Protokoll der Sitzung vom 11.07.2019

„Wenn dies der Fall sein sollte: Wann fanden entsprechende Gespräche statt und welche konkreten Verabredungen zur Verbesserung der Situation in Nordrhein-Westfalen wurden getroffen?“

Die Antwort der Landesregierung im schriftlichen Bericht lautete:

„Die Fragen 3 und 4 im Bericht werden gemeinsam beantwortet. Herr Minister Reul hat sowohl mit Herrn Bundesinnenminister de Maizière als

auch mit Herrn Bundesinnenminister Seehofer die Personalsituation der Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen kritisch erörtert. Hierbei warb er um Verstärkung bzw. Rückverlagerung von Bundespolizisten nach Nordrhein-Westfalen. Die Gespräche fanden in vertraulichem Rahmen statt.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen – auch der antragstellenden CDU-Fraktion –, die Frage ist jetzt wirklich: Ist das ein Stützantrag für Ihren Minister, damit er jetzt, ein Jahr später, auch mal erzählen kann, was bei diesen vertraulichen Gesprächen herausgekommen ist?

Das wäre höchst interessant. Herr Reul, Sie haben gleich noch die Möglichkeit, dem Parlament zu erzählen, was Sie ein Jahr lang in diesem Bereich gemacht haben.

Ich will Sie aber auch darüber informieren, dass es die SPD-Fraktion war, die am 19.12.2018 gemeinsam mit Bundespolizei, Landespolizei und Gewerkschaften der Polizei in Aachen einen gemeinsamen Termin durchgeführt hat, um die Personalsituation zu betrachten. Das, Kolleginnen und Kollegen, ist doch der Hauptpunkt. Es geht um das Personal, mit dem diese Grenzkontrollen überhaupt vorgenommen werden können.

Wir haben 2018 von den betreffenden Kolleginnen und Kollegen vor Ort gehört, dass zum damaligen Zeitpunkt weniger als 200 der 290 Planstellen für diese Grenzregionen überhaupt besetzt waren. Dann wissen wir doch, wo das Problem liegt, nämlich darin, dass wir zu wenig Personal haben.

Dann wissen wir auch, dass das fehlende Personal gerade auf Bundesebene – das jetzt eingestellt werden muss, ausgebildet werden muss und irgendwann mal kommt – auch enorme Auswirkungen auf die Landespolizei hat.

Das heißt, die Landespolizei muss aufgrund dieser Tatsache viel mehr arbeiten; denn die unbewältigten Aufgaben werden faktisch auf die Landespolizei verlagert. Das heißt dann natürlich auch – deshalb bin ich wirklich gespannt auf die Diskussionen im Ausschuss –: Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass diese gute und wichtige Arbeit durchgeführt wird, und es gemeinsam schaffen, auch das Personal dafür zu bekommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion, da ist mir noch ein Punkt aufgefallen: Sie haben den Schwerpunkt nicht auf diese Zusammenarbeit gelegt. Sie hätten einen Schwerpunkt darauf gelegt, wenn Sie auch die wichtige Aufgabe des Zolls in diesem Bereich angesprochen hätten. Der kommt aber in diesem Antrag überhaupt nicht vor. Der Zoll ist hier aber sehr wichtig.

Sie haben auch kein Wort zur Stärkung von Europol gesagt. Das ist auch ein sehr wichtiger Ansatzpunkt in diesem Bereich.

Bevor Sie auf das Pilotprojekt in Maastricht Bezug nehmen, wäre es wichtig gewesen, dass Sie einen funktionierenden Bereich, nämlich das gemeinsame Zentrum in Kehl, angesprochen hätten; denn im baden-württembergischen Kehl wird genau das bearbeitet und gezeigt, was Sie mit Ihrem Antrag vielleicht wollen.

Das bedeutet: Wir werden das nur mit einer guten Vernetzung der Polizei auf Bundesebene und Landesebene und des Zolls schaffen.

Der Überweisung der beiden Anträge an den Ausschuss werden wir natürlich zustimmen, und wir freuen uns auf die Diskussionen im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Ganzke. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Schäffer.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meinem Vorredner in Sachen Bundespolizei zustimmen.

Ich finde dennoch, dass dieser CDU/FDP-Antrag überraschend wohltuend ist. Von den Unionsparteien, insbesondere der CSU, haben wir in Bayern schon ganz andere Dinge erlebt, Stichwort: Grenzpolizei. Insofern tut dieser Antrag dann doch gut.

Mir gefällt als überzeugte Europäerin das klare Bekenntnis des Antrags zu den offenen Grenzen in Europa. Ich glaube, dass uns die Europawahl am 26. Mai, als die Bürgerinnen und Bürger in Europa mehrheitlich proeuropäische Parteien gewählt haben, auch mitgegeben hat, dass sie ein geeintes Europa wollen.

Zu diesem geeinten Europa gehört auch die Freizügigkeit in der Europäischen Union. Das sind die offenen Grenzen, und für die stehen selbstverständlich auch wir Grüne.

Klar ist aber auch, dass Kriminalität keine nationalen Grenzen kennt und wir deshalb eine stärkere europäische Zusammenarbeit im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung brauchen. Wir Grüne werben schon lange dafür, dass wir in der Europäischen Union eigentlich so etwas bräuchten wie ein gemeinsames europäisches Kriminalamt, also quasi ein BKA auf Europaebene. „EKA“ könnte man es vielleicht nennen; wie auch immer.

Wir brauchen in Europa so etwas wie das Kriminalamt auf Bundesebene, das mit eigenen Ermittlungsteams ausgestattet wird, um effektiv grenzüberschreitend Kriminalität zu bekämpfen, aber auch um gemeinsam grenzüberschreitend internationale Kriminalität, auch Terrorismus, zu analysieren.

Diesen Gedanken könnte der Minister vielleicht zur Innenministerkonferenz mitnehmen und ihn dort vortragen. Ich glaube, dass uns das in der gemeinsamen Kriminalitätsbekämpfung in Europa tatsächlich voranbringen würde.

Aber ich gebe zu: Auch ansonsten steht einiges Richtige in Ihrem Antrag, allerdings nicht in allen Punkten so viel Neues.

Die Aachener Erklärung zwischen Belgien, den Niederlanden, dem Bund und den Ländern NRW, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz wurde 2016 ausgearbeitet, wenn ich es richtig im Kopf habe. Das war noch unter Rot-Grün. Damals haben wir dafür gesorgt, dass es zu dieser Zusammenarbeit, der Aachener Erklärung, kommt. Ich erwarte, dass die Aachener Erklärung jetzt auch umgesetzt wird.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das halte ich für eine Selbstverständlichkeit. Ich glaube nicht, dass wir das noch einmal extra beschließen müssen, sondern das sollte eigentlich selbstverständlich sein.

Ich würde aber gerne auch noch auf einen anderen Punkt hinweisen, auf den ich auch selbst noch keine Antwort habe; es ist vielleicht auch ein bisschen untypisch für die Opposition, jetzt auf diesen Punkt hinzuweisen. Aber ich glaube, dass wir spätestens nach den Missbrauchsfällen in Lügde die Frage der Prioritätensetzung in der Kriminalitätsbekämpfung im Kopf haben sollten.

Sie schreiben ja richtigerweise, dass wir in diesem Bereich mehr Personal einsetzen sollten, dass wir mehr Fortbildung brauchen. Das ist auch alles total richtig. Aber wir wissen auch alle miteinander, dass wir in Nordrhein-Westfalen – in Anführungsstrichen – „nur“ 42.000 Polizeibeamtinnen und -beamte haben, die alle nur an einer Stelle eingesetzt werden können. Wir wissen, dass wir einen riesigen Fortbildungsstau haben, gerade im Bereich der Kriminalpolizei.

Das macht Ihre Forderungen in Sachen Personal und in Sachen Fortbildung überhaupt nicht falsch; das will ich hier eindeutig sagen. Nur glaube ich, dass wir auch mal eine sachliche Debatte, eine gemeinsame Diskussion darüber brauchen, was denn eigentlich Prioritätensetzung in der Kriminalitätsbekämpfung in Nordrhein-Westfalen heißt. Wofür wollen wir unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten prioritär einsetzen, wenn wir alle wissen, dass wir nur eine begrenzte Anzahl von Beamtinnen und Beamten haben?

Einen Punkt aus Ihrem Antrag möchte ich noch einmal ausdrücklich unterstützen: Sie schreiben, dass wir schon im Studium schauen sollten, welche mehrsprachigen Kommissaranwärterinnen und -anwärter es gibt, welche Kompetenzen die mitbringen, und

dass wir sie insbesondere für die Aufgaben in den Grenzregionen einsetzen sollten.

Das habe ich schon häufiger angesprochen, auch in den Debatten, die wir in der letzten Legislaturperiode zu den Themen „Ausbildung“ und „Studium“ hatten.

Ich meine, dass wir insgesamt schauen sollten, welche Kompetenzen Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter mitbringen – seien das Sprachkenntnisse oder Kenntnisse aus vorherigen Berufsausbildungen. Das machen wir bisher überhaupt nicht.

Ich weiß, das ist auch immer eine Frage des Datenschutzes. Wie speichert man das? Wie erfasst man das? Aber ich glaube schon, dass wir irgendwie beachten müssen – unter Berücksichtigung des Datenschutzes selbstverständlich –, welche Kompetenzen die Leute mitbringen, die zur Polizei gehen.

Wie können wir die nutzen, wenn sie das denn wollen? Das ist natürlich immer eine Frage der Freiwilligkeit. Ich fände es aber total wichtig, dass wir dieses Thema mal angehen und dieses Potenzial auch für die Polizei heben und nutzen.

Die Redezeit.

Bei dieser Forderung haben Sie mich an Ihrer Seite. Ich finde das sehr gut. Das gilt natürlich auch für das Thema „Kriminalitätsbekämpfung im europäischen Raum“.

Insofern freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. – Danke.

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Reul.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es liegen zwei Anträge vor. Beim Antrag der AfD fällt wiederholt auf, dass als Schwerpunkt der Argumentation Vermutungen zum Ausmaß illegaler Migration aus Südeuropa im Mittelpunkt stehen. Ich kann Ihnen nur sagen: Die Landesregierung kann diese These nicht bestätigen.

Zum grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes kann ich nur zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass dieser ausschließlich und allein eine Aufgabe der Bundespolizei ist. Der Grenzschutz wird von ihr im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km wahrgenommen.

Die Bundespolizei nimmt diese Aufgaben übrigens nach eigener Lagebeurteilung und mit eigenem Kräftemanagement wahr. Dabei ist sie auch für Zurückweisungen und Zurückführungen von Personen bei und nach unerlaubtem Grenzübertritt gemäß § 71 Aufenthaltsgesetz zuständig.

Die Landesregierung gibt grundsätzlich keine Stellungnahmen zu polizeilichen Einsätzen und Maßnahmen anderer Länder oder der Bundespolizei ab.

Allerdings wirken wir in unterschiedlichen Gesprächsmöglichkeiten darauf hin, dass ausreichend Bundespolizei für den Grenzschutz und die entsprechende Fahndung eingestellt wird – übrigens auch für die Bahnhöfe. Ich persönlich habe, wie Herr Ganzke eben dankenswerterweise erwähnt hat, auch immer wieder versucht, dafür zu werben.

Wir haben diesbezüglich zumindest Zusagen, dass diese Anzahl sukzessive vermehrt wird – allerdings nicht in dem Maße, wie wir uns das wünschen. Das hat etwas damit zu tun, dass die Bundespolizei das gleiche Thema hat wie wir, dass sie nämlich ihren Aufwuchs, der beschlossen ist, auch nur sukzessive angehen kann. Da muss man Realist sein; alles andere hat keinen Sinn.

Hinsichtlich der Kooperationen mit den Nachbarstaaten Belgien und den Niederlanden ist festzustellen, dass diese seit vielen Jahren gut funktionieren und auch in unterschiedlichen Gremien weiter ausgestaltet werden. Soweit zum Beispiel die Bundespolizei gute Erfahrungen mit den grenzüberschreitenden Teams gewonnen hat, mag dies vor allem für ihre Aufgaben im Bereich des grenzpolizeilichen Schutzes gelten.

Derzeit sieht die Landesregierung mit Blick auf landespolizeiliche Aufgaben und vor dem Hintergrund der derzeit bestehenden guten und bewährten Zusammenarbeitsmodelle und Vereinbarungen der Polizei NRW mit der Polizei Belgiens und den Niederlanden, aber auch der Bundespolizei keine Notwendigkeit, solche dauerhaft eingerichteten „Grenzüberschreitenden Teams“ unter Beteiligung der Polizei NRW auszubauen. Das sehen die Partner übrigens auch nicht anders.

Verbindungsbeamte werden wegen der unmittelbaren Informationsaufnahme und Weiterleitung dort benötigt, wo die Einsatzlagen geführt werden, also in den Kreispolizeibehörden. Einsatzführende Kreispolizeibehörde kann insofern auch eine solche sein, die nicht in Grenznähe liegt, wenn die Lage einen grenzüberschreitenden Bezug entfalten kann. Deshalb gibt es dahin gehend eine Verständigung, das nur in wenigen Ausnahmefällen auszubauen.