Jochen Ritter
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Blask, Sie waren mir etwas zu flott fertig. Ich dachte, Sie würden den Augenblick Ihres Geburtstages am Pult etwas länger ausgekosten. Aber jetzt bin ich im Thema.
V wie „Verbraucherschutz“ steht am Ende der Bezeichnung unseres Ausschusses, bei der CDU aber ganz oben auf dem Zettel, und das nicht erst seit 2021. Frau Blask hat es soeben bereits – zumindest in Teilen – gewürdigt. In 2021 ist ein wesentliches Vorhaben der Abschluss einer neuen Vereinbarung mit der Verbraucherzentrale NRW. Der diesbezügliche Ansatz – auch das ist eben schon angeklungen – steigt um etwa ein Viertel und perspektivisch um weitere 15 %.
Wesentliches Motiv ist die Verstetigung der Arbeit der Verbraucherzentralen, das heißt, entweder mehrjährige Projekte zu stabilisieren oder ganz wegzukommen von der Projektfinanzierung hin zu einer institutionellen Förderung. Das betrifft beispielsweise die Energieberatung, aber auch die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung.
Wir wollen die Verbraucherzentralen wappnen für die Herausforderungen, die sich im bisherigen Verlauf der Pandemie ergeben haben und die sich auf Sicht – soweit man das abschätzen kann – ergeben werden. Welche das sind, darüber hat uns der Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Wolfgang Schuldzinski in der Sitzung des zuständigen Ausschusses am 30.09.2020 informiert. Nicht wenige Verbraucher wollen, müssen ihre finanziellen Spielräume vergrößern, und zwar unter anderem dadurch, dass sie mit Kosten verbundene Verträge mithilfe der Verbraucherzentralen auf den Prüfstand stellen.
Das passiert nicht erst in den Fällen, in denen ihnen das Geld sozusagen schon ausgeht, sondern in Anbetracht der Unsicherheit, die aufgekommen ist, auch schon prophylaktisch, wenn es noch nicht so weit ist.
Allerdings, Frau Blask, hat Herr Schuldzinski auf die Frage des Kollegen Dr. Untrieser hin auch darauf hingewiesen, er würde nicht von einer Welle an Insolvenzen reden – wenn ich das mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren darf –, sondern er meint, man möge da nicht überdramatisieren, aber selbstverständlich müsse man das weiterhin im Blick haben.
Die Aussicht auf einen Impfstoff vermittelt zwar ein wenig mehr Zuversicht, aber das wird den Bera
tungsbedarf auf Sicht nicht erheblich senken. Er wird weiterhin erheblich über das bekannte Maß hinausgehen. Den wollen wir gedeckt wissen, und das auch niederschwellig. Niederschwellig – damit meine ich, dass allein mit telefonischen oder mit digitalen Angeboten nicht alle erreicht werden, die vor Schwierigkeiten stehen. Das Netz von gut 60 Beratungsstellen hat insofern mehr denn je seine Berechtigung. Die Finanzierung dieser flächigen Gewährleistung des Verbraucherschutzes begünstigen wir mit dem erhöhten Ansatz im Haushalt.
Das Digitale sorgt für weiteren Informations- und Beratungsbedarf. Dazu gehört nicht zuletzt auch die Datensouveränität, die Gegenstand des digitalen Verbraucherschutzkongresses am vergangenen Montag war. Dazu gehören aber auch grundlegende Schwierigkeiten, die sich ergeben, wenn sich weite Teile des Lebens, die bisher analog gelaufen sind, in den virtuellen Raum verlagern.
Wir wollen die Beratungsstellen dabei stärken, den Verbrauchern sowohl im analogen wie im digitalen Bereich mehr Sicherheit zu vermitteln und sich angemessen mit ihren Dienstleistern auseinandersetzen zu können.
So funktionieren Verbraucherzentralen. Sie sind die wesentlichen, aber auch nicht die einzige Stellen, die für Verbraucherschutz wirken.
Ich will aus aktuellem Anlass kurz auf die fünf Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter zu sprechen kommen. Diese müssen sich in Anbetracht der nähernden Schweinepest wappnen.
Last but not least stärken wir auch das LANUV, das ja auch das V wie „Verbraucherschutz“ im Namen führt und sich in diesem Zusammenhang beispielsweise auch für Lebensmittelsicherheit verantwortlich zeichnet.
Wir sehen die aktuellen Herausforderungen. Wir haben Sie mit den Akteuren ausführlich diskutiert und die zur Bewältigung erforderlichen Mittel etatisiert. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Haushalt im Entwurf mittragen würden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir regierungstragenden Fraktionen haben uns vorgenommen, dass in NRW schneller, günstiger und unter dem Strich vor allem auch mehr gebaut werden soll, als es bislang der Fall war.
Für „schneller“ haben wir beispielsweise die Landesbauordnung so geändert, dass das Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung weniger Zeit in Anspruch nimmt als bisher.
Für „günstiger“ haben wir uns in Richtung Bund dagegen gewandt, dass die Energieeinsparverordnung verschärft wird und so die Baukosten in die Höhe getrieben werden. Und auch für „mehr“ gibt es bereits eine Reihe von Initiativen. Ich denke hier an Baulandpartner, durch die die brachen und untergenutzten Flächen revitalisiert werden.
Gleichwohl ist die begrenzte Verfügbarkeit von bebaubarem Grund und Boden nach wie vor ein Flaschenhals und nicht zuletzt auch ein Preistreiber. Deshalb ist es, neben den vorgenannten Aktivitäten, die sich an Städte und Gemeinden richten, nur konsequent, auch den eigenen Bestand auf Potenziale für Bebauung stärker als bisher unter die Lupe zu
nehmen. Die im Antrag dazu vorgesehenen Schritte sind geeignet, aus einem dokumentierten Bestand ein handhabbares Portfolio zu entwickeln, mit dem man dann auch strategisch umgehen kann.
Der eine oder andere wird sich an die Zeit erinnern, als die Doppik sozusagen über die Kommunen kam und alle Grundstücke erfasst und bewertet werden mussten. Das hat in vielen Fällen nicht nur zu AhaEffekten geführt, was man sein Eigen nennen darf. Allerdings sind nur wenige den Weg weitergegangen und haben sich mit ihrem Grundvermögen bzw. den in diesem Zusammenhang gewonnen Erkenntnissen strategisch auseinandergesetzt und Prozesse und Strukturen optimiert.
Die nötige Strategie wird – ein nicht selten gezogener Trugschluss – auch nicht durch die Beschaffung einer geeigneten Software ersetzt, aber ihre Umsetzung würde sicherlich wesentlich erleichtert und befördert, wenn diese gleichermaßen funktionell wie benutzerfreundlich daherkäme. Das ist gemeint bzw. beabsichtigt, wenn von einem webbasierten Portal die Rede ist; denn die Nutzung des Internets würde nicht zuletzt auch die einfache Einbindung anderer Stakeholder, beispielsweise der Kommunen, erlauben.
Ein Nebeneffekt kann im Übrigen auch sein, dass Grundstücke für andere, beispielsweise für Zwecke des Naturschutzes, identifiziert werden.
Beim Hauptzweck kommt dann noch die Vorstellung dazu, differenzierter mit den Preisen umzugehen, als das bisher der Fall war, nämlich in bestimmten Fällen Abschläge vorzusehen, wie es seit zwei Jahren im Bund nach der sogenannten Verbilligungsrichtlinie praktiziert wird. Das hat, je nach Kaufpreis und Buchwert, jedenfalls im kaufmännischen Rechnungswesen nicht nur monetäre Effekte, sondern stößt aktuell mit dem Haushaltsgesetz auch an rechtliche Grenzen.
Dazu bitten wir um Prüfung, inwieweit hier für den hehren Zweck, Wohnraum nicht zuletzt auch für junge Leute im Studium oder in der Ausbildung zu schaffen, Spielräume eröffnet werden können und sollten.
Die Quintessenz ist: Wir gehen bei dem Versuch, das scheinbar Unmögliche möglich zu machen, nämlich Immobilien zu mobilisieren, neue Wege und als Land voran, und wir würden uns freuen, wenn Sie sich nach der Beratung im Ausschuss diesem Weg anschließen würden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Ihrem Antrag von Ende letzten Jahres fordern Sie mehr Klimaschutz zur Rettung des Waldes. Wenn ich auf dieses Jahr zurückblicke, so ist zunächst festzuhalten, dass der CO2-Ausstoß in Nordrhein-Westfalen 2019 in einem Maße zurückgegangen ist, wie es noch nie zuvor der Fall war.
Diesen Weg wollen wir so weitergehen – ambitioniert, aber realistisch, technologieoffen und im internationalen Kontext, wie es der dafür zuständige Minister heute unter Tagesordnungspunkt 4 deutlich gemacht hat.
Die für die Forstwirtschaft zuständige Ministerin hat bereits vor eineinhalb Jahren ein Waldbaukonzept vorgelegt, und zwar nicht als einziges, sondern als ein Instrument von mehreren. Aktuell wird es durch ein Wiederbewaldungskonzept ergänzt.
Damit liegen ausreichend Grundlagen dafür vor, wie es unter den Bedingungen, die wir seit mittlerweile drei Jahren erleben und die wir in Zukunft in ähnlicher Form erwarten, weitergehen kann.
Eines anderen ideologischen Überbaus aus Leitbildern mit neu kreierten Wortungetümen wie „naturnahe Dauerwaldbewirtschaftung“ bedarf es genauso wenig wie weiterer Voraussetzungen oder gar Hürden für die Förderung.
Wir wollen weder verwirren noch verkomplizieren – im Gegenteil: Wir wollen „Otto-Normal-Waldbesitzer mitnehmen, ihn animieren, sich mit den Herausforderungen auseinanderzusetzen, und ihn nicht in die Resignation treiben, um ihm dann ein Angebot zu unterbreiten, das er nicht ablehnen kann – als wenn die Lage sich schlagartig bessern würde, wenn das Eigentum oder der Besitz beim Staat läge.
Allein für diesen Schritt wären Unsummen zu investieren, ohne dass sich vor Ort tatsächlich etwas erheblich ändern würde – ganz abgesehen davon, dass weder vorgetragen worden noch ersichtlich ist, inwieweit sich Private überhaupt in erheblichem Umfang von ihrem Wald trennen wollen. Für viele ist Eigentum oder Besitz von Wald nämlich keine rein rationale Angelegenheit, sondern mit Leidenschaft verbunden.
Diese Verbindung wollen wir nicht lösen – im Gegenteil: Diese Identifikation mit dem Wald kann im guten Zusammenwirken zwischen Privat und Staat Früchte tragen, die die öffentliche Hand alleine nicht hervorbringen kann.
Deshalb wollen wir dieses Interesse im wahrsten Sinne des Wortes befördern. Dabei können die Fördermittel durchaus auch aus einem Waldfonds kommen, aber auch das muss keine rein staatliche Veranstaltung sein, sondern er kann teilweise auch privat getragen werden – etwa durch Mittel, die Unternehmen oder natürliche Personen zur Kompensation von CO2, das sie emittieren, aufwenden.
Im Übrigen stehen aber auch weitere Gelder in beträchtlicher Höhe zur Verfügung. Die Voraussetzungen, unter denen sie fließen, werden praxisgerecht nachjustiert – nicht zuletzt aufgrund von Gesprächen, die Frau Ministerin persönlich mit betroffenen Waldbauern im Sommer geführt hat.
Hier bewegt man sich in einem Spannungsfeld zwischen deren wirtschaftlichen Interessen auf der einen Seite und dem verantwortlichen Umgang mit Steuergeldern auf der anderen Seite Schritt für Schritt weiter auf sie zu.
Das gilt auch hinsichtlich der Forstreformen, die mittlerweile vorliegen. Die Klage der Sägeindustrie gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf Schadenersatz wegen überhöhter Preise mangels Wettbewerbs zeigt deutlich, dass das Land in dieser Angelegenheit nicht unbegrenzt Spielraum hat.
Den vorhandenen Spielraum nutzen wir, um den Übergang von der indirekten auf die direkte Förderung der Beförsterung so verträglich wie möglich zu gestalten.
Apropos rechtliche Rahmenbedingungen: Mit der Landesbauordnung haben wir bereits vor knapp zwei Jahren ein Regelwerk geschaffen, das im Vergleich unter den Bundesländern in Sachen Holzbau nach wie vor Maßstäbe setzt.
Damit die Wertschöpfungskette bis dahin möglichst durchgängig im Land bleibt, reicht es allerdings weder, verstärkt auf Naturverjüngung noch ausschließlich auf den Laubwald zu setzen. Beides hat seinen Stellenwert, aber auch nadelholzbasierte Verarbeitungswege sind noch nicht ausgereizt und behalten – gegebenenfalls in modifizierter Art und Weise – auf Sicht ihre Berechtigung.
Ich komme zum Fazit: Wir liefern beim Klimaschutz. Wir sind bei der Weiterentwicklung der Forstwirtschaft – um es auf Fußballdeutsch zu sagen – nicht nur auf Ballhöhe, sondern wir sind Spielmacher. Dazu hätte es Ihrer Vorlage nicht bedurft. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das „Handelsblatt“ illustrierte unlängst die Geschwindigkeit des Mobilfunkstandards 5G anhand zweier Beispiele: einerseits der Zeit, die es dauert, den neuesten James-Bond-Film herunterzuladen, und andererseits, mit welchem zeitlichen Verzug Fußballspiele im Livestream übertragen werden bzw. beim Zuschauer ankommen.
Ein Vierteljahr nach Erscheinen des Artikels ist klar: Die Kinopremiere des James-Bond-Films wird wegen Corona um ein halbes Jahr verschoben. Da hilft auch 5G nicht.
Aber Streaming in Echtzeit ist ein Thema, das aktuell auf besonderes Interesse stößt – und das nicht nur, weil sogenannte Geisterspiele im Internet übertragen werden. Zurzeit ist alles interessant, was digitale Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen auf Distanz ermöglicht. Dazu gehören Videokonferenzen im Allgemeinen genauso wie Anwendungen in Sachen Telemedizin im Besonderen.
In Zeiten, in denen diese Krankheit noch keine Rolle spielte und in die wir hoffentlich bald wieder
zurückkehren, werden andere Gebiete zunehmend relevant, zum Beispiel Industrie 4.0 und Smart City, um nur zwei zu nennen, die im meinem Wahlkreis Olpe besondere Bedeutung haben.
Aber gerade dort, wo das wirtschaftliche Herz Nordrhein-Westfalens besonders laut schlägt, pulsierten die Funknetze lange Zeit ausgesprochen leise. Das wird spürbar besser, seit die von der christlich-liberalen Koalition getragene Landesregierung ihre Mobilfunkstrategie umsetzt.
Der mit den Netzbetreibern geschlossene Mobilfunkpakt wirkt. Er ist auf einem guten Weg. Ausweislich der Zwischenbilanz vom 20. Februar sind mehr als die Hälfte der avisierten 5.500 Mobilfunkstandorte mit LTE aufgerüstet und fast die Hälfte der geplanten 1.500 neu errichtet.
Insbesondere einige Teile Ost- und Südwestfalens sind noch mit LTE unterversorgt. Denn es geht zunächst um den aktuellen Standard. Damit sollen jedoch frühzeitige Investitionen in höherwertige Netze stimuliert werden.
Dass es nicht noch schneller geht, hat zuweilen andere Gründe als die oft diskutierte Frage, ob Komponenten bestimmter Hersteller eingesetzt werden sollen oder nicht. So sorgt das Baurecht in nicht wenigen Fällen dafür, dass ein vergleichsweise enger Flaschenhals besteht. Mobilfunkmasten bedürfen derzeit ab einer Höhe von 10 m einer Baugenehmigung, wobei nicht immer klar ist, ob vom Fuß aus gemessen wird oder etwa in dem Fall, in dem der Mast aus einem Dachfirst herausragt, ab seinem Austritt. Masten können zudem bisher Abstandsflächen von nicht unerheblicher Tiefe auslösen.
So hängen zig Vorhaben nicht nur, aber auch deshalb im Verfahren – insbesondere, wie erwähnt, in Ost- und Südwestfalen, konkret auf meine Heimat bezogen von Rüthen im Osten bis Rehringhausen und Thieringhausen im Südwesten des Landkreises Olpe. Das würde sich verschärfen, wenn 5G Fahrt aufnimmt.
Wir können dem Digitalverband BITKOM folgen, wenn vorgetragen wird, dass Erleichterungen und Klarstellungen in diesem Zusammenhang den Ausbau nicht unerheblich beschleunigen würden. Diese Potenziale wollen wir heben – zumal nicht nur eine Strategie vorliegt, sondern unter Einbeziehung der Mittel, die auch der Bund in diesem Zusammenhang zur Verfügung stellt, die finanziellen Ressourcen für Fortschritt an dieser Stelle zur Verfügung stehen.
Apropos Bund: Auch er könnte an dieser Stelle zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse beitragen, wenn er etwa seine Regelungen, was die Errichtung von Mobilfunkmasten im Außenbereich angeht, überprüfen würde.
Wir bitten die Landesregierung, sich beim Bund dafür zu verwenden und im Übrigen auszuloten, welche
Spielräume hier in Nordrhein-Westfalen bestehen – selbstverständlich unter Berücksichtigung von Gesichtspunkten wie Gesundheits-, Umwelt-, Nachbar- und auch Datenschutz. Das muss nicht in Echtzeit geschehen. Aber vielleicht gelingt es, bevor der eingangs erwähnte James-Bond-Film in die Kinos kommt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Beckamp, „Lost In Translation“, das war der Filmtitel, der mir zunächst eingefallen ist, als ich Ihren Antrag überflogen habe. Wörtlich: Verloren in der Übersetzung.
Bei dem Versuch, einige Anglizismen, die in der Baubranche Verwendung finden, in einem Antrag unterzubringen, ist Ihnen meines Erachtens der rote Faden ein klein wenig verloren gegangen. Sie steigen ein mit „Smart Building“, kommen raus bei „Building Information Modeling“, schlagen dazwischen einen wie auch immer begründeten weiten Bogen, der Sie von der zweiten in die siebte Dimension führt. Bis zur fünften kann ich Ihnen gut folgen – das wird auch in der Fachwelt so gesehen –, aber für die sechste und siebte fehlt mir genau der sechste und siebte Sinn, um da mitzukommen. Es ist doch etwas übertrieben, das als neue Dimension zu bezeichnen, was Sie vortragen.
Ich versuche, das einmal ein wenig abzuschichten. Smart Building – in kleinerem Maßstab als Smart Home dem einen oder anderen sicher geläufiger – dreht sich im Wesentlichen um die Automation von Gebäuden. Bei großen Zweckbauten ist das schon lange Standard, und das hält nun auch zunehmend beim Betrieb von Ein- und Mehrfamilienhäusern Ein
zug. Das hat zugegebenermaßen immer noch großes Potenzial, aber es hat weder den Neuigkeitswert wie der 3D-Druck oder das BIM noch hat es sonst irgendetwas damit zu tun.
Zum 3D-Druck – Sie haben es erwähnt – haben wir gemeinsam mit der Fraktion der FDP bereits Anfang Oktober einen Antrag auf den Weg gebracht, den Sie für Ihren Antrag nun offenkundig als Steinbruch genutzt haben. Das hat sich aus unserer Sicht inhaltlich insofern erledigt, als unser Antrag Mitte November im Bauausschuss beschlossen wurde.
Wir haben das Ganze dann auch finanziell im Haushalt unterlegt – also von wegen, wir hätten nichts gemacht. Wir haben mehr Mittel, als Sie vorgesehen haben, zur Verfügung gestellt – sowohl für 2020 als auch mit Verpflichtungsermächtigungen für die darauffolgenden Jahre.
Ich habe schon im Oktober an dieser Stelle gesagt: Wir wollen klotzen und nicht kleckern. – Sie haben das nicht geglaubt, es war aber genauso gemeint.
Es bleibt BIM: Freie Büros tun sich mit dem Building Information Modeling noch schwer – je kleiner, desto schwerer –, allerdings mit positiver Tendenz: 2017 hat sich jedes fünfte Büro damit auseinandergesetzt, mittlerweile ist es wahrscheinlich jedes vierte. Es ist zugegebenermaßen aufwendig, vor allem was Software und Personal angeht. Ob man dem allerdings staatlicherseits noch mehr nachhelfen muss als bisher, ist fraglich.
Die Bauherrn sind bei der Nachfrage noch zurückhaltend, aber sie werden noch – das ist jedenfalls meine Vermutung – Gefallen daran finden, vorab virtuell durch das zu errichtende Gebäude zu wandeln. Für nicht gleichermaßen erwartbar halte ich die Bereitschaft, das auch angemessen zu honorieren. Meine These ist: Das wird vielen Bauherrn im Falle großer Investitionen, die man alle Jubeljahre einmal macht, der Spaß wert sein.
Zudem bringt das einen Mehrwert für den Betrieb mit sich. Auch deshalb haben sich der BLB und der Landesbetrieb Straßenbau auf die Fahnen geschrieben, ihre Planungsleistungen in Kürze so auszuschreiben, dass sie mit dem BIM zu bewerkstelligen sind. Dass auch die mittelständische Bauwirtschaft nicht auf der Strecke bleibt, ist in der Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion vom April 2018 klargemacht worden.
Die Kommunen werden mit einem Kompetenzcenter unterstützt, um in absehbarer Zeit in der Lage zu sein, mit solchen Daten zu arbeiten. Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens wird anhand von Pilotprojekten vorangetrieben. Dabei nehmen die Bauaufsichtsbehörden mit Unterstützung der Landesregierung Antragsunterlagen digital entge
gen. Sie tauschen sie in dieser Form aus und bewahren sie auch elektronisch auf; so läuft das beispielsweise in Köln. Was den Austausch angeht, haben wir im letzten Bauausschuss auch etwas über die Leitstelle für XPlanung und XBau gehört.
Also: Alles in allem kein Selbstläufer, aber doch auf einem so guten Weg, dass es Ihres Antrags nicht bedarf.
Nichtsdestotrotz freue ich mich auf die abermalige Diskussion im Ausschuss; denn das Thema ist durchaus zukunftsträchtig. Bis dahin wünsche ich eine gute Zeit und unterstreiche das mit einem Baum,
der unlängst in Südwestfalen in einem 3D-Drucker entstanden ist. – Frohe Weihnachten zusammen!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich mit der ersten Hälfte des Antrages auseinandergesetzt, der – neutral formuliert – Fragen zur Finanzierung von Maßnahmen und zum Klimaschutz in den Kommunen zum Gegenstand hat. Man könnte es auch konfrontativer ausdrücken: Nachdem Sie uns in der Sache nicht widerlegen konnten – siehe Aktuelle Stunde von heute Morgen –, versuchen Sie es nun über den Umweg der Gemeindefinanzierung. Aber auch das überzeugt nicht.
Sie steigen ein mit einer Binsenweisheit: All Business is lokal. Das heißt, die Auswirkungen des Klimawandels sind auch in den nordrhein-westfälischen Gebietskörperschaften angekommen. Allerdings haben die Kommunen auf die Entwicklung des Klimas einen zwar nicht unerheblichen, aber selten unmittelbaren Einfluss, jedenfalls wenn es um CO2-Emissionen geht. Das ist die Quintessenz zweier Klimaschutzkonzepte, die ich in meiner letzten beruflichen Station vor dem Wechsel in den Landtag für eine Stadt mit ca. 50.000 Einwohnern betreut habe.
Die Energieverbräuche in ihrem Gebiet verteilen sich jeweils zu einem Drittel auf die Wirtschaft, die Haushalte und den Verkehr. Ein kleiner Anteil von ca. 2 % blieb übrig, und das sind die kommunalen Einrichtungen, auf die die Stadt unmittelbaren Einfluss hat. In anderen Bereichen sind sie auf die Kooperation, auf Akzeptanz angewiesen, und da sehe in der Bürgerschaft für Ihren Weg alles andere als die Begeisterung, die eben die Herren Stinka und Sundermann reklamiert haben.
Deshalb hat sich besagte Stadt in zwei vom Bund geförderten Teilkonzepten darauf konzentriert, die für ihre Zwecke genutzten Gebäude und die Straßenunterhaltung mit Einsparpotenzialen von 45 % bei Wärme und 39 % bei Strom zu optimieren. Die dafür
erforderlichen Maßnahmen konnten seinerzeit – 2014 bis 2017 – tatsächlich aus finanziellen Gründen nicht alle auf einmal umgesetzt werden. Die Schwierigkeiten lagen allerdings – anders als im Antrag beschrieben – weniger bei den Investitionen als im Aufwand. Die Investitionen lassen sich bei knappen Kassen in kommunalen Haushalten zuweilen einfacher darstellen als die laufende Unterhaltung.
Mittlerweile hat sich die kommunale Finanzausstattung erheblich geändert, sowohl im konsumtiven wie auch im investiven Bereich. Über das GFG 2020 sollen die Kommunen über ein Fünftel mehr Mittel als nach Ihrem letzten GFG erreichen. Von den 47 Millionen Euro, die im Entwurf des Etats für Radwege veranschlagt sind – das ist im Übrigen so viel, wie bisher für Straßenbau vorgesehen war –, sollen den Kommunen 17 Millionen Euro zufließen. Allein diese beiden Beispiele zeigen, dass die These, es sei vor dem Hintergrund für viele Kommunen in NRW praktisch unmöglich, ihrer Verantwortung für den Klimaschutz nachzukommen, nicht zu halten ist.
Deshalb kann von einem historischen Versäumnis, das Sie uns unter Bezugnahme auf das Klima sozusagen an den Hals hängen wollen, weil wir in den vergangenen zweieinhalb mehr oder weniger fetten Jahren viele, aber noch nicht alle finanziellen Herausforderungen der Kommunen geregelt haben, keine Rede sein.
Dann haben Sie auch noch die Chuzpe, vorzuschlagen, dieses historische Versäumnis gelte es nun in einem sich verschlechternden konjunkturellen Umfeld schnellstmöglich zu beseitigen. Wenn das dann so leicht möglich wäre, stellt sich schon die Frage, warum Sie das in der letzten Legislaturperiode, als NRW unter Ihrer Regierung wirtschaftlich vor sich hin dümpelte, nicht bereits erledigt haben.
Auch die nächste vorgetragene Idee ist nicht viel besser, nämlich mit der Systematik von „Gute Schule 2020“ für gutes Klima 2030 zu sorgen, denn ob weitere Schulden die richtige Antwort auf Fragen sind, bei denen es auch um Nachhaltigkeit geht, darüber kann man auch bei verlockend günstigen Kapitalmarktzinsen geteilter Meinung sein.
Weniger Risiko – gleichwohl nicht minder erfolgreich – ist dann doch die gezielte Förderung von Projekten wie zum Beispiel die Ausrüstung der Caritas mit Elektrofahrzeugen. 24 Stück davon wurden unlängst in meinem Wahlkreis in Betrieb genommen – auch nicht „kurzatmig“, Frau Brems, sondern auf mittlere Sicht –, und jedes einzelne wurde neben dem Umweltbonus des BAFA mit 2.700 Euro aus der Landeskasse gefördert.
Apropos „Förderung durch den Bund“: Diese Förderung würde im Falle von Klimaschutzmanagement
wahrscheinlich entfallen, wenn wir kommunale Klimaschutzkonzepte zur Pflicht machen würden. Zudem geht es auch freiwillig. Die meisten Kommunen kennen ihre Potenziale zur Vermeidung von CO2 bereits seit Längerem oder sind sich derer spätestens in den letzten Monaten bewusst geworden. Sie brauchen niemanden, der ihnen sagt, wo es langgeht. Herr Stinka, da haben wir sein anderes Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung.
Die Kommunen heben ihre Potenziale in eigener Verantwortung teils auf der Grundlage von Klimaschutzkonzepten, teils in anderem Kontext. Der Kreis, bei dem ich meinen beruflichen Werdegang begonnen habe, erfasst seine Verbräuche an Gas und Strom schon jahrzehntelang akribisch und hat daraus für seine Schulen schon vor Langem – als von Klimaschutzkonzepten noch gar keine Rede war – die entsprechenden baulichen und technischen Konsequenzen gezogen und so tonnenweise CO2 gespart.
Auch die Stadt, in deren Rat ich sitze, hat in den vergangenen Jahren in unterschiedlicher Hinsicht Beträchtliches für den Klimaschutz bewirkt, ohne dafür ein eigenes Konzept zu entwerfen. Sie hat die Mittel, die dafür aufzuwenden gewesen wären, in Fachplanungen oder unmittelbar in Maßnahmen fließen lassen. So geht es auch.
Ich habe in Englisch begonnen und will es auch in Englisch zu Ende bringen. Die Kommunen sind im Weltmaßstab nicht die Big Player auf dem Feld des Klimaschutzes, aber relevante, mündige und kundige Akteure, die mit den vorhandenen Mitteln und ohne Zwang einiges bewirken können. Das Land NRW ist kein Big Spender, der mit der Gießkanne – Sie haben es Breitenförderung genannt – zusätzliche Mittel verteilt, sondern die Kommunen auf einer soliden Basis gezielt unterstützt.
Wiederstehen Sie bitte auch der Versuchung, wie in dem Film „The Big Short“ mit billigem Geld große Räder zu drehen. Damit meine ich gar nicht einmal Windräder, sondern die Finanzierung vermeintlich oder tatsächlich überragender Zwecke auf Pump, denn damit verengen Sie auf der einen Seite die Spielräume für die Zukunft, die sie auf der anderen Seite eigentlich schaffen wollen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie kennen das Bonmot „alles, was digitalisiert werden kann, wird digitalisiert“. Das macht auch nicht vor dem Halt, was bisher in Stein gemeißelt oder in Beton gegossen war.
Digitalisierung ist dabei nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck – auch und gerade, wenn es um die großen Herausforderungen dieser Zeit geht. Dazu gehört – das ist heute Morgen bereits angeklungen – die Versorgung mit Wohnraum.
Gebäude digital zu planen, ist schon lange Usus. Die dritte Dimension kommt in Gestalt des Building Information Modeling, kurz BIM, aktuell hinzu. Das so Geplante allerdings dreidimensional auszuführen – im Sinne von „auszudrucken“ –, ist noch Neuland, jedenfalls hier in Deutschland.
Die „FAZ“ sieht in ihrem Immobilienteil vom 13. September 2019 Anwendungsmöglichkeiten bei der Besiedlung des Mars in ferner Zukunft, während das US-Unternehmen SpaceX, das mit einer Rakete dorthin unterwegs ist, dreidimensional gedruckte Triebwerke bereits einsetzt.
3D-Druck beim Bau ist weder Science-Fiction noch Rocket-Science, denn er wird nicht nur im Nahen und Fernen Osten, sondern auch in unserer Nachbarschaft bereits praktiziert: In den Niederlanden entstehen so einstöckige, in China mehrstöckige Gebäude, und in Arabien hält die additive Fertigung gar Einzug beim Bau von Hochhäusern.
Nun sind die tatsächlichen wie rechtlichen Verhältnisse hier nicht ohne Weiteres mit denen in den Beneluxstaaten oder gar im Orient zu vergleichen. Sie sind aber vielleicht auch nicht so grundverschieden, dass hier eine ähnliche Entwicklung völlig auszuschließen wäre.
Deshalb wollen wir uns mit der Devise „weg vom Betonkopf, hin zum Druckkopf“ öffnen. Das beginnt mit Forschung und Entwicklung. Ansätze wie in anderen Bundesländern – zum Beispiel im bayerischen München oder im sächsischen Dresden – sehen wir in NRW nicht – jedenfalls nicht in dem Maße, in der Ausprägung.
Sollte das daran liegen, dass sie hier nicht so konzentriert vorliegen, könnte es Sinn machen, diese Diaspora zugunsten eines Clusters zu beenden, um mit gebündelter Kompetenz erfolgreicher zu agieren.
Wir wollen jedenfalls, dass das Know-how hier entsteht und nicht irgendwann von woher auch immer importiert werden muss.
Denn klar ist: Dahin, wo Forschung und Entwicklung stattfinden, zieht die Produktion nach. Wir wollen, dass sich die Wertschöpfung hier entwickelt, und nicht zusehen, wie die klassische Bauwirtschaft in NRW durch eine disruptive Technologie verdrängt wird, die woanders konzipiert worden ist.
Für Nordrhein-Westfalen als Industrieland liegen die größten Chancen der Digitalisierung in der Verbindung von Digitalisierung und industrieller Produktion – so heißt es in unserem Koalitionsvertrag.
Produktion allein am Reißbrett zu konzipieren und vielleicht noch im Labor zu simulieren, halten wir dabei nicht für ausreichend. Wir wollen raus aus dem
Elfenbeinturm, aus dem Reinraum nach draußen auf die von mir aus auch dreckige Baustelle.
Es gibt solche Vorstellungen und Vorhaben bereits im Lande, zum Beispiel in der Gemeinde Nörvenich; sie stoßen aber noch auf Restriktionen.
Wir wollen die Hemmnisse für diese zukunftsgerichtete Technologie soweit vertretbar beseitigen und dafür sorgen – selbstverständlich unter Berücksichtigung von Aspekten wie Sicherheit –, dass die technologische Führerschaft von bzw. in NordrheinWestfalen übernommen wird.
Auch das.
Wir wollen zügig in die Anwendung und denken dabei nicht nur an Zweckbauten wie Garagen oder Hallen, sondern vorzugsweise an den Wohnungsbau. Diesen wollen wir weiter beschleunigen und das, was wir im Planungs- und Genehmigungsrecht bereits auf den Weg gebracht haben – Stichworte: LEP und Landesbauordnung –, in der Ausführung fortsetzen.
Auf dem Bau liegen die Engpässe mitunter beim Material, und zwar nicht nur beim Holz, Herr Rüße, sondern auch bei Sand und Kies. Meist liegen sie aber auch beim Personal.
Derart automatisiertes Bauen kann helfen, diese Flaschenhälse zu weiten. Mit relativ geringem Ressourcenverbrauch können belastbare Bauteile hergestellt werden, und mehr oder weniger schwere körperliche Arbeit kann durch anspruchsvolle intellektuelle Arbeit ersetzt werden: Maus oder Tablet statt Kelle oder Schüppe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns im Ausschuss tiefer in die dritte Dimension eintauchen. Sie werden Bauklötze staunen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Keith, tatsächlich liegen wir in der Bestandsaufnahme nicht weit auseinander, aber umso mehr in den Schlussfolgerungen. Die AfD setzt ausschließlich auf die Bekämpfung von Schädlingen bzw. die Räumung des Waldes und bezieht sich dabei auf den Waldbauerntag in Werl.
Man kann Ihrem Beitrag entnehmen, dass Sie da gut zugehört haben. Aber wie so oft sammeln Sie lediglich kritische Stimmen ein – die auch ich dort gehört habe, aber ich habe nicht nur kritische Stimmen gehört – und verstärken sie, ohne Wegweisendes daraus zu entwickeln. Das ist zu kurz gesprungen. Zuhören allein reicht nicht. Erst wenn Entscheiden und Handeln dazukommen, wird ein Schuh daraus.
Die Regierung entscheidet seit über einem Jahr aufgrund der Erkenntnisse, die die von ihr eingesetzte Taskforce „Käfer“ sozusagen im Monatstakt hervorbringt, im Dialog mit den Betroffenen, die Sie im Zweifel einmal im Jahr in Werl antreffen. Sie handelt
und baut bereits Bürokratie ab. Eigenleistungen der Waldbauern werden mittlerweile gefördert. Wenn der Antrag gestellt, aber noch nicht beschieden ist, können sie nun loslegen, ohne dass das förderschädlich wäre. Mittel sollen überjährig bereitgestellt werden. Wie man an diese Mittel kommt, zeigt ein eigens beauftragtes Beratungsunternehmen.
Die SPD ist gedanklich einen Schritt weiter als die AfD. Sie ist allerdings ebenso einseitig unterwegs. Von der Bewältigung der Kalamität ist keine Rede. Es geht ausschließlich um Wiederbewaldung. Das erinnert fatal an die Wortwahl des BUND, der unlängst im dritten Programm forderte, den Wald sich selbst zu überlassen. Wie Sie, Frau WatermannKrass: Sie waren, wenn ich das so sagen darf, kürzlich, als der Umweltausschuss im Remscheider Forst unterwegs war, entgegen dem, wie Sie eingangs dargestellt haben, nicht vor Ort. Aber in Ihrem Antrag unter dem ersten Spiegelstrich fordern Sie dazu auf, gemeinsam mit den Organisationen zu handeln, die Sie an dem Tag sozusagen im lang ersehnten Regen haben stehen lassen.
Anders verhält sich die Landesregierung. Sie geht dahin, wo es wehtut. Im August, zwar bei strahlendem Sonnenschein, aber bei brütender Hitze, ist der Ministerpräsident mit der zuständigen Ressortchefin in den Königsforst gegangen. Im September ist das gesamte Kabinett in die Mutter aller nordrhein-westfälischen Wälder, in das Sauerland, gegangen.
Nicht nur wenig glaubwürdig, sondern auch überflüssigerweise fordern Sie jetzt, die betroffenen Organisationen und die Waldbesitzer einzubeziehen.
Die Schmallenberger Erklärung bringt im Einzelnen vieles auf den Punkt. Dazu nur so viel: Sie ist bestimmt von Maß und Mitte und nimmt gleich unter dem ersten Spiegelstrich beides in den Blick, was die Antragsteller aus der Opposition quasi unversöhnlich gegenüberstellen, nämlich die Bewältigung der Kalamität – AfD – auf der einen Seite und die Wiederherstellung der Wälder – SPD – auf der anderen Seite.
Die für Ersteres bereitgestellten Mittel werden in beträchtlichem Umfang abgerufen und eingesetzt. Letzteres wird perspektivisch mit 100 Millionen Euro unterfüttert. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hält Karten bereit, aus denen die Bodenfeuchte hervorgeht, damit das Geld im wahrsten Sinne des Wortes nicht in den trockenen Sand gesetzt wird. Der Landesbetrieb Wald und Holz trägt über sein Verbissmonitoring dazu bei, dass junge Pflanzen nicht gleich vom Rehwild wieder aufgefressen werden.
Als Mitglied des Bauausschusses freue ich mich, dass Bauen mit Holz bereits nach der neuen Landesbauordnung eine breitere Anwendung findet, als es bisher der Fall war. Ich würde mich noch mehr freuen, wenn das als Mittel der langfristigen Speicherung von CO2 noch intensiviert würde – gerne auch
in Wertschöpfungsketten, die von vorne bis hinten in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Frau WatermannKrass, man kann auch beim Nadelholz diversifizieren.
Alles in allem sind wir also breit aufgestellt und befinden uns auf einem erfolgversprechenden Weg, auf dem der nächste Meilenstein mit dem nordrheinwestfälischen Waldgipfel am 11. November in Sicht ist. Wenn die Landesregierung den Herausforderungen mit den Impulsen aus unserem Entschließungsantrag weiter so entschlossen entgegentritt wie bisher, dann kann es der Politik, den Verbänden, der Gesellschaft, ja uns allen gelingen, unseren Wald zu retten. Machen Sie mit!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich will gar nicht auf alle Punkte eingehen.
Der Waldumbau ist seit einiger Zeit in Gang. Bei den großen Herausforderungen, denen wir gegenüberstehen, ist es sozusagen ein großes Glück, dass wir ein brandaktuelles Waldbaukonzept haben, das das Haus vorgelegt hat. Das trifft den Nerv der Zeit.
Es ist doch an der Zeit, über den Tag hinauszuschauen. Wir sind hier ja nicht bei Asterix in der Trabantenstadt, wo Sie abends eine Eichel in den Boden werfen können und am nächsten Morgen der Baum da ist. Wir müssen über die Jahre, die Perioden hinausdenken und uns dem zuwenden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um sich dem Thema so zu nähern, wie es heute Morgen die Kollegin Brems getan hat, nämlich über das Horoskop: Herrn Remmel als Zwilling wird heute in einer großen deutschen Tageszeitung attestiert, er könne andere für eine Idee begeistern. Das gelingt mit dem vorliegenden Antrag – der anscheinend per Copy-and-paste aus dem aktuellen Klimaschutz-Sofortprogramm für den Sommer 2019 mit dem auch nicht ganz originellen Slogan „Was jetzt zu tun ist“ entnommen wurde – nur in Ansätzen.
Dabei hilft es auch nicht, den Antrag mit „Klimaschutz jetzt“ zu überschreiben. Diese alarmistische Wortwahl findet sich ebenfalls im vorgenannten Programm mit Wörtern wie „sofort“, „heute“, „jetzt“ usw. an vielen Stellen wieder. Das nutzt sich allmählich ab
und tut der Debatte um den Klimaschutz auf Sicht auch nicht gut.
Mein Horoskop sagt – vermeintlich passend – dazu, ich sei als Stier für eine solche Inspiration offen.
Die energetische Gebäudesanierung ist für uns nicht so in den Hintergrund getreten, Herr Remmel, wie Sie das glauben machen wollen. Insofern tut der Antrag gar nicht not. Die CDU ist hier in NRW mit der FDP genauso wie die Union im Bund mit der SPD dazu bereits unterwegs. Im Land – so lautet der Vertrag der NRW-Koalition – setzen wir uns gegenüber Bund und Ländern für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ein, und die Partner im Bund – so ist es zwischen ihnen vereinbart – wollen die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern.
Dementsprechend hat Bundesbauminister Horst Seehofer Ende Mai
ja – im Klimakabinett unter anderem vorgeschlagen, dass derjenige, der in den Austausch alter Heizungen, Fassaden und Dachstühle investiert, steuerlich entlastet werden soll. Die Kosten beziffert er auf 1 Milliarde Euro pro Jahr.
Was die Finanzierung der Maßnahmen angeht, hat Bundesfinanzminister Scholz zunächst mitgeteilt, am Ende werde es ein wirksames und kluges Gesamtkonzept geben.
Kollege Sundermann – ich sehe ihn nicht – hat heute Morgen mehr Emotionen gefordert. Aber der Funke der Begeisterung, den er bei seinem Tischfeuerwerk hier entfacht hat, ist anscheinend noch nicht ganz auf seine Genossen in Berlin übergesprungen.
Hinzugefügt hat Olaf Scholz, es werde solide finanziert sein. Immerhin! Denn zur Finanzierung sagen die Grünen in ihrem Antrag bedauerlicherweise, wie üblich, nichts.
Die Landesregierung hat sich – das ist im Antrag allerdings erwähnt; Herr Remmel hat es auch kundgetan – bereits im Frühjahr mit der Regierung des Freistaats Bayern auf Eckpunkte zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung verständigt und deren rasche Einführung per Brief beim Bund eingefordert.
Dabei hat sie aber – anders, als der Antragsteller vorschlägt – darauf verzichtet, diese Förderung von übermäßigen Anforderungen abhängig zu machen. Denn deren Beschränkung auf Maßnahmen, die im Ergebnis zu einem Neubaustandard führen, würde den Anwendungsbereich von vornherein stark einengen. Auch hier sind wir weitgehend technologieoffen unterwegs.
Die Konferenz der Unionsfraktionsvorsitzenden in den Ländern hat die Initiative Anfang Juni dieses Jahres in Weimar aufgegriffen und als eine von zwölf Maßnahmen die rasche Umsetzung der – im Koalitionsvertrag im Bund vereinbarten – steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung gefordert.
Ende Juni 2019 teilte Bundesumweltministerin Schulze auf dem ZIA-Tag der Immobilienwirtschaft mit, die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung könne Teil eines Maßnahmenpakets sein, wenn sie tatsächlich zu zusätzlichen Sanierungen führe – ein Wording, das auch nicht konkreter ist als das, was Herr Sundermann heute Morgen noch als „indifferent“ gegeißelt hat.
Minister Pinkwart hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es hilfreich wäre, wenn die SPD im Bund an dieser Stelle etwas mehr mitziehen würde.
Der Auffassung der Bundesumweltministerin kann insofern gefolgt werden, als es nicht um einzelne Maßnahmen, sondern um ein Konzept gehen soll. Dazu passt allerdings nicht so ganz die morgige Aktuelle Stunde, bei der die Fraktion der SPD auf eine isolierte schnelle Regelung der CO2-Bepreisung drängen wird, deren angestrebte Aufkommensneutralität im Übrigen auch noch nicht hinreichend dargelegt ist.
Wir bevorzugen Maßnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger, anstatt sie undifferenziert zu belasten, zu klimafreundlichen Investitionen anreizen, und dies idealerweise in einem ausgewogenen Mix unterschiedlicher Ansätze.
In diesem Sinne und auch im Sinne unserer Bundesvorsitzenden, die am Wochenende – Kollege Untrieser hat es heute Morgen schon erwähnt – für einen parteiübergreifenden Konsens in puncto Klimaschutz geworben hat, freue ich mich auf die Diskussionen im Ausschuss. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An Tagen wie diesen fällt es tatsächlich nicht leicht, Anträgen, die mit „Klimakrise“ überschrieben sind, zu widersprechen. Es fällt allerdings gleichermaßen, jedenfalls in weiten Teilen, schwer, dem, was der Antragsteller dazu vorträgt und damit bezweckt, zu folgen.
Zunächst zu den Gemeinsamkeiten: Wir sehen, genau wie Sie, extreme meteorologische und klimatische Phänomene. Wir wollen, genau wie Sie und viele Menschen, die das umtreibt, dem entgegenwirken, präventiv wie auch in der Anpassung.
Bei der Bewertung dessen, was bisher geschah, und den daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen liegen wir allerdings auseinander.
Die unterschiedlichen Aktivitäten der Regierung haben die für Energie und für Verkehr zuständigen Minister sowie die für Bauen und für Umwelt zuständigen Ministerinnen sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen in den vergangenen Monaten hinreichend deutlich gemacht. Wir werden heute sicherlich noch auf Einzelheiten zu sprechen kommen, anhand derer insbesondere der Unterschied unserer Politik zu Ihrer Symbolpolitik anschaulich wird.
Denn das, was wir tun, ist immerhin so wirksam, dass die in NRW für 2020 gesteckten Klimaziele erreicht werden.
Das ist kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen, allerdings auch kein Grund für Aktionismus. Vor einem Monat wurde „Ziele setzen und nicht einhalten“ noch in den sozialen Medien als größter Skandal ever „hochsterilisiert“ – wenn ich mit Erlaubnis des Präsidenten Bruno Labbadia zitieren darf.
Heute ist die Einhaltung von Zielen scheinbar nichts mehr wert. Ihrem Antrag zufolge ist das nur noch ein Vorwand.
Das gilt umso mehr für das Ergebnis der sogenannten Kohlekommission. Es ist keine zwei Jahre her, dass Sie hier in diesem Hohen Haus beschlossen haben, in NRW nicht vor 2045 aus der Kohleverstromung auszusteigen.
Nun sind sieben Jahre früher bundesweit kaum der Rede wert und taugen ebenfalls nur noch als Vorwand.
Daraus ein Gesetz zu machen, ist nun Sache des Deutschen Bundestages. Nordrhein-Westfalen steht mit Ministerpräsident Armin Laschet an der Spitze derjenigen, die dafür werben, das Ergebnis eins zu eins in Bundesrecht zu überführen.
Dass Sie diese Regierung für die erwähnte Zielerreichung nicht loben: Geschenkt! Aber dass Sie den mühsam errungenen Interessenausgleich, der gerade für dieses Land Nordrhein-Westfalen besonders wertvoll ist, so desavouieren, ist ein weiterer Beweis dafür, dass Ihnen das Gefühl für den Wert von Kompromissen in der Politik völlig abhandengekommen ist.
So viel zur Lage. – Nun zum weiteren Vorgehen:
Zukünftigen Beeinträchtigungen des Klimas wollen Sie mit einem Klimavorbehalt bei der Gesetzgebung begegnen. Das ist gleichzeitig zu weit und zu kurz gesprungen.
Zu weit gesprungen ist es insofern, als dass es ein grenzenloses, undefinierbares Unterfangen wäre: Gesetze regeln abstrakt eine unbestimmte Anzahl von Fällen. Die Auswirkungen ergeben sich meistens erst aus konkreten Projekten, die diesen Regelungen unterliegen. Das ist die Ebene, auf der Effekte bemessen und gegebenenfalls ausglichen werden können.
Nehmen Sie beispielsweise die neue Landesbauordnung. Wenn danach eine bestimmte Bauweise ermöglicht wird, ist unklar, wann und auf welche Weise davon Gebrauch gemacht wird. In den Zentren kann nun dichter gebaut werden als bisher. Wird jetzt weniger freie Fläche verbraucht? Unter klimatischen Gesichtspunkten wäre das sicherlich positiv. Oder strömt weniger frische Luft hindurch? Das wäre eher negativ. Können etwaige Nachteile von Verdichtungen vielleicht durch Holzbauweise ausgeglichen werden? Die Auswirkungen abstrakt zu prognostizieren, wäre in vielen Fällen reine Spekulation.
Zu kurz gesprungen ist es insofern, als dass damit alle anderen politischen Handlungsfelder hintangestellt bzw. auf „Klimakiller“ oder „Klimaretter“ reduziert würden.
Die umgekehrte Frage nach Auswirkungen von Gesetzen zum Klimaschutz auf andere Gegenstände der Landesgesetzgebung wird im Antrag erst gar nicht gestellt, geschweige denn beantwortet.
Diese einseitige Sicht- und Denkweise setzt sich fort, wenn es um die Ziele geht. Sie wollen die Werte für
CO2-Einsparungen ohne Rücksicht darauf verschärfen, inwieweit sie sich mit den Vorgaben für andere Handlungsfelder in Einklang bringen lassen. Zielkonflikte, die mit bloßen Händen zu greifen sind, werden nicht aufgelöst, sondern einfach ausgeblendet.
Verzichten wir beispielsweise bei der Digitalisierung auf Blockchain-Technologie, weil sie energieintensiv ist? Oder setzen wir sie gerade bei der Energieversorgung ein, wo sie die Effizienz steigern kann?
Zum klassischen Spannungsfeld Ökologie versus Ökonomie belässt es der Antragsteller bei dem frommen Wunsch: „Ein Abwandern der industriellen Wertschöpfung muss verhindert werden, …“ Das ist ein lapidarer Satz in dem ganzen Antrag zu dem, was unser Land im Wesentlichen trägt.
Dabei setzt Klimaschutz eine starke Wirtschaft geradezu voraus. Diese Wirtschaft halten Sie nicht mit Appellen, sondern mit Rahmenbedingungen, die industrielle Wertschöpfung begünstigen, jedenfalls nicht vertreiben. Denn eines haben Klima und Wirtschaft gemeinsam: Beide sind nicht auf NordrheinWestfalen begrenzt, sondern global.
Es ist keine zwei Jahre her, dass uns diese Ihre Politik im Vergleich unter den Bundesländern in wirtschaftlicher Hinsicht auf den letzten Platz geführt hat. Wenn Sie das nicht beeindruckt, dann werfen Sie doch einmal einen Blick in Länder, in denen niemand in neue Anlagen investieren will und man alte Technik bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag nutzt. Das kann auch umweltpolitisch nicht in Ihrem Sinne sein.
Apropos andere Bundesländer: Die Vorsitzenden der Unionsfraktionen in den Landtagen haben sich Anfang Juni dieses Jahres auf zwölf Punkte verständigt – von A wie Abfallmanagement bis V wie Versorgungssicherheit – und über dieses breite Spektrum erfolgversprechende Ansätze formuliert. Dieses Papier muss nun nicht der Weisheit letzter Schluss ein. Sonst ginge es auch nicht nur bis V, sondern bis Z. Allerdings wird es in seiner Differenziertheit und Ausgewogenheit den genannten Herausforderungen weitaus eher gerecht als Ihre einseitigen, eindimensionalen Ansätze.
Vor zehn Jahren brachte Xavier Naidoo ein Lied mit folgendem Refrain heraus – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Wenn du glaubst, dass das alles war, bist du … dem Abgrund so nah.“
Es gilt, zu vermeiden, dass Sie uns in der ehrenwerten Absicht, die Welt vor dem klimatischen Abgrund zu bewahren, mit Ihren Vorstellungen zu dicht an andere Untiefen heranführen. Vielleicht kommen wir in der Debatte im Ausschuss einen Schritt weiter.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landwirtschaft steht auch in NRW unter Druck. Die Risiken für die Branche nehmen zu, die Herausforderungen werden nicht kleiner, und nicht zuletzt steigen die gesellschaftlichen Erwartungen.
Wir verfolgen diese zum Teil gegenläufigen Entwicklungen genau und setzen uns kontinuierlich damit auseinander, zuletzt in einem Werkstattgespräch in der vergangenen Woche. Über 150 Bäuerinnen und Bauern haben dabei deutlich gemacht, wo ihnen der Schuh drückt.
Dabei ging es neben objektiven Schwierigkeiten in nicht geringem Maße auch um mangelnde Wertschätzung. Immerhin versorgen sie unser Land zuverlässig mit hochwertigen und gleichzeitig bezahlbaren Lebensmitteln, obgleich sie, mehr als in anderen Branchen üblich, erheblichen Unwägbarkeiten ausgesetzt sind. Das verdient zunächst einmal Dank und Anerkennung.
Sie haben betont, dass sie nichtsdestotrotz bereits einen beachtlichen Beitrag für den Umweltschutz leisten und Verantwortung in Sachen Artenvielfalt übernehmen. Vor diesem Hintergrund steht die Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik – kurz: GAP – an. Sie ist eine wesentliche Gemeinschaftsaufgabe, die sich in finanzieller Hinsicht in einer zweigeteilten Unterstützung manifestiert.
Der Vorschlag der Kommission für die mittelfristige Finanzplanung – kurz: MFR – sieht weniger Mittel als bisher vor, weil sich Großbritannien anschickt, die Europäische Union zu verlassen, und weil mehr Geld als bisher für andere Zwecke benötigt wird. Die beträchtliche Lücke, die der Brexit hier reißen würde, ist einer von vielen Gesichtspunkten, weshalb es gut wäre, wenn die Briten in der EU verbleiben würden. Dafür nach wie vor: toi, toi, toi!
Und selbst im Worst Case spricht vieles dafür, dass diese Lücke so klein wie möglich gehalten werden muss. Für die GAP heißt das idealerweise: ein Budget in bisheriger Höhe und, wenn man ein englisch-deutsches Wortspiel wagen möchte, kein Gap bei der GAP – und wenn doch unvermeidliche Reduktionen, dann nicht einseitig zulasten der ersten Säule.
Immerhin. – Anders als oftmals vorgetragen, handelt es sich dabei mitnichten um Leistungen, denen keine Gegenleistung gegenübersteht. Denn zu der oben genannten Versorgung kommt auch die Beschäftigung vieler Zehntausend Menschen und nicht zuletzt auch die Pflege unserer Kulturlandschaft hinzu.
Die Leistungen aus der ersten Säule sind existenziell, insbesondere für kleine und mittelgroße Betriebe, und werden jetzt schon nicht voraussetzungslos gewährt, sondern sind in weiten Teilen gebunden – beispielsweise an den Erhalt von Dauergrünland, an ökologische Vorrangflächen, an Anbaudiversifizierung usw.
Diese erste Säule kann in dieser Hinsicht modifiziert werden, und sie soll gerne zielgenauer auf regional verankerte, familiengeführte Betriebe ausgerichtet werden. Sie steht allerdings in keiner Weise zur Disposition.
Neben einer starken ersten Säule gewinnen die Maßnahmen, die aus der zweiten Säule bestritten werden – etwa in Anbetracht besorgniserregender Entwicklungen in puncto Biodiversität und nicht zuletzt unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Erwartungen –, zunehmend an Bedeutung. Deshalb sehen wir im Falle der zweiten Säule eine überproportionale Schwächung – jedenfalls im vorgeschlagenen Maße – kritisch.
Wir wünschen uns im Übrigen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die zunehmenden Beiträge der Landwirtschaft zu Zwecken des Umweltschutzes, des Tierwohls usw. auch an der Ladentheke monetär honorieren.
Wie in vielen anderen Bereichen setzen wir auch in der Landwirtschaft auf den technischen Fortschritt
und die Digitalisierung, Precision Farming usw. – Ansätze, die mit unserer Unterstützung beispielsweise an der Fachhochschule Höxter vermittelt werden.
Einigkeit besteht vielleicht auch insofern, als Flexibilität und Bürokratieabbau stärker als bisher Eingang in die GAP finden müssen, um die Landwirtschaft zeitgemäß zu gestalten. Ich würde mich freuen, wenn die Schnittmenge damit groß genug für eine breitere Zustimmung zu unserem Antrag wäre. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der erste Antrag der CDUFraktion im Rat der Stadt Olpe aus meiner Feder datiert aus der Zeit nach dem Atomunfall in Fukushima.
Nachdem sich die Konsequenzen für die Energieversorgung in Deutschland abzeichneten, hielt ich es für an der Zeit, dass die Kommune darstellt, wie sie ihren Energiebedarf stärker als bisher aus regenerativen Quellen decken kann.
Wir sind also im Thema, Frau Brems – dazu brauchte es keinen Weckruf von welcher Seite auch immer –, und zwar differenziert, allerdings ohne Ihren Alarmismus.
Die Fraktion ist meiner Initiative seinerzeit gefolgt, weil die Bereitschaft dafür in der Gesellschaft groß war. Wenig später brachte die Bezirksregierung Arnsberg den Regionalplan, Sachlicher Teilplan Energie, auf den Weg, danach die rot-grüne Landesregierung einen neuen Landesentwicklungsplan, kurz LEP. Dabei hat sich allerdings die ursprünglich große Aufbruchsstimmung – jedenfalls in weiten Teilen der Gesellschaft – binnen weniger Jahre ins Gegenteil verkehrt. Der Teilplan ist mittlerweile eingestampft.
Nun erteilen ausgerechnet die Fraktionen, die seinerzeit die Regierung getragen und die Angelegenheit durch ihre Zustimmung zum LEP sozusagen mit vor die Wand gefahren haben, Ratschläge, wie man am besten Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie herstellt,
allen voran die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die sich zudem auch nicht zu schade ist, die jetzige Regierung zu mahnen, sie stehe im Wort, was die Empfehlungen der sogenannten Kohlekommission angeht. Das ist vor dem Hintergrund einer Leitentscheidung, die Sie in vergleichbaren Zusammenhängen vor zwei Jahren getroffen haben, und von der Sie heute nichts mehr wissen wollen, wie Kollege Remmel gestern wieder eindrucksvoll bestätigt hat, durchaus bemerkenswert.
Bereits an dieser Stelle verengen Sie wieder den Blick auf die Windenergie, als wenn deren Ausbau der einzige Vorschlag dieses Gremiums gewesen wäre. Mit Ihrem Dreisatz zum Potenzial dieser Energiequelle übertragen Sie veraltete Verhältnisse ohne Berücksichtigung des technischen Fortschritts in die Zukunft. Das modifizierte Ausschreibungsverfahren bremst zugegebenermaßen nach wie vor – allerdings nur noch die Kosten.
Das ist nach einer Umfrage der IHK Siegen unter 267 heimischen Unternehmen – veröffentlicht am vergangenen Samstag in der „Westfalenpost“ – auch bitter nötig; denn danach werden steigende Stromkosten von den meisten Firmen als größtes Risiko benannt, vorzugsweise – Professor Pinkwart hat es erwähnt – von Mittelständlern und nicht von Konzernen wie beispielsweise Henkel, Herr Sundermann.
In derselben Ausgabe der „Westfalenpost“ bitten mich Bürger aus meinem Wahlkreis in einem offenen
Brief darum, 1.500 m Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnhäusern zu legen, und zwar nicht nur dann, wenn es um Wohngebiete geht, sondern in jedem Fall.
Für die CDU sprechen heute nicht von ungefähr Matthias Goeken und ich – nicht nur wegen der fachlichen Nähe. Wir sind beide knapp 2 m groß. Kollege Goeken zeigt sich gegenüber seiner zierlichen Sitznachbarin von der besten Seite, damit keine bedrängende Wirkung aufkommt. Zwischen mir und Frau Winkelmann dient der Kollege Blondin als Puffer, damit sie sich weiter wohlfühlt.
Spaß beiseite. In meinem Wahlkreis informiert Gelsenwasser in diesen Tagen über ein Vorhaben, bei dem sechs Windräder mit einer Höhe von mehr als 240 m errichtet werden sollen. Um mal ein Gefühl dafür zu bekommen: Das entspricht etwa der Höhe des benachbarten Rheinturms. – Mein Büro liegt visà-vis. Der Eindruck ist massiv, auch wenn sich oben nur ein Restaurant und kein Rotor dreht. Wenn Sie sich das noch auf einer südwestfälischen Bergkuppe vorstellen, so geht die Wirkung schon in etwa in die Richtung dessen, was sich beim Kollegen Goeken in ungleich größerer Zahl im ostwestfälischen Flachland abspielt.
Deshalb ist es alles andere als abwegig, im LEP einen Vorsorgeabstand einzuführen.
Die von Ihnen betonte Bürgerbeteiligung ist so oder so ähnlich ohnehin mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme. Vieles kann auf dem Wege von Verhandlungen unter den lokalen Akteuren erreicht werden. Da ist in manchen Fällen vielleicht noch Luft nach oben. Fraglich ist allerdings, inwieweit das generell und derart intensiv geregelt werden muss, wie Sie es vorschlagen. Erhebliche Eingriffe in die Vertragsfreiheit oder Sonderabgaben schießen, soweit überhaupt möglich, jedenfalls über das Ziel hinaus.
Die Kreise als entscheidende Untere Immissionsschutzbehörden werden sich, anders als von Ihnen vorgeschlagen, kaum in ihre Personalhoheit hineinreden lassen. Im Übrigen gehörten gerade Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung zu den Sargnägeln für die eingangs genannte ursprünglich große Akzeptanz.
Wir lassen den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum, etwa indem wir ihnen nicht diktieren, inwieweit sie Vorrangzonen auszuweisen haben. Dahin gehend verstehe ich den Antrag der SPD, der sich auf die WSB-Kommission bezieht. Positiv daran ist, dass Sie hier mal die richtige Bezeichnung wählen und nicht von „Kohlekommission“ sprechen. Ansonsten sind wir davon überzeugt, dass die Kommunen
selbst am besten entscheiden können, inwieweit sie in Bauleitplänen von diesem Mittel Gebrauch machen.
Gegebenenfalls werden sie aus der Kenntnis der örtlichen Verhältnisse unter unseren Vorgaben ausreichend mögliche Standorte finden.
Insofern kann von einem Generalangriff auf die Windkraft keine Rede sein. Ihr Slogan „Taten statt Worte“ ist Aktionismus. Wir lehnen ihn ab und setzen eigene Vorstellungen entgegen. Dazu gehört, dass wir das ganze Bild betrachten und nicht lediglich Windenergie. Um den energetischen Anforderungen unseres Landes zu genügen, und zwar gleichsam ökologisch wie auch ökonomisch, setzen wir auf unterschiedliche Quellen, innovative Technologien und auf deren intelligentes vernetztes Zusammenspiel.
Dazu brauchen wir eine Strategie für die Versorgung im Allgemeinen wie für die Nutzung der Windkraft im Besonderen, nicht nur in der Sache, sondern auch, um unsere Energiepolitik vor Ort vermitteln zu können. Dies sieht unser Antrag, für den ich abschließend werbe, vor. – Im Übrigen freue ich mich auf den Austausch im Ausschuss. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Antrag geht es um eine Angelegenheit, die in Bayern viele Menschen rational wie emotional bewegt. Das vorläufige Ergebnis ist beachtlich und findet diese Beachtung sowohl medial wie auch politisch, und das zu Recht.