Die Landesregierung ist in der Pflicht, die Kommunen gewissenhaft bei der Beseitigung der Probleme zu unterstützen.
Tausende gleichgeschlechtliche Paare sind in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen eine Lebenspartnerschaft eingegangen. Sie stehen füreinander ein – in guten und in schlechten Zeiten. Sie übernehmen Verantwortung füreinander, gerade auch finanziell. Das verdient unsere höchste Wertschätzung.
Eines ist klar: Sie alle wären die Ehe eingegangen, wenn sie die Möglichkeit dazu gehabt hätten. Daher halten wir es für unerlässlich, dass ihnen für die Umschreibung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe keine Verwaltungsgebühren auferlegt werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Ehe für alle kann nur der erste Schritt sein. Die nächste Aufgabe wird sein, die rechtliche Gleichstellung aller Familienformen herzustellen.
Der vorliegende Antrag der Grünen listet hierzu viele richtige Ansatzpunkte auf. Bereits die Enquetekommission Familienpolitik, die meine Fraktion in der letzten Legislaturperiode beantragt hatte, kam zu diesen Empfehlungen. Daher werden wir als SPDFraktion diese Ansätze auch in dieser Legislaturperiode weiterverfolgen und stimmen der Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend selbstverständlich zu.
Den Vorschlag, eine Landeskoordinationsstelle für Regenbogenfamilien zu schaffen, halten wir für keinen zielführenden Ansatz. Lassen Sie uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Ausschuss noch einmal darüber diskutieren. Denn um eine echte Gleichstellung dieser Familien herzustellen, sollten wir keine neuen Strukturen aufbauen, sondern die Beratung in die vorhandenen Familienberatungsstellen integrieren.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Millionen Menschen in Deutschland haben auf die Ehe für alle gewartet. Viele Hunderttausend Menschen haben sich über viele Jahrzehnte hinweg für die gesellschaftliche Gleichstellung eingesetzt. Die Zeit ist nun gekommen. Diese Entwicklung lassen wir uns von einer rückwärtsgewandten Landesregierung auch nicht zum Stillstand bringen.
Danke sehr, Frau Butschkau. Das war Ihre erste Rede hier im Plenum. Herzlichen Glückwunsch! – Ich darf dann Frau Paul von den Grünen das Wort erteilen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 30. Juni 2017 war ein Meilenstein der Gleichstellung von Lesben und Schwulen in Deutschland. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag – in der Tat ein wenig überraschend – sozusagen auf der Zielgeraden der Legislaturperiode doch noch der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zugestimmt. Er hat damit dafür gesorgt, dass gleichgeschlechtliche Paare in diesem Land nicht länger Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse sind.
Das war ein wichtiger Schritt; das war ein überfälliger Schritt; denn gleiche Liebe verdient auch gleiche Rechte. Das ist eine jahre- und jahrzehntelange Forderung der Community gewesen, der sich auch die Grünen schon vor vielen Jahren – auch mit ihrem Vorkämpfer Volker Beck – angeschlossen haben.
Das Eheverbot für Lesben und Schwule war diskriminierend. Diese Menschen übernehmen Verantwortung füreinander. Das sollte einer Gesellschaft etwas wert sein – unabhängig davon, ob Mann und Frau heiraten und füreinander Verantwortung übernehmen wollen oder Mann und Mann oder Frau und Frau.
Dieser Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. Juni 2017 zur Öffnung der Ehe ist im Übrigen auch noch gar nicht in Kraft. Erst ab dem 1. Oktober werden die Paare beim Standesamt heiraten können oder sozusagen ein Ehe-Upgrade machen können. Das Richtige und Wichtige dazu hat Frau Butschkau schon gesagt; es darf nicht zu weiteren Kosten für die Paare führen.
Der jahrzehntelange Kampf, der mit diesem historischen Beschluss des Deutschen Bundestages zu einem großen Sieg gekommen ist, war jahrelang dadurch blockiert, dass eine Kanzlerin ihr Bauchgefühl quasi vor ihr Bürgerrechtsverständnis gestellt hat.
Auch in Richtung der SPD-Fraktion muss man ehrlicherweise sagen: Die SPD ist ebenfalls Teil der Großen Koalition, die es geschafft hat, den Gesetzentwurf 30-mal im Rechtsausschuss zu vertagen, nur um sich irgendwie über die Legislaturperiode zu retten.
Glücklicherweise – darüber bin ich sehr froh, und darüber sind, glaube ich, alle Lesben und Schwule in diesem Land sehr froh – hat man sich am Ende doch noch dafür entschieden, mit einer großen Mehrheit
im Deutschen Bundestag fraktionsübergreifend zu sagen: Dieses wichtige Bürgerrechtsanliegen setzen wir in dieser Legislaturperiode noch um.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kampf für Gleichberechtigung von LSBTTI und gegen Diskriminierung ist aber noch nicht zu Ende. Die Öffnung der Ehe ist ein wichtiger Schritt. Aber sie löst eben nicht alle Probleme, mit denen sich gleichgeschlechtliche Paare und vor allem Regenbogenfamilien konfrontiert sehen.
Eine moderne Familienpolitik – die Enquetekommission der letzten Legislaturperiode, die sich mit einer modernen Familienpolitik für Nordrhein-Westfalen befasst hat, ist schon erwähnt worden – muss der Vielfalt der Familienformen Rechnung tragen. Alle Kinder sollten dem Staat gleich viel wert sein. Familien, die füreinander Verantwortung übernehmen, dürfen nicht benachteiligt werden, weil sie nicht aus Vater, Mutter und Kind, sondern aus Mutter, Mutter und Kind, Vater, Vater und Kind oder alleinerziehenden Konstellationen bestehen.
Insbesondere lesbische Paare mit Kinderwunsch sind in diesem Land weiter benachteiligt. Die Möglichkeit einer Kinderwunschbehandlung ist weiterhin mit hohen Hürden und vor allem hohen Kosten verbunden. Die meisten Paare lösen das irgendwie privat – was vielleicht auch nicht immer der Weisheit letzter Schluss ist – oder müssen ins Ausland reisen und sehr viel Geld in die Hand nehmen. Heruntergebrochen heißt das, dass nur besserverdienende lesbische Paare sich die Gründung einer Familie leisten können. Das kann nicht gerecht sein.
Auch die rechtliche Situation ist weiterhin schwierig. Nach wie vor ist die zeitaufwendige und teilweise auch absurde und irgendwie demütigende Stiefkindadoption notwendig – selbst dann, wenn ein Kind in eine bestehende lesbische Beziehung hineingeboren wird.
Es wird höchste Zeit, diese Hürden und Benachteiligungen zu beseitigen. Wir fordern die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass das Abstammungsrecht endlich der Lebenssituation und vor allem dem Kindeswohl angepasst wird, sodass dann beide Mütter bereits ab der Geburt eines Kindes auch rechtlich als Mütter anerkannt werden, wenn das Kind in eine bestehende Beziehung hineingeboren wird. Denn auch im Sinne des Kindeswohls muss es darum gehen, dass Kinder von Geburt an Menschen haben, die Verantwortung für sie übernehmen, und nicht noch jahrelang darauf warten müssen, ob sie vielleicht irgendwann einmal dann doch zwei Elternteile haben.
Wir haben in unserem Antrag noch eine Reihe weiterer Maßnahmen aufgeführt, die auch das Land umsetzen kann, um Regenbogenfamilien besser zu unterstützen.
Beispielsweise ist die Landeskoordinierungsstelle, die Kollegin Butschkau angesprochen hat, ein Beitrag für Regenbogenfamilien. Aus meiner Sicht ist es besonders wichtig, dass wir eine solche Koordinierungsstelle haben – nicht nur als Anlaufstelle für Regenbogenfamilien, sondern auch und gerade, weil wir Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung brauchen – für die Behörden, aber auch für die vielen Familienberatungsstellen im Land, die nicht automatisch schon zu diesem Themenbereich qualifiziert sind. Wir sind daher der Auffassung, dass das ein wichtiger Beitrag ist.
Wir brauchen auch mehr Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der pädagogischen Fachkräfte, weil die Kinder von Regenbogenfamilien eben Teil unserer Gesellschaft sind. Das muss sich bereits in den Jugendeinrichtungen, den Schulen und den Kindertageseinrichtungen widerspiegeln.
Wir hoffen, dass wir im Ausschuss gemeinsam zu gewissen weiteren Maßnahmen kommen werden. Insofern freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den vorliegenden Anträgen beschäftigen wir uns mit einem Thema, das viele Menschen in unserem Land bewegt und das in der gesellschaftlichen wie natürlich auch der politischen Debatte mit viel Herzblut diskutiert wurde. Es geht um ein Thema, um das leidenschaftlich gerungen wurde und bei dem auch Emotionen eine große Rolle gespielt haben – auch und gerade in meiner eigenen Partei.
Genau deswegen, meine Damen und Herren von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, möchte ich Ihnen ans Herz legen, weiterhin behutsam und sensibel mit diesem Thema umzugehen;
(Arndt Klocke [GRÜNE]: Maß und Mitte! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ganz schön anmaßend, Frau Quik!)
denn nur so werden Sie den Menschen, um die es geht, gerecht. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte unser gemeinsames Anliegen sein.
Außerdem beschäftigen wir uns mit einem Thema, das durch den entsprechenden Bundestagsbeschluss vom 30. Juni 2017 zur – aus meiner Sicht – längst überfälligen Öffnung der Ehe klar geregelt worden ist.
Grotesk ist darüber hinaus, wie Sie zu der Unterstellung kommen, die Landesregierung beabsichtige, eine in ganz Deutschland bestehende geltende Rechtslage in Nordrhein-Westfalen nicht umsetzen zu wollen. Meine Damen und Herren, mir ist nicht eine Stelle im Koalitionsvertrag bekannt, aus der hervorgeht, dass wir nicht umsetzen wollen und werden, was hinsichtlich der Öffnung der Ehe in Gesetzesform gegossen ist. Das wurde im Übrigen von vielen meiner Kolleginnen und Kollegen aus der Unionsbundestagsfraktion mitgetragen.
In unserem Koalitionsvertrag haben wir klargemacht, dass wir null Toleranz aufbringen gegenüber denjenigen, die Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität diskriminieren.
Seien Sie gewiss, dass die Öffnung der Ehe sowie weitere Implikationen hinsichtlich des Familien- und Abstammungsrechts auch bei uns in NordrheinWestfalen auf dem Boden des geltenden Rechts umgesetzt werden. Das ist die Zielsetzung der NRWKoalition. Das ist genauso die Zielsetzung der CDU in Nordrhein-Westfalen, immer vor dem Hintergrund, dass Familie da ist, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern Verantwortung übernehmen, und dass die Ehe als Verbindung zweier Menschen, die sich lieben, nach wie vor – und das ist gut so – überwiegend der Ursprung von Familie ist. Denn darin, dass es die Familie besonders zu schützen und zu unterstützen gilt, sind wir uns ganz bestimmt alle einig.
Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zu der gleichberechtigten Verwendung der Adjektive „konservativ“ und „rückwärtsgewandt“ im vorliegenden SPD-Antrag. Als Mensch mit einem konservativen Werteverständnis stößt mich die Herstellung eines solchen Kontextes vor den Kopf und ist deshalb auch mit Blick auf die Sache überhaupt nicht zielführend. Das ist Spalten statt Versöhnen. Wieso muss eine Debatte um diese Thematik immer mit Schaum vor dem Mund geführt werden? Damit werden Sie weder sich selbst noch uns noch der Sache gerecht.
lich erklären, dass sie mit allen Konsequenzen lebenslang, in guten wie in schlechten Zeiten, füreinander einstehen, dann leben sie genau die bürgerlichen, die konservativen Werte von Verlässlichkeit und Beständigkeit, von Freiheit in Verantwortung und von Treue und Zusammenhalt, derentwegen ich mich in der CDU zu Hause fühle.