Marc Blondin

Sitzungen

17/6 17/19 17/26 17/27 17/37 17/46 17/53 17/60 17/65 17/94 17/106 17/110

Letzte Beiträge

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass es jetzt an dieser Stelle so zügig weitergehen kann.
Keine Sorge: ich habe jetzt in einem Anflug vorweihnachtlicher Stimmung nicht vor, hier vorne zu singen, auch wenn man mir sogar nachsagt, dass man mein Singen ganz gut ertragen könne.
Nichtsdestotrotz müssen wir ja ernsthaft weiterdiskutieren.
Deswegen: Alle Jahre wieder und mit schöner Regelmäßigkeit stellen SPD und Grüne Anträge, um über die kommunale Entlastung bei den Flüchtlingskosten und im Kern über eine Anpassung der FlüAG-Pauschalen zu debattieren. So auch heute wieder. Dieses Mal ist es kein Antrag oder eine Anfrage im Kommunalausschuss – nein, dieses Mal bringen die Grünen gleich einen eigenen Gesetzentwurf ein.
Das ist natürlich Ihr gutes Recht, Frau Aymaz, doch auch dieser Gesetzentwurf ändert nichts an den Tatsachen.
Tatsache ist: Das Lenk-Gutachten zur Evaluierung der Kostenpauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz liegt seit rund zwei Jahren vor und empfiehlt eine Anpassung der FlüAG-Pauschalen auf mindestens 10.500 Euro für kreisangehörige Städte und Gemeinden und auf mindestens 13.500 Euro für kreisfreie Städte. Auch der Tenor der Anhörung im vergangenen Jahr ging in diese Richtung.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass das Gutachten nicht seit zwei Jahren einfach nur in der Schublade liegt, sondern als Grundlage für intensive Verhandlungen unseres Ministers Dr. Stamp mit den kommunalen Spitzenverbänden dient.
Ziel der Landesregierung war es immer und ist es bis heute, eine einvernehmliche Regelung mit den kommunalen Verbänden zu erzielen, und es zeichnet sich ein Ergebnis ab. In der letzten Sitzung des Integrationsausschusses hat Minister Dr. Stamp die Umsetzung des Lenk-Gutachtens bei der Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Aussicht gestellt. Außerdem verlaufen die Beratungen mit den kommunalen Spitzenverbänden positiv und befinden sich aktuell auf der Zielgeraden. Nicht zuletzt steigen die Zuweisungen an die Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz im Haushaltsplanentwurf für das kommende Jahr um 110 Millionen Euro auf 657 Millionen Euro. Das sind gute Nachrichten, meine Damen und Herren!
Die Landesregierung dreht also nicht Däumchen, wie von den Grünen in ihrem Gesetzentwurf suggeriert, oder versteckt sich hinter den laufenden Gesprächen, nein, sie arbeitet konsequent, konstruktiv und konzentriert an der zugesagten Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Das wird durch viele
Verhandlungs- und Gesprächsrunden sowie Abstimmungen innerhalb der Ministerien deutlich. Das erfordert vor allem die Einbeziehung derjenigen, die es am Ende betrifft, nämlich die Kommunen in unserem Land.
Das sollten auch die Grünen noch wissen, denn immerhin haben Sie es als Teil der rot-grünen Vorgängerregierung ja mitzuverantworten, dass derzeit die Zahlungsverpflichtung des Landes für Geduldete nach drei Monaten endet. Diese Regelung wurde unter dem damaligen Innenminister Jäger verabschiedet und führt im Ergebnis ganz häufig zu finanziellen Belastungen für die kommunale Familie. Dessen sind wir uns doch alle bewusst. Betrachtet man es aus heutiger Sicht: Vielleicht hätten intensivere Gespräche mit den Kommunen im Vorfeld damals bei der Formulierung dieses Passus geholfen.
Natürlich ist auch eine längere Zahlungsverpflichtung Thema in den aktuellen Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden über eine Weiterentwicklung der FlüAG-Pauschalen. Statt hier also einen Gesetzentwurf zu beraten, der Fakten schaffen möchte, bevor zu Ende verhandelt wurde, sollten wir besser abwarten, welche Ergebnisse bei den Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden erzielt werden. Auf dieser Grundlage können wir dann gerne im Fachausschuss und im Plenum diskutieren.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist das Thema höchst aktuell, gerade in diesen Wochen, deshalb stellt sich diese Frage nicht.
Wir müssen wachsam sein, denn die Gefährdungslage durch den islamistischen Terrorismus in Deutschland, aber auch in Europa und weltweit ist unverändert hoch. Ich möchte dazu einiges unterstreichen.
Bis zum Mai 2021 will die EU-Kommission eine Strategie zur Reform des Schengenraums präsentieren. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen kündigte außerdem an, bis zum Ende des Monats einen Aktionsplan Integration vorlegen zu wollen. Noch in
diesem Jahr, am 9. Dezember, soll darüber hinaus eine Agenda zur Terrorismusbekämpfung vorgelegt und ein entschiedener Kampf gegen islamistische Propaganda im Internet geführt werden.
Wir haben es hier wiederholt deutlich gemacht, und ich tue es noch mal: In Nordrhein-Westfalen verfolgen wir als NRW-Koalition gemeinsam mit der Landesregierung im Kampf gegen den gewaltbereiten, verfassungsfeindlichen Salafismus und gegen den islamistischen Terror eine doppelte Strategie, um Anschläge zu verhindern. Es gibt die konsequente Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsberechtigung und die Verbesserung der präventiven Maßnahmen für solche, die dem gewaltbereiten Islamismus den Rücken kehren wollen.
Das Programm zur Reduzierung, das Aussteigerprogramm Islamismus, ist bereits erwähnt worden. Hinzu kommt das erfolgreiche Präventionsprogramm „Wegweiser“, welches wir in den vergangenen Jahren erheblich ausgebaut haben. Seit dem 1. Juli 2020 gibt es landesweit rund 25 Beratungsstellen dieses Programms, die den Ratsuchenden vor Ort Beratung und Betreuung anbieten. So sollen mögliche Radikalisierungsprozesse bei Jugendlichen und jungen Heranwachsenden bereits in ihren Anfängen verhindert werden. Hierzu bietet das Programm zusammen mit den lokalen Netzwerkpartnern organisierte, individuelle Hilfe. Ein nächster Schritt ist es nun, „Wegweiser“ auch online zu etablieren und ein digitales Beratungsprogramm zu schaffen.
Ich darf unseren Innenminister Herbert Reul zitieren, der, als er die „Wegweiser“-Beratungsstelle in meiner Heimatstadt Krefeld eröffnete, Folgendes gegenüber der Presse erwähnte: Es gibt durchaus positive Zeichen, wenn von sehr, sehr vielen Beratungen, von mittlerweile rund 1.000 Beratungen, 80 bis 90 % einen positiven Verlauf nehmen.
Insgesamt ist mit der wachsenden Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland ein immer weiter wachsendes Netz von Präventions- und Deradikalisierungsprogrammen entstanden. Der Bund verdreifachte von 2015 bis 2018 seine Mittel für Prävention.
Nordrhein-Westfalen investiert viel in seine Programme, um Radikalisierungsprozesse bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen frühzeitig zu erkennen und dem gegenzusteuern oder um Aussteiger aus der islamistischen Szene bei ihrer Abkehr zu unterstützen.
Trotzdem dürfen wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen und müssen stattdessen noch genauer hinschauen, denn jeder Jugendliche, der uns nicht in die islamistische Szene abrutscht, und jeder Islamist, der sich aus dieser fatalen Weltanschauung befreien kann und den Ausstieg schafft, macht unsere Welt
ein Stück weit sicherer. Auch das sollten wir mitnehmen, wenn wir aus dieser Debatte gehen.
Trotz alledem sage ich natürlich, dass für uns eines außer Frage steht: Wer die Werte und Normen unseres Grundgesetzes und eines friedlichen Miteinanders der Kulturen mit Füßen tritt, der hat keinen Platz in unserem Land. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Kommunen nicht länger hängen lassen“ –
die Überschrift des SPD-Antrages hat mich doch etwas überrascht. Denn gerade die SPD bewegt sich in meinen Augen bei der kommunalen Entlastung in Sachen Flüchtlingskosten auf dünnem Eis.
Immerhin trug sie gemeinsam mit den Grünen während der Hochphase der Flüchtlingskrise Regierungsverantwortung, und wir wissen alle, wie viel Rot-Grün aus den Mitteln der Integrationspauschale des Bundes – ein weiteres wichtiges Instrument zur Finanzierung der Integrationspolitik – in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 an die Kommunen weitergegeben hat, nämlich nichts.
Auch die Mittelfristige Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2018 sah keine Weiterleitung durch die Landesregierung an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen vor.
Insofern frage ich mich ernsthaft, wie Sie sich nun hinstellen und behaupten können, die Landesregierung solle die Kommunen nicht länger hängen lassen.
Nach der Regierungsübernahme hat die NRWKoalition in einem ersten Schritt im Haushaltsjahr 2018 zusätzlich 100 Millionen Euro an die Kommunen weitergegeben. Im darauffolgenden Haushaltsjahr 2019 wurde die Integrationspauschale des Bundes in Höhe von 432,8 Millionen Euro wie versprochen eins zu eins an die Kommunen weitergeleitet.
CDU und FDP haben der kommunalen Familie entsprechend in Summe 532,8 Millionen Euro mehr zur Verfügung gestellt als die Vorgängerregierung.
Ja, bitte.
Herr Kollege, zum einen bin ich auf die Integrationspauschale insofern gerne eingegangen, weil das Ihre Kollegin – meine Vorrednerin – auch getan hat.
Zum anderen werde ich jetzt im Zusammenhang auch noch über die FlüAG-Pauschale reden. Dabei können bis zu 49 % der Mittel von den Kommunen für Kosten verwendet werden, die durch Geduldete entstehen,
für die keine Mittel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz mehr gezahlt werden. Die Landesregierung hat hier kurzfristig reagiert und Abhilfe für eine Regelung geschaffen, die die rot-grüne Vorgängerregierung getroffen hat. Demnach endet die Zahlungsverpflichtung des Landes für Geduldete drei Monate nach Feststellung der vollziehbaren Ausreisepflicht. Danach stehen die Kommunen in der Finanzierungsverpflichtung.
Diese Regelung wurde unter dem damaligen SPDInnenminister Jäger mit dem Ziel verabschiedet, dass sich die für die Abschiebung zuständigen
Ausländerbehörden nachhaltig um die Abschiebung ausreisepflichtiger Personen kümmern.
Im Ergebnis führt es zu Belastungen für die kommunale Familie, wenn nicht rückgeführt wird. Dies hängt aber wiederum davon ab, wie strukturiert die Ausreisepflicht durchgesetzt wird bzw. werden kann.
Tatsächlich ist auch das Thema in den Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden über eine Weiterentwicklung der FlüAG-Pauschalen.
Die schwarz-gelbe Landesregierung kümmert sich hier wohlgemerkt um ein Problem, welches durch Rot-Grün verursacht wurde.
Darüber hinaus entlastet das Land die Kommunen nicht nur finanziell, sondern es entlastet sie mit der Umsetzung des Asylstufenplans vor allem auch organisatorisch; denn unsere Kommunen sollen sich insbesondere auf die Integration der bleibeberechtigten Menschen konzentrieren können. Dementsprechend werden die Asylsuchenden gar nicht mehr auf die Kommunen verteilt, sondern sie bleiben bis zum Abschluss ihres Verfahrens in den Landeseinrichtungen. Insofern hat die organisatorische Entlastung der Kommunen auch eine finanzielle Komponente; denn das Land NRW übernimmt mit dieser Aufgabenwahrnehmung die zusätzlich anfallenden Kosten.
In 2020 erhalten die Kommunen vom Land für Integrationsmaßnahmen rund 110 Millionen Euro. Das Geld wird im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration von Zugewanderten zur Umsetzung vielfältiger Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Darunter fallen zum Beispiel die Unterstützung beim Aufbau bzw. bei der Weiterentwicklung eines kommunalen Integrationsmanagements, die Zuwendungen für die kommunalen Integrationszentren oder die Mittel für die Umsetzung des erfolgreichen Programms zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten in den Kommunen.
Die Integration ist das eine und die Aufnahme und Unterbringung das andere; das ist mir bewusst. Deshalb befindet sich Minister Dr. Stamp auch mit den kommunalen Spitzenverbänden hinsichtlich einer Weiterentwicklung der FlüAG-Pauschale einerseits und der Dauer der Kostenübernahme für Geduldete andererseits im intensiven Austausch. Ziel ist es, noch in diesem Jahr gemeinsam mit der kommunalen Familie zu einer langfristig tragfähigen Vereinbarung zu gelangen.
Meine Damen und Herren, die NRW-Koalition aus CDU und FDP steht zu ihrem Wort, die Kommunen bei den Flüchtlingskosten zu entlasten. Wir sorgen, wie bereits erläutert, an verschiedenen Stellen für finanzielle und mit dem Asylstufenplan auch für organisatorische Entlastungen. Die Novelle des Flüchtlingsaufnahmegesetzes kommt – darauf können Sie
sich verlassen –; denn wir lassen die Kommunen nicht hängen. Wir lehnen den Antrag deshalb ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der respektvolle Umgang und Dialog zwischen Menschen mit unterschiedlichen religiös oder nicht religiös geprägten Weltbildern ist für das friedliche Miteinander in unserer pluralistischen Gesellschaft unabdingbar.
Begegnung und Austausch sind die Grundlage für gegenseitiges Verständnis. Religions- und Glaubensfreiheit sind ein grundlegendes Gut unserer liberalen Demokratie und schaffen Raum für gegenseitige Akzeptanz. Interreligiöser Dialog soll dabei auch negativen Einflüssen durch religiösen Extremismus, religionsbezogene Diskriminierung und religionsfeindliche Gewalt entgegenwirken.
All das ist im Antrag der NRW-Koalition, mit dem wir den interreligiösen Austausch in Nordrhein-Westfalen intensiviert und auf neue Grundlage gestellt haben, nachzulesen.
Im Juli fiel dementsprechend der Startschuss für die Koordinierungsstelle Muslimisches Engagement in NRW, denn wir wollen eine möglichst große Bandbreite zivilgesellschaftlicher Gruppen muslimischer Prägung einbinden.
In unserer Mitte leben rund 1,5 Millionen Muslimas und Muslime, deren Glaubensrichtung sich zum Teil je nach Herkunftsland unterscheidet. Auf Landesebene existiert bisher keine gemeinsame Vertretung alle Muslime.
Die Landesregierung arbeitet in ihrem Bestreben, den Dialog mit der muslimischen Bevölkerung in unserem Land zu fördern, mit vielen verschiedenen Verbänden zusammen. Künftig sollen nicht nur diese an der Arbeit der neuen Koordinierungsstelle mitwirken, sondern die Einbeziehung einer möglichst großen Bandbreite interessierter Mitgliedsorganisationen soll die Vielfalt unter den Muslimas und Muslimen zum Ausdruck bringen. Ziel ist es letztlich auch, damit den innermuslimischen Dialog zu stärken.
Im Vordergrund der gemeinsamen Arbeit stehen die grundlegende Vermittlung der freiheitlichen demokratischen Rechts- und Werteordnung sowie die Integration in unsere Gesellschaft.
Meine Damen und Herren, wahrscheinlich fragen Sie sich jetzt, warum ich an dieser Stelle diese Punkte noch einmal aufgreife. Es geht mir darum, einmal deutlich zu machen, dass es auch einen anderen Ansatz als den der Ausgrenzung gibt, denn auf Ausgrenzung setzt die AfD mit dem uns heute vorliegenden Antrag.
Statt den Dialog mit denen zu suchen, die sich im Zentralrat der Muslime – ZMD – zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und ihr Handeln nach der geltenden Rechtsordnung ausrichten, fordert die AfD, jegliche Zusammenarbeit mit dem ZMD unter anderem wegen der Mitgliedschaft der muslimbrudernahen Deutschen Muslimischen Gemeinschaft einzustellen – zumindest temporär.
Das lehnen wir ab. Keine Frage, wir stehen zu unserer freiheitlichen demokratischen Grund- und Werteordnung und erwarten auch von unseren Dialogpartnern beim ZMD ein ganz klares und eindeutiges Bekenntnis zu unserer Demokratie und zu unserer pluralistischen Gesellschaft.
Dieses Bekenntnis werden wir auch einfordern, wenn wir weiterhin zielführende Gespräche führen. Das tun wir, denn jede Form von Extremismus – sei er religiöser oder politischer Natur – lehnen wir als CDU strikt ab.
Wir erwarten deswegen auch vonseiten des Verfassungsschutzes, dass er weiterhin ein wachsames Auge auf die Gruppierungen in unserem Land hat, die sich nicht zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.
Die AfD zitiert in ihrem Antrag ausführlich aus einem Bericht der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“. Allerdings unterschlägt sie in ihrem Antrag die Äußerung des ZMD-Vorsitzenden. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:
Der Zentralrat lehnt jede Form der politischen Ideologisierung von Religion strikt ab. Den Vertretern der Deutschen Muslimischen Gesellschaft hat man bereits vor Jahren nahegelegt, sich mit den Sicherheitsbehörden ins Benehmen zu setzen, um Transparenz zu erzeugen. Dies ist aber erst in diesem Jahr erfolgt. Die damit parallel angestoßenen Diskussionen haben dazu geführt, dass sich Moscheegemeinden von der Muslimbruderschaft oder salafistischen Gruppen emanzipiert haben. Dies ist ein erfolgversprechender Weg. – Zitatende.
Meine Damen und Herren, pauschale Ausgrenzung führt am Ende nur dazu, dass man ganze Moscheegemeinden in die Arme der Extremisten treibt. Das kann nicht in unserem Interesse sein.
Unsere Hand bleibt deshalb ausgestreckt für all diejenigen Muslimas und Muslime, die auf Grundlage unserer Rechts- und Werteordnung den Dialog zwischen den Religionen vorantreiben wollen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es geht nun mal um den Zentralrat, und das ist die Organisation, mit der zu reden ist.
Wenn ich es einfach mal so sagen darf: Ihre Kritik bringen Sie ja im direkten Gespräch mit den Betroffenen wahrscheinlich gar nicht an, weil Sie dieses Gespräch offensichtlich nicht suchen wollen. Da gehört es aber hin. Wenn wir nicht in der Lage sind, einen Dialog mit diesen Organisationen zu führen, kommen wir keinen entscheidenden Schritt weiter.
Wir haben oft genug – und das wissen wir – auch in den christlichen Kirchen einen innerkirchlichen Dialog, der nicht ganz einfach ist. Der muss aber auch geführt werden. Wenn man dann mit Organisationen anderer Religionen überhaupt nicht in Kontakt tritt und keine Gespräche führt, kann man nicht zielorientiert arbeiten, kann man keine Lösungen finden, auch keine Kompromisse.
Gut, es mag sein, dass Sie auch nicht an Kompromissen interessiert sind; das kommt ja an der einen oder anderen Stelle häufiger vor,
Dann mache ich noch eine kleine Anmerkung zum Schluss: Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet die Partei, die sich in Teilen in den Fokus des Verfassungsschutzes geraten sieht, nun einen solchen Antrag stellt. Das verleiht Ihnen offensichtlich Flügel. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unbestritten ist der Sommer und damit auch die Badesaison da. Insbesondere in dieser Zeit kommt es leider immer wieder zu tödlichen Unfällen. Die Anzahl der Opfer in der DLRG-Statistik schwankt jährlich und ist vor allem von den Wetterverhältnissen in den jeweiligen Sommern abhängig.
Die Unglücksfälle ereignen sich hauptsächlich an unbewachten Naturgewässern. Betroffen sind dabei vor allem um die 50 Jahre alte Personen. Neben einer mangelnden Schwimmfähigkeit sind Leichtsinn, Selbstüberschätzung, Alkohol- oder Drogenmissbrauch, gesundheitliche Beeinträchtigungen und bei kleinen Kindern mangelnde Aufsicht durch die Erziehungsberechtigten häufig Gründe für die Todesursache.
Klar ist: Schwimmen kann man nicht früh genug lernen. Die Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen bleibt deshalb für die NRW-Koalition eines der obersten Ziele. So steht es auch im Koalitionsvertrag von CDU und FDP. Bereits in der letzten Legislaturperiode gab es dazu von unserer Seite einen Antrag.
Dies sieht auch die Landesregierung so und hat deshalb am Montag ihren Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022“ vorgestellt und damit noch einmal entscheidende Akzente gesetzt.
Konkret bedeutet dies unter anderem erstens die Überarbeitung der Sportlehrpläne für die Grundschulen und der Sekundarstufe I. Bis spätestens Ende der sechsten Klasse sollen möglichst alle Kinder sicher schwimmen können.
Zweitens ist das bereits erfolgreich seit 2008 laufende Programm „NRW kann schwimmen!“ ein Schwerpunkt. Dieses ermöglicht Kindern, an Ferienschwimmkursen teilzunehmen. Das Programm wird erheblich ausgebaut und ausgeweitet. Die Zuschüsse werden von 250 Euro auf 350 Euro pro Kurs erhöht.
Drittens gewährt die NRW-Koalition finanzielle Hilfen für den Ausbau von Schwimmassistenzpools und
den Einsatz von Schwimmassistenzen. Darüber hinaus setzt das Land auf die verstärkte Qualifizierung von Lehrkräften und pädagogischem Personal in Kitas für das Anfängerschwimmen. Dieses gibt es in meiner Heimatstadt Krefeld übrigens dank einer Kooperation zwischen der Stadt, dem Stadtsportbund und den Schwimmvereinen schon seit Jahren.
Viertens erfolgt die Einführung einer „Woche des Schulschwimmens“, um die Wasserzeiten für das Schulschwimmen innerhalb kurzer Zeit deutlich zu erhöhen.
Fünftens wird gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Imagekampagne umgesetzt, um die Sensibilisierung der Eltern voranzutreiben und die Notwendigkeit des Schwimmenlernens in den Köpfen der Betroffenen deutlicher zu verankern.
Das Problem wird also nicht nur erkannt, sondern es wird auch konkret angegangen.
Es braucht also keinen Antrag der AfD, damit die Landesregierung das Problem erkennt, entsprechend reagiert und gegengesteuert; denn wir alle kennen die Zahlen, und niemand von uns möchte, dass Menschen wegen mangelnder Schwimmfähigkeit in unseren Gewässern ertrinken.
Um schwimmen lernen zu können, braucht es auch eine ausreichende Anzahl an Wasserflächen und Schwimmbädern. Dabei muss man allerdings differenzieren; denn eine einheitliche Datenlage über Wasserflächen und den baulichen Zustand der Bäder existiert in Deutschland derzeit nicht. Eine Erhebung der Sportministerkonferenz aus dem Jahr 2000 kommt bei der Zahl der Hallen- und Schulschwimmbäder sowie der Frei- und Naturbäder zu einem anderen Ergebnis als der aktuelle Bäderatlas der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen.
Die Zahlen zu vergleichen und daraus ein Bädersterben abzuleiten, ist allerdings nur bedingt möglich, da die Basis der Datenerhebung aus dem Jahr 2000 nicht mehr nachvollziehbar ist. Kurzum: Es gibt keine Listen. Hinzu kommt, dass sich beispielsweise die Definition der Naturbäder in den letzten Jahren verändert hat.
Was ich damit sagen möchte – und zu diesem Schluss kommt auch die Landesregierung –: Für Nordrhein-Westfalen brauchen wir erst einmal eine einheitliche und verlässliche Datenbasis, die transparent nach wissenschaftlichen Standards erhoben wurde.
Übrigens kommt es am Ende nicht immer tatsächlich zu einer Bäderschließung. Häufig bleiben die Bäder nach den Schließungsdiskussionen erhalten, und es werden andere Lösungen gefunden. Damit möchte ich der Behauptung entgegentreten, dass ein Schwimmbad nach dem anderen geschlossen wird.
Aktuelle Studien deuten sogar darauf hin, dass in den letzten drei Jahren eine Vielzahl an Baumaßnahmen im Bereich der öffentlichen Bäder erfolgt ist.
Keine Frage: Bäder sind in Bau und Unterhaltung sehr teuer; entsprechend eng ist die Ausgestaltung der Bäderlandschaft mit der finanziellen Situation der Kommunen verknüpft und regional sehr unterschiedlich ausgeprägt.
Die Landesregierung wird deshalb gemeinsam mit den Badbetreibern alles daransetzen, die vorhandenen Wasserflächen dauerhaft zu erhalten. Das Land NRW und der Bund stehen den Kommunen mit verschiedenen Förderprogrammen schon jetzt zur Seite und werden in Zukunft die Städte und Gemeinden auch weiterhin unterstützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Zum einen ist es hervorragend, dass es dieses 300-Millionen-Euro-Programm der Landesregierung gibt. Sie haben das in diesem Zusammenhang gebracht. Damit werden natürlich auch andere vereinseigene Anlagen saniert. Aber ich denke, dass gerade auch Schwimmvereine, die vereinseigene Anlagen betreiben, aufgerufen sind, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Zum anderen ist es Fakt, dass in den letzten drei Jahren die Anstrengungen der Kommunen, wieder mehr Bäder zu sanieren und aufrechtzuerhalten, extrem zugenommen haben. Dass das nicht von heute auf morgen geht, ist doch logisch. Ich glaube nicht, dass die Kommunen als solche das Problem sind, sondern vielmehr die Ingenieurbüros, die Fachfirmen oder Bauunternehmen, die einfach Engpässe haben.
Die Kommunen unternehmen aus unserer Sicht jetzt schon die größten Anstrengungen, um Bäder zu erhalten. Wir werden mit dem Aktionsplan, der jetzt dazukommt, gerade die kleinen Kinder noch mehr fördern. Dazu, den Kindern die Gewöhnung ans Wasser zu erleichtern, damit dann auch das Schwimmen in den Schulen besser gelingt, reichen auch Ihre sogenannten Spaßbäder aus. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir einiges dafür tun. – Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Zunächst einmal vielen Dank für den Hinweis auf die Kürzungspläne von Bundesfinanzminister Scholz. Unser Fraktionsvorsitzender Bodo Löttgen hat bereits kundgetan, was er davon hält, nämlich gar nichts.
Aber nun zu dem Antrag der Grünen: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, die Kommunen bei der Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten wirksam zu stärken. Das ist ein berechtigtes Anliegen.
Zunächst konnte ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dabei die Tatsache verkennen, dass die NRW-Koalition sich dessen sehr wohl bewusst ist.
Wir wollen die Kommunen stärken.
Tatsächlich verkennen Sie diese Tatsache nicht. Sie erwähnen sogar die Aussagen von Herrn Minister Dr. Stamp zu den FlüAG-Pauschalen, der in Aussicht gestellten finanziellen Entlastung der Kommunen und einer langfristigen Bleibeperspektive für integrierte Geduldete.
Sie bestätigen damit vor allem eines: Die NRWKoalition macht ihre Hausaufgaben. Und nicht nur das! Sie arbeitet auch sukzessive die Versäumnisse von Rot-Grün aus den vergangenen Jahren auf.
Doch ganz offensichtlich geht es den Grünen damit nicht schnell genug. Gerade hat Minister Dr. Stamp noch erfolgreich mit den Kommunen über die Reform des KiBiz verhandelt, um die jahrelange strukturelle Unterfinanzierung der Kitas zu beenden. Jetzt sollen die Ergebnisse des Gutachtens der Universität Leipzig zu den FlüAG-Pauschalen möglichst schon gestern umgesetzt werden.
Ja, genau.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, wir wissen, welchen Kraftakt unsere Kommunen auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und 2016 geleistet und heute immer noch vor der Brust haben. Deshalb laufen derzeit Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden über eine angemessene Weiterentwicklung der Landesunterstützung auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Gutachten.
Ich darf einmal mit Erlaubnis des Präsidenten aus diesem Gutachten von Professor Thomas Lenk zitieren. Darin heißt es:
„Aus gutachterlicher Sicht ist eine Fortführung der Erstattung der Leistungen nach § 4 FlüAG NRW auf dem Weg einer Pauschale zu befürworten.“
Ja.
Ich werde Ihnen das im Laufe dieser Rede noch mal verdeutlichen; vielleicht hätten Sie einen kleinen Moment warten sollen.
Ich gehe jetzt im Allgemeinen durchaus auf diese Fragen ein. Wir werden das, was wir an der Stelle vorhaben, letztlich noch einmal zum Ausdruck bringen. Einen kleinen Moment Geduld bitte.
Doch, durchaus.
In diesem Sinne werden sich die Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden vor allem auf die künftige Höhe der Pauschalen konzentrieren.
Wie Sie der Vorlage 17/1357 vom November 2018 entnehmen können, wurde für etwaige Anpassungsnotwendigkeiten Vorsorge im Einzelplan 07 des laufenden Haushaltsjahres getroffen.
Vor dem Hintergrund aktueller rückläufiger Flüchtlingszahlen empfiehlt das Gutachten im Übrigen, sich an den jeweils niedrigeren Werten für die Pauschalen zu orientieren.
Grundsätzlich möchte ich an zwei weitere Dinge erinnern, wenn es um die finanzielle Entlastung der Kommunen bei der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden geht.
Die NRW-Koalition leitet in diesem Jahr die Integrationspauschale des Bundes in Höhe von rund 433 Millionen Euro in vollem Umfang an die Kommunen weiter. Im Jahr 2018 waren es bereits 100 Millionen Euro.
Nun ist Integration das eine und die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen das andere.
Das ist mir durchaus bewusst, Herr Kollege.
Dennoch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass CDU und FDP bereits einiges zur Entlastung der Kommunen im Bereich der Integration getan haben; denn die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen ist eine Gesamtaufgabe. Insbesondere die Integration wird unsere Kommunen noch über Jahre beschäftigen. Umso wichtiger ist es, dass möglichst nur noch anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive in den Kommunen ankommen.
Dies bringt mich zu einem zweiten Punkt; denn mit der schrittweisen Umsetzung des Asylstufenplans entlastet die NRW-Koalition die Kommunen zwar nicht unmittelbar finanziell, aber organisatorisch und strukturell.
Damit sollen Asylverfahren beschleunigt und unseren Städten und Gemeinden möglichst nur noch Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive zugewiesen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die NRW-Koalition aus CDU und FDP steht zu ihrem Wort.
Schritt für Schritt werden wir das, was wir uns vorgenommen haben, umsetzen. In Sachen Integration von Flüchtlingen haben wir bereits entscheidende Schritte gemacht,
ebenso in der Neustrukturierung zur Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Flüchtlinge.
Die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden zu den FlüAG-Pauschalen laufen derzeit.
Bezüglich einer langfristigen Bleibeperspektive für gut integrierte Geduldete haben wir in unserem Koalitionsvertrag eine Lösung in Aussicht gestellt, an deren Umsetzung das MKFFI ebenfalls arbeitet.
Dann stellt sich mir die Frage, warum die Grünen diesen Antrag überhaupt gestellt haben.
Denn er enthält inhaltlich nichts Neues, weist aber vor allem darauf hin, dass die NRW-Koalition ihre Arbeit gründlich und gewissenhaft macht. Vielen Dank dafür.
Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wirtschaft in Deutschland wächst. Wir nähern uns der Vollbeschäftigung. Dank Schwarz-Gelb ist die Trendwende auch in NRW geschafft.
Wir sind zurück auf Wachstumskurs. Die Wirtschaft legt um 1,7 % zu. Auch die Arbeitslosenquote entwickelt sich erfreulich positiv.
Das bedeutet aber auch: Wir werden dringend Fachkräfte benötigen.
Schon heute werden 180.000 Stellen in NRW nicht besetzt. In meiner Heimatregion, dem Niederrhein, fehlen 20.000 Fachkräfte. Schätzungen kommen zu dem Ergebnis, dass sich diese Entwicklung in Nordrhein-Westfalen noch deutlich verschärfen wird, sodass im Jahr 2030 schon 738.000 Fachkräfte fehlen werden.
Um diesem Trend entgegenzuwirken, hat sich die Große Koalition in Berlin darauf geeinigt, das Gesetzgebungsverfahren zum Fachkräftezuwanderungsgesetz einzuleiten. Mit diesem Instrument sollen gezielt und an Bedarfen orientiert die dringend benötigten Fachkräfte zu unserem Arbeitsmarkt zugelassen werden.
Die AfD-Fraktion beruft sich heute etwas voreilig auf einen Referentenentwurf sowie ein Eckpunktepapier und greift damit dem Gesetzgebungsverfahren vor, das sich derzeit in der Verbändebeteiligung befindet.
Von Lösungsansätzen lese ich in Ihrem Antrag wenig. Stattdessen schüren Sie weiter Ressentiments.
Asylsuchende werden so hingestellt, als wüssten sie nichts, könnten nichts und könnten auch nichts werden. Sie werden pauschal verunglimpft, weil Sie ihnen unterstellen, dass sie ohnehin alle auf Sozialhilfe angewiesen sind und aus sind. Sie vermischen auf perfide Art und Weise Asylsuchende und qualifizierte Fachkräfte.
Das nun zunächst in einem Referentenentwurf vorliegende Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird Kernelemente mit klaren und sinnvollen Regeln zu einer qualifizierten Zuwanderung enthalten. Damit wird ein klares Anforderungsprofil für unseren Arbeitsmarkt geschaffen. Gepaart mit klugen Integrationsmaßnahmen sowie notwendig ergänzt durch die Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und das Prinzip „Sprache ist der Schlüssel zur Integration“ ist dies der richtige Ansatz.
Neben den in unserem Land vorhandenen Arbeitskräften brauchen wir auch weiterhin qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland, um dem eingangs erwähnten Fachkräftemangel entgegenzuwirken und das Wirtschafts- und Sozialsystem weiterhin zu sichern. Wir handeln getreu dem Motto „Leistung muss sich lohnen“. Dazu wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass man sich auch in den Arbeitsmarkt integrieren kann.
Meine Damen und Herren, vor 70 Jahren hat sich die Weltgemeinschaft nach bitteren historischen Erfahrungen auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verständigt. Freiheit, Selbstbestimmung, Schutz vor Diskriminierung und Würde sind bestechende Ideen, die genauso wie damals auch heute eine unabdingbare Gültigkeit besitzen.
Denn Asyl – das sei hier erwähnt – ist Teil unseres Grundgesetzes, auf das sich auch unsere Gründerväter und -mütter im lebenden Bewusstsein des Unheils von Krieg und Naziterror geeinigt haben. Asyl ist ein unabdingbarer Weg, um Art. 1 unseres Grundgesetzes auch für die Menschen anwenden zu können, die vor Krieg und Gewalt flüchten müssen. Die Würde des Menschen ist unantastbar. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Grundgesetz gewährt als eine der wenigen Verfassungen der Erde unter bestimmten Voraussetzungen jedem politisch Verfolgten einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Asyl und zieht damit die historischen Lehren aus der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft. Es ist ein verfassungsmäßig garantiertes Individualrecht, welches denen gewährt wird, die durch staatliche Mittel in ihrem Herkunftsland politisch verfolgt werden. Auf diesen Anspruch können wir stolz sein.
Es gilt, diesen Menschen, die aus der Not zu uns kommen, Schutz zu gewähren und ihnen zu helfen, sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden und zu integrieren. Dies wird für die NRW-Koalition auch weiterhin eine zentrale Aufgabe in der Asylpolitik sein. Darauf sollten sich unsere nordrhein-westfälischen Kommunen in Zukunft konzentrieren. Damit sie dies auch tatsächlich können, hat das Landeskabinett am 24. April 2018 beschlossen, das Aufnahmesystem zur Steuerung von asylsuchenden Flüchtlingen in NRW umzustellen.
Hier setzt nun der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen an, der zum Rundumschlag gegen die „Kasernierung von Geflüchteten“ ausholt. In einer Zeit, in der wir die Verrohung der Sprache in den Parlamenten anprangern und als demokratische Parteien mit gutem Beispiel vorangehen sollten, bringen Sie, sehr geehrte Damen und Herren von den Grünen, die Ankerzentren des Bundesinnenministers und den Asylstufenplan der nordrhein-westfälischen Landesregierung völlig unnötig in Verbindung mit einem Kasernenhof, der wohl die Assoziation des Eingesperrtseins erwecken soll.
Das ist völlig daneben und bringt nur unnötig Zündstoff in eine ohnehin schon aufgeheizte Debatte.
Zur Klarstellung – da kommen wir zu einer völlig unterschiedlichen Einschätzung –: Wir verfolgen in Nordrhein-Westfalen nicht die Einrichtung der Ankerzentren; aber der Asylstufenplan von Minister Dr. Stamp verfolgt durchaus ähnliche Ziele. Es geht dabei um Folgendes: Das Asylverfahren soll schneller und effizienter gestaltet werden.
Schutzsuchende sollen nicht länger endlos auf eine Antwort darauf warten müssen, wie es mit ihnen weitergeht. Sie sollen möglichst schnell eine rechtssichere Antwort auf ihre Asylanfrage erhalten. Die Kommunen sollen künftig möglichst nur noch anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive zugewiesen bekommen. Allein die Integration dieser Menschen wird in den kommenden Jahren auch in finanzieller Hinsicht eine Herausforderung für unsere Kommunen sein.
Diejenigen, die nicht schutzberechtigt sind und keine Bleibeperspektive haben, wollen wir nach Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren konsequent abschieben und gar nicht mehr auf die Kommunen verteilen.
Sie verbleiben bis zu ihrer Rückführung in den Landeseinrichtungen. Die Zuständigkeit für Rückführungen soll damit schrittweise auf Landesebene zentralisiert werden. Wie gesagt, wir sprechen hier von denjenigen, die keine Bleibeperspektive haben. Doch der Antrag der Grünen suggeriert, wir wollten Flüchtlinge und Schutzbedürftige grundsätzlich kasernieren und isolieren.
Dem möchte ich an dieser Stelle ganz klar und deutlich widersprechen. Wir setzen lediglich das um, was den Ländern durch bundesgesetzliche Vorgaben erlaubt ist. Wir wollen unzulässige oder unbegründete Asylverfahren und die entsprechenden Rückführungen beschleunigen, Ressourcen bündeln und uns auf die Menschen fokussieren, die unsere Hilfe benötigen und unseren Schutz brauchen. Und: Wir werden – wie bisher – besonderen Wert auf die Schutz
bedürftigkeit von Familien mit minderjährigen Kindern legen. Diese werden spätestens nach sechs Monaten den Kommunen zugewiesen, auch wenn sie noch keinen Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten haben.
Wir entsprechen mit unserer Zielsetzung, den Kommunen möglichst nur noch anerkannte Flüchtlinge zuzuweisen, auch ganz klar dem Wunsch vieler Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in unserem Land.
Umso mehr wundert es mich, dass die Grünen die Landesregierung in ihrem Antrag auffordern, die Kommunen finanziell zu entlasten und sich für die Übernahme der Kosten für Geduldete beim Bund einzusetzen. Natürlich ist die finanzielle Belastung der Kommunen größer, wenn sie für Geduldete nach dem dritten Monat allein aufkommen müssen. Als Partner der Kommunen hat die NRW-Koalition deshalb ein finanzielles Gesamtpaket geschnürt und entlastet die Kommunen gleich an mehreren Stellen, nämlich sowohl in der Asylpolitik als auch durch höhere Zuweisungen durch das Gemeindefinanzierungsgesetz.
Die rot-grüne Vorgängerregierung hingegen hat es in den Jahren 2016 und 2017 nicht einmal geschafft, die Integrationspauschale an die Kommunen weiterzuleiten. Die kommunale Familie hat das völlig zu Recht kritisiert.
Die NRW-Koalition misst dem Thema „Integration“ im Gegensatz dazu einen deutlich höheren Stellenwert bei. Richtig, Herr Kollege Yetim – ich sage es noch einmal –: Wir leiten in diesem Jahr nicht nur 100 Millionen Euro aus der Integrationspauschale an die Kommunen weiter, sondern die flüchtlingsbedingten Zuweisungen an die Kommunen belaufen sich in 2018 insgesamt auf rund 1,6 Milliarden Euro.
Gleichzeitig wird sich Nordrhein-Westfalen weiterhin für einen stärkeren finanziellen Beitrag des Bundes bei der Übernahme der Kosten für Geduldete einsetzen; denn die Kommunen tragen nicht die Verantwortung für die derzeitige internationale Lage.
Im Übrigen hat das Bundeskabinett gerade erst in dieser Woche beschlossen, die Flüchtlingsfinanzierungen nicht nur fortzuschreiben, sondern die Zuwendungen an Länder und Gemeinden ab dem kommenden Jahr noch einmal deutlich zu erhöhen.
Wir wissen um die Verdienste der Kommunen, insbesondere in den ersten Monaten der Flüchtlingskrise. Nicht nur finanziell, sondern auch personell haben unsere Städte und Gemeinden scheinbar Unmögliches möglich gemacht – nicht zu vergessen die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die sich bis heute für die Integration der Flüchtlinge engagieren. Dafür sind wir ihnen herzlich dankbar.
Für unsere Kommunen und die vielen Aktiven in der Flüchtlingshilfe ist es bis heute ein Kraftakt, die Aufnahme und Integration von Geflüchteten zu stemmen. Dabei wollen wir ihnen als NRW-Koalition weiterhin zur Seite stehen.
Die NRW-Koalition übernimmt Verantwortung in der Flüchtlingspolitik. Wir schaffen nicht nur finanzielle Entlastung, sondern nehmen auch ein wenig den Druck aus der kommunalen Gemeinschaft, indem wir mehr Ordnung und Steuerung in die Migrationspolitik bringen und den Menschen, die länger oder auf Dauer bei uns bleiben, gleichzeitig die Chance auf Integration bieten.
Gerne werden wir diese Themen mit Ihnen in den zuständigen Ausschüssen beraten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren!
Toleranz, Respekt, Vertrauen, Miteinander und Integration – das sind die Werte, für die die demokratischen Parteien in unserem Land stehen.
Das sind die Inhalte der Rede unseres Ministerpräsidenten Armin Laschet anlässlich der Eröffnung der Yunus-Emre-Moschee in Aachen. Dafür bin ich Ihnen ausdrücklich dankbar, Herr Ministerpräsident.
Deshalb sage ich: Gerade hier im Parlament, hier im Landtag Nordrhein-Westfalen, müssen die Demokraten zusammenstehen und ein Zeichen setzen für Toleranz, für das Miteinander der Religionen, für Integration von Menschen, die in unserem Land eine Heimat gefunden haben.
Ich sage aber auch ganz klar: Wer Kinder im Alter von vier bis sieben Jahren in einem Gotteshaus in Militäruniform mit Maschinengewehren zu Kommandos auf imaginäre Feinde zielen lässt, eine Beerdigung unter einer Flagge inszeniert und so Krieg, Gewalt und Tod als nachahmens- und ehrenwert darstellt, der verlässt den Freiraum der Glaubens- und Religionsfreiheit
und begibt sich in den Bereich der Kindeswohlgefährdung.
Für die Christdemokraten im NRW-Landtag sind die Bilder, die wir aus den DITIB-Moscheen in Herford und Mönchengladbach gesehen haben, völlig indiskutabel und gerade aus integrationspolitischer Perspektive in keinster Weise zu akzeptieren.
Die Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion missbilligen das Verhalten derjenigen, die die Kinder zu diesen Aktionen bewegt und angestiftet haben.
Doch ebenso begrüßen wir, dass der DITIBLandesverband NRW sich von den Militärschauspielen mit Kindern eindeutig distanziert hat und diese ebenfalls scharf kritisiert.
Der DITIB-Landesverband ist aufgefordert, die Vorfälle auf das Genaueste zu überprüfen und Konsequenzen in den lokalen DITIB-Gemeinden durchzusetzen.
Eines muss man an dieser Stelle festhalten: Zwar ist DITIB die größte Moscheevereinigung, die wir in Deutschland haben. Doch der überwiegende Teil der in Deutschland und NRW lebenden Muslime ist unabhängig von DITIB und den anderen großen Vereinigungen. Ich denke, die demokratischen Parteien sind sich darin einig, dass bei jeder politischen Diskussion, die sich mit dem Islam befasst, ein differenzierter Blick sowohl auf die gesamte muslimische Gemeinde als auch auf DITIB an sich erforderlich ist.
Dass dann eine Partei, deren Spitzenpersonal mit einem völlig pietätlosen Tweet die Amokfahrt von Münster Flüchtlingen zuschieben wollte, um Bürgerinnen und Bürger gegen diese aufzuhetzen, oder Multikulturalismus in ihrem Grundsatzprogramm – ich zitiere – „als importierte kulturelle Störung auf geschichtsblinde Weise“ bezeichnet, von einer Differenzierung beim Thema „Islam und Muslime“ überhaupt nichts hält, wundert mich so wenig wie die Tatsache, dass nachts die Sonne scheint, meine Damen und Herren.
Stattdessen wird zum x-ten Mal versucht, eine Debatte ins Leben zu rufen, die sich vor dem Hintergrund der Geschichte unseres Bundeslandes jeglicher Berechtigung entzieht und lediglich darauf abzielt, das Miteinander verschiedener Kulturen zu beschädigen. Das ist natürlich ganz im Sinne der Interessen der AfD, die ja davon lebt, immer wieder aufs Neue Ängste vor dem Verlust der deutschen Identität zu schüren, und gegen Muslima und Moslems hetzt.
Nun regen Sie sich doch nicht so auf!
Herr Kollege, ich sage es einmal mit den Sätzen eines von mir hoch geschätzten und leider viel zu früh gestorbenen Kollegen aus der Krefelder SPD, Uli
Hahnen. Er hat gesagt: Erst der Kopf, dann der Kehlkopf.
Für die CDU-Landtagsfraktion ist klar, dass es keine Pauschalverurteilungen geben darf und eine differenzierte Betrachtung notwendig ist.
Vor diesem Hintergrund ist zu begrüßen, dass die Muslime die betreffende neue Moschee in Aachen als „Haus für alle Aachener“ vorstellen. Wenn wir als Land NRW nicht von Beginn an für Dialog offen sind und dies etwa durch den Besuch bei einer Eröffnungszeremonie einer unbedenklichen DITIB
Gemeinde zeigen, wie es der Ministerpräsident zu Recht getan hat, können die muslimischen Gemeinden, die mit türkischer Unterstützung aufgebaut wurden, nicht dauerhaft zu deutschen Institutionen werden, die unabhängig vom Ausland sind.
Das ist insbesondere wichtig, wenn wir über eine Eröffnungszeremonie sprechen, bei der Vertreter verschiedenster Glaubensgemeinschaften gemeinsam und friedlich zusammen sind. Wie sollen wir DITIB sonst klarmachen, dass wir von ihnen erwarten, dass sie für eine strikte Trennung der politischen Angelegenheiten und kriegerischen Auseinandersetzungen von der religiösen Seelsorge einzutreten haben?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, NRW ist und bleibt ein weltoffenes und vielseitiges Land,
in dem jedem die Möglichkeit gegeben wird, seine Religion unter Wahrung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auszuüben. Dafür stehen wir ein.
Rassismus, Nationalismus, Verherrlichung von Gewalt, Hetze und Hass, egal aus welcher Richtung, werden hier nicht toleriert, meine Damen und Herren.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit zu diesem wichtigen Thema.
Aber eines muss ich noch loswerden, meine Kolleginnen und Kollegen der AfD: Sie einen nicht – Sie spalten. Sie zündeln hier und zündeln da.
Nein.
Lassen Sie mich ausreden. – Sie machen das bei Ausländern. Sie machen das bei sozial Schwächeren in der Gesellschaft. Mit Ihrer billigen Strategie gefährden Sie die innere Einheit unseres Landes.
Mit Ihrer billigen Strategie sorgen Sie dafür, dass die Menschen unterschiedlicher Kulturen nicht friedlich zusammenleben können.
Wie gesagt, Herr Kollege: Zuerst der Kopf, dann der Kehlkopf.
Ich sage Ihnen noch eines: Zum Wohle unseres Landes Nordrhein-Westfalen – hören Sie damit auf!
Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Im Jahr 2012 lebten mehr als 40.000 Syrer und Menschen mit syrischer Herkunft in Deutschland – Mitmenschen, die hier studierten, die hier arbeiteten und die hier eine Berufsausbildung machten.
Klar ist, dass diese den Kontakt zu Verwandten und Freunden in ihrem Heimatland pflegten. Ab 2013 mussten sie zusehen, wie die Sicherheit von Freunden und Familien mit dem einsetzenden Bürgerkrieg nicht mehr gewährleistet werden konnte und die Auseinandersetzungen stetig bedrohlicher wurden.
Ich denke, wir hier in Deutschland können uns heute kaum noch vorstellen, was es bedeutet, tagtäglich in der Angst um das Wohl unserer Verwandten leben zu müssen.
Gerade weil dies so ist, finde ich es aller Ehren wert, dass Bürgerinnen und Bürger bereit waren, Bürgschaften zu unterzeichnen, um bundesweit ca. 22.000 sogenannte Kontingentflüchtlinge aus Syrien nach Deutschland und somit in Sicherheit bringen zu können.
Viele von ihnen sehen sich nun mit horrenden Rechnungen von Jobcentern konfrontiert. Das gilt auch für Bürger und Gemeinschaften, die aus Solidarität mit
vor dem Krieg Flüchtenden eine Bürgerschaft übernahmen. Dieser Zustand ist für die NRW-Koalition nicht akzeptabel; ich denke, dass da aber auch die Abgeordneten der Grünen und der SPD zustimmen. Denn Helfer dürfen für ihre Solidarität und ihr Engagement nicht bestraft oder zur Kasse gebeten werden.
Dennoch verwundert es mich, dass die antragstellende Fraktion erst jetzt einen Fonds zur Unterstützung der Bürgen syrischer Flüchtlinge fordert und auflegen möchte.
Blicken wir zurück: Die Menschen, die bis August 2016 eine Bürgschaft unterzeichneten, teilten die Rechtsauffassung der Regierung Kraft und gingen davon aus, dass ihre Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz mit dem Wechsel des Aufenthaltszwecks endet. Das Bundesministerium des Innern vertrat dementgegen die Haltung, dass die Verpflichtungen nicht mit dem Wechsel des Aufenthaltszwecks enden. Genau diese Auffassung teilten auch die Jobcenter.
Durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von Anfang 2017 wurde schließlich festgelegt, dass Bürgen für insgesamt drei Jahre ihren Verpflichtungen nachkommen müssen, wenn sie ihre Erklärungen vor Mitte 2016 unterzeichnet hatten.
Spätestens als dieser Beschluss getroffen wurde, hätte der damaligen rot-grünen Landesregierung klar werden müssen, dass die Jobcenter mit hohen Forderungen an die Bürgen herantreten werden. Denn erste Fälle, in denen Verpflichtungsgeber in NRW vom Jobcenter aufgefordert wurden, Verpflichtungen zu begleichen, waren seit Mitte 2016 bekannt.
So hätte Rot-Grün spätestens Anfang 2017 aktiv werden können und hätte auch den nun geforderten Hilfsfonds einrichten können. Passiert ist jedoch nichts.
Den Vorwurf, Sie seien dafür verantwortlich, dass Bürgerinnen und Bürger, die Verwandten und Freunden aus Syrien helfen wollten, nun Verpflichtungen leisten müssen, die so hoch sind wie der Wert eines Kleinwagens, mache ich Ihnen nicht. Den Vorwurf, keine Lösung in der Zeit Ihrer Regierungsverantwortung gefunden bzw. nicht mit Nachdruck darauf hingearbeitet zu haben, müssen Sie sich allerdings gefallen lassen.
Mit der Abwahl der rot-grünen Landesregierung und dem Regierungswechsel in NRW blieb dieses Problem bestehen, und Jobcenter verlangen in Einzelfällen mehr als 10.000 € von Verpflichtungsgebern.
Die NRW-Koalition wird sich nun im Sinne der Verpflichtungsgeber für eine verbindliche Lösung einsetzen. Da macht es jedoch wenig Sinn, das Problem isoliert zu betrachten und eine lediglich auf NRW bezogene Lösung zu finden. Denn erstens sind Fälle, in denen Jobcenter absurd hohe Forderungen an die Bürgen stellen, auch aus anderen Bundesländern bekannt, und zweitens sind die Jobcenter dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und nicht dem Landesministerium unterstellt. Daher gilt es, einheitliche und bundesweit verbindliche Lösungen zu finden.