Wir kommen zur Abstimmung; erstens über den Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 17/3011. Der Integrationsausschuss empfiehlt in Drucksache 17/6793, den Antrag Drucksache 17/3011 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag selbst, nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Die SPD-Fraktion sowie Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, AfD stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Da sehen wir keine. Damit ist der Antrag Drucksache 17/3011 mit der Mehrheit des Hohen Hauses abgelehnt.
Zweitens stimmen wir über den Entschließungsantrag Drucksache 17/6601 der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – SPD, CDU, FDP und Grüne stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – Die AfD stimmt dagegen. Wer enthält sich? – Es enthält sich niemand. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 17/6601 mit breiter Mehrheit im Hohen Haus angenommen.
Die Aussprache ist eröffnet. Ans Pult tritt, um den Antrag zu begründen, der Kollege Abgeordneter Remmel.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die große Überschrift für dieses Thema finden wir sehr schnell. Es geht darum, Häuser – und eben nicht das Klima – gut zu beheizen. Das ist ein Feld der Klima- und Energiepolitik, das in den vergangenen Jahren etwas
Um Ihnen einige Zahlen zu nennen: Der Gebäudesektor spielt eine zentrale Rolle für das Erreichen der Klimaschutz- und Energieeffizienzziele; denn auf Gebäude – und hier sind Gewerbegebäude, Industriegebäude und Privatgebäude gemeint – entfallen rund ein Drittel des CO2-Ausstoßes und knapp 40 % des Primärenergieverbrauchs. Etwa 62 % des Gebäudebestandes wurde vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet.
Nun die traurige Nachricht, die Sie alle kennen, und über die wir auch schon lange diskutieren: Weniger als 1 % dieser Gebäude wird überhaupt saniert. Das heißt, dass die Sanierungsquote bei Weitem nicht genug ist, um die in diesem Bereich gesteckten Ziele zu erreichen.
Die politischen Parteien und die Bundesregierung mögen sich in diesem Bereich etwas unterschiedliche Ziele gesetzt haben. Sie laufen aber im Grunde auf dasselbe hinaus, nämlich eine Absenkung der Treibhausgasemissionen im Privatgebäudesektor von derzeit round about 140 Millionen t bis 150 Millionen t auf gut 70 Millionen t bis 2030. Darüber hinaus strebt die Bundesregierung bis 2050 Klimaneutralität für Gebäude an. Die Grünen orientieren sich in Richtung 2040.
Es wird also deutlich, dass hier eine Aufgabe in einem wesentlichen Sektor ansteht, der bisher politisch nicht ausreichend flankiert ist, und in dem es keine wirklich durchgreifenden Maßnahmen gibt, um zu einer Sanierungsquote von ungefähr 3 %, insbesondere im Altbestand, zu kommen.
Ich habe in der Vergangenheit wahrgenommen, dass hierüber kein großer politischer Streit besteht. Die Notwendigkeit, gerade im Altbestand zu sanieren, sehen alle ein. Nur sind wir bisher politisch nicht zusammengekommen, wenn es darum ging, ein entsprechendes Maßnahmenpaket zu schnüren.
Wesentliches Teilstück eines solchen Paketes ist die steuerliche Unterstützung über eine entsprechende Möglichkeit im Steuerrecht. Hierzu gibt es seit 2011 Initiativen. Der Bundesrat hat mehrfach beschlossen. Die Bundesregierung hat im Grunde auch zugestimmt. Bisher ist es aber nicht zur Umsetzung gekommen. Deshalb stellen wir hier und heute unseren Antrag. Unsere Bitte ist, im Landtag fraktionsübergreifend zu einer solchen Entschließung zu kommen.
Wie gesagt: Politische Unterschiede kann ich auf den ersten Blick nicht erkennen, zumal es bereits eine gemeinsame Initiative aus Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt. In einem Brief an die Bundesregierung wird gefordert, schnell zur steuerlichen Unterstützung der energetischen Gebäudesanierung zu gelangen. Wir möchten, dass diese Initiative auch die
Unterstützung des Landtages findet und dann in eine konkrete Bundesratsinitiative mündet; denn wir brauchen dringend eine Entscheidung.
Überall steht es auf dem Programmzettel – auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene. Hier im Land steht es neuerdings auch in der Energiestrategie der Landesregierung. Politischen Streit scheint es nicht zu geben. Der notwendige Wille und die Unterstützung des Landtags könnten also auf Grundlage unseres Antrages formuliert werden.
Ich will noch einmal die Perspektive der Besitzerinnen und Besitzer, der Eigentümerinnen und Eigentümer, deutlich machen. Wer sich schon mal mit einem alten Haus beschäftigt hat, weiß, dass eine Komplettsanierung sehr teuer ist. Eine Komplettsanierung geht man in seinem Leben wahrscheinlich gar nicht an, sondern saniert – jedenfalls in Deutschland – Stück für Stück: mal die Heizung, mal die Fenster, mal die Türen, mal die Außenwände – je nachdem, wie das Geld vorhanden ist und wie die öffentliche Unterstützung aussieht.
Insofern muss eine steuerliche Unterstützung genau hier ansetzen. Sie muss das Ziel klar im Auge haben, aber eine jeweils von der persönlichen Situation der Eigentümerinnen und Eigentümer abhängige Sanierung ermöglichen.
In diesem Sinne wünsche ich mir hier und heute die Unterstützung aller Fraktionen des Landtags. Von den Ausschussberatungen sollte dann das Signal ausgehen, dass eine große politische Verständigung vorliegt. Lassen Sie uns das gemeinsam anpacken. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um sich dem Thema so zu nähern, wie es heute Morgen die Kollegin Brems getan hat, nämlich über das Horoskop: Herrn Remmel als Zwilling wird heute in einer großen deutschen Tageszeitung attestiert, er könne andere für eine Idee begeistern. Das gelingt mit dem vorliegenden Antrag – der anscheinend per Copy-and-paste aus dem aktuellen Klimaschutz-Sofortprogramm für den Sommer 2019 mit dem auch nicht ganz originellen Slogan „Was jetzt zu tun ist“ entnommen wurde – nur in Ansätzen.
Dabei hilft es auch nicht, den Antrag mit „Klimaschutz jetzt“ zu überschreiben. Diese alarmistische Wortwahl findet sich ebenfalls im vorgenannten Programm mit Wörtern wie „sofort“, „heute“, „jetzt“ usw. an vielen Stellen wieder. Das nutzt sich allmählich ab
Mein Horoskop sagt – vermeintlich passend – dazu, ich sei als Stier für eine solche Inspiration offen.
Die energetische Gebäudesanierung ist für uns nicht so in den Hintergrund getreten, Herr Remmel, wie Sie das glauben machen wollen. Insofern tut der Antrag gar nicht not. Die CDU ist hier in NRW mit der FDP genauso wie die Union im Bund mit der SPD dazu bereits unterwegs. Im Land – so lautet der Vertrag der NRW-Koalition – setzen wir uns gegenüber Bund und Ländern für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ein, und die Partner im Bund – so ist es zwischen ihnen vereinbart – wollen die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern.
ja – im Klimakabinett unter anderem vorgeschlagen, dass derjenige, der in den Austausch alter Heizungen, Fassaden und Dachstühle investiert, steuerlich entlastet werden soll. Die Kosten beziffert er auf 1 Milliarde Euro pro Jahr.
Was die Finanzierung der Maßnahmen angeht, hat Bundesfinanzminister Scholz zunächst mitgeteilt, am Ende werde es ein wirksames und kluges Gesamtkonzept geben.
Kollege Sundermann – ich sehe ihn nicht – hat heute Morgen mehr Emotionen gefordert. Aber der Funke der Begeisterung, den er bei seinem Tischfeuerwerk hier entfacht hat, ist anscheinend noch nicht ganz auf seine Genossen in Berlin übergesprungen.
Hinzugefügt hat Olaf Scholz, es werde solide finanziert sein. Immerhin! Denn zur Finanzierung sagen die Grünen in ihrem Antrag bedauerlicherweise, wie üblich, nichts.
Die Landesregierung hat sich – das ist im Antrag allerdings erwähnt; Herr Remmel hat es auch kundgetan – bereits im Frühjahr mit der Regierung des Freistaats Bayern auf Eckpunkte zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung verständigt und deren rasche Einführung per Brief beim Bund eingefordert.
Dabei hat sie aber – anders, als der Antragsteller vorschlägt – darauf verzichtet, diese Förderung von übermäßigen Anforderungen abhängig zu machen. Denn deren Beschränkung auf Maßnahmen, die im Ergebnis zu einem Neubaustandard führen, würde den Anwendungsbereich von vornherein stark einengen. Auch hier sind wir weitgehend technologieoffen unterwegs.
Die Konferenz der Unionsfraktionsvorsitzenden in den Ländern hat die Initiative Anfang Juni dieses Jahres in Weimar aufgegriffen und als eine von zwölf Maßnahmen die rasche Umsetzung der – im Koalitionsvertrag im Bund vereinbarten – steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung gefordert.
Ende Juni 2019 teilte Bundesumweltministerin Schulze auf dem ZIA-Tag der Immobilienwirtschaft mit, die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung könne Teil eines Maßnahmenpakets sein, wenn sie tatsächlich zu zusätzlichen Sanierungen führe – ein Wording, das auch nicht konkreter ist als das, was Herr Sundermann heute Morgen noch als „indifferent“ gegeißelt hat.
Minister Pinkwart hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es hilfreich wäre, wenn die SPD im Bund an dieser Stelle etwas mehr mitziehen würde.
Der Auffassung der Bundesumweltministerin kann insofern gefolgt werden, als es nicht um einzelne Maßnahmen, sondern um ein Konzept gehen soll. Dazu passt allerdings nicht so ganz die morgige Aktuelle Stunde, bei der die Fraktion der SPD auf eine isolierte schnelle Regelung der CO2-Bepreisung drängen wird, deren angestrebte Aufkommensneutralität im Übrigen auch noch nicht hinreichend dargelegt ist.
Wir bevorzugen Maßnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger, anstatt sie undifferenziert zu belasten, zu klimafreundlichen Investitionen anreizen, und dies idealerweise in einem ausgewogenen Mix unterschiedlicher Ansätze.
In diesem Sinne und auch im Sinne unserer Bundesvorsitzenden, die am Wochenende – Kollege Untrieser hat es heute Morgen schon erwähnt – für einen parteiübergreifenden Konsens in puncto Klimaschutz geworben hat, freue ich mich auf die Diskussionen im Ausschuss. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Ritter, ich bin ja froh, dass Sie am Ende noch die Kurve gekriegt haben. Ich dachte schon, Sie wollten den Antrag ablehnen.
Bei uns ist die Sache klar: Der Antrag geht in die richtige Richtung. Die Zahlen hat dankenswerterweise der Kollege Remmel schon vorgetragen; da braucht man nichts zu wiederholen. Der Antrag geht in der Tat in die richtige Richtung. Denn klar muss nach all
den Zahlen sein, dass die Lösung zur Einhaltung der Klimaschutzziele in der Wohnungspolitik nicht über den Neubau erfolgen kann. Die Neubauquote von 3 % jährlich ist viel zu gering. Die Lösung dieser Frage liegt im Bestand. Darin sind wir uns einig.
Hierzu kann neben der öffentlichen Förderung für Investitionsmaßnahmen zur energetischen Sanierung, für die die Landesregierung auch noch ein bisschen mehr Werbung machen könnte, und dem Rollout von InnovationCity natürlich auch die steuerliche Förderung Potenziale freisetzen.
Allerdings ist für uns auch diskutabel – darüber müssen wir noch einmal nachdenken; darauf sollten wir einmal ein paar Gehirnwindungen verschwenden –, ob dieses Freisetzen von Potenzialen auch mit der Forderung nach dem KfW-55-Standard erreicht werden kann. Denn dieser Energiestandard bedeutet ja, dass der Energieverbrauch nach der Sanierung um 55 % unter der derzeit gültigen Vorgabe der EnEV liegen muss.