Gemäß § 10 des Wohnungsaufsichtsgesetzes – Fabian Schrumpf hat es gerade schon festgestellt – haben die Kommunen heute die Möglichkeit, mit Zweckentfremdungssatzungen für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf festzulegen, dass Wohnraum nur mit entsprechenden Genehmigungen zu anderen Zwecken genutzt werden darf.
(Jochen Ott [SPD]: Ihr wollt sie abschaffen! – Christof Rasche [FDP]: Man nennt so etwas „bedarfsgerecht“!)
Damit können die Städte die gewerbliche Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnungen über Portale wie „Airbnb“ also einschränken. Das ist alles schon möglich. Und wie viele Kommunen nutzen diese Möglichkeit? – Ganze vier Kommunen; nämlich Köln, Bonn, Dortmund und Münster.
Wie wirksam ist ein solches Instrument, das nur vier Kommunen in unserem großen Bundesland überhaupt nutzen? Wir als Freie Demokraten bleiben skeptisch und wollen die Ermächtigungsgrundlage für diese Zweckentfremdungssatzungen auf den Prüfstand stellen, weil sie offenbar weder effektiv noch effizient ist.
Mit Ihrer Forderung greifen Sie doch massiv in die Eigentumsrechte von Vermietern ein. Das ist auch ordnungspolitisch fragwürdig.
(Sven Wolf [SPD]: Es geht um die Zweckent- fremdung unter dem Radar! Das haben Sie nicht verstanden!)
Das ist aber doch mitnichten so. Denn Vermieter können durch sogenannte Ausgleichszahlungen die Zweckentfremdung umgehen. Sie zahlen etwa in Bonn 375 € je Quadratmeter. Das bringt Einnahmen für die jeweilige Kommune – geschenkt –, sorgt aber nicht dafür, dass mehr Wohnraum zur Verfügung steht, und darum muss es doch auch Ihnen gehen.
Denn sind wir mal ehrlich: Wem helfen wir denn mit so einer Zweckentfremdungsverordnung? – Niemandem, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Wir schaden sogar noch denen, die aus beruflichen oder privaten Gründen nicht permanent in ihrer Wohnung leben können.
Nehmen wir doch mal beispielsweise einen Studenten. Während eines Praktikums oder eines Auslandssemesters steht seine Wohnung leer.
Der Student zahlt aber seine Miete weiter. Ein junger Student hat nicht viel Geld – das kennen Sie vielleicht nicht mehr, das kennen wir aber gut.
Macht es denn da nicht Sinn, über Portale wie „Zwischenmiete.de“ oder „Airbnb“ – ich weiß nicht, ob Sie das überhaupt selber kennen –
zeitweise zu vermieten? Gleiches gilt übrigens auch für Arbeitnehmer und andere, die ihre Wohnung aus verschiedensten Gründen zeitweise nicht nutzen können.
Mit dieser Problematik befassen sich doch auch schon die Gerichte. Kürzlich gab das Berliner Verwaltungsgericht einem Mieter recht, der seine Wohnung über Portale wie „Airbnb“ untervermietete. Das Verwaltungsgericht in Berlin entschied, dass der Hauptmieter die Wohnung an 182 Tagen im Jahr vermieten darf.
„Die Wohnung würde ja sonst in der Abwesenheit ihres Eigentümers leer stehen und nicht den angespannten Wohnungsmarkt der Hauptstadt entlasten.“
Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten uns lieber Gedanken darüber machen, wie wir bestehenden Wohnraum zeitgemäß und optimal nutzen können.
Wir sollten Erleichterungen schaffen, indem wir nichtgewerblichen Vermietern die Möglichkeiten geben, ihren Wohnraum zu teilen. In der Sharing Economy stecken Chancen, die wir als Gesellschaft nutzen sollten.
Eine Zweckentfremdungssatzung schadet doch da nur, hilft nicht und wirkt doch irgendwie wie von gestern, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD.
Liebe Kollegen, wir werden uns im Ausschuss ja noch einmal ausführlich mit der Sache beschäftigen. Der Überweisung stimmen wir zu.
In der Sache – das ist kein Geheimnis – bedarf es Ihres Antrages nicht. Das hat ja Fabian Schrumpf auch schon aufgezeigt. Der Antrag fordert etwas, was es heute gibt, und es gibt schon die Probleme am Wohnungsmarkt, einen eklatanten Mangel in vielen Regionen.
Ich halte noch einmal hier im Landtag von NordrheinWestfalen fest: Das ist das Ergebnis Ihrer zwischenzeitlich abgewählten Politik in Nordrhein-Westfalen. Uns wird es in Zukunft nicht genügen, nur den Mangel zu regulieren, so wie Sie das jahrelang getan haben. Wir wollen das Angebot an Wohnraum erhöhen, ein deutlich anspruchsvolleres Ziel, das sich da die NRW-Koalition gesetzt hat. Wirken Sie daran mit! – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt zu wenig bezahlbaren Wohnraum. Na gut, das hat mittlerweile auch die SPD erkannt. Die Antragstellerin bemerkt richtigerweise, dass nicht nur Köln, Bonn oder Münster betroffen sind, sondern auch zunehmend Städte des Ruhrgebiets. Diese Entwicklung ist natürlich keine Trendwende, wie es die SPD-Fraktion in ihrem Antragstext formuliert. Das Problem bestand bereits zur Regierungszeit von Rot-Grün hier im Land, und die SPD sitzt auch seit 2013 in der Bundesregierung.
Und: Ja, durch Online-Wohnungsvermittler wie Airbnb werden weitere Wohnungen vom Markt genommen, also das Angebot verknappt und die Mieten teurer.
Dann fordern Sie, festzustellen, dass bezahlbarer Wohnraum zur Daseinsvorsorge gehört. Ja, na gut, jedenfalls die Rahmenbedingungen dafür, stimmt.
Bei Wohnungsmangel soll Wohnraum geschaffen und bestehender Wohnraum erhalten werden. Ja, dieser Allgemeinplatz stimmt auch.
Aber dann fordern Sie, dass Wohnraum generell nicht gewerblich genutzt werden soll. Dabei verweisen Sie wieder auf die Ferienwohnung von Airbnb.
Jetzt läuft es in die falsche Richtung. Sie benennen ein Problem, das sich unschwer lösen lässt, die übermäßige Vermietung von Wohnungen durch Privatleute an Touristen, und leiten daraus ein grundsätzliches Problem einer gewerblichen Nutzung von Wohnraum ab. Dieses Problem gibt es schlichtweg nicht, jedenfalls nicht so, dass in die Rechte von Immobilieneigentümern eingegriffen werden müsste.
Das Thema „Airbnb“ bzw. „private Wohnungsvermietung unter der Hand“ lässt sich lösen. Sie sollten vielleicht das Netz nicht nur ausbauen, sondern dieses Neuland auch mal betreten. Mit mehr als 90.000 Übernachtungsmöglichkeiten ist die französische Hauptstadt die Nummer eins in Europa bei Airbnb. Dort dürfen Airbnb-Unterkünfte nicht länger als vier Monate im Jahr angeboten werden. In einigen Städten, in denen zeitliche Obergrenzen für Vermietungen gelten, sind Unterkünfte nach Ablauf dieses Zeitraums nicht mehr über die Plattform buchbar. Eine einfache und gute Lösung!
Alles Weitere, was Sie fordern, ist unnötig und – mit Verlaub – ziemlich diffus. Das brauchen wir nicht. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Vincentz. – Als nächster Redner spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Klocke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich verstehe den Antrag der SPD-Fraktion so, dass es hier darum geht, eine Debatte zu führen, und zwar im Plenum und im Ausschuss in den nächsten Wochen, nämlich auf der Grundlage Ihres Koalitionsvertrages. Der gibt ja allerlei Grund, Debatten zu führen.
Das, was Sie hier eben vorgelegt haben, die Redner von FDP und CDU – das ist ja ein Vorwurf, den insbesondere Herr Lindner häufig in Richtung Grüne richtet –, war wirklich pure Ideologie, Herr Paul. Das muss man Ihnen direkt zurückgeben.
Ich frage mich auch: Wer hat Ihnen die Rede geschrieben? Das gilt genauso für den CDU-Kollegen. Ist die direkt bei Haus & Grund entstanden oder haben Sie selber noch an der Rede gearbeitet? Das, was Sie hier gerade vorgetragen haben, ist eine ganz spezielle Sicht und Brille. Das hat aber mit dem Land Nordrhein-Westfalen und insbesondere mit der Situation in Großstädten nichts zu tun.
Das mag Ihnen ja als Abgeordnetem aus dem Kreis Herford, der auch neu im Haus ist, vielleicht noch nicht bekannt sein. Sie scheinen sich mit der Problemlage in Großstädten …