Protokoll der Sitzung vom 13.09.2017

ben, Garage 33, Founders Foundation von Bertelsmann. Ich war schon da. Wir fördern die auch. Wir unterstützen sie auch.

Ich sage Ihnen eins: Wir brauchen noch viel mehr von diesen Hubs, von Acceleratoren in NordrheinWestfalen, wenn wir mit den anderen mitspielen wollen.

Darüber sollten wir uns hier im Landtag austauschen, im Ausschuss, in einer sachlichen Atmosphäre, die vor allen Dingen eins macht, meine Damen und Herren: die diejenigen anerkennt, die bereit sind, mit ihrem persönlichen Talent und auch mit ihrem Risiko in diese Engagements hineinzugehen. Für die schaffen wir die Rahmenbedingungen. Die wollen wir in Zukunft gezielt unterstützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Professor Pinkwart. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat direkte Abstimmung beantragt. Also stimmen wir ab über den Inhalt des Antrages Drucksache 17/534. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Grünen, die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Es enthält sich die AfD-Fraktion. Gleichwohl ist die Mehrheit gegen den Antrag gesichert. Damit ist der Antrag Drucksache 17/534 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Ich rufe auf:

5 Baustopp der geplanten zentralen Landesauf

nahmeeinrichtung (LEA) in Bochum

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/520

Die Aussprache ist eröffnet. Ans Pult für die AfD tritt Frau Walger-Demolsky. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dank der beiden Anfragen von Herrn Kuper aus 2016 und 2017 sind wir alle halbwegs auf dem Laufenden über die Verzögerung beim Bau der zentralen Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum, kurz LEA. Bei LEA bleibe ich dann auch.

Inzwischen – ich kann Sie heute auf den neuesten Stand bringen – haben immerhin die Erdarbeiten für eine Übergangslösung begonnen.

Laut aktueller Planung sollen zunächst fünf Leichtbauhallen errichtet werden. Die geplante Kapazität zur Erstaufnahme von Asylbewerbern soll in dieser Zwischenstufe 550 Personen pro Tag, also etwa 200.000 Personen pro Jahr, betragen.

Ab der geplanten Fertigstellung im August 2018 sollen dann im Drei-Schicht-Betrieb sogar bis zu 1.500 Personen täglich, also ca. 550.000 Personen pro Jahr, dort registriert, medizinisch untersucht und dann auf diverse Erstaufnahmeeinrichtungen im Land verteilt werden können. Noch einmal: 550.000 Erstaufnahmen im Jahr, und wir reden hier nur von Nordrhein-Westfalen!

Etwa 200 Mitarbeiter sollen 2018 dort tätig sein.

Die Frage, die wir uns nun stellen, lautet: Womit will die Landesregierung den Endausbau dieser von RotGrün geplanten Landeseinrichtung aktuell überhaupt noch rechtfertigen? Weder die tatsächlichen Zahlen – im August kamen etwa 100 Bewerber pro Tag nach Nordrhein-Westfalen – noch die aktuelle Gesetzeslage geben einen Anlass zur Einrichtung einer solch überdimensionierten Aufnahmeeinrichtung, meine Damen und Herren.

Genauso wie wir das seit Jahren schon tun, verwies auch Herr Lindner kürzlich im Interview mit der „BILD“ auf die Rechtslage und forderte deren Wiederherstellung. Eine Situation wie 2015 darf sich nicht wiederholen, sagte Herr Lindner. Das klingt vernünftig, scheint aber wohl eher dem Wahlkampf geschuldet zu sein; denn Taten sehen wir keine von Ihnen.

Ein Stopp der LEA-Planung wäre ein Zeichen, dass solche Sätze nicht nur vor der Bundestagswahl gut klingen, sondern ernst zu nehmen sind. Heute haben Sie, verehrte Damen und Herren der FDP und auch der CDU, die Möglichkeit, den Worten Ernst zu geben. Sie haben die Gelegenheit, zu zeigen, dass Sie auch meinen, was Sie sagen, und nicht einfach die Planung der alten Landesregierung fortführen.

Zur Erinnerung, denn viele von Ihnen haben möglicherweise die Rechtslage nach jahrelang gegenläufiger Praxis längst vergessen: Gemäß Artikel 16a des Grundgesetzes darf sich nicht auf Asylrecht berufen, wer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften einreist oder aus einem anderen Drittstaat, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konventionen zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

(Beifall von der AfD)

Sehr viel kürzer, aber sachlich gleichlautend der § 18 Asylgesetz: Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist.

Beides kann man wohl bedenkenlos über all die uns umgebenden Staaten konstatieren.

In seinem Urteil vom 26. Juli hat der Europäische Gerichtshof außerdem festgestellt, dass sich an der geltenden Rechtslage, also auch an der Verbindlichkeit der Dublin-III-Verträge, nicht das Geringste geändert hat und auch vermeintliche oder tatsächliche Krisensituationen keine Aushebelung dieser Rechtslage zulassen.

(Beifall von der AfD)

Die Bundesregierung beruft sich seit 2015 auf das sogenannte Selbsteintrittsrecht. Für die Entscheidung, dass eine solche Ausnahmeregelung bis heute zur Regel geworden ist, gibt es keinerlei Legitimation. Daher fordern wir Sie heute auf: Sagen Sie dem Bürger entweder die Wahrheit über die von Ihnen erwarteten künftigen Asylbewerberzahlen oder stimmen Sie zu, den sofortigen Baustopp für die zentrale Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum in einer vollkommen überdimensionierten Form herbeizuführen. Der aktuellen Haushaltsplanung würde ein solcher Schritt sicher guttun. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Frau Walger-Demolsky. – Nun spricht für die CDUFraktion – ich glaube, es ist seine erste Rede; stimmt das, Herr Kollege?

(Zurufe von der CDU: Ja!)

Jetzt weiß ich nicht, spricht man Ihren Namen Herr Blondin oder Herr Blondin?

(Marc Blondin [CDU]: Nennen Sie heute das Zweite!)

Das Zweite, Herr Blondin. Dann sagen wir das künftig immer so. Jedenfalls ich werde mich bemühen. Sie haben das Wort, Herr Kollege.

(Marc Blondin [CDU]: Herzlichen Dank!)

Viel Glück für die erste Rede.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir aus der Flüchtlingskrise, den Bildern aus Idomeni in Griechenland oder auch aus den Bildern von überfüllten Sporthallen und den chaotischen Zuständen in den Erstaufnahmeeinrichtungen unseres Bundeslandes in den Kommunen eines gelernt haben, dann Folgendes:

Eine belastbare Infrastruktur mit einer zuverlässigen und flexiblen Ausrichtung des Asylsystems zur Erfüllung unserer humanitären Pflicht, Schutz zu gewähren, ist zwingend notwendig. Ein Asylsystem, wie es die Landesaufnahmeeinrichtung – meine Damen

und Herren, ich sage nicht „LEA“, sondern ich sage „L E A“ – leisten kann.

Die antragstellende Fraktion macht nicht den Eindruck, als hätte sie verstanden, welch dringenden erforderlichen Funktionen die vorgeschaltete LEA in Bochum erfüllen soll.

Zur Reorganisation der Aufnahme und Registrierung der Geflüchteten sowie zur Verfahrensbeschleunigung erfüllt die LEA wichtige organisatorische Aufgaben. Da jeder Ankommende die LEA passieren muss, garantiert die Einrichtung durch die erkennungsdienstliche Behandlung nach dem Erstkontakt mit den Behörden und dem Abgleich der Identität mit der bundesweiten Flüchtlingsdatenbank erstens eine Identitätsfeststellungsfunktion.

Anis Amri konnte mit verschiedenen Identitäten durch das gesamte Bundesgebiet reisen. Die Gefahr, dass sich so etwas wiederholt, wird auf ein Minimum reduziert. Genau das ist unser Anliegen, die Menschen in NRW nämlich vor möglichen Attentätern zu schützen und denen, die Schutz brauchen, diesen zu gewähren, meine Damen und Herren.

(Beifall von der CDU)

Zweitens erfüllt die LEA die ebenso wichtige Funktion der gleichmäßigen Verteilung. Durch die ITgestützte Planung der Verteilung werden Flüchtlinge mit Bleibeperspektive gleichmäßig den Kommunen zugewiesen und die vorhandenen Kapazitäten so optimal genutzt.

Asylantragsteller mit geringer Bleibeperspektive werden den Kommunen gar nicht erst zugewiesen und können zeitnah zurückgeführt werden. Dadurch entlasten wir unsere Kommunen, sodass diese sich auf ihre eigentliche Integrationsarbeit konzentrieren können.

Zusätzlich erfüllt die LEA eine Verkehrsfunktion. Die Fälle, die nach der Verteilung des Königsteiner Schlüssels an andere Bundesländer überwiesen werden, sollen und können direkt von Bochum aus mit Bussen transferiert werden, und das Land NRW spart Kosten für ihren Aufenthalt.

Dafür besitzt der Standort Bochum mit seiner zentralen Lage, der guten Verkehrsanbindung und der Liegenschaft des Landes die besten Voraussetzungen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein nach diesem Muster funktionierendes System hätten wir bereits im Sommer 2016, als bis zu 60.000 Flüchtlinge pro Monat nach NRW gekommen sind, dringend gebraucht. Die Inbetriebnahme wurde aber von Anfang 2016 zunächst auf Mitte 2016, dann auf Anfang 2017 und schließlich bis ins Jahr 2018 verlegt.

Grund für die Verschiebungen waren, wie aus einer Anfrage der CDU-Fraktion im April dieses Jahres deutlich wurde, unter anderem Fehleinschätzungen zu Teilsanierungsmaßnahmen am Gebäude durch

das damalige Ministerium für Inneres und Kommunales unter SPD-Minister Jäger.

In der Hochphase der Flüchtlingskrise hätten die täglich neu ankommenden Flüchtlinge innerhalb kürzester Zeit registriert und weitertransferiert werden können. Die damalige rot-grüne Landesregierung ist an der zügigen Umsetzung der vorhandenen Pläne gescheitert. Die LEA hätte, wäre sie mit mehr Druck vom Ministerium schneller gebaut worden, nicht nur den in Deutschland Asylsuchenden geholfen, sondern sie hätte auch unsere Kommunen früher entlastet und für eine schnellere Integration sorgen können.

(Beifall von der CDU)

So bleibt mir an dieser Stelle zu sagen, dass wir als CDU-Fraktion den Antrag der AfD-Fraktion auf Baustopp der LEA entschieden ablehnen, weil die LEA unverzichtbare organisatorische Funktionen für unser Land erfüllt, weil sie eine systematische sowie beschleunigte Ordnung im Asylverfahren schafft und weil unser Land NRW mit der LEA flexibel genug ist, um auf einen unerwarteten Anstieg der Flüchtlingszahlen reagieren zu können. – Herzlichen Dank.