Protokoll der Sitzung vom 11.07.2019

Aber auch rein körperliche Leiden können in der Haft zu großen Erschwernissen führen. So wandte sich ein über 70-jähriger Untersuchungshäftling an den Ausschuss und bat um Haftverschonung aus gesundheitlichen Gründen. Durch eine Krebserkrankung der Atemwege war sein Hals so vernarbt, dass er bereits bei kleinen Erkältungen Atemnot bekam und zu ersticken drohte. Die Ärzte hatten auch gesagt, dass sie nicht 24 Stunden bei ihm sein konnten; er musste aber regelmäßig abgesaugt werden. Er war stets in gesundem bzw. in stabilem Zustand begutachtet worden und galt daher als haftfähig.

Der Ausschuss beschäftigte sich mit der medizinischen Versorgung des Mannes. Die Anstaltsärzte hatten eine fachärztliche Versorgung in angemessener Zeit durchführen lassen und die Prüfung der Haftfähigkeit ohne jeden Grund zur Beanstandung begleitet. Auch sie hielten den Häftling allerdings für haftunfähig.

Der Petitionsausschuss beriet über die Empfehlung einer erneuten Haftfähigkeitsprüfung unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse. Im Nachgang unserer Erörterungen hatte dann das zuständige Landgericht die Haftunfähigkeit festgestellt und Haftverschonung unter strengen Auflagen für den Petenten angeordnet.

Ich komme zu meinen Schlussbemerkungen.

Gerade dieser letzte Fall zeigt, dass auch heute noch Petitionen aus dem Justizvollzug ernst zu nehmen und immer noch aktuell sind. Wir dürfen die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug

nicht mit den Problemen im Vollzug oder in den geschlossenen Einrichtungen alleinlassen.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU, der FDP, den GRÜNEN und der AfD)

Hier haben wir als Ausschuss bereits viel erreicht und arbeiten auch weiterhin daran, adäquate Bedingungen für die Insassen zu garantieren.

Doch auch über den Justizvollzug hinaus zeigt sich anhand der geschilderten Fälle, wie wichtig es ist, dass sich der Petitionsausschuss einmischt und auch unbequem bleibt, wobei unsere Arbeit selbstverständlich jederzeit konstruktiv orientiert ist.

All die geschilderten, oftmals auch anspruchsvollen und komplizierten Erörterungen und Verfahren wären überhaupt nicht denkbar ohne die intensive, professionelle und in jeder Hinsicht außerordentlich hervorzuhebende Leistung unseres Petitionsreferats, ohne das diese Arbeit hier überhaupt nicht umsetzbar wäre.

(Allgemeiner Beifall)

Ich begrüße die Kolleginnen und Kollegen, die oben auf der Tribüne sitzen.

Ich möchte heute stellvertretend als Vorsitzender für den gesamten Ausschuss – und sicher auch für alle Parlamentarier hier im Plenum – unseren Dank für Ihren unermüdlichen und wertvollen Einsatz hier aussprechen. Vielen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Ich nehme aber auch die Gelegenheit wahr, mich bei den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörden im Land zu bedanken, die sich im Petitionsverfahren unseren Fragen stellen, manchmal auch den unbequemen Fragen, und oft die Bereitschaft zeigen, andere Lösungswege mitzugehen.

Gemeinsam stärken wir damit das Zutrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Staat. Ich denke, das ist ein wichtiger und richtiger Schlusspunkt. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank für den Bericht des Petitionsausschusses, Herr Kollege Yüksel. Da Sie bereits den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des zuständigen Landtagsreferates gedankt haben – diesem Dank schließt sich das Hohe Haus in Gänze an –, will ich auch im Namen des Hohen Hauses, also unserer Vollversammlung, allen Mitgliedern des Petitionsausschusses ganz, ganz herzlich danken; denn das gute Zusammenwirken zwischen den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Abgeordneten

macht erst das möglich, was Sie uns hier vorgetragen haben, nämlich Hilfe für die Menschen im Land. Vielen Dank für diese engagierte Arbeit.

(Allgemeiner Beifall)

Nur für das Protokoll: Herr Yüksel hat seine Redezeit um 2 Minuten 30 Sekunden überzogen; aber ich denke, das waren 2 Minuten 30 Sekunden, die uns allen gutgetan haben.

Ich rufe auf:

7 #ArtenschutzNRW – Lebensräume in Nord

rhein-Westfalen schaffen und erhalten

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/6745

Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6845

Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat für die Fraktion der CDU Frau Kollegin Winkelmann jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist als Thema seit Langem in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Wir erleben vielfältige Bemühungen von Akteuren aus der Wissenschaft, den Naturschutzverbänden, der Politik sowie der Land- und Forstwirtschaft. Trotzdem sehen wir zurzeit weltweit einen wissenschaftlich belegten Rückgang der Biodiversität.

Auch aus diesem Grund hatte Anfang Juni dieses Jahres unsere Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zu einer großen Veranstaltung zu diesem Thema eingeladen. Unter der Überschrift „Insekten schützen – Artenvielfalt bewahren“ diskutierten 300 Teilnehmer aus Forschung, Land- und Forstwirtschaft, von Umweltverbänden und aus der Politik über Lösungsmöglichkeiten für mehr Artenvielfalt.

Der Ministerpräsident selbst hat dabei den hohen Anspruch unseres Bundeslandes formuliert: Der Erhalt biologischer Vielfalt ist für die Landesregierung ein zentrales Thema. Unser Anspruch ist es, als Vorreiterland in Deutschland zu zeigen, dass erfolgreicher Klimaschutz und ein starker Wirtschaftsstandort verbunden werden können. – So Armin Laschet.

Dass der Erhalt der Biodiversität die zentrale Schlüsselfrage für die weitere Entwicklung unserer modernen Gesellschaft und die Grundlage dessen, wie unser Zusammenleben auch für zukünftige Generationen gestaltet werden kann, darstellt, ist für uns als

CDU schon seit Langem ein wichtiges Thema, das uns sehr umtreibt.

Ein guter Ansatz zur Stärkung der Biodiversität ist der Ihnen vorliegende Antrag. Schauen wir zunächst auf den Status quo. In Nordrhein-Westfalen stehen bereits 2,8 Milliarden m² in 3.281 Naturschutzgebieten unter Schutz. Allein unser Bundesland stellt damit rund 20 % der Naturschutzflächen in ganz Deutschland.

Wenn nun durch die viel zitierte Studie des Entomologischen Vereins Krefeld festgestellt wurde, dass trotz dieser großen Anzahl an Naturschutzgebieten die Zahl der Fluginsekten massiv zurückgegangen ist, müssen wir uns fragen, ob die bisherigen Maßnahmen im Sinne einer Verbesserung der Biodiversität zielführend waren.

Um hier verlässliche Antworten zu finden, bedarf es dringend weiterer Forschungsergebnisse. Ich bin deshalb dem nordrhein-westfälischen Umweltministerium und unserer Ministerin im Speziellen sehr dankbar, dass nun in einer Langzeitstudie bis zum Jahr 2022 die Entwicklung der Biomasse von Fluginsekten an 120 Standorten untersucht wird; denn die Forschung ist der eigentliche Schlüssel, um erfolgreiche Maßnahmen im Sinne unserer Umwelt umsetzen zu können.

Die Bereiche Lichtverschmutzung, Verdichtung im urbanen Bereich und die Rolle der Landwirtschaft sind wichtige Punkte, über die es weiter zu diskutieren gilt. Für uns ist die Landwirtschaft ein wichtiger und zentraler Partner beim Erhalt und der Stärkung der Biodiversität. Gemeinsam im Schulterschluss mit den Agrarfachleuten im Land müssen wir nach geeigneten Lösungen suchen.

Ein Blick auf das bereits Geleistete zeigt, dass schon viele gute Ansätze erfolgt sind. Mit der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie NRW und der Förderung von Agrar-, Umwelt und Vertragsnaturschutzmaßnahmen steuert Nordrhein-Westfalen bereits jetzt aktiv dem Verlust an biologischer Vielfalt entgegen.

So wurden von Landwirtinnen und Landwirten in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2018 für über 220.000 ha Fläche Anträge auf Förderung von eben solchen Maßnahmen gestellt. Damit leisten die Landwirte bei uns im Land bereits jetzt auf freiwilliger Basis einen Beitrag dafür, dass zahlreiche bedrohte Tierarten Nahrung, Rückzugsmöglichkeiten und Nistplätze finden.

Vor einigen Wochen haben Abgeordnete der CDULandtagsfraktion in Bedburg-Hau einen sogenannten Leitbetrieb Biodiversität besucht. Wir haben uns vor Ort ein Bild von den verschiedenen Aktivitäten dieses Betriebs machen können. Im Jahr 2015 wurden landesweit 14 solcher Leitbetriebe mit Finanzierung des Landes eingerichtet.

Die Betriebe decken nahezu alle Landwirtschaftsräume und Produktionseinrichtungen in Nordrhein

Westfalen ab. Es handelt sich um konventionell und ökologisch wirtschaftende Haupterwerbsbetriebe. Von einem 20-ha-Nebenerwerbsbetrieb mit Mutterkuhhaltung in der Eifel bis hin zum 330-ha-Haupterwerbsbetrieb mit Schweinehaltung im Weserbergland sind alle Betriebsgrößen und Produktionsausrichtungen vertreten.

Auf den Leitbetrieben werden unter fachkundiger Beratung durch die Experten der Landwirtschaftskammer verschiedenste Maßnahmen auf ihre Praxistauglichkeit getestet. Insgesamt 36 verschiedene Maßnahmen gibt es bereits.

Das Beratungsangebot der Landwirtschaftskammer ist hier unverzichtbar und muss weiter gefördert werden.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Auch daran gilt es festzuhalten, wenn wir den Artenschutz in unserem Land nachhaltig verbessern wollen. Eine Forderung in unserem Antrag lautet daher, dass Projektmittel für bereits begonnene Maßnahmen weiter gefördert und sichergestellt werden.

Des Weiteren müssen Hemmnisse für Landwirte und Flächeneigentümer, die Biodiversitätsmaßnahmen umsetzen wollen, abgebaut werden. Dabei denke ich beispielsweise an Streuobstwiesen. Was zurzeit in Bayern passiert, ist ja nicht zielführend.

Die Redezeit.

Wenn alte Streuobstwiesen abgeholzt werden, da die Eigentümer Sorge haben, dass nach einer Gesetzesänderung diese in ein Biotop umgewandelt werden und sie nicht mehr Herr über ihren Besitz sind, konterkariert das doch alle Bemühungen für mehr Artenschutz, und das darf nicht passieren.

Die Redezeit.

Zum Schluss noch ein Wort zum Änderungsantrag.

(Christian Dahm [SPD]: Jetzt bin ich gespannt!)