Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Beihl, liebe Daniela, herzlichen Glückwunsch zur ersten Rede. Herzlich willkommen hier bei uns und auf gute Zusammenarbeit. Wir werden in den nächsten Jahren sicherlich noch die eine oder andere Gelegenheit haben, miteinander zu diskutieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag kann ich ausführen, dass wir als grüne Fraktion der Überweisung natürlich zustimmen. Dennoch werden wir den Antrag inhaltlich aus einer Reihe von Gründen ablehnen:
Erstens. Der Kollege Karsten Rudolph ist eben schon darauf eingegangen, was alles nicht in dem Antrag steht, was aber dahintersteckt. Wenn man sich den Antrag anschaut, sieht man eine sehr bunte Mischung aus verschiedenen Studien und unterschiedlichen Zahlen, die Sie munter durcheinanderwursteln und dann auch noch eine ordentliche Prise „Früher war alles besser“ unterrühren.
Zweitens. Wir haben tatsächlich zu viele und zu kurze Befristungen im akademischen Mittelbau. Es gibt zu wenige Dauerstellen neben den Professuren, oftmals schlicht überhaupt zu wenige Stellen, um den Hochschulbetrieb mit Forschung, Lehre, Selbstverwaltung und Verwaltung – also mit allem, was dazugehört – zu führen.
Das ist im Übrigen, Kollegin Beihl, nicht allein ein Problem für den wissenschaftlichen Nachwuchs, sondern wir haben es inzwischen mit einer ganzen Generation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu tun, die sich von Projekt zu Projekt, von Befristung zu Befristung hangeln. Das ist kein guter Zustand. – Deswegen haben wir als Grüne in den letzten Jahren immer wieder Anträge vorgelegt, um die Situation zu verbessern.
Wir haben schon vor geraumer Zeit, als wir die Diskussion zum Hochschulpakt geführt haben, gefordert, den Hochschulpakt zu verstetigen, um mehr Dauerstellen zu schaffen. Wir – auch andere Fraktionen – haben gefordert, an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften die Forschungsaufgaben ernst zu nehmen und damit verbunden auch mehr Stellen im Mittelbau zu schaffen. Wir haben gefordert, die Qualitätsverbesserungsmittel zu dynamisieren und die zusätzlichen Mittel in zusätzliche Dauerstellen zu investieren.
Das waren nur ein paar wesentliche Forderungen aus den letzten Jahren, um die Personalsituation und die Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen zu verbessern.
Darüber hinaus hat unser Hochschulzukunftsgesetz dazu geführt, dass es einen Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen gibt, der die Möglichkeit für kurze Befristungen eindämmt. Ich halte es für schädlich, dass diese Regelungen zum Rahmenkodex im Hochschulgesetz jetzt aufgehoben werden sollen.
Außerdem verzeichnen wir, ausgehend von der Bundesebene, schlechte Entwicklungen, weil sich die Bundesregierung aus Union und SPD immer wieder geweigert hat, eine ordentliche Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes durchzuführen und Wissenschaftstarifverträge zuzulassen.
Drittens. Damit komme ich zum letzten Grund für die Ablehnung: Jetzt kommt die AfD mit einem Antrag um die Ecke, in dem sie sich angeblich um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sorgt – ausgerechnet die AfD!
Sie diffamiert Teile der Wissenschaft und will sie mundtot machen oder gar abschaffen. Ich erwähne einfach mal die Einlassung Ihres bildungspolitischen Sprechers im Deutschen Bundestag, der sich letztes Jahr, als in Ungarn der gesamte Bereich der GenderStudies an den Hochschulen abgeschafft werden sollte, dazu sehr, sehr positiv geäußert hat. Das ist ganz klar der Versuch, eine wissenschaftliche Teildisziplin mundtot zu machen oder abzuschaffen.
Das passt nicht zusammen, und das ist für uns der dritte Grund, diesen Antrag abzulehnen. Beschäftigen Sie sich einfach mal inhaltlich damit! Beschäftigen Sie sich mal damit, was in diesem wichtigen Bereich an den Hochschulen passiert, Herr Seifen, und dann reden wir vielleicht irgendwann einmal fundiert miteinander! – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Bolte-Richter. – Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen jetzt das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Befristung von Beschäftigungsverhältnissen an den Hochschulen ist bereits
in der Antwort auf die Große Anfrage 8 – darauf würde ich gerne hier verweisen wollen – sehr ausführlich behandelt worden.
Aus Sicht der Landesregierung möchte ich gerne einige wesentliche Punkte noch einmal hervorheben, die auch im vorliegenden Antrag genannt werden.
Grundsätzlich gilt: Für die Landesregierung sind attraktive Beschäftigungsverhältnisse für das Personal der Hochschulen ein sehr wichtiges Anliegen. Umfangreiche Eingriffe in die Hochschulfreiheit, wie zum Beispiel durch die Festlegung einer Befristungsquote, kann man nur ablehnen.
Mit der Umsetzung des am 6. Juni 2019 durch die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder unterzeichneten „Zukunftsvertrages Studium und Lehre stärken“ wird sich die finanzielle Planungssicherheit für die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen sehr verbessern. Das ermöglicht es den Hochschulen, den Anteil unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse zu erhöhen. Ich will in diesem Kontext auch daran erinnern, dass ein wesentlicher Grund für den Abschluss dieses Paktes darin bestand, für dieses Thema in der Zukunft bessere Lösungen zu finden.
Der Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal hier in Nordrhein-Westfalen wurde bereits im Jahr 2015 geschlossen. Seitdem sind die Verträge an den einzelnen Hochschulen in Kraft und werden vor Ort auch mit Leben erfüllt.
In verschiedenen Artikeln des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen werden Befristungsmöglichkeiten auf das notwendige Maß reduziert. Der Vertrag wird aufgrund einer entsprechenden vertraglichen Verpflichtung im Jahr 2020 evaluiert werden. Der anschließend vorliegende Evaluationsbericht wird nähere Daten für die Beurteilung der Wirksamkeit der bislang ergriffenen Maßnahmen an den Hochschulen in der Trägerschaft des Landes liefern und wird uns dann sicherlich gemeinsam beschäftigen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 7.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 17/6585 an den Wissenschaftsausschuss, der die Federführung bekommt. Die Mitberatungen gehen an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Wie das üblich ist, soll die abschließende Beratung und Abstimmung im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Möchte
Damit eröffne ich die Aussprache. Herr Kollege Moritz hat für die CDU-Fraktion als erster Redner das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verkehrswende ist derzeit in aller Munde. Wenn wir die Verkehrswende zügig voranbringen wollen, gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten: Man kann das Ganze durch Sanktionspolitik angehen; man kann die Augen vor den erheblichen Anstrengungen verschließen, die für eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität nötig sind; oder man kann den Bürgerinnen und Bürgern vorschreiben, welches Verkehrsmittel sie wann, wo und wie nutzen sollen.
Alle diese Möglichkeiten und Ansätze kommen für die CDU-Fraktion nicht in Betracht; denn die Mobilität ist Voraussetzung für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand. Bei der Verkehrswende steht für uns Christdemokraten daher fest, dass es nicht um Bevormundung, sondern um die freiwillige Bereitschaft zum Umsteigen geht, um Effizienz, um die Attraktivität des ÖPNV.
Genau darauf zielt dieser Antrag der NRW-Koalition ab. Eine langfristige Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs und eine sichere Finanzierung der Straßenbahn- und Stadtbahnnetze sind das erklärte Ziel dieses Antrages. Wenn wir uns die Realität anschauen, erkennen wir, dass wir sicherlich noch ein ganzes Stück von einem sehr attraktiven ÖPNV-Netz entfernt sind.
Wir können auch nicht davon reden, dass wir die Chancen der Digitalisierung vollumfänglich nutzen oder derzeit über ein zukunftsfestes integrierendes ÖPNV-Netz verfügen. Die Realität sieht, ehrlich gesagt, noch so aus, dass wir uns zwar „Metropolregion Rhein-Ruhr“ nennen, dass man aber mit dem ÖPNV für eine Strecke von 10 km – mit Ausfällen – auch mal eine Stunde brauchen kann. Dann braucht man sich nicht zu wundern, dass für eine ganze Reihe von
Die Realität sieht so aus, dass rund 58 % aller Wege im Ruhrgebiet mit dem PKW gemacht werden, nur 10 % mit dem ÖPNV. Das verhält sich in anderen Metropol- und Ballungszentren durchaus anders; dort ist der ÖPNV-Anteil mehr als doppelt so hoch.
Wollte man das ändern, brächte es jetzt aber wenig, den PKW-Fahrern in den urbanen Räumen ad hoc mit Fahrverboten zu kommen und sie so in die Stadt- bzw. Straßenbahnen und in die U-Bahn-Systeme zu zwingen; denn nach dem aktuellen Status quo können die Systeme das gar nicht auffangen, weil die Belastungsgrenzen in den Stoßzeiten schon jetzt ausgereizt sind.
Die Kommunen haben seit den 70er-Jahren von ihrer Substanz gezehrt und nur das Allernötigste ausgebessert, sodass die Bahnen jetzt gerade noch fahren können. Das Resultat sehen wir jetzt im Jahr 2019: Die Substanz ist aufgebraucht, und der Investitionsberg ist auf gut 2,6 Milliarden Euro angestiegen.
Die Kommunen haben es sicher versäumt, Rücklagen für Investitionen oder Modernisierung zu bilden. Sie haben jetzt mit der Instandhaltung alle Hände voll zu tun. Nicht selten geht das zulasten der Pendlerinnen und Pendler, die dadurch Verspätungen in Kauf nehmen müssen.
Würden wir die Kommunen bei diesem Thema jetzt alleinlassen, wären auch Prognosen darüber, wie hoch der Anteil des ÖPNV am Verkehrsaufkommen im Sinne des Umweltschutzes zukünftig sein muss, überflüssig.
Deswegen setzen CDU und FDP mit diesem Antrag ein Zeichen für die Kommunen und für die Hunderttausenden von Pendlerinnen und Pendlern, die jeden Tag mit den Straßenbahn- und Stadtbahnsystemen hier bei uns im Land unterwegs sind. Wir sind die Koalition, die das Ganze jetzt anpackt.
Daher haben wir die Landesregierung gebeten, Konzepte und Strategien zu entwickeln, wie der Sanierungsstau angegangen werden kann. Wir haben die Landesregierung gebeten, die Aspekte Digitalisierung, Innovation, umwelttechnische Nachhaltigkeit und haushälterische Nachhaltigkeit in den Blick zu nehmen. Dabei sind die Änderungen im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz im Hinblick auf die Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes besonders wichtig.
Die Landesregierung ist unserer Bitte umgehend nachgekommen. Mit der zugesagten 1 Milliarde Euro bis 2031 lassen wir die Kommunen nicht im Stich. Wir sind hier auf dem richtigen Weg. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.