Protokoll der Sitzung vom 27.06.2019

Deshalb ist eine Sterbebegleitung mit einer gut ausgebauten Hospiz- und Palliativversorgung so wichtig für ein würdevolles Leben bis zum Tod. Sie kann helfen, Ängste abzubauen; sie kann Beistand geben und Leiden lindern. Sie kann sterbende Menschen auf ihrem letzten Lebensweg unterstützen.

Die weitere Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung ist daher schon lange ein Schwerpunkt der Gesundheitspolitik in unserem Land. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die FDP-Landtagsfraktion einen Antrag gestellt zur Verbesserung der Situation in Kinderhospizen sowie bei der Leistung der pädiatrischen Palliativversorgung.

Daraus wurde letztendlich eine gemeinsame Entschließung, und ich würde mir von Herzen wünschen, dass wir uns auch jetzt ohne ideologische Auseinandersetzungen gemeinsam für weitere Verbesserungen in diesem Bereich einsetzen.

Nordrhein-Westfalen war in dieser Frage Vorreiter. Die bundesweit erste Palliativeinrichtung ist 1983 in Köln entstanden. 1986 wurden dann die beiden bundesweit ersten stationären Hospize in Recklinghausen und Aachen gegründet. Heute hat Nordrhein

Westfalen eine nahezu flächendeckende Versorgung mit Hospiz- und Palliativeinrichtungen. Ambulante Hospizdienste, stationäre Hospize, ambulante Palliativpflegedienste und Palliativstationen in Krankenhäusern sind deren Bausteine.

Hinzu kommen Tausende Menschen, die sich tagtäglich ehrenamtlich in der Sterbebegleitung engagieren, denen ich heute von dieser Stelle von ganzem Herzen danke.

(Beifall von der FDP, der CDU, der SPD, den GRÜNEN und Roger Beckamp [AfD])

Zur Unterstützung dieser Strukturen und als Mittler zwischen Politik und ehrenamtlichen Initiativen vor Ort hat das Land in Bonn und in Münster zwei Ansprechstellen zur Palliativversorgung, Hospizarbeit und Angehörigenbegleitung eingerichtet, die sogenannten ALPHA-Stellen. Das Land fördert derzeit die Hospiz- und Palliativversorgung mit jährlich rund 600.000 Euro. Damit werden die Arbeit der ALPHAStellen sowie verschiedene Projekte und Gutachten finanziert.

Betroffene sollten möglichst in der gewohnten häuslichen Umgebung versorgt werden. Deshalb nimmt für uns die ambulante Versorgung einen hohen Stellenwert im Rahmen einer ganzheitlichen Hospiz- und Palliativversorgung ein.

Durch den 2007 eingeführten gesetzlichen Anspruch Schwerstkranker und Sterbender auf Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung, abgekürzt SAPV, wird die Lebensqualität dieser Menschen weiter verbessert. SAPV-Teams bestehen aus speziell ausgebildeten Ärzten und Pflegekräften, die ins Haus, in die Wohnung oder ins Pflegeheim kommen, um dort Hilfe und Unterstützung anzubieten.

In den beiden NRW-Landesteilen Rheinland und Westfalen-Lippe gibt es zwei unterschiedliche Modelle dieser spezialisierten Versorgung: die Palliative Care Teams im Rheinland sowie die Palliativmedizinischen Konsiliardienste in Westfalen-Lippe.

Mit unserem Antrag wollen wir die letzten noch bestehenden Lücken bei der Versorgung mit Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung schließen. Wir wollen zudem die palliativmedizinische Versorgung in Pflegeheimen und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe weiterentwickeln und innovative Konzepte, Modelle und Projekte fördern. – Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Frau Schneider. Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Kollegin Lück.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schwerstkranke Menschen sollen überall gut versorgt sein und begleitet werden, egal wo sie die letzte Phase ihres Lebens verbringen – ob zu Hause, im Pflegeheim, im Hospiz oder auch im Krankenhaus.

Ambulante Hospizdienste und stationäre Hospize, die hauptsächlich auf ehrenamtlichem Engagement beruhen, leisten einen wesentlichen Beitrag zur würdevollen Begleitung und Unterstützung Sterbender und ihrer Angehörigen. Sterbende Menschen und ihre Familien brauchen Gewissheit, dass sie in der letzten Lebensphase nicht allein sind, sondern rundum qualifiziert versorgt und begleitet werden.

Seit Dezember 2016 gilt in Deutschland das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung. Damit haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf ambulante oder stationäre Palliativversorgung. Die Behandlung und Begleitung von Menschen, deren Leben aufgrund einer nicht heilbaren und fortschreitenden Erkrankung vorzeitig dem Ende entgegen geht, hat in unserer heutigen Gesellschaft einen sehr hohen Stellenwert.

Es wird unter uns kaum jemanden geben, der nicht im Familien- oder Freundeskreis schon ein solches Schicksal miterlebt hat. Wie hilflos fühlt man sich angesichts des Leids und des Unabwendbaren. Für die Erkrankten, aber auch für deren Angehörige ist es eine unglaubliche Last, die zu tragen kaum möglich erscheint. Auf sie kommen Ängste und oft auch Schmerzen zu. Viele haben den Wunsch, im eigenen Zuhause zu bleiben.

Ein Segen sind dann die qualifizierten Hilfen und die liebevolle Begleitung der Palliativ- und Hospizfachleute. Ob zur Schmerzlinderung, zur Pflege oder zur Bewältigung emotionaler und sozialer Belastungen – wir brauchen in Nordrhein-Westfalen eine flächendeckende Palliativ- und Hospizversorgung.

Und damit kommen wir auch schon zum vorliegenden Antrag. Die Antragsteller schreiben, NordrheinWestfalen verfüge nahezu flächendeckend über eine Palliativ- und Hospizversorgung. Das kann man guten Gewissens so nicht behaupten. Wenn wir uns in den Zentren umschauen, mag das sicherlich stimmen. Aber was machen Sie, wenn Sie in Ostwestfalen-Lippe, im Sauerland oder auch im weiteren Münsterland wohnen und schnell eine nahe und verlässliche Versorgung benötigen?

Dann kann es sein, dass Sie sehr weit fahren müssen oder letztendlich Abstriche bei der Versorgung machen müssen. Insofern ist offensichtlich, dass hier doch noch ein großer Handlungsbedarf besteht. Das sieht man allein schon daran, dass die regierungstragenden Fraktionen diesen Antrag eingebracht haben, und sie stellen es am Ende ja auch selber fest.

Wenn wir allerdings darüber reden, dass Handlungsbedarf besteht, müssen wir auch darüber reden, was genau wir der Landesregierung ins Pflichtenheft schreiben wollen. Wir müssen im Ausschuss darüber diskutieren, wie wir den Antrag an die Regierung konkretisieren können; denn bisher kommt der Antrag wenig konkret daher.

Für den Ausbau und die Weiterentwicklung von Strukturen für flächendeckende Angebote und innovative Konzepte benötigt man aber nicht nur einen guten Willen und wohlfeile Worte, sondern vor allem eines: finanzielle Unterstützung.

Außerdem dürfen wir die vielen Tausend Menschen, die sich ehrenamtlich in diesem Bereich einbringen, nicht instrumentalisieren; wir dürfen uns aber auch nicht hinter ihnen verstecken. Ihnen muss ihre selbst gewählte Aufgabe so leicht wie möglich gemacht werden. Wir können dieses Engagement nicht hoch genug schätzen.

Wie Sie sehen, haben wir da noch einiges zu besprechen. Deshalb stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss auch gerne zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Frau Lück. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort nun Herr Mostofizadeh.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag gesehen habe, in dem es um ein sehr wichtiges und möglicherweise auch emotional aufgeladenes Thema geht, habe ich zuerst gedacht: Hm, ein bissen unterkomplex und ein bisschen ohne Historie geschrieben. Jetzt muss ich zugestehen, dass Frau Schneider sich immerhin bemüht hat, die Geschichte, die dahintersteht, ein wenig darzustellen. Daher brauche ich das jetzt nicht mehr nachzuholen.

Wir sind bei diesem Thema zumindest in den letzten zehn Jahren, aber vermutlich auch schon vorher, ziemlich parallel gefahren – bei allen Unterschieden, für die man hier im Land Regelungen treffen kann.

Deshalb schließe ich mich ausdrücklich an, was die Frage der Einbeziehung der Ehrenamtlichen betrifft. Immerhin ist es gelungen, hauptamtliche Strukturen zu schaffen, die in den Netzwerken für Schulungen sowie für Qualität sorgen.

Frau Schneider wies darauf hin, dass wir beachtliche Qualitätsstandards haben, was die medizinische Seite betrifft: Immerhin muss ein Team aus vier Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenschwestern und Krankenpflegern bestehen, die entsprechend fortgebildet sind, um derartige Palliativstrukturen zu unterstützen.

CDU und FDP haben nun auch noch die Sterbehilfe und die Sterbebegleitung zum Thema gemacht. Darum möchte ich zumindest einige wenige Sätze dazu verlieren.

Die Frage, ob jemand würdevoll aus dem Leben scheiden darf und kann, hängt natürlich auch von der Versorgungsstruktur ab; das haben Sie ja geschildert. Davon hängt es aber auch ab, ob man eine vernünftige medizinische Versorgung bekommt. Dabei spielen zum Beispiel im Rahmen der Schmerzbehandlung solche Fragen wie die nach der CannabisFreigabe oder der Benutzung von Cannabis oder anderen Medikamenten eine wichtige Rolle. Da ist die Situation in Deutschland nach wie vor unbefriedigend.

Cannabis darf zu medizinischen Zwecken eingesetzt werden; aber es gibt immer noch einen Krankenkassenvorbehalt, der regelmäßig dazu führt, dass, wenn eine Therapie nicht anschlägt, lange Wochen vergehen können, bis ein neues Medikament benutzt werden kann. Diese Zeit fehlt dann den Menschen. Darüber sollten wir zumindest auf Bundesebene sehr intensiv nachdenken.

Ich kann an dieser Stelle keinen inhaltlichen Dissens zwischen den Fraktionen erkennen; ich will ihn auch nicht herbeireden. Es lohnt sich jedoch, darüber nachzudenken, was Sie bereits mündlich angesprochen haben, was aber nicht im Antrag steht: Wo gibt es Netzwerkstrukturen, die noch nicht ausreichend ausgebaut sind? In welchen Landbereichen muss mehr getan werden? Und noch eine Frage – darin stimme ich Frau Lück zu –: Wo bedarf es dann möglicherweise auch finanzieller Unterstützung, um diese Strukturen zu verstetigen?

In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen Aspekt hinweisen, den ich heute Morgen bei der Unterrichtung schon sehr intensiv angesprochen habe. Auch bei diesem Thema wird deutlich: Netzwerkarbeit findet im Quartier statt. Sie findet dann statt, wenn man sektorübergreifend zusammenarbeitet und miteinander redet, wenn man nicht allein auf die Privaten setzt, sondern wenn die professionellen Dienste vernetzt miteinander reden.

Dies muss in die Pflegeplanung in den Pflegekonferenzen des Landes, aber vor allem auch der Kommunen einbezogen werden. Dann wird eine qualitativ hochwertige Arbeit und eine verlässliche Struktur daraus, und dann haben wir auch eine Struktur, die gut nutzbar ist.

An dieser Stelle möchte ich eine letzte Bemerkung machen, weil mir das als ehemaligem Pfleger, der in einem Altenheim tätig war, ein wichtiges Anliegen ist: Als ich vor gut 20 oder 25 Jahren eine ältere Frau beim Sterben begleitet habe, war die personelle Situation nicht so, wie ich mir das vorgestellt und gewünscht hätte. Das ist sehr belastend für die Menschen, die in den Pflegeheimen arbeiten.

Darum sollten wir alles daransetzen, diese Situation zu verbessern, nicht nur im Interesse der Betroffenen – das sowieso, das gehört zu einem menschenwürdigen und menschengerechten Leben dazu –, sondern auch im Interesse der anderen Beteiligten, die sonst ihrer Aufgabe, die sie gern wahrnehmen wollen, nicht gerecht werden können. Es lohnt sich, sehr sachlich und vernünftig darüber zu sprechen und keine unnötigen parteipolitischen Differenzen aufzubauen, wo es keine gibt.

Deshalb empfehle ich uns, im Ausschuss in aller Ruhe darüber zu sprechen und zu schauen, wo wir besser werden können. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Mostofizadeh. – Jetzt spricht Herr Dr. Vincentz für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der wahrscheinlich schlimmste Satz, der Ihnen bestimmt schon einmal in einer Arztserie entgegengeschallt ist, ist das klassische: „Wir können leider nichts mehr für Sie tun.“

Warum ist es so furchtbar? – Weil es gleichsam nicht falscher sein könnte; denn man kann immer etwas tun. Selbst wenn eine Heilung am Ende einer finalen Erkrankung nicht mehr zu erwarten ist, selbst wenn nicht mehr zu erwarten ist, dass man in irgendeiner Art und Weise wieder gänzlich in seiner Gesundheit so hergestellt wird wie früher, oder wenn eine Erkrankung zum Tod führt – zu tun gibt es immer etwas.

Es kann sein, dass ich als Hausarzt unter Umständen nicht weiß, wie hoch ich ein starkes Schmerzmedikament in einer ernsten Situation dosieren kann, ohne damit dem Patienten zu schaden. Oder es kann sein, dass ich bei meinem Angehörigen feststelle, dass es auf einmal so ein komisches Rasselgeräusch gibt, wenn ich ihn bette, und mich frage, ob er überhaupt noch Luft bekommt.

Es kann aber auch einfach sein, dass mit den finalen Tagen auf dem Weg zum Tod viele spirituelle Fragen aufgeworfen werden: Habe ich ein gutes Leben gelebt? Werde ich etwas auf diesem Planeten hinterlassen? Gibt es vielleicht ein Leben nach dem Tod?

Ich bin sehr dankbar – deshalb bin ich ein ausgesprochener Fan der Palliativmedizin –, dass es eine Fachrichtung gibt, die sich all dieser Dinge annimmt. Bei allem ökonomischem Druck, der häufig in der Medizin herrscht, wenn man Patienten um Patienten abarbeitet, wenn nachts zu wenige Pfleger da sind bzw. es schon bei der Tagschicht sehr schwierig wird, all diesen Aufgaben nachzukommen – bin ich sehr dankbar, dass es diese Dienste gibt.

Es ist gut, dass es die spezialisierten Menschen gibt, die sich diese Zeit nehmen können, die nicht Patienten um Patienten abfertigen, sondern genau dies tun: die wirklich die Zeit haben, sich auch einmal eine halbe Stunde neben das Bett zu setzen und ein persönliches Gespräch zu führen – etwas, das darüber hinausgeht, ob das Essen geschmeckt hat oder ob man vielleicht noch einmal kurz in den Park möchte. Da bespricht man auch wirklich elementare Dinge miteinander.

Das ist sicher einer der zentralen Punkte. Wir sollten es den Menschen am Ende ihres Lebens gönnen – und dafür sollten wir uns als Politik auch einsetzen –, dass wir ihnen Schrecken, Schmerz und Leid, mit denen die letzten Tage oft konnotiert sind, nehmen können.

Wir sprechen oft über andere Dinge, die als nebensächlich gelten, wie den ÖPNV; ich weiß, auch das ist ein sehr emotionales Thema. Wenn man das ins Verhältnis setzt zu Themen wie der Palliativmedizin, wobei es darum geht, den Menschen ein würdevolles Ende zu gewährleisten, dann sollten wir uns politisch darüber überhaupt nicht streiten. Es gibt gar keinen Anhaltspunkt, wie man das parteipolitisch in irgendeiner Art und Weise nutzen könnte.

Mir ging es ähnlich wie dem Kollegen Mostofizadeh, als ich den Antrag gelesen habe. Ich dachte auch: Hm, so ein bisschen fehlt es ihm an Gehalt. Da stehen viele gute Worte, die man ohne Weiteres unterstreichen kann, aber so richtig profund geht er nicht in die Tiefe.