Arne Moritz
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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Wikipedia definiert das Stichwort „Klientelpolitik“ wie folgt:
„Klientelpolitik bezeichnet die Verfolgung einer Politik unter Ausklammerung des Gemeinwohls. Die handelnden Akteure verfolgen zu Gunsten ihrer Klientel eigene Interessen und treffen Entscheidungen, die auch zu Lasten der Allgemeinheit gehen können.“
Wenn es noch eines Beweises für Klientelpolitik bedurft hätte, hätten die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen diesen mit ihrem Antrag erbracht.
Der Schutz von Salamandern, von Natur und Umwelt ist ein wichtiger Teil für das Gemeinwohl. Wer allerdings verantwortungsbewusst politisch handelt, muss den Gedanken der Nachhaltigkeit aufnehmen.
Nachhaltig ist aber nur eine Politik, die das Ganze im Blick hat und auch berücksichtigt. Das Denken in Segmenten und für Zielgruppen reicht dabei nicht aus.
Wer das Ganze im Blick hat, muss auch dafür sorgen, dass im bevölkerungsreichsten und größten Industrieland der Bundesrepublik Deutschland ein ausgewogenes Miteinander von Ökonomie und Ökologie möglich ist.
Dazu gehört auch, dass wir sorgfältig abwägen, welche Straßen in unserem Land neu oder ausgebaut werden müssen. Für die CDU-Fraktion ist der fließende Verkehr auf Straße und Schiene im Interesse aller und damit Teil des Gemeinwohls.
Dieser Antrag überrascht nicht, und er ist auch kein originäres Eigengewächs der NRW-Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
Es ist der Versuch der Umsetzung dessen, was Ihre Parteifreunde Baerbock und Hofreiter in der „SZ“ vorgestellt haben.
Sie wollen ein radikales Umdenken in der Verkehrspolitik. Sie wollen die Verkehrsteilnehmer gegeneinander ausspielen
und gleichzeitig die Radfahrer priorisieren. Auch das erstaunt nicht: Wer die Politik in unserem Nachbarland Hessen beobachtet, wird sich erstaunt die Augen reiben, denn während die schwarz-grüne Landesregierung den Ausbau der Autobahn A49 beschließt, rufen gleichzeitig die Grünen zu Demonstrationen gegen das von ihnen selbst mitgetragene und mit entschiedene Verkehrsprojekt auf.
Das hat mit Wahrheit und Klarheit nichts mehr zu tun. Das ist Irreführung und Manipulation.
Man sagt ja oftmals: Wasser predigen und Wein trinken. – Bei Ihnen muss ich sehr oft daran denken, wenn Sie sagen, Sie wollen Flugreisen verteuern und verbieten, denn niemand fliegt öfter als Grüne und grüne Wähler.
Genau das Gleiche ist mir bei diesem Autobahnprojekt aufgefallen. Sie haben gesagt, Sie brauchen keine Straßen, alle fahren mit dem Rad. Die Polizei Mittelhessen twittert allerdings Folgendes:
„Wegen der Veranstaltung heute in #Dannenrod“
es geht also um die Baustelle der A49 –
„gibt es keine Parkplätze mehr in Nähe der Versammlungsfläche. Versucht bitte etwas weiter weg zu parken, um ein noch größeres Tohuwabohu zu vermeiden.“
Vielen Dank.
Ich bin jetzt seit zehneinhalb Jahren Mitglied des Landtags – das ist vermutlich meine letzte Rede –, und von Beginn an war mir die Verkehrspolitik ein wichtiges Anliegen und auch ein Grund, für den Landtag zu kandieren.
Ich habe schnell gelernt, dass verantwortungsvolle Verkehrspolitik nicht mit Aktionismus und Populismus gemacht werden kann. Vielmehr ist Verkehrspolitik ein hochkomplexes Thema, das die unterschiedlichsten Bereiche und Bedürfnisse sorgsam abwägen und berücksichtigen muss.
Dieser hohen Komplexität der Verkehrspolitik wird dieser Antrag von Bündnis 90/Die Grünen aber nicht einmal im Ansatz gerecht. Ziel dieses Antrags ist es nicht, einen konstruktiven Beitrag zur Verkehrspolitik in unserem Bundesland zu leisten; der Antrag ist reiner Selbstzweck. Das Fahrradimage der Grünen soll damit unterstrichen werden – mehr auch nicht.
Jedem, der beruflich und privat auf das Auto angewiesen ist, erweist ein solcher eindimensionaler Antrag einen Bärendienst.
Selbst wenn man wohlwollend umweltpolitische Aspekte vermuten würde, wäre der Antrag weder gut gemacht noch gut gedacht, denn entweder schafft er durch erneute Prüfungen mehr bürokratische Hürden und verlangsamt das Verfahren, oder er nimmt Staus und Verkehrsbehinderungen in Kauf, wenn Maßnahmen wie gefordert einer erneuten Prüfung nicht standhalten.
Sie wissen genauso gut wie wir alle, dass alle Maßnahmen, die umgesetzt werden sollen, bereits heute wie selbstverständlich auf ihren Sinn und Zweck geprüft werden.
Offen lässt der Antrag außerdem, wie genau Sie was prüfen wollen. Wenn man dem Antrag zustimmen sollte, müssten Sie das Ganze etwas präziser formulieren. Außerdem ist es auch nicht so, dass sich, wenn heute Straßen gebaut und ausgebessert werden, alle danach verwundert die Augen reiben, warum dort kein Mensch fährt. Straßen werden benutzt und dienen oftmals auch dazu, Engpässe zu entlasten.
Ich habe gesagt, Verkehrspolitik ist komplex. Insofern muss auch der Pkw bzw. der Lkw berücksichtigt werden. Wir als CDU und FDP stehen für ein integriertes, intelligentes Verkehrskonzept, das ein Miteinander aller Verkehrsteilnehmer ermöglicht.
Aus diesem Grund ist es richtig, dass nach dem zu beratenden Haushaltsplanentwurf 15 Millionen Euro mehr im Vergleich zum Vorjahr in den Ausbau des Radwegenetzes investiert werden, etwa 22,8 Millionen Euro in die Digitalisierung des ÖPNV und das Land auch in den Erhalt der Landesstraßen investiert. Über den Verkehrshaushalt werden Sie alle in den kommenden Wochen weiter beraten.
Das oberste Gebot für uns Politiker ist die Verpflichtung gegenüber dem Allgemeinwohl, und davon sollten wir uns auch leiten lassen: zuerst das Land, dann die Partei.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für zehneinhalb spannende Jahre. Es hat mir viel Spaß gemacht, und ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie die Debatte in diesem kollegialen und in den allermeisten Fällen auch fairen Stil weiterführen.
Ich werde in Zukunft nicht mehr ganz so schnell auf das vorläufige Plenarprotokoll zugreifen können, aber wenn es dann veröffentlicht ist, werde ich umso gespannter sein, es zu lesen.
Herzlichen Dank für die tolle Zeit und Ihnen weiterhin eine erfolgreiche Zeit hier im Landtag. – Danke schön.
Wenn ich von Herrn Klocke ein Lob für die CDU-Politik in Aussicht gestellt bekomme, ist dem nichts hinzuzufügen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem Antrag des Kollegen der SPD stehen viele Punkte, bei denen es eigentlich gar kein Diskussionspotenzial gibt. Natürlich braucht unser Land in dieser Phase Verlässlichkeit und Perspektive. Das ist überhaupt keine Frage.
Stutzig macht mich aber, dass diesen Antrag nur Mitglieder der SPD-Fraktion unterschrieben haben, die am 29. Juni 2020 nicht bei der – man kann wirklich sagen: historischen – Sondersitzung des HFA dabei gewesen sind. Vielleicht muss ich da einmal ein kritisches Wort mit der Pressestelle des Ministeriums oder der Pressestelle unserer Fraktion reden; denn offensichtlich ist bei den Unterzeichnern dieses Antrags überhaupt nicht angekommen, was in dieser Sitzung vor gut zwei Monaten beschlossen wurde und was der Plan der Landesregierung und der Koalition ist, um mit Dampf aus dieser Krise herauszukommen.
Nichts davon steht in Ihrem Antrag. Es gibt keinen Hinweis auf die Maßnahmen, die der HFA beschlossen hat – und das, obwohl Sie in Ihrem Antrag ja die Notwendigkeit von klaren Signalen während einer Krise unterstreichen. Ich zitiere:
„Dabei wäre es notwendig, für die Menschen in NRW, für die Kommunen und Kreise, für die
wirtschaftliche Entwicklung und für ehrenamtliche Vereine und Verbände frühzeitig Signale zu setzen, wie die Krise im Lande bewältigt werden soll.“
Natürlich ist die Notwendigkeit richtig. Aber gerade deswegen hätten Sie im Antrag ja auch etwas zu den bereits beschlossenen Maßnahmen sagen können. In einer Demokratie steht Ihnen die Kritik natürlich zu. Wir waren aber in der Sitzung bei vielen Maßnahmen zu den von Ihnen im Antrag genannten Punkten einstimmig.
Trotzdem sagen Sie nichts zu den 2,9 Milliarden Euro für Krankenhäuser, Pflegeschulen und Unikliniken, die auch als Hebel der Konjunktur vor Ort fungieren sollen, nichts zu den Ergänzungen des Konjunkturprogramms des Bundes in Höhe von 1,3 Milliarden Euro und nichts zu den Hilfen für Kunst und Kultur, für Solo-Selbstständige oder in Bezug auf Klimaschutz und Energie.
Jetzt mache ich einmal fertig. Dann können wir das im Anschluss machen.
Das „Investitionspaket Kommunen“ von 3,9 Milliarden Euro für den ÖPNV, Radwege- und Straßenbau oder Städteförderung findet gar keine Berücksichtigung. Natürlich wird auch nichts zu dem Digitalisierungsvorhaben mit dem entsprechenden Schwerpunkt ausgeführt. Dazu wird in Ihrem Antrag nichts gesagt – kein Wort.
Sie tun mit dem Antrag so, als würde das Land in einer Krise wie ein Fisch auf dem Trockenen liegen. Der Antrag macht es auch nicht besser. Sie katalysieren mit Ihrem Antrag die Angst vor steigender Arbeitslosigkeit als Bedrohung unserer Gesellschaft oder Zukunftsängste wegen mangelnder Investitionen.
Sie stellen die Handlungsfähigkeit der Kommunen infrage, obwohl die Landesregierung mit der Bundesregierung – an der die SPD ja auch beteiligt ist – bereits viele Maßnahmen beschlossen hat, um die Stabilität der Kommunen zu gewährleisten.
Man kann natürlich die vermuten, dass das alles mit dem 13. September dieses Jahres zusammenhängt. Auch ich kandidiere als Bürgermeister, ja. Aber die Gespräche, die ich in den letzten Wochen geführt habe, machen mir deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen erkannt haben,
dass diese Landesregierung die gesundheitlichen, privaten und wirtschaftlichen Risiken abgewogen hat, entschlossen gehandelt hat und zukunftsweisende Pläne und Investitionen umgesetzt hat.
Schon Anfang April hat die Landesregierung die ersten Vorlagen im Rahmen des Rettungsschirmgesetzes vorgelegt, um einer steigenden Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, um Investitionsstaus, beispielsweise in den Krankenhäusern, schnell aufzulösen und dies für die Konjunktur nutzbar zu machen, um digitale Bildungsangebote für Lehrkräfte und Schüler zu schaffen und noch vieles mehr.
Die Hilfen kommen an, und die Impulse werden wahrgenommen.
Wir machen es einmal fertig, und dann gerne.
Dass der Landeshaushalt wegen der Kommunalwahlen nun spät eingebracht werden soll, wie Sie behaupten, ist Humbug. Genauso ist es auch Humbug, dass ein wegen Corona später eingebrachter Haushalt zur absoluten Perspektivlosigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen führen wird.
Den Willen der SPD, schnell einen Haushalt zu verabschieden, nehme ich jedoch sehr gerne wahr.
Die Kollegen, die diesen Antrag unterschrieben haben, bitte ich dennoch, noch einmal in die Vorlagen, die wir Woche für Woche im HFA beschlossen haben, hineinzuschauen.
Ja, es ist richtig; wir haben nicht immer ad hoc Lösungen finden können. Das ist aber auch klar, wenn es um Themen geht, die mit dem Bund abgestimmt werden müssen.
Das gesamte Verfahren hat aus meiner Sicht eines sehr deutlich gezeigt: Die Landesregierung hat in dieser Phase Verantwortung übernommen – Verantwortung für die individuellen Probleme und Herausforderungen der Menschen in Nordrhein-Westfalen, egal ob sie Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Künstler, Schüler, Vereinsmitglied oder auch Bürgermeister sind.
Aber – und darauf kommt es eben auch an – die Landesregierung trägt auch eine haushalterische Verantwortung. Das darf nicht vergessen werden. Daher bin ich fest davon überzeugt, dass auch der Haushaltsentwurf 2021 der Landesregierung von diesem Verständnis von Verantwortung geprägt sein wird und die Handschrift der Koalition nochmals unter Beweis stellen wird.
Der erste Satz des Antrags lautet: „Die Menschen in Nordrhein-Westfalen brauchen gerade in der Krise Verlässlichkeit und Perspektiven.“ Für Verlässlichkeit und Perspektiven stand die Landesregierung vor der Krise und während der Krise. Dafür wird sie auch nach der Krise stehen. Den Antrag braucht es dafür nicht. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Oft genug ist in den vergangenen Wochen unterstrichen worden, dass sich die Coronapandemie zu der einschneidendsten und tiefsten Krise der Landesgeschichte entwickelt hat.
In der frühen Phase der Pandemie haben Kommentatoren und Journalisten den Vergleich zur Wirtschaftskrise 2008 gezogen. Auch wenn ich persönlich bei dieser Krise noch nicht Mitglied des Parlaments war, bin ich mir sicher, dass sich die Coronapandemie von den Krisen, die unser Bundesland seit seiner Gründung erlebt hat, in der Dimension unterscheidet.
Egal ob wir von der Kohlekrise Ende der 50er-Jahre, vom Zechensterben in den 60er-Jahren reden, vom
Rückgang der Stahlproduktion, von der Ölkrise Ende der 70er-, Anfang der 80er-Jahre oder zuletzt von der Weltwirtschaftskrise, die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen in unserem Bundesland wurden durch diese Krisen nie so direkt und akut bedroht wie durch die Coronapandemie.
Auch in der zeitlichen Dimension unterscheidet sich der coronabedingte Krisenzustand grundsätzlich von allen vorher überstandenen Krisen. Während es sich bei den anderen Krisen eher um schleichende Prozesse handelte, lag zwischen dem ersten Infektionsfall am 25. Februar und über Tausend täglich neu Infizierten nur gut ein Monat.
Vor dem Hintergrund des zeitlichen Horizonts und der raschen Entwicklung war es absolut notwendig, dass wir als Legislative einen Weg finden, der wachsenden Infiziertenzahl im wahrsten Sinne des Wortes Einhalt zu gewähren. Wir haben zu Beginn der Pandemie ein aus Sicht der CDU-Fraktion effizientes und belastbares Verfahren gewählt und mit nahezu wöchentlichen Sitzungen sichergestellt, dass wir entsprechend auf die sich permanent ändernden Rahmenbedingungen reagieren konnten und das auch weiterhin können.
In der Konsequenz bedeutet das zuerst, dass Mittel für zwei Aspekte bereitgestellt wurden, zum einen, um Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel für Polizei, Krankenhäuser und weitere Behörden zu beschaffen, um die Verbreitung einzudämmen bzw. ihre Arbeit sicherzustellen, und zweitens eine Ausweitung der Krankenhauskapazitäten, um die ärztliche Versorgung sicherzustellen.
Entsprechende Vorlagen haben gerade in den ersten Phasen der Pandemie die Sitzung des HFA bestimmt und einen Großteil der bewilligten Landesmaßnahmen aus dem Sondervermögen „Rettungsschirm Corona“ ausgemacht.
Abgesehen von den wirtschaftlichen Maßnahmen, die über andere Stellen abgewickelt wurden, haben wir im HFA in der zweiten Phase der Pandemie den Fokus auf diejenigen gerichtet, die durch die notwendigen politischen Maßnahmen und den Shutdown getroffen wurden oder betroffen sind. In erster Linie waren das natürlich die Kitas und somit auch die Eltern und Kinder, und die Rückmeldungen, die ich aus meinem Wahlkreis von den Kitas bekommen habe, besagten, dass die Notbetreuung wirklich nur in Notfällen genutzt wurde.
Wir haben den Eltern hier wirklich viel zugemutet, und deshalb war es auch absolut richtig, dass das Land die Kitakosten in der Phase übernommen hat, in der die Angebote aus Gründen des Infektionsschutzes nicht wahrgenommen werden konnten. Das Prinzip war in anderen Bereichen dasselbe: Dort, wo es durch den Shutdown zu Engpässen gekommen ist, wo dringender Handlungsbedarf bestand, waren wir uns als HFA – ich denke, in fast
jedem Fall – bei so gut wie fast jeder Vorlage einig, zumindest in der Maßnahme. Die Höhe und die Menge der Ausgaben waren noch einmal ein anderes Thema.
Schon in dieser Woche stand die Frage im Mittelpunkt, welche Impulse jetzt gesetzt werden können, um mit einem konjunkturellen und nachhaltigen Aufschwung aus der Krise zu kommen. Und dafür stehen – wir haben es gerade schon gehört – mehr als 30 Vorlagen für die HFA-Sitzung am Montag auf der Tagesordnung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz besonders diejenigen, die mit mir im HFA wöchentlich über Vorlagen der Landesregierung entschieden haben, ich denke, wir haben gezeigt, dass wir schnell reagieren können und am selben Strang ziehen, wenn es darauf ankommt. Und für jeden, der denkt, parlamentarische Verfahren sind zu behäbig, zu starr, zu langsam, sollte die Arbeit, die wir im HFA geleistet haben, ein Gegenbeispiel gewesen sein. So sehr wir bei anderen Themen – ich denke hier nur an das Spielbankengesetz, das wir parallel behandelt haben – oft grundsätzlich andere Meinungen haben, wir haben intensiv diskutiert und trotzdem schnell entschieden.
In der Sache waren wir uns einig und haben den Menschen in NRW Sicherheit gegeben und unseren Beitrag geleistet, die Pandemie zu bekämpfen. Dafür möchte ich mich im Namen der CDU-Fraktion bei allen herzlich bedanken. Die Coronakrise ist auch für uns als Parlament und besonders für den HFA ein Stresstest gewesen, und diesen Stresstest haben wir bis jetzt gut gemeistert.
Ich wünsche mir, dass das bis zum Ende der Pandemie so weitergeht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Wochen haben die Virologen des Robert Koch-Instituts immer deutlicher von den drei Phasen bzw. Strategien bei der Bekämpfung der aktuellen Pandemie gesprochen.
Diese drei Phasen – Containment, Protection und Mitigation, die eigentlich aus dem medizinischen Bereich stammen und die die Auswirkungen einer Pandemie eindämmen sollen – lassen sich auch auf die Situation der Kommunen und ihre finanzielle Lage übertragen.
Aus medizinischer Sicht sind wir momentan im Begriff, die Phase des Containments zu einem Ende zu führen, denn die Zahl der täglich Neuinfizierten liegt deutlich unter der Zahl der täglich Genesenden.
An diesem – ich formuliere es bewusst vorsichtig – erfolgreichen Containment tragen auch die Kommunen, die Bürgermeister, die Landräte einen großen Anteil. Klar ist aber auch, dass im Rahmen des Containments die Kommunen durch die Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene aus doppelter Sicht belastet wurden.
Auf der einen Seite stehen die deutlich verringerten Einnahmen der Kommunen. Hier fallen in erster Linie die steuerlichen Einnahmen beispielsweise aus der Gewerbesteuer durch die Maßnahmen der Landesregierung zur Liquiditätssicherung der Wirtschaft weg. Daneben fallen bei den Kommunen auch andere Einnahmen weg, beispielsweise aus dem ÖPNV-Betrieb, aus Kultureinrichtungen usw.
Auf der anderen Seite hat jeder Kämmerer in NRW unerwartete Ausgaben durch das Containment zu verzeichnen.
Was unter dem Strich bei den Kommunen nach der ersten Phase, dem Containment, herauskommt, kann man jetzt noch nicht genau sagen.
Nach dem Containment folgt jetzt die zweite Phase, Protection, die auch wir auf landespolitischer Ebene vorbereiten müssen.
Aus medizinischer Sicht heißt das, dass man sich die Frage stellen muss, wie man die Bevölkerung vor der Infektion schützt; analog für die Kommunen lautet die Frage, wie man die Haushaltslage, das Stadt- und Gemeindeleben der Kommunen vor den coronabedingten Auswirkungen schützt und sie auf eine solide Basis stellt.
Der Gesetzentwurf, den wir jetzt beraten, ist dabei ein Baustein und ein Element der Fraktionen von CDU und FDP, den wir zu den bereits bestehenden Bausteinen des 8-Punkte-Plans des Kommunalschutz-Paketes des MHKBG hinzufügen.
Im Detail geht es in diesem Gesetzesvorschlag nur um eine Ergänzung des Gesetzes zur Regelung der Zuweisung des Landes an die Kommunen im Umfang von einem Satz. Obwohl der Input in den Gesetzestext mit diesem Vorschlag sehr übersichtlich ist, ist der Output sehr hoch.
Denn die Ergänzung eröffnet den beiden zuständigen Ministerien eine gewisse Flexibilität, die sie im Sinne der Kommunen zur Bewältigung der
coronabedingten Ausgaben nutzen sollen. Durch das Inkrafttreten des Gesetzes können die zuständigen Ministerien noch ausstehende GFG-Mittel unter der Maßgabe der kommunalen Liquiditätssicherung vorziehen und so die Kommunen noch früher entlasten.
Für diese redaktionelle, aber im Endeffekt doch pragmatische Änderung, mit der wir einen Beitrag zur Liquiditätssicherung leisten, bitte ich um Ihre Unterstützung.
Uns ist klar, dass dies keine vollumfassende Lösung für die unter starkem Druck stehenden Kommunen ist. Aber der Gesetzentwurf entlastet nicht nur die Kommunen, sondern nimmt auch etwas Druck von der Diskussion über langfristige Lösungen der kommunalen Situation, die mit dem Bund natürlich auch fortgesetzt werden muss. Insofern bitte ich Sie, den Gesetzentwurf nicht isoliert oder als finale Lösung zu betrachten.
Die Auswirkungen der Pandemie erfordern einen politischen Dualismus bestehend aus konkreten Unterstützungsmöglichkeiten auf der einen und verantwortungsvollem Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auf der anderen Seite.
Natürlich müssen wir Spielräume schaffen. Genauso selbstverständlich ist allerdings auch, dass wir Schnellschüsse und Überschneidungen vermeiden wollen. Das haben wir auch bei den Programmen für
die Wirtschaft von Beginn an deutlich gemacht. Mit den anderen Ländern oder dem Bund nicht abgestimmte Schnellschüsse sind daher ebenso wenig hinnehmbar.
Wir stärken den Kommunen jetzt den Rücken. Wir senden das Signal, dass wir schnell und pragmatisch handeln können und an der Seite der Kommunen nach Lösungen suchen, um Wege aus der Pandemie zu finden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass wir erst an dieser prominenten Stelle über das zweite Nachtragshaushaltsgesetz sprechen, zeigt, in welcher Ausnahmesituation wir uns befinden. Zu dieser Ausnahmesituation gehört auch, dass die finanziellen Hilfsangebote, die ein Bundesland zur Verfügung stellt, permanent auf Lücken untersucht werden.
Vor gut einem Monat haben wir an dieser Stelle in einer Sondersitzung einen finanziellen Rahmen gesetzt, mit dem wir uns aus finanzpolitischer Sicht den Auswirkungen des Virus entgegenstemmen. Ziel dessen war es, ein Rettungsnetz zu spannen, bei dem wir variabel und situativ die Enge der Maschen so anpassen können, dass wir passgenau denen helfen, die von den Hilfsmöglichkeiten des Bundes nicht profitieren können.
Mit dem ersten großen Pfeiler, den wir damals beschlossen hatten, haben wir zuallererst die Wirtschaft in den Mittelpunkt gestellt. An vielen Stellen konnten wir damit in den vergangenen Wochen ganz konkret Hilfe in schwersten Krisen leisten. Um nun zu verhindern, dass die Auswirkungen der Krise von der Wirtschaft unumkehrbar auf die soziale und öffentliche Infrastruktur übergreifen, unterstützt die CDUFraktion den nächsten Schritt der Landesregierung.
Wir sind der Überzeugung, dass die beiden zusätzlichen Pfeiler InfrastrukturCorona und KommunalCorona, die durch das zweite Nachtragshaushaltsgesetz vorgesehen sind, der öffentlichen und sozialen Infrastruktur sowie den Kommunen mit jeweils 5 Milliarden Euro ein solides Fundament mit einer gewissen Handlungssicherheit geben, und das nicht nur in Zeiten der Krise, sondern auch in der Zeit danach, in der wir dann die Frage beantworten müssen, wie es weitergeht.
Denn auch danach müssen wir gewährleisten, dass die Infrastruktur belastbar und zuverlässig funktioniert. Gemeint ist hier nicht nur die verkehrstechnische Infrastruktur mit Häfen, Flughäfen usw., sondern auch die soziale Infrastruktur mit gemeinnützigen Organisationen und Vereinen, in welcher Form und Trägerschaft auch immer.
Jeder hier im Saal hat in seiner Zeit als Abgeordneter unzählige Gespräche mit solchen Vereinen geführt und weiß um deren Bedeutung und ihren unver
zichtbaren Beitrag für den sozialen Kitt in unserer Gesellschaft. Die vielen Schreiben, die wir als Abgeordnete in den letzten Wochen erhalten haben, haben das noch einmal mehr als deutlich unterstrichen.
Die Politik braucht die Leistung der Vereine und Organisationen. Daher bin ich der Landesregierung im Sinne der vielen gemeinnützigen Organisationen dankbar, dass jetzt Konzepte erstellt werden, wie wir dort helfen können.
Das Gleiche gilt auch für die Kommunen. Denn diese befinden sich in einer doppelt schwierigen Situation. Auf der einen Seite fehlen beispielsweise die Einnahmen aus Steuerstundungen. Auf der anderen Seite tragen gerade jetzt die Bürgermeister und Landräte die Verantwortung dafür, dass in kürzester Zeit beispielsweise eine medizinische Infrastruktur aufgebaut und ausgebaut wird, die eines deutlich macht: Vor Ort sind wir gut vorbereitet.
Vor diesen immensen Herausforderungen stehen die Entscheidungsträger schon seit mehreren Wochen, und sie werden sich mit den damit zusammenhängenden Fragen auch noch einige Zeit auseinandersetzen müssen.
Mit dem zweiten Nachtragshaushalt schaffen wir zumindest die Voraussetzung dafür, dass den Entscheidungsträgern durch das Sonderkontingent für krisenbedingte Finanzierungsengpässe in der finanziellen Dimension ein paar dicke Steine vom Herzen fallen.
Den verantwortlichen Ministerien und Mitarbeitern der Ministerien bin ich dafür dankbar. Wir werden uns das Ganze noch einmal im HFA intensiv anschauen, uns damit auseinandersetzen und die einzelnen Stellschrauben betrachten.
Insofern bin ich gespannt auf den Austausch im HFA und besonders froh, dass wir jetzt ein Instrument beraten, mit dem wir den Kommunen und der öffentlichen Infrastruktur konkret helfen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten Tagen haben wir alle auf
verschiedenste Weise denjenigen unsere Dankbarkeit gezeigt, die in Schlüsselfunktionen dafür sorgen, dass wir weiterhin Lebensmittel kaufen können, die ärztliche Versorgung sichergestellt ist, der Müll abgeholt wird, Strom und Wasser fließen und vieles mehr.
Auch ich danke allen ganz herzlich dafür, dass sie für unsere Gesellschaft und damit für uns alle diese wichtige Aufgabe übernehmen.
Ebenso danke ich gerade heute auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien und in der Staatskanzlei dafür, dass sie innerhalb kürzester Zeit den Nachtragshaushalt formuliert und erarbeitet haben. Denn nur wenn dieser verabschiedet wird, können wir entsprechend helfen und unterstützen und die wirtschaftliche und damit auch menschliche Not lindern.
Ich danke auch den Fraktionen für die Zusammenarbeit. Kontrovers geführte Debatten und die notwendigen Beratungszeiten gehören normalerweise zu einem funktionierenden Parlamentarismus unbestreitbar dazu. Nur befinden wir uns in einer seit dem Zweiten Weltkrieg beispiellosen Ausnahmesituation, der nicht mit den normalen Maßstäben begegnet werden kann. Gerade deshalb bin ich den Oppositionsfraktionen dankbar dafür, dass wir heute in dieser Weise verfahren können und als Parlament nun das Zeichen setzen, dass wir am selben Strang ziehen, dass es uns um dieselbe Sache geht.
Salus publica suprema lex: Das Gemeinwohl muss für die Politik das oberste Gebot sein. Heute zählen nicht nur 18 Millionen Nordrhein-Westfalen darauf, dass wir als Landesparlament unseren Beitrag zur Sicherung der Grundbedürfnisse nach Gesundheit, Versorgung und stabilen wirtschaftlichen Verhältnissen leisten. Unser Bundesland – unsere Heimat, unsere Wirtschaft, unsere Politik – verantwortet 20 %, also ein Fünftel, der Wirtschaftsleistung der Bundesrepublik Deutschland.
NRW hat eine extreme wirtschaftliche Bandbreite von kreativen und engagierten Handwerkern über den innovativen Mittelstand bis hin zu weltweit marktführenden Unternehmen.
Die Entscheidungen, die wir für die Zukunft unserer heimischen Wirtschaft treffen, betreffen auch Menschen weit über die Grenzen von NRW hinaus. Denn hier wird nicht nur für Wohlstand, Infrastruktur und Fortschritt für NRW gearbeitet, sondern auch für die daran angeschlossene bzw. vorgelagerte Wertschöpfungskette in Deutschland und Europa.
Wegen dieser herausragenden Rolle NRWs als Motor der bundesdeutschen Wirtschaft kommt es in dieser beispiellosen Situation darauf an, dass wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln alles dafür tun, dass dieser Motor NRW weiterlaufen kann.
Das bedeutet, dass jeder, der einen Anteil an der Wirtschaftsleistung NRWs hat, kurzfristig, schnell
und unbürokratisch auf effiziente Hilfe des Landes zurückgreifen kann. Gelten muss das für den Restaurantbesitzer und den Kulturschaffenden ebenso wie für das Kleinunternehmen, den Mittelständler und den Weltmarktführer von Ostwestfalen bis in die Eifel.
Das Land übernimmt genau dafür Verantwortung und schafft die beste Währung, die wir in Zeiten einer Krise überhaupt schaffen können. Diese Währung heißt Vertrauen. Genau das haben wir aus der Krise 2008 und der später folgenden Schuldenkrise bitter lernen müssen: Whatever it takes!
Je früher der Vertrauenszuspruch und der Rückhalt von staatlicher Seite geschaffen werden, desto geringer sind nachher die wirtschaftlichen und finanziellen Konsequenzen. Dieser Nachtragshaushalt und der Rettungsschirm mit der Kreditermächtigung von 25 Milliarden Euro drücken genau das aus.
Herr Ministerpräsident, Herr Minister der Finanzen, für diesen Vertrauensvorschuss, für den Mut, die Risiken zu übernehmen, und für dieses Signal, dass sich die Landesregierung in einer historisch einzigartigen Situation solidarisch hinter die Wirtschaft stellt und niemanden fallen lässt, danke ich Ihnen im Namen der CDU-Fraktion in aller Deutlichkeit.
Meine Damen und Herren, es hat seitens des Landes nie weitreichendere Maßnahmen zum Schutz der Bürger und zum Schutz der Wirtschaft gegeben. Wir tun alles, um Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor dem Kollaps zu bewahren. NRW ist bereit zum Verzicht, um damit alles möglich zu machen.
So schmerzlich der Verzicht in den kommenden Wochen auch sein wird und so groß die Herausforderungen auch sein werden, appelliere ich an die Menschen in Nordrhein-Westfalen: Die Politik ist bereit, sich mit aller Kraft gegen die Krise zu stemmen. Das kann und wird dann erfolgreich sein, wenn jeder Einzelne von uns sich an die erlassenen Regeln und Maßnahmen hält und mit Besonnenheit und Vernunft sein Verhalten an die veränderte Situation anpasst. Unser Bundesland braucht jetzt den Beitrag jedes Einzelnen.
Mit einem Blick in die Zukunft möchte ich für die Fraktion der CDU noch sagen: Wir vertrauen darauf, dass wir nach der Krise zu alter Stärke zurückfinden werden. NRW hat unglaubliches Potenzial. Wir sind kreativ, belastbar, strebsam, fleißig und innovativ. Dieses Potenzial werden wir auch in Zukunft abrufen und Wohlstand und Fortschritt mehren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen beste Gesundheit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit über zwei Monaten diskutieren wir jetzt über den Haushalt für das kommende Jahr.
Der Grundsatz der CDU-FDP-Koalition bei den Verhandlungen – das wird sich bis zum Abschluss der Haushaltsberatungen in wenigen Wochen so fortsetzen – ist ganz klar folgender: Wir machen keine Haushaltspolitik auf Pump, und wir wirtschaften nicht auf Kosten von morgen.
Die Diskussion, die in anderen Parteien und auch von Teilen der Wissenschaft und Wirtschaft geführt wird, haben wir in den vergangenen Monaten durchaus zur Kenntnis genommen.
Ich möchte zeitlich einen Sprung zurück machen:
Das Bruttoinlandsprodukt Griechenlands ist sicher nicht mit dem von Nordrhein-Westfalen vergleichbar; trotzdem haben wir dort gesehen, wohin es führen kann, wenn man die Kontrolle über die Schulden verliert.
Es ist ja nicht so, als würde Nordrhein-Westfalen keinen Schuldenberg vor sich herschieben. Mit jedem Euro, der neu auf diesen Schuldenberg kommt, steigt das Risiko.
Für CDU und FDP ist die Position deshalb ganz klar: Wir sind zwar das Bundesland und die Heimat von 18 Millionen Menschen mit einer vielfältigen Kultur, einer einzigartigen Forschungslandschaft und einer starken modernen Wirtschaft, aber wir sind nicht die Regierung, die das Signal sendet: Wirtschaften auf Pump soll wieder zur gängigen Praxis werden.
Unsere und die Perspektive des Haushalts für 2020 ist die Perspektive eines Bundeslandes, das Familien mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes den Rücken stärkt und eine moderne flexible Betreuungsinfrastruktur bietet.
Die 1,3 Milliarden Euro, die die schwarz-gelbe Landesregierung in die flächendeckende Qualität der gesamten Kindertagesbetreuung steckt – sowohl in die Kitas als auch in die Kindertagespflege –, sind das endgültige Aus der Sorge vieler Eltern um die Zukunft der Betreuung ihrer Kinder.
Damit müssen wir uns keine Gedanken mehr über die finanziellen Einsparungen zulasten der Qualität in der Betreuung machen. Die Zukunft unserer jüngsten Generation ist uns 1,3 Milliarden Euro wert.
Wer hier den großen Sprung der Landesregierung nicht erkennt, kennt sich mit dem Thema in etwa so gut aus wie ein Sumoringer mit dem Weitsprung.
Mit anderen Worten: Wer sagt, das KiBiz sei keine große Leistung, ist fachfremd und hat vergessen, bei welchem Status quo die NRW-Koalition vor zweieinhalb Jahren begonnen hat.
Darüber hinaus forcieren wir die Perspektive eines Bundeslandes, in dem nicht nur von Sicherheit geredet wird bzw. man sich nicht nur mit den Sicherheitsbehörden solidarisiert, sondern Sicherheit in allen Lebensbereichen eine absolute Selbstverständlichkeit ist.
In den ersten Haushaltsjahren standen sicherlich die physische Sicherheit und die klassische Idee von Sicherheit im Vordergrund. Dass nach der Wahl diesbezüglich etwas geschehen musste, war sicher allen klar. Dass das erfolgreich war, sieht man an den sinkenden Zahlen in der Einbruchsstatistik.
Mit dem Haushalt 2020 rücken wir jetzt das Thema „digitale Kriminalität“ in ein ganz neues Licht. Illegale Downloads oder illegales Streaming haben seit Anfang der 2000er-Jahre Schäden angerichtet, die heute in keinem Verhältnis mehr stehen. Das wissen wir alle.
Der Handel mit Waffen, Drogen oder sogar Sprengstoff über das Darknet und ganz besonders das, was wir in den letzten Monaten beim Thema „Kinderpornografie“ erleben mussten, stellt alles bisher Dagewesene in den Schatten.
Die Polizei steht vor ganz neuen Herausforderungen. Diese müssen wir als Politik angehen. Wenn wir im Haushalt nämlich nicht entsprechend Vollgas geben, überholen uns die Probleme und Gefahren, die ich gar nicht genauer ausführen möchte.
63 Millionen Euro für digitale Ermittlungsmöglichkeiten, 143 neue Stellen für Spezialisten sprechen in diesem Bereich eine ganz deutliche Sprache.
Wir intensivieren die Bemühungen, Inhaber und Verteiler von kinderpornografischem Material aufzuspüren und zu bestrafen.
Wir grenzen den Handlungsspielraum Krimineller im Darknet entschieden ein: sei es beim Drogenhandel, beim Waffenhandel oder sonstigen Geschäften.
Wir sagen denen den Kampf an, die die Anonymität des Internets für Terror- und Extremismuspropaganda missbrauchen wollen.
Ob Gesetzesbrüche auf der Straße oder im Netz begangen werden, bei den Konsequenzen geben wir keinen Zentimeter Platz und lassen keinerlei Toleranz zu.
143 Stellen für die Bekämpfung im Zusammenhang mit dem Thema „Cybercrime“, 63 Millionen Euro für digitale Ermittlungsmöglichkeiten, 500 zusätzliche Stellen im polizeilichen Verwaltungsdienst und die Einrichtung von 640 Planstellen zur Übernahme von Polizeianwärtern machen die klare Absicht der NRWKoalition deutlich.
Ich habe diese beiden Schwerpunkte des Haushalts und die Ideen des Kabinetts an dieser Stelle ganz bewusst noch einmal aufgegriffen, denn sie sind für uns die grundlegenden Stellschrauben, an denen wir jetzt drehen.
Dies tun wir aus folgendem Grund. Herr Kutschaty, Sie haben in der ersten Lesung des Haushalts gesagt – ich zitiere –:
„Der Haushaltsentwurf 2020 macht sehr deutlich: Zu neuen Zielen wird kein Kabinettsmitglied mehr aufbrechen. Von nun an irren Sie alle nur noch durch die Asche Ihrer verbrannten Ideen“.
Ich finde es sehr schön, dass die SPD über jedes Stöckchen springt, das man ihr hinhält.
Wenn ein ehemaliges Kabinettsmitglied der abgewählten rot-grünen Landesregierung das, was wir mit dem KiBiz oder im Bereich Sicherheit erzielen, als Asche verbrannter Ideen bezeichnet, macht das sehr deutlich:
Das Erste ist, dass Sie bis heute nicht verstanden haben, warum Sie abgewählt wurden und auf der Oppositionsbank sitzen.
Das Zweite ist, dass Sie bis heute nicht verstanden haben, welche Probleme die Bürger in NordrheinWestfalen eigentlich bewegen. Denn was Sie als Asche wahrnehmen, sind die verbrannten Erwartungen der Bürger an die Regierung in NRW zwischen 2010 und 2017.
Das sind Erwartungen in eine zuverlässige Kitainfrastruktur. Das sind Erwartungen, sich als Bürger im öffentlichen und digitalen Raum sicher zu fühlen.
Das sind Erwartungen der Wirtschaft, im digitalen Zeitalter Bürokratieprobleme ebenso digital zu lösen. – Das kann man noch fortsetzen.
Das sind Erwartungen, die wir mit dem Haushalt 2018, im Haushalt 2019 erfüllt haben und jetzt mit dem Haushalt 2020 erfüllen werden.
Jetzt kann man natürlich zum Haushalt 2020 sagen, die Investitionsquote sei zu gering, es werde zu wenig investiert. Oder man weist, wie Sie, Frau Düker, es in der ersten Lesung gemacht haben, auf die Investitionsquote in der Mittelfristigen Finanzplanung hin.
Da machen Sie es sich aus meiner Sicht etwas zu einfach. Die Perspektive ist da auch eindimensional.
Der erste Punkt ist, dass die Vereinbarungen mit den Hochschulen für das Nachfolgeprogramm des Hochschulpaktes „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“, in die Mittelfristige Finanzplanung noch gar nicht eingerechnet wurde. Das heißt, um mindestens 490 Millionen Euro für 2022 und 678 Millionen Euro für 2023 wird die Investitionsquote steigen.
Der zweite Punkt ist die Definition von Investitionen. Die nackten Zahlen sehen so aus: 662 Millionen Euro für die Kinderbetreuung und zusätzlich 115 Millionen Euro zur Schaffung weiterer Betreuungskapazitäten im Zuge der Platzausbaugarantie.
Natürlich sind diese Ausgaben Investitionen in die Bildung unserer Kinder und letztlich in die Zukunft unseres Landes: Nach der Haushaltssystematik handelt es sich dabei um konsumtive Ausgaben. Je mehr wir als Land einnehmen und je mehr wir in die Betreuung und schulische Bildung der Kinder – ich sage es bewusst – investieren, desto geringer ist die Investitionsquote. So viel zu den Stichworten „Eindimensionalität“ und „Investitionsquote“.
Liebe Frau Düker, Sie werden sich sicherlich noch an die Mittelfristige Finanzplanung 2016 bis 2020 und die Tatsache erinnern, dass darin die Investitionsquote bis 2020 auf 8,3 % sinken sollte. Deswegen bleibt es dabei: Wein zu trinken und Wasser zu predigen, passt nicht besonders gut zusammen.
Mit dem Haushalt 2020 haben wir eine Balance geschaffen aus der Realisierung von wegweisenden Modernisierungen, maßgebenden Investitionen auf der einen Seite und einer haushalterischen Konsolidierung auf der anderen Seite.
Neben Ausgeben und Einnehmen sind für mich auch Verwalten und Verteilen des Geldes bedeutend. Wir haben schon vor zwei Jahren gesagt, dass wir die Finanzverwaltung mit den Finanzämtern als unerlässlich wichtigen Partner der Politik und besonders der Regierung bei allen Ideen und Initiativen verstehen.
Dass wir deshalb in die Finanzverwaltung investieren und die Finanzämter für immer komplexer werdende Aufgaben fit machen, ist daher logisch, egal ob es dabei um echte Bürgernähe, Steuerzahlerfreundlichkeit, steuergesetzliche Modernisierung einer zunehmend digitalisierten Finanzverwaltung oder, wie wir in der vergangenen Woche gesehen haben, effektive Bekämpfung von Schwarzgeld und Terrorismusfinanzierung geht.
Herr Lehmann von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft hat es in der Anhörung Ende Oktober gut beschrieben, indem er sagte, wir seien auf dem Weg vom Mittelalter in die Gegenwart.
Die Finanzverwaltung, wie wir sie uns vorstellen, ist eine Finanzverwaltung, die die Bürger nicht als graue Herren, die ihnen das Geld aus der Tasche ziehen, sondern als beratender und zuverlässiger Partner verstehen. Dabei sind wir mit den Mitteln, die wir in den Haushalt eingestellt haben, auf einem guten Weg vom Mittelalter nicht nur in die Gegenwart, sondern auch in die Zukunft.
Ich habe es schon gesagt: Der Haushalt 2020 ist das Gleichgewicht aus wichtigen Updates in der Betreuung, der Lehre, der Infrastruktur und sinnvollen Placements der Wirtschaft, die Leistungsanreize fördert.
Gleichzeitig bleiben die Aspekte unserer Interpretation von finanzieller und ökologischer Nachhaltigkeit beim Wirtschaften mit dem Landeshaushalt bestehen. Mit diesem Haushalt legen wir den dritten Gang ein und machen uns startklar für das Jahr 2020.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Problem, welches die Fraktion der AfD heute mit diesem Gesetzentwurf angehen will, haben die Fraktionen der NRW-Koalition nicht erst seit Beginn dieser Legislaturperiode auf dem Schirm.
Schon im Wahlprogramm zur Landtagswahl haben wir Christdemokraten zum Ausdruck gebracht, dass wir erstens die Bildung von Wohneigentum als beste Altersvorsorge verstehen, dass es zweitens für junge Familien aufgrund der Grunderwerbsteuer schwierig geworden ist, Wohneigentum zu schaffen, und drittens, dass wir uns für die Einführung eines Freibetrags einsetzen wollen.
Darin sind wir uns seit Beginn der Legislaturperiode mit der FDP absolut einig,
und wir haben das so im Koalitionsvertrag festgehalten. Wir haben uns verpflichtet, eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer für selbst genutztes Wohneigentum zu starten. Diesem Anspruch ist die Landesregierung, besonders Minister Lutz Lienenkämper, mit einem entsprechenden Antrag direkt nach der Sommerpause 2017 nachgekommen.
Die erklärten Ziele der Initiative sind genau die Punkte, die im Koalitionsvertrag mit der FDP und dem Wahlprogramm der CDU bereits 2017 formuliert wurden. Die Bundesratsinitiative liegt jetzt bei den zuständigen Ausschüssen, und die Entscheidung dazu steht bekanntlich noch aus. Auch die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dieses Thema jetzt so anzugehen, dass die Sharedeals in den Fokus gestellt werden. Wir sind da also auf dem richtigen Weg.
Kollegen von der AfD, in der Problemanalyse sind wir uns einig, ebenso in der Dringlichkeit; aber beim Lösungsansatz endet die Einigkeit dann auch schnell, und das Problem beginnt. Mit dem Steuerfreibetrag wollen wir dafür sorgen, dass gerade junge Familien entlastet werden. Wenn wir den Steuersatz aber pauschal senken, dann senken wir ihn auch für diejenigen, die genug Geld für exorbitant teure Häuser haben, oder für Investoren und Heuschrecken, die den Wohnraum gar nicht selbst nutzen wollen, sondern damit spekulieren. Mit Blick auf das Ausgangsproblem ist Ihr Ansatz sicher kontraproduktiv.
Darüber hinaus ist die Kostenrechnung des Gesetzentwurfs ausgesprochen optimistisch, um nicht zu sagen: naiv. Ich möchte an dieser Stelle gar keine Alternativrechnung anstellen. Dafür haben wir sicher im Ausschuss noch genug Zeit. Gut 1,5 Milliarden Euro werden mit diesem Gesetzentwurf ohne fundierte Berechnung, ohne schlüssige Gegenfinanzierung, dafür aber mit großer Leichtigkeit verpulvert.
Das ist in etwa der gleiche Ansatz wie in der Debatte zur Grundsteuer im Mai-Plenum, und das brauchen wir nicht. Einnahmen zu streichen, ist für Sie anscheinend gar kein Problem, wie ich feststelle. Trotzdem hat sich Herr Wagner bei der ersten Lesung des Haushalts 2019 über die Sparbemühungen der Landesregierung lustig gemacht.
Man kann jetzt vielleicht kritisieren, dass zu wenig gespart wird, aber dann muss man auch Sparvorschläge liefern und nicht mit Anträgen und Gesetzentwürfen kommen, die Kosten in Milliardenhöhe verursachen.
Ich würde es jetzt einmal durchziehen, und dann kann er sich zum Schluss noch mal dazu melden.
Das Ganze hat aus meiner Sicht mit solider und nachhaltiger Haushaltspolitik nichts zu tun. Wir ziehen, wie gesagt, die Variante des Freibetrages für selbst genutztes Wohneigentum vor.
Was mich ein wenig stört, ist ein ganz anderer Aspekt; das betrifft dieses Anbiedern an die FDP in dem Gesetzentwurf. Das Thema selbst hat absolut seine Berechtigung. Ich frage mich allerdings, warum die Hälfte des Gesetzentwurfs aus Zitaten der FDP besteht.
Das ist vielleicht ein verkrampfter Versuch, das letzte bisschen Liberalität nach dem Rausmobben von
Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel unter Beweis zu stellen. Sei es wie es ist – aus meiner Sicht sind Sie von der liberalen FDP genauso weit entfernt wie Bernd Höcke von einem Integrationspreis.
Froh bin ich trotzdem, dass Copy-and-paste – anders als beim Antrag „Grundsteuer“ – jetzt mal deutlich kenntlich gemacht worden ist. Aus unserer Sicht bleibt der Gesetzentwurf dennoch ein Showantrag und kein konstruktiver Antrag. Dafür ist uns das Thema „Wohnraum- und Eigentumsförderung“ einfach zu wichtig.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Remmel! Ihrer „Kleinigkeit“ liegt allerdings ein grundsätzliches Missverständnis über das Landesreisekostengesetz zugrunde. Denn grundsätzlich gilt: Das Landesreisekostengesetz ist dazu gedacht, eine Entschädigung für die durch den Reiseweg entstandenen Kosten zu leisten. Es geht bei diesem Reisekostengesetz aber nicht darum, Anreize für Verkehrsmittel A oder B zu schaffen, sondern völlig neutral darum, entstandene Kosten zu erstatten.
Beim Auto sind diese Kosten durch Anschaffung, Verschleiß, Wertverlust, Versicherung, Reparaturen, Treibstoff usw. naturgemäß höher als beim Fahrrad oder beim Pedelec. Und im Landesreisekostengesetz sind daher 30 Cent pro Kilometer fürs Auto und 6 Cent für das Fahrrad angesetzt.
In Ihrem Antrag schreiben Sie, dass dadurch Anreize entstehen würden, für kurze Strecken das Auto zu benutzen. Wenn es diese finanziellen Anreize gäbe, dann müsste ein Auto unter Berücksichtigung aller Kosten auf ein Kostenresultat von unter 30 Cent pro Kilometer kommen.
Macht man sich allerdings beim ADAC-Kostenrechner mal schlau, wird deutlich, dass die entstandenen Kosten pro Kilometer eines Pkws über der Erstattung liegen. Nicht einmal Kleinwagen wie der VW Lupo oder E-Fahrzeuge wie der Nissan Leaf schaffen es, auf Kosten von unter 30 Cent pro Kilometer zu kommen. Dass das Landesreisekostengesetz daher einen finanziellen Anreiz für den Pkw schaffen würde, ist natürlich Quatsch. Es ist eher das Gegenteil der Fall.
Hinzu kommt der Vorwurf der angeblichen Lippenbekenntnisse zu einer ideologiefreien, nutzerorientierten und technologieoffenen Verkehrspolitik der NRW-Koalition für unser Bundesland. Genau diese Verkehrspolitik machen wir. Ich freue mich dabei auch, dass Sie, Herr Remmel, in der letzten Plenarwoche aus unserem Antrag zitiert haben. Wir investieren in Radwege, im Übrigen mehr als unter RotGrün.
Ja, das sind die Münsterländer. Wir investieren in den ÖPNV und stellen beispielsweise über 1 Milliarde Euro bis 2031 aus Mitteln des Bundes und des Landes für die Erneuerung der Straßenbahnen und Stadtbahnsysteme zur Verfügung. Ab dem Ausbildungsbeginn in diesem Jahr wird es ein freiwilliges landesweites Azubi-Ticket geben. Wir investieren in die Vernetzung der Verkehrsträger. Wir holen die Güter von der Straße auf die Schiene mit der E-Bahnen-Förderung.
Nicht zuletzt halten wir uns an geltendes Recht und stehen zu den angeführten und angemessenen Erstattungen. Wenn Sie das als ideologie- oder technologiebehaftet erachten, dann würde ich empfehlen, noch einmal in den eigenen Antrag zu schauen; denn Sie fordern sowohl die Gleichberechtigung aller Verkehrsträger als auch eine Ideologie- und Technologiefreiheit. Diesem Anspruch wird der Antrag jetzt nicht gerecht.
Denn während es uns um Neutralität und faire Kostenerstattung geht, geht es Ihnen um staatliche und faktisch unfaire Geldspritzen für Radfahrer. Wir sind uns, glaube ich, im Klaren darüber, dass die 30 Cent pro Kilometer mit dem Rad weit über die eigentliche Entschädigung hinausgehen.
Jetzt machen wir folgendes Szenario: Wir nehmen an, die Kollegen A und B haben einen gleich bezahlten und gleichwertigen Job. Kollege A hat viele Außentermine, zu denen er aufgrund der Entfernung oder der
Lage nur mit dem Auto fahren kann. Ihm werden dann die Kosten, wie geschildert, erstattet.
Kollege B hat auch viele Außentermine, aber die kann er ohne Probleme mit dem Rad erreichen. Er bekäme dann genau diese Geldspritze. Natürlich würde Kollege A sich fragen: Warum wird Kollege B besser gestellt? Warum bekommt er mehr Geld für den gleichen Job? Das können Sie mir, glaube ich, nicht erklären. Das zeigt deutlich, dass dieser Antrag Ungleichheiten schaffen will.
Meine Damen und Herren, über die Themen „Effizienz“ und „Arbeitsausfall durch die Fahrtzeit“ haben wir an dieser Stelle noch nicht gesprochen. Herr Klocke hat Anfang September 2018 im Ausschuss völlig treffend erklärt – ich zitiere aus dem Ausschussprotokoll –:
Bei der Reiseplanung von Geschäftsleuten geht es nicht nach dem Umweltbewusstsein, sondern nach Zeit. Wenn ich auf einer innerdeutschen Strecke einen Zeitgewinn von drei Stunden bei einem Verkehrsträger habe, entscheidet sich das Büro des Unternehmens für eine Flugreise und nicht für eine Zugreise.
Fakt ist: Das attraktivste, in Bezug auf Zeitersparnis effektivste Verkehrsmittel wird gewählt, nicht unbedingt das bequemste, wobei Eurowings vielleicht auch nicht sonderlich bequem ist.
Genauso ist es bei diesem Thema auch. Natürlich geht eine kurze Strecke mit dem Rad im Glücksfall auch mal schneller. Aber ist die Entfernung etwas größer und muss es schnell gehen, dann ist das Rad nicht attraktiv, weil der Arbeitsausfall zu groß ist.
Als Letztes noch zum haushalterischen Aspekt: Hier machen Sie sich das Leben auch einfach; denn es fehlt schlicht eine Einschätzung darüber, wie hoch die finanziellen Konsequenzen für den Fiskus sind. Nicht nur über die finanziellen Aspekte, sondern gerade über die rechtlichen Aspekte werden wir im Ausschuss noch genauer sprechen. Ich freue mich auf die Diskussion, die dort ansteht, und wünsche allen eine schöne Sommerpause.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verkehrswende ist derzeit in aller Munde. Wenn wir die Verkehrswende zügig voranbringen wollen, gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten: Man kann das Ganze durch Sanktionspolitik angehen; man kann die Augen vor den erheblichen Anstrengungen verschließen, die für eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität nötig sind; oder man kann den Bürgerinnen und Bürgern vorschreiben, welches Verkehrsmittel sie wann, wo und wie nutzen sollen.
Alle diese Möglichkeiten und Ansätze kommen für die CDU-Fraktion nicht in Betracht; denn die Mobilität ist Voraussetzung für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand. Bei der Verkehrswende steht für uns Christdemokraten daher fest, dass es nicht um Bevormundung, sondern um die freiwillige Bereitschaft zum Umsteigen geht, um Effizienz, um die Attraktivität des ÖPNV.
Genau darauf zielt dieser Antrag der NRW-Koalition ab. Eine langfristige Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs und eine sichere Finanzierung der Straßenbahn- und Stadtbahnnetze sind das erklärte Ziel dieses Antrages. Wenn wir uns die Realität anschauen, erkennen wir, dass wir sicherlich noch ein ganzes Stück von einem sehr attraktiven ÖPNV-Netz entfernt sind.