Protokoll der Sitzung vom 27.06.2019

Die Landesregierung begrüßt diesen erst jetzt von Bundesseite erfolgten Schritt hin zu einer Verbesserung der rechtlichen Situation transsexueller Menschen. Das Land hat bisher noch keine abschließende Stellungnahme gegenüber dem Bund abgegeben. Es wird sich im weiteren Verfahren mit Blick auf eine möglichst gute Lösung auch noch mit eigenen Vorschlägen einbringen.

Stichwort: „Erweiterung des Gleichbehandlungsartikels, Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz“: Aus rechtlicher Sicht ist das Recht auf die sexuelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs.1 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz geschützt.

Auf europäischer Ebene untersagt Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der EU Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung. Eine Erweiterung von Art. 3 Grundgesetz ist deshalb aus rein rechtlicher Sicht offenbar nicht notwendig, aber aus gesellschaftspolitischer Sicht überlegenswert.

Zu einer weiteren Forderung aus Ihrem Antrag, dem Hissen der Regenbogenflagge, sei so viel angemerkt: Das geschieht doch bereits. Dafür müssen wir doch keine Flaggenverordnung ändern. Seit Beginn der Legislaturperiode hat diese Fahne vor dem Dienstgebäude meines Kollegen Joachim Stamp zum Düsseldorfer CSD geweht, und in diesem Jahr zusätzlich auch noch zu einem anderen Anlass.

Wenn es um die Sicherung der Rechte von Minderheiten und den gezielten Abbau von Ausgrenzung und Diskriminierung geht – also um die Umsetzung dessen, was einst in New York City vor 50 Jahren erstritten wurde –, ziehen wir an einem Strang. Deshalb begrüße ich in Vertretung von Joachim Stamp ausdrücklich den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der FDP mit dem Titel „NordrheinWestfalen bekennt sich zu Zusammenhalt statt Diskriminierung“.

Dieser Antrag verfolgt viele zielführenden Ansätze und spricht sich dafür aus, zahlreiche Aufklärungs- und Antidiskriminierungsprojekte beispielsweise in den Schulen, in der Jugendarbeit und für Senioren zu unterstützen, um so die Akzeptanz für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und geschlechtliche Vielfalt bei uns in Nordrhein-Westfalen zu fördern. Denn – das ist wichtig – Ziel muss es immer sein, die Chancen, die die vielen starken LSBTI-Strukturen im Land Nordrhein-Westfalen bieten, weiterhin zu unterstützen.

Ich kann heute auf jeden Fall für die gesamte Landesregierung sagen: Wir wollen bei eventuell offenen Einzelfragen, wie zum Beispiel bei der Unterstützung des Ehrenamtes bei CSDs, zu sachgerechten Lösungen kommen. Eine gute Kooperation ist zum Beispiel auch beim Thema „Intersexuelle Menschen nicht länger pathologisieren“ beabsichtigt.

Deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposition, auch wenn Ihr Antrag heute abgelehnt wird, danken wir Ihnen für Ihre Initiative im Politikbereich „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen und gleichgeschlechtliche Vielfalt“ und reichen Ihnen auch künftig die Hand für eine gute Zusammenarbeit. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Professor Pinkwart. – Damit sind wir am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen erstens über den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/6578 – Neudruck – ab. Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Wer also stimmt dem Inhalt des Antrags zu? – SPD und Grüne stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, AfD und Herr Langguth stimmen dagegen. Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Damit haben wir eine Ablehnung des Antrags Drucksache 17/6578 – Neudruck – über die Mehrheit des Hohen Hauses.

Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/6650 ab. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – CDU, FDP und die Grünen stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – Die SPD, die AfD und der fraktionslose Abgeordnete Langguth sind dagegen. Dennoch reicht es für eine Mehrheit, und die ist aus CDU, FDP und Grünen gebildet. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 17/6650 angenommen.

Wir rufen auf:

11 Gewalt in Gefängnissen – Die Erstellung eines

Lagebilds zur Gewalt gegen Justizvollzugsbedienstete ist dringend geboten

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/6584

Die Aussprache ist eröffnet. Für die AfD-Fraktion ergreift das Wort der Vorsitzende Herr Wagner.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche heute über Menschen, die oft vergessen werden: Männer und Frauen, die jeden Tag Großes für unser Land leisten, die dafür nicht gerade üppig entlohnt werden, und die tagtäglich mit denjenigen zu tun haben, die wir als Gesellschaft wegsperren müssen, weil sie zu gefährlich sind.

Wir sprechen heute über die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten. Ihnen will ich zuallererst einmal Danke sagen – Danke für Ihren Dienst, den Sie trotz widriger Umstände Tag für Tag verrichten, und mit dem Sie uns alle vor Kriminellen und verurteilten Straftätern schützen.

(Beifall von der AfD)

Dabei häufen sich bis zu 164 Überstunden an, und sie arbeiten oft bis zu zwölf Tage am Stück, bevor es mal für zwei Tage frei gibt. Das hat vor allem damit zu tun, dass in vielen Gefängnissen nicht alle Stellen besetzt sind, sodass die verbliebenen Justizvollzugsbediensteten die Arbeit der nicht Eingestellten mit erledigen müssen.

Das wiederum findet seinen Grund darin, dass es schlicht zu wenig geeignete Bewerber gibt. Die Betonung liegt hierbei auf „geeignet“; denn es scheitert nicht an der Masse, sondern an der Klasse der Aspiranten.

Aber warum gibt es so wenig qualifizierte Bewerber für diesen ehrbaren Beruf? – Da ist zum einen die Bezahlung. Ich finde, hier muss die Politik, hier muss der Staat als Arbeitgeber nachlegen. Wer jeden Tag mit den kriminellsten Elementen unserer Gesellschaft zu tun hat, wer die Bevölkerung vor Mördern und Triebtätern schützt, der hat es wortwörtlich verdient, dafür auch entsprechend entlohnt zu werden. Herr Minister, ich bitte Sie, sich diesbezüglich bei den nächsten Tarifverhandlungen dafür einzusetzen.

(Beifall von der AfD)

Es geht aber nicht nur um das Geld allein. Auch die Ausrüstung muss stimmen, die Arbeitspläne müssen verbessert werden und – ich komme zum Kernthema unseres Antrags – wir müssen auf die dramatisch gestiegene Gewalt gegen Justizvollzugsbeamte reagieren, und zwar sowohl klug und kreativ als auch hart und unmissverständlich. Es ist schlimm, wenn man hört, dass sich JVA-Beamte als Fußabtreter der Kri

minellen fühlen müssen – Faustschläge, Tritte, Angriffe mit Stahlstangen und kochendem Wasser. In unseren Gefängnissen kommt es fast täglich zu Angriffen auf Mitarbeiter.

René Selle vom Bund der Strafvollzugsbediensteten – ein Mann, der es wissen muss – sagt:

„Die Hemmschwelle für Gewalt ist dramatisch gesunken. Insbesondere ausländische Straftäter attackieren das Personal in einem noch nie dagewesenen Ausmaß.“

Die ethnische Zusammensetzung der Gefängnisinsassen ändert sich immer schneller, wie Friedhelm Sanker in der Fachzeitschrift „Der Vollzugsdienst“ schreibt.

„Je unterschiedlicher

also multikultureller,

die Gefangenengruppen, desto größer der Bedarf an Behandlungsangeboten. Zwischenzeitlich ist bei dieser Entwicklung eine Tendenz in Richtung Überforderung des Vollzugs unverkennbar. So wird auch aus nordrhein-westfälischen Einrichtungen verstärkt über Widersetzlichkeiten, verbale und körperliche Übergriffe sowie Vandalismus berichtet. Solche Phänomene erfordern eine erhöhte Personalpräsenz.“

Die Kolleginnen und Kollegen werden bereits jetzt bis an die Grenze der Belastbarkeit beansprucht. Und weiter schreibt er:

„Mit den Auswirkungen des Wegfalls der Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Union stieg der Anteil der Ausländer in den Vollzugseinrichtungen deutlich an. Mit dem Wegfallen der Grenzkontrollen hat die Ausländerkriminalität nochmals einen Schub erhalten. Für die Organisierte Kriminalität, den Terrorismus und auch Einzeltäter ergaben sich völlig neue Möglichkeiten, ihren gegen das Recht gerichteten Handlungen nachzugehen.“

Klar ist für den Fachmann auch, so schreibt er, dass, wo irgend möglich, ausländische Straftäter ihre Strafen im Herkunftsland absitzen sollen. Dies würde für den hiesigen Vollzug eine spürbare Entlastung bedeuten.

„Angesichts vieler Ausländer in den Vollzugseinrichtungen wirken naturgemäß auch Sprachbarrieren. Dies ist misslich, weil sich die Kommunikation dieser Gruppe ausschließlich auf Landsleute erstreckt und sie deshalb anfällig sind für subkulturelle Entwicklungen einschließlich einer beachtlichen Gewaltaffinität.“

So weit der Bund der Strafvollzugsbediensteten.

Meine Damen und Herren, diese und ähnliche Artikel und Erlebnisberichte finden sich zuhauf auf den Sei

ten der Berufsverbände oder in den Foren der Bediensteten. Es wird Zeit, dass die Politik hier endlich stärker reagiert als bisher. Wir benötigen ein umfassendes Lagebild zur Situation der Gewalt und Straftaten gegen die Mitarbeiter. Die Ausrüstung muss verbessert werden, die Zahl der Neueinstellungen muss erhöht werden, und Straftäter, die abgeschoben werden können, müssen konsequent des Landes verwiesen werden.

Unsere Justizbediensteten haben es verdient. Aber auch für uns alle, die wir vom Dienst dieser Männer und Frauen profitieren, würde das Leben wieder sicherer. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Wagner. – Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Frau Erwin.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wirklich bemerkenswert, meine Damen und Herren von der AfD, wie Sie es wieder einmal schaffen, einen Antrag – und zudem noch einen Antrag, der die Sicherheit unserer Bediensteten im Justizvollzug zum Inhalt hat – für Ihre platten und populistischen Parolen zu missbrauchen.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von Iris Dworeck-Danielowski [AfD])

Ihre Anträge sind – und das habe ich schon bei meiner letzten Rede hier am Pult gesagt – auch fachlich einfach nicht hilfreich. Lediglich in einem einzigen Punkt Ihres Antrages haben Sie recht: Unsere Bediensteten im Justizvollzug leisten eine hervorragende Arbeit und verdienen unsere bestmögliche Unterstützung.

(Beifall von der CDU)

Hier und heute kann aber jeder sehen, dass die bestmögliche Unterstützung, die die AfD zu bieten hat, in einem Mehr an Bürokratie und Papierkrieg endet, nur um ein sogenanntes Lagebild zu erstellen, dessen Ergebnis Sie – und so verstehe ich Ihre Antragsbegründung – doch schon längst zu kennen scheinen.

Dass es schon seit Langem Melde- und Berichtspflichten für solche Übergriffe und Gewalttätigkeiten gibt, die gezielt ausgeübt werden, ist gut und auch richtig. Aus den bereits vorhandenen Instrumenten lässt sich nämlich erkennen, ob es grundlegende Probleme im Strafvollzug gibt.

Auch die längst schon statistisch zu erfassenden Angriffe, die nicht zielgerichtet gegen das Vollzugspersonal erfolgen, sondern die bei Gelegenheit der Durchführung vollzuglicher Zwangsmaßnahmen, zum Beispiel in Form von Gegenwehr, stattfinden,

macht absolut Sinn. Diese Statistiken erlauben uns nämlich eine grundlegende Einschätzung über Ausbildungsstand und Ausrüstung unseres Personals, und hierauf kommt es ja an.

Gott sei Dank sind die Zahlen der Übergriffe und auch der Tätlichkeiten nicht auffallend häufig und bewegen sich trotz der Flüchtlingssituation seit Jahren auf einem ähnlichen Niveau. Hier ermutigen wir die zuständigen Mitarbeiter in den Einrichtungen, auch die nicht berichtspflichtigen Ereignisse vollumfänglich zu erfassen.