Das war damals eine ziemliche Aktion, in der bestimmte Behörden etwas weiter weg von den großen Städten angesiedelt werden. – Sie unterhalten sich gerade über Ihren Punktestand; das ist interessant.
Ähnlich könnten wir es auch hier handhaben. Ähnlich macht es auch schon Bayern: Die nehmen Behörden aus den großen Städten, aus München, und versetzen sie in andere Bereiche, in ländliche Bereiche. Genau das könnten auch wir tun.
Wenn wir darüber nachdenken, wie viele Landesbeschäftigten NRW hat, gerade auch in großen Städten, wissen wir: Da besteht ein Riesenpotenzial. Wie
viele Beschäftigte oder wie viele arbeitende Menschen hat denn NRW – uns jetzt mal außen vor gelassen; ich zähle uns mal nicht als arbeitende Bevölkerung? Wie viele Menschen in Nordrhein-Westfalen arbeiten denn für das Land?
Deutlich über 300.000 – 336.000 habe ich hier aufgeschrieben. Alleine in Düsseldorf sind es über 30.000 Landesbeschäftigte, in Köln 26.000, in Münster 11.000. Gerade diese Städte haben einen engen Wohnungsmarkt. Viele Menschen, die dort arbeiten, auch als Landesbeschäftigte, pendeln sogar in die Städte.
Auch das sind durchaus interessante Zahlen. Wenn wir darüber nachdenken, dass in Düsseldorf alleine 30.000 Menschen einpendeln, wäre es doch eine Option, diese Städte, die Arbeits- und Wohnungsmärkte zu entlasten.
Das Schönste daran ist: Es ist gar nicht so schlimm, auch wenn wir das sagen; denn das war gar nicht unsere Idee. Das Ganze gibt es schon. Der Bund denkt darüber nach. Bayern macht es schon, und auch NRW spricht schon darüber, zum Beispiel im Konzept „Handelsszenarien NRW 2030“, die Ballungsgebiete außerhalb der Städte attraktiver zu machen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Idee, Behörden, Hochschulen und staatliche Einrichtungen in ländliche Regionen zu legen bzw. dort aufzubauen, ist nicht neu. So haben wir in Nordrhein-Westfalen ländliche Räume beispielsweise durch Fachhochschulstandorte gezielt gestärkt.
Nun verweist der Antragsteller auf das Beispiel Bayern. Dort gibt es seit 2015 eine auf mehrere Jahre hin angelegte Behördenverlagerung in den ländlichen Raum, verbunden mit dem Ziel, dort strukturelle Impulse zu setzen. Diese Verlagerung wird in Bayern jedoch durchaus kritisch diskutiert; dies insbesondere unter finanziellen Gesichtspunkten im Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen.
Weiterhin wurden Behördenverlagerungen auch jüngst im Rahmen der Beratungen der Kohlekommission vorgeschlagen. Die Idee ist also keinesfalls neu, was auch auf den Rest des Antrags zutrifft. Dort heißt es beispielsweise – ich zitiere –:
„Jedoch wird in absehbarer Zeit die Lücke im Segment der preiswerten privaten Wohnungen und im sozialen Wohnungsbau gerade in den betroffenen Großstädten nicht geschlossen werden können, da die Nachfrage weiter steigt und das Angebot nicht ausreichend zunimmt.“
Ja, meine Damen und Herren, richtig. Uns allen ist klar, dass die Nachfrage auf den angespannten Wohnungsmärkten in den Großstädten weiterhin enorm ist. Der bekannte Grund dafür ist, dass eine hohe Nachfrage auf ein zu kleines Angebot trifft.
Warum ist zu wenig Wohnraum vorhanden? – Weil eben nicht genug gebaut worden ist. Dieses Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage hat sich über Jahre, wenn nicht über Jahrzehnte hinweg entwickelt.
Deshalb ist uns doch allen gemeinsam klar, dass wir es auch nicht von heute auf morgen werden lösen können, auch wenn wir in diesem Bereich bereits wichtige Schritte – Stichworte sind „Bauland an der Schiene“ oder auch die kooperative Baulandentwicklung – für eine Trendwende eingeleitet haben. Das hat jetzt offensichtlich auch der Antragsteller erkannt.
Nun muss aber jedem klar sein, dass sich eine Verlagerung von bestehenden Hochschuleinrichtungen und ganzer Behörden wohl kaum in absehbarer Zeit realisieren ließe; denn für einen solchen Prozess wären umfassende zeit- und kostenintensive Vorausplanungen notwendig. Es würden wahrscheinlich mehrere Jahre vergehen, bis sich erste Maßnahmen tatsächlich umsetzen ließen.
Auch die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürften dabei selbstverständlich nicht außer Acht gelassen werden. Gerade das Beispiel Bayern hat gezeigt, dass längst nicht alle Betroffenen mit der Verlagerung ihrer bestehenden Dienststelle glücklich sind. So ließen sich einige Mitarbeiter in andere Behörden versetzen, um am ursprünglichen Standort bleiben zu können. Andere wechselten zwar ihren Dienstsitz, pendeln allerdings nun aus der Großstadt in den ländlichen Raum.
Die vom Antragsteller angestrebten entlastenden Effekte für den Wohnungsmarkt dürften eher gering ausfallen und sind gegen den erheblichen finanziellen und auch logistischen Aufwand von Verlagerungen abzuwägen.
Wir sollten daher weniger über eine groß angelegte Verlagerung von Behörden diskutieren, deren nicht kalkulierbare Wirkung erst viele Jahre später spürbar würde. Wir brauchen vielmehr jetzt Lösungsansätze, die auf der einen Seite eine ganzheitliche Herangehensweise ermöglichen, auf der anderen Seite aber auch die individuelle Situation auf den jeweiligen verschiedenen Wohnungsmärkten unseres Landes berücksichtigen.
Denn nur ein größeres Angebot an Wohnraum kann mittel- und langfristig zu einer Stabilisierung von Kauf- und Mietpreisen führen. Dazu haben wir das Bauen in unserem Land vereinfacht, die Wohnraumförderung modernisiert, und wir stehen an der Seite unserer Kommunen, wenn es um die Entwicklung von Bauland geht.
Auch haben wir als NRW-Koalition mit unserem Antrag zu studentischem Wohnraum bereits mehr als deutlich gemacht, dass auch die Studierenden in unserem Land Unterstützung von uns erhalten. Die dazu durchgeführte Expertenanhörung hat bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Im Jahr 2018 haben wir Wohnheimplätze für Studierende mit rund 40 Millionen Euro gefördert, und auch in den kommenden Jahren ist ein Fördervolumen von unverändert 50 Millionen Euro pro Jahr für den studentischen Wohnungsbau eingeplant.
Zwar sind die Studierendenwerke sicherlich größter Anbieter im Bereich des studentischen Wohnraums, aber wir werden auch vermehrt privaten Investoren Anreize bieten, Wohnraum für Studierende in unserem Land zu realisieren.
Für mehr Wohnraum und insbesondere für mehr studentischen Wohnraum gehen wir unseren Weg im Austausch mit allen Beteiligten konsequent weiter. Die neue Landesbauordnung und der bereits im MaiPlenum verabschiedete Antrag der NRW-Koalition sind hierfür wichtige und richtige Impulse. Den heutigen Antrag der AfD braucht es allerdings nicht. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch, wenn die SPD-Fraktion letztendlich der Überweisung des Antrags zustimmen wird, kann ich Ihnen jetzt schon sagen, dass er keine Aussicht auf inhaltliche Zustimmung der SPDFraktion hat.
Sie wollen, dass sogenannte gestresste Wohnungsmärkte durch eine Verlagerung von Hochschuleinrichtungen und Behörden entlastet werden. Das ist bestenfalls eine Milchmädchenrechnung, weil die Verlagerung von Behörden und Hochschulstandorten in einer sehr stark vernetzten Struktur außeror
dentlich schwierig und kostenintensiv ist. Es ist zweitens eine Milchmädchenrechnung, weil Sie damit an neuen Standorten wohl auch neue Wohnraummangelsituationen schaffen würden.
Ich weiß nicht, ob Sie es bewusst gemacht haben, aber Sie haben Recklinghausen angesprochen. Recklinghausen ist Standort der Westfälischen Hochschule und der Justizakademie,
und wir haben trotzdem Probleme, was den Wohnraum angeht. Von daher scheint eine Verlagerung da auch nicht viel zu helfen.
Vor allen Dingen glauben wir nicht, dass Menschen ihr derzeitiges Schwarmverhalten ändern, nur weil Sie glauben, Ihnen vorschreiben zu können, wo sie zu wohnen haben.
Vor allem verhindern Sie mit solchen Vorschlägen und Milchmädchenrechnungen aber, dass über den wahren Grund des Mangels an Wohnungen im bezahlbaren Segment gesprochen wird – nämlich die verfehlte Förderpolitik dieser Landesregierung. Sie haben die Anhörung angesprochen, die am letzten Freitag um 16 Uhr fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hat. Diese Anhörung hat dies verdeutlicht.
Und, Herr Schrumpf, wenn Sie „Bauen, bauen, bauen“ sagen, dann weiß ich nicht, wofür das gilt, aber für die Zahl der mietpreisgebundenen Wohnungen in unserem Land gilt es nicht. Denn diese nimmt in Ihrer Regierungszeit stetig ab.
Die Zahl der geförderten mietpreisgebundenen Wohnungen und Wohnheimplätze ist von über 9.300 im Jahr 2016 über 7.230 in 2017 auf inzwischen 6.159 in 2018 gesunken.
Wie Sie jährlich die Schaffung von 20.000 neuen, öffentlich geförderten Wohnungen realisieren wollen, die notwendig wären, bleibt nicht nur mir ein Rätsel.
Doch anstatt auf diesen Rückgang zu reagieren, setzen Sie über eine seltsame Eigenheimförderung falsche Anreize. Anstatt die Förderkulissen den tatsächlichen Anforderungen anzupassen – etwa bei den Mietpreisstufen –, bleiben Sie bei starren Stadt- und Straßengrenzen.
Anstatt da, wo es möglich und sinnvoll ist, sozialen Wohnungsbau auch in mehr als fünf Geschossen umzusetzen, verharren Sie bei Vorgaben, die sozialen Wohnungsbau für Investoren unattraktiv machen.
Im Moment nicht. – Darüber müssen wir reden, wenn wir über öffentlich geförderten Wohnungsbau in unserem Land sprechen, und nicht darüber, Universitäten und Behörden an der einen Stelle aufzugeben und an der anderen Stelle neu zu bauen.