu melden. – Dann gibt es eben eine solche Reaktion.
Liebe SPD – darf ich „liebe SPD“ sagen? Ich weiß gar nicht, was Sie haben. Sie hätten Ihren Antrag in der Tat zurückziehen können. Das wäre auch gar nicht schlimm; das wäre gar keine Schande. Die Ministerin hat ja gemacht, was Sie wollten; sie hat genau das getan, was Sie wollten. Insofern ist alles eitel Sonnenschein.
Die SPD will in ihrem Antrag vom Dezember 2018, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, erstens alle erforderlichen Vorkehrungen und Vorbereitungen zur Verlängerung der Kappungsgrenzenverordnung zu treffen, zweitens die zugrunde liegenden Gebietskulissen anzupassen und drittens die Kappungsgrenzenverordnung über den 31. Mai 2019 hinaus zu verlängern. Ob man das richtig findet oder nicht: Genau das ist ja passiert. All das, was Sie fordern – eins, zwei, drei – ist passiert.
Es wurde wissenschaftlich geprüft. Es gab ein Ergebnis. Das Ergebnis ist anders als vorher, aber das ist eben Teil des Verfahrens. Es sind nicht mehr 59, sondern 37 Städte und Gemeinden Teil der Verordnung, sodass jetzt eben diese 37 Städte und Gemeinden 15 % Mieterhöhung in drei Jahren vorsehen und nicht mehr 20 %. Das ist die ganze Geschichte.
Herr Mostofizadeh, ganz ehrlich: Sie sprechen von „Handwerk legen“ und „anständigen Vermietern“. Ob die jetzt 20 % oder 15 % erhöhen können – ist das ein Riesenunterschied? Ist das der Riesenmaßstab, ob ich anständig bin? Muss man Leuten das Handwerk legen, wenn sie um 20 % erhöhen? – Da kann man im Mietbereich vielleicht mal ein bisschen verbal abrüsten. Das ist doch Quatsch. Daran entscheidet sich doch kein Mietverhältnis; das ist Unfug.
Was Sie fordern, ist gemacht worden. Sie können Ihren Antrag zurückziehen. Das ist auch keine Schande. Sie haben erreicht, was Sie wollten. Alles ist gut, und in einem Jahr kommt es wieder auf den Tisch.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das ist einmal mehr eine Debatte, bei der insbesondere vonseiten der Sozialdemokratie weniger auf das Ist abgehoben wird, auf das, was Sie offensichtlich gar nicht sehen wollen; denn diese
Landesregierung hat einen Paradigmenwechsel im Wohnungsbau und auch in der öffentlichen Wohnraumförderung eingeleitet.
Wie in jeder Debatte, die Sie hier beantragen, sagen Sie, die Zahlen 2016 seien exorbitant hoch, und die anderen Zahlen seien es nicht. Sie vergleichen unverändert Äpfel mit Birnen. Die Zahlen zum geschaffenen Wohnraum für Menschen mit Asyl rechnen Sie einfach rein, bei anderen Zahlen rechnen Sie sie raus. Insofern vergleichen Sie Äpfel mit Birnen, und das ist, offen gesagt, nicht redlich.
Das Förderergebnis 2017 beruht noch auf den rotgrünen Förderrichtlinien; darauf darf ich einmal hinweisen. Wir haben zum 1. Februar 2018 die Förderrichtlinien für den öffentlich geförderten Wohnungsbau nicht nur modernisiert, wir haben sie auch flexibilisiert. Das haben wir vor dem Hintergrund getan, mehr bezahlbaren Wohnraum, preisgebundenen Mietwohnraum in Nordrhein-Westfalen schaffen zu wollen.
Sie ignorieren das einfach. Sie behaupten permanent das Gegenteil. Sie laufen mit fehlerhaften Fakten durch die Gegend, machen die Bevölkerung verrückt – und das ist unredlich. Ich sage das in aller Ausdrücklichkeit.
Wir haben als Landesregierung Nordrhein-Westfalen die vier landesrechtlichen Mieterschutzverordnungen genommen und gesagt: Wir wollen wissen, ob diese staatlichen Eingriffe in den Preis respektive in Kündigung und Umwandlung überhaupt wirken. – Ich meine, dass sich das für einen gut geführten Staat auch gehört, wenn er Regelungen auf den Weg bringt, hinterher zu prüfen, ob sie denn auch greifen. Das gehört sich so.
Das haben wir entsprechend beauftragt und vor diesem Hintergrund gesagt: Dann verlängern, erneuern wir die Kappungsgrenzenverordnung, bis diese Ergebnisse vorliegen, auf deren Grundlage sich dann der Landtag eine entsprechende Meinung bilden kann.
Wir haben weniger Städte; die sind gerechnet auf eine Gebietskulisse. Wir haben mehr Bevölkerung. Aber Sie sagen: Das ist völlig uninteressant für uns. Hauptsache, es sind mehr Städte, egal wie viel Bevölkerung da ist. – Sie ignorieren völlig die Entwicklungen am Wohnungsmarkt. Stur gehen Sie da durch und sagen: Hauptsache, wir haben einen staatlichen Eingriff in den Preis.
Das, was Sie gemacht haben, merken Sie heute durchaus. Wir jedenfalls merken das, wenn wir mit denjenigen debattieren, die auf dem Wohnungsmarkt investieren: vom kleinen Vermieter bis hin zur großen Gesellschaft.
Sie haben einfach in den Preis eingegriffen. Dabei waren Sie vom Bundesgesetzgeber aufgefordert worden, dafür Sorge zu tragen, dass die Ursachen bekämpft werden. Bedauerlicherweise haben Sie das nicht gemacht. Wenn Sie hier sagen, Sie hätten für ein Miteinander gesorgt, kann ich Sie nur fragen: Ja, wo denn? Wo denn?
Wir haben eine Landesinitiative „Bauen an der Schiene“ auf den Weg gebracht. Das ist das erste Mal, dass alle, die mit Regionalplanung und Nahverkehrsplanung zu tun haben, zusammenkommen, weil wir nicht nur die Siedlungsentwicklung, sondern gleichzeitig die Mobilität der Zukunft mit betrachten.
Studentischer Wohnraum: Wir haben alle an einen Tisch geholt, die damit zu tun haben. Das ist das erste Mal, dass alle Beteiligten miteinander gesprochen haben. Wo ist denn Ihr Miteinander hier organisiert?
Beim Thema „Barrierefreiheit im Wohnraum“ standen Sie alle so voreinander. Sie haben es nicht gelöst bekommen mit Ihrem Minister. Wir haben es gelöst. Wir haben als letztes Bundesland in der Bundesrepublik die Verwaltungsvorschriften eingeführt.
Wo ist denn dieses Miteinander, das Sie beschwören? Wir merken doch jetzt, wenn wir mit den Verbänden zusammenarbeiten, dass die sagen: Die Instrumente, die sie anwenden, sind nicht nur kleine Werkzeuge, sondern wir haben eine ganze Werkstatt aufgemacht für die Leute, die in Nordrhein-Westfalen investieren wollen.
Ich sage ganz offen: All die Investoren, die durch die Landespolitik in Berlin abgeschreckt werden, dort Wohnraum zu schaffen, sind in Nordrhein Westfalen herzlich willkommen, hier zu bauen.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zu einem Argument, das hier gerade gefallen ist. Ich denke, Herr Mostofizadeh, es war nicht so gemeint; das gestehe ich Ihnen zu; aber Sie haben gerade davon gesprochen, neue Häuser in unattraktiven Lagen zu bauen. Dem widerspreche ich ausdrücklich. Die Lagen um die Großstädte sind nicht unattraktiv, der ländliche Raum ist nicht unattraktiv.
Wir erleben vielmehr ein Zurückkehren aus den Städten in den ländlichen Raum. Jetzt können Sie formulieren: Ja, das ist klar, weil die Menschen im städtischen Raum keine bezahlbaren Wohnungen finden.
Aber vielleicht, sehr geehrter Herr Abgeordneter, gestatten Sie mir das folgende Argument: Es gibt junge Familien, die ganz bewusst sagen: Wir gehen zurück in die kleineren Städte und Gemeinden, weil wir dort unsere Kinder großziehen können. – Das ist das größte Vertrauen, das eine junge Familie einem Raum entgegenbringen, wenn sie sagt: Hier ziehe ich meine Kinder groß.
Abschließend: Der beste Mieterschutz ist eine Verbreiterung des Angebots. Das ist der beste Mieterschutz, und den bringen wir als CDU/FDP-geführte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen auf den Weg.
Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Weitere Wortmeldungen haben wir nicht und kommen damit zu den Abstimmungen.
Erstens stimmen wir ab über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/4454. Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen empfiehlt in Drucksache 17/6292, den Antrag Drucksache 17/4454 abzulehnen.
Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag selbst, nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag der SPD zu? – Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, AfD sowie der fraktionslose Kollege Neppe stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag Drucksache 17/4454 mit Mehrheit abgelehnt.
Zweitens entscheiden wir über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/6322. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – CDU, FDP, AfD und Herr Neppe, fraktionslos, stimmen zu. Wer stimmt gegen diese Entschließung? – SPD und Grüne stimmen gegen die Entschließung. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Entschließungsantrag mit Mehrheit vom Hohen Haus angenommen.