Bianca Winkelmann

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Jahr 2020 ist auf der Zielgeraden. Wir alle schauen auf außergewöhnliche Monate zurück. Das gilt insbesondere für die Landwirtschaft.
Die Situation auf unseren Höfen, in den landwirtschaftlichen Betrieben in Nordrhein-Westfalen ist dramatisch. Wir nehmen das sehr ernst. Ein paar Zahlen zur Verdeutlichung: Innerhalb von Monaten ist der Preis für Schlachtschweine von über 2 Euro auf 1,20 Euro/kg zurückgegangen; der Preis für Ferkel von über 90 Euro auf nur noch 22 Euro. Das ist ein krasser Preissturz. Auch alle anderen Produktionsbereiche sind betroffen. So erhält der Kartoffelbauer aktuell für 100 kg mickrige 3 Euro; von den Milchpreisen ganz zu schweigen.
Von den Einreiseproblem für die Saisonarbeiter und der zeitweisen Schließung großer Schlachthöfe über die geringere Nachfrage durch die Schließung der Gastronomie und durch wegfallende Veranstaltungen bis hin zu den Exportbeschränkungen wegen der Afrikanischen Schweinepest kommt in dieser Krise für die landwirtschaftlichen Betriebe eins zum anderen.
Kurzum: 2020 war ein dramatisches Jahr für unsere Bäuerinnen und Bauern – und jetzt wollen die Grünen den Betrieben zum Schluss noch ein ganz besonderes Weihnachtsgeschenk machen.
Es soll keine Pestizide in Naturschutzgebieten mehr geben und in Pufferzonen auch nicht außerhalb davon. Das klingt erst mal schön, Kollege Rüße hat es gerade geschildert. Die Folgen sind aber enorm. Ich kenne eine Reihe von Landwirten bei mir im Wahlkreis, die ihre Flächen größtenteils in Naturschutzgebieten haben. Wenn nun auch noch die Pufferzonen hinzukommen, bedeutet das einen weiteren gravierenden Verlust durch nicht nutzbare Ackerflächen. Das haben Sie gerade noch bemängelt. Daher gibt es schon eine kleine Diskrepanz zwischen Ihrer Rede und Ihrem Antrag.
Sie wollen mit einem Federstrich alles verbieten, ohne irgendeinen Ausgleich für Ernteeinbußen zu ermöglichen.
Davon lese ich in Ihrem Antrag nichts, nur einmal mehr Verbote, Verbote, Verbote.
Gerne am Ende der Rede. – Ich habe mich bei der Lektüre Ihres Antrags auch gefragt, was mit den Biobauern ist,
die bekanntermaßen auf eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder mineralischen Ursprungs zurückgreifen dürfen. All diese Landwirte sollten Ihren Antrag lesen.
Kommen wir dazu, wie wir mit dem wichtigen Thema umgehen können. Das Thema ist uns natürlich wichtig; der Insektenschwund und der Verlust der Biodiversität beschäftigten uns alle massiv.
Wie gehen wir als CDU Nordrhein-Westfalen damit um? – NRW ist das erste Bundesland, das die Entwicklung der Insektenfauna systematisch betrachtet und überprüft. Zahlen und Fakten sind die Grundlage für unsere Politik. Es gehört zur Wahrheit dazu, dass viele Faktoren zu einem Rückgang der Biodiversität beitragen. Zu nennen sind die Zerstörung und Fragmentierung von Lebensräumen, die Eutrophierung der Landschaft durch Stickstoffeinträge aus der Luft, zum Beispiel durch den Verkehr, die regelrechten Steinwüsten in deutschen Vorgärten, der globale Klimawandel und natürlich auch die Landwirtschaft.
Sie ist aber eben nicht der einzige Grund. Statt über das generelle Verbot notwendiger Pflanzenschutzmittel zu sprechen, sollten wir deshalb besser darüber reden, wie man die verschiedenen Interessen zusammenbringen kann.
Damit kommen wir zu dem wichtigen Thema „Landwirtschaft 4.0“. Wo es geht, müssen wir mithilfe intelligenter Technik weiter daran arbeiten, so wenig Pflanzenschutzmittel und Dünger wie möglich auszubringen, und zwar sowohl in Naturschutzgebieten als auch anderswo. Das sind die Veränderungen, die wir brauchen.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat mit dem Investitionsprogramm Landwirtschaft ein ganz wichtiges Projekt für eine derartige Technik auf den Weg gebracht.
Die darin enthaltenen 800 Millionen Euro bedeuten einen echten Technologieschub auf unseren Feldern. Ab dem 11. Januar können Landwirte diese Mittel beantragen.
Auch die NRW-Koalition hat ihre Hausaufgaben gemacht. So haben wir unter anderem den Studiengang Precision Farming an der Technischen Hochschule OWL auf den Weg gebracht und wollen mit dem Landeshaushalt 2021 weiterhin die Landwirtschaftskammern stärken. Denn sie sind ganz wich
tige Ansprechpartner für die Landwirte, wenn es um die Biodiversität und den Gewässerschutz geht.
Noch ein kleiner Hinweis: Das Zulassungssystem für neue Pflanzenschutzmittel ist in Europa bestimmt das schärfste weltweit. Das ist auch gut so.
Aber in Zukunft sollte es mehr und mehr darum gehen, neue sichere Schutzmittel schneller zuzulassen und neue Technik zu erforschen. Das wäre eine echte Hilfe für unsere Landwirte und für unsere Umwelt.
Ihr Antrag aus der Mottenkiste ist das sicher nicht und sollte deshalb lieber wieder in selbige zurückgelegt werden.
Ganz zum Schluss will ich an dieser Stelle aber nicht nur über die Betroffenheit der Landwirte sprechen. Denn es geht in dieser Debatte doch um so viel mehr. Es geht um die Versorgungssicherheit in unserem Land. Selbst in der Coronakrise waren die Supermarktregale ständig voll.
Dass dem so ist, das haben wir unseren Landwirten und unserem hohen Selbstversorgungsgrad gerade bei den Grundnahrungsmitteln zu verdanken.
Dass es so bleibt, ist unser Anspruch als CDU in Nordrhein-Westfalen.
Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz – das sind unsere Leitlinien und die Basis für die weitere Diskussion. Nur so kann Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen funktionieren.
Die CDU macht Umweltschutz mit den Landwirten und nicht gegen sie. – Danke schön.
Ich habe schon gedacht, Sie müssten Ihre Frage nicht mehr stellen, weil meine Rede schon alle Ihre Fragen beantwortet hat.
Ich wünsche allen eine schöne Weihnachtszeit. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns beim Einzelplan 10 und damit beim Haushalt des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz. Den drei erstgenannten sehr wichtigen Handlungsfeldern wollen wir uns nun widmen.
Diese zukunftsweisenden Bereiche sind im wahrsten Sinn des Wortes überlebenswichtig für unseren Alltag. Es geht um ein Mehr an Umweltschutz, ein Mehr an Tierwohl und Tierschutz, um ein Mehr für unsere Wälder und für den Naturschutz, ein Mehr für die Biodiversität in unserem Land und ein Mehr für den großen Bereich der Nachhaltigkeit und der Anpassung an den Klimawandel. Lassen Sie mich dieses große Aufgabenspektrum anhand verschiedener Bereiche deutlich machen.
Die Landwirtschaft von Morgen lebt den Umweltschutz zum Beispiel in Form von Trinkwasserkooperationen. Dieses Erfolgsmodell wollen wir auf andere Bereiche außerhalb von Wasserschutzgebieten übertragen. Um dies finanziell zu untermauern, haben wir bereits einen Antrag formuliert. Nun geht es an die Umsetzung.
Es geht um ein Mehr an Tierwohl. Die Nutztierhaltungsstrategie wird auf Haus Düsse mit dem Stall der Zukunft gelebt. Er wird für die gesamte Tierhaltung in Deutschland Signalwirkung haben. In diesem Haushalt sichern wir Naturschutz und Biodiversität. Der
Landwirtschaftskammer in Nordrhein-Westfalen werden weitere 8 Millionen Euro zum Beispiel für ein Wirkungsmonitoring zum Düngerecht, für die Ausweitung der Biodiversitätsberatung und die Ausweitung der wolfsbedingten Herdenschutzberatung zur Verfügung gestellt. Das ist gelebte Kooperation zum Wohle der Umwelt und zum Wohle der Natur.
Zu einem weiteren wichtigen Punkt. Der vom Land geförderte Vertragsnaturschutz leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft und der biologischen Vielfalt. Die Naturschutzarbeit vor Ort wird dabei von den Biologischen Stationen unterstützt, von denen Nordrhein-Westfalen über ein einzigartiges Netz verfügt. Im Haushalt stehen dafür Mittel bereit.
Die Landwirtschaft stellt sich regional, aber auch für den Welthandel breit auf. Wir fördern in NordrheinWestfalen den Ökolandbau genauso wie die konventionelle Landwirtschaft.
Auch der Vollzug des neuen Gifttiergesetzes bindet Mittel. Die Bevölkerung hat sich aber dieses Plus an Sicherheit gewünscht, und dem sind wir nachgekommen.
Ein weiteres Mehr an Tierschutz sichert die neue Stelle der Tierschutzbeauftragten. Diese wird sich für die Belange des Tierschutzes einsetzen.
Weiter geht es mit mehr Nachhaltigkeit, zum Beispiel mit den Investitionen in die Landesgartenschauen, die einerseits ein Besuchermagnet sind, aber ebenso nachhaltig das Bild der Kommunen verbessern. Gut zu sehen ist das in diesem Jahr in Kamp-Lintfort. Wir freuen uns auch schon auf das Jahr 2023, wenn die Landesgartenschau in Höxter stattfinden wird.
Außerdem investieren wir in die Bildung für nachhaltige Entwicklung über ein landesweites Netzwerk. Den Übergang hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft und Volkswirtschaft müssen wir alle gemeinsam konsequent vorantreiben. Hierzu leisten die BNE-Regionalzentren einen wertvollen Beitrag. Deren Anzahl ist in der laufenden Förderperiode von 23 auf 25 Einrichtungen angestiegen.
Wir sichern die Zukunft der Wälder. Jeder hat es mitbekommen. Gerade wurde der neue Waldzustandsbericht vom Ministerium bekanntgegeben. Die Wälder sind vom Klimawandel gekennzeichnet. Wir stemmen uns dagegen mit einem Wiederaufforstungsprogramm. Wie sehr dieses benötigt wird, ist am vollständigen Mittelabruf für das laufende Jahr zu erkennen. Dieses Jahr standen 57 Millionen Euro zur Verfügung. Im Rahmen der Wiederbewaldungsstrategie mit klimaresistenten und heimischen Arten fließen über 10 Jahre lang mehr als 100 Millionen Euro. Unser Wald ist Klimaschützer und lebendiges Ökosystem. Das muss so bleiben und verdient unsere
volle Unterstützung. Der Haushaltsentwurf lebt diese Verantwortung.
Wir begrüßen uneingeschränkt die Anstrengungen des Ministeriums zur Förderung der grünen Infrastruktur. Die Ballungsräume leiden unter der Hitze im Sommer, und immer häufiger kommt es zu Starkregenereignissen. Konzepte für eine an die Folgen des Klimawandels angepasste Stadtentwicklung sind unerlässlich.
Ein weiterer Punkt: Für 2021 sind unter anderem 15 Millionen Euro EFRE-Mittel und 10 Millionen Euro Landesmittel für Fördermaßnahmen in diesem Bereich eingeplant.
Ganz zum Schluss möchte ich noch auf einen aktuell ganz wichtigen Aspekt in diesem Haushalt zu sprechen kommen. Das Ministerium bereitet sich ebenfalls auf den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vor und hält deshalb Mittel für die Wildseuchenvorsorgegesellschaft bereit. Die Übernahme der Trichinenschau bindet genauso sinnvoll investierte Gelder. Für sämtliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, wie zum Beispiel Beihilfen, Überwachungsprogramme, Tierseuchenmanage
ment, Früherkennungssysteme, sind für 2021 insgesamt 4,3 Millionen veranschlagt. Für die Erstattung der Trichinenuntersuchungsgebühren sind 600.000 Euro veranschlagt. Nordrhein-Westfalen ist in diesem Bereich gut aufgestellt.
Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die eingangs erwähnten lebens-, ja überlebenswichtigen Bereiche des Ministeriums sind breit gefächert und verdienen in allen Bereichen unsere Unterstützung. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Einzelplan 10 des diesjährigen Haushaltsplans. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun ist es also auch noch der Gartenbau. Die AfD macht vor keiner Branche halt, wenn es darum geht, ihre kruden Coronaverschwörungstheorien in immer neue Anträge zu verpacken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, den meisten von Ihnen wird es ebenso ergangen sein wie mir. Als ich
mich mit diesem Antrag befassen musste, fühlte ich mich in den Biologieunterricht der Klasse 9 oder in den Unterricht der Pflanzenkunde im landwirtschaftlichen Berufsgrundschuljahr versetzt – die Ausführungen des Kollegen Blex gingen vorhin auch in diese Richtung –, denn die ersten vier Absätze beschreiben biologische und pflanzenbautechnische Tatsachen und haben mit den Forderungen der AfD im Grunde genommen nichts zu tun. Sie gehören nicht in einen solchen Antrag, sondern höchstens in ein Schulbuch.
Den Zusammenhang mit den aktuellen Coronamaßnahmen konnte ich absolut nicht nachvollziehen. Was hat Corona eigentlich mit der CO2-Bepreisung zu tun? Sie instrumentalisieren mit diesem Antrag eine Branche, die nicht das Problem, sondern die ein wichtiger Partner im Kampf gegen den Klimawandel ist. Der Gartenbau sorgt nämlich nicht nur für schöne Blumen, sondern er trägt im besten Sinne und im besten Falle sogar zu einer Reduzierung der CO2Belastung bei und schafft an heißen Tagen ein gutes Klima in unseren Städten.
Erst im Oktober hat unser Landwirtschaftsministerium beispielsweise ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, um Kommunen bei der Klimaanpassung etwa mit einer Dach- und Fassadenbegrünung zu unterstützten. Hierfür stehen 12 Millionen Euro bereit.
Kurzum: Die Gartenbaubranche ist ein wichtiger Partner, die einen Antrag wie den Ihren auf jeden Fall nicht braucht.
Beim Blick auf Ihre Forderungen ging meine Verwunderung noch weiter. Sie fordern doch tatsächlich – Sie haben es vorhin auch noch einmal gesagt –, dass die Gartencenter und die Blumenfachgeschäfte in NRW im Lichte der Coronamaßnahmen geöffnet bleiben. Haben Sie im Frühjahr irgendwie nichts mitbekommen oder schon alles vergessen? Bau- und Gartencenter waren vom Lockdown aus gutem Grund gar nicht betroffen.
So berichtete mir im Sommer ein Gartenbauer aus meinem Wahlkreis davon, dass er 70 % seines Umsatzes bis Muttertag mache. Wären die Gartencenter in dieser Zeit geschlossen gewesen, hätte er all seine Pflanzen entsorgen müssen. Insofern war er sehr dankbar für den Kurs der NRW-Koalition.
Eine weitere Forderung ist es, den Anstieg der bürokratischen Auflagen im Gartenbau zu beenden und zu reduzieren. Das ist etwas, was man auf jeden Fall noch positiv sehen könnte. Ich sehe das auch sehr positiv, weil wir bereits seit Regierungsantritt genau daran arbeiten und mit einem Entfesselungspaket nach dem anderen genau diesen Bürokratieabbau noch vorn treiben.
Sie fordern enge Gespräche mit Vertretern des Gartenbaus über mögliche Alternativen zum Torf. Ich
weiß ja nicht, wie Sie Ihre parlamentarische Arbeit gestalten. Für die CDU jedenfalls gehören regelmäßiger Austausch und Besuche vor Ort zu unserer täglichen Arbeit. Wir wissen daher: NRW ist Gartenbauland Nummer eins in Deutschland und wird es auch bleiben.
Die Einführung der CO2-Bepreisung beschäftigt uns schon so lange, wie die Debatte über den Klimawandel andauert. Die NRW-Koalition hat sich für einheitliche Regelungen in Europa ausgesprochen. Positiv haben wir daher zur Kenntnis genommen, dass eine Harmonisierung der CO2-Bepreisung auf der EUEbene im Rahmen des Green Deals erwogen wird.
Das hilft gegen Wettbewerbsverzerrungen, die die Branche zu Recht moniert.
Wir wissen aber auch, dass wir als Landesparlament in diesen Fragen keine direkte Rechtsetzungsmöglichkeit haben. Es gehört für uns zum ehrlichen Umgang mit der Gartenbaubranche, dies so zu benennen und nicht mit solchen Schauanträgen zu suggerieren, dass eine Einflussnahme auf andere Parlamente dadurch möglich wäre.
Die CDU in Nordrhein-Westfalen wird sich weiterhin für wirtschaftlich sinnvolle Lösungen einsetzen und dabei die Problemkonstellationen der Gartenbauer im Blick behalten – allerdings in einem ehrlichen und konstruktiven Dialog und nicht mit solchen Anträgen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den vorliegenden Antrag gelesen habe, war ich wirklich froh. Mehr noch, lieber Kollege Rüße: Ich war den Grünen fast dankbar, dass ich damit Gelegenheit habe, einmal über die Dinge zu sprechen, die wir als NRW-Koalition in dem Bereich schon angepackt und auf den Weg gebracht haben.
Neben allerhand Beschreibung von Fakten fordern Sie in dem vorliegenden Papier, die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union – kurz GAP – müsse sich „mehr denn je an den zentralen Herausforderungen der Landwirtschaft orientieren“.
Damit bringen Sie genau das zum Ausdruck, was seit Regierungsantritt klarer Anspruch der NRW-Koalition ist und was wir beispielsweise bereits im Mai 2019 in einem Antrag formuliert haben.
Sie haben vorhin drei Ziele benannt. Ich war ganz positiv überrascht, dass Sie ähnliche Ziele wie wir identifiziert haben und diese somit heute von den Grünen tatsächlich einmal benannt worden sind.
Wenn wir auf die Anfänge der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik blicken, die ursprünglich Anfang der 90er-Jahre eingeführt wurde, sehen wir nämlich, dass die Zahlungen der EU in der Tat dafür sorgen sollten, dass weiterhin zu auskömmlichen Preisen Lebensmittel in der EU erzeugt werden konnten.
Die GAP hat sich in ihrer bisherigen Ausgestaltung mit den zwei Säulen weitestgehend bewährt und muss auch in Zukunft finanziell vernünftig ausgestattet sein; denn es ist keine Neuigkeit, dass die Direktzahlungen aus der ersten Säule durchschnittlich mehr als 40 % des Einkommens eines landwirtschaftlichen Betriebes ausmachen und deshalb von entscheidender Bedeutung für die Zukunft sind.
Noch am Montag hat Dr. Berges, der Direktor der Landwirtschaftskammer, auf der Fachtagung unseres Ministeriums auf die zu erwartenden Einbußen in Höhe von bis zu 54 % pro landwirtschaftlichem Betrieb in NRW hingewiesen, wenn die bislang geplanten Regelungen so kommen sollten.
Ich habe meine Maske noch auf.
Ich habe mich schon gewundert, dass ich so schlecht Luft bekomme.
Daher sehen aber auch wir einige Aspekte, bei denen nachgebessert werden muss – und damit wieder zurück zum Ernst der Lage.
Ich denke vor allem daran, dass die Direktzahlungen zielgenauer da ankommen müssen, wo sie hingehören. Auch dort liegen wir nicht so weit auseinander, denke ich. Dies zielt nämlich wohl für uns alle auf die familiengeführten verwurzelten Betriebe, auf landwirtschaftliche Bauernhöfe, hier bei uns in NordrheinWestfalen ab. Sie sind es, die oft mit großer Sorge in die Zukunft blicken. Die GAP nach 2020 muss in ihrem Sinne deutlich einfacher und weniger bürokratisch sein.
Des Weiteren geht es darum – das merken Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, ebenfalls ganz richtig an –, die GAP in vielen Punkten wirksamer für Umwelt- und Tierschutz auszugestalten.
Wollen Landwirte nämlich neue Wege gehen und mehr für das Tierwohl leisten, die Umwelt stärker schützen und Ressourcen besonders schonen, dann muss sich das auch im Einkommen niederschlagen.
Gleiches gilt beispielsweise für gesetzliche Regelungen zu mehr Abstand zu Gewässern oder Schutzgebieten beim Düngen und beim Pflanzenschutz. Deshalb fordern wir: kein Eingriff ohne Ausgleich. Alles andere wäre nämlich eine Enteignung.
Generell muss unser gemeinsames Ziel doch sein, mehr Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Familienbetriebe in Nordrhein-Westfalen zu erreichen.
Die NRW-Koalition zeigt mit der Nutztierhaltungsstrategie, dem Stall der Zukunft oder der Binnendifferenzierung für die Gebietskulisse zur Nitratbelastung, die jetzt sogar Vorbild für eine bundesweite Regelung wird, ganz konkret, wie sehr uns an einer verlässlichen Zukunft für unsere Landwirte gelegen ist.
Das würde ich gerne an das Ende der Rede stellen. Ich mache zunächst weiter. Sehr viel ist es auch nicht mehr.
Ich möchte noch einmal kurz auf die sehr klaren Leitplanken der Agrarpolitik der CDU hinweisen: mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit, weniger Bürokratie, Umweltschutz, Tierwohl und wirtschaftliche Effizienz in einem guten Miteinander, Politik anhand von klaren Fakten und vor allem auch Respekt und Dankbarkeit für die Arbeit unserer Landwirtinnen und Landwirte.
Gerade Letzteres vermisse ich – das muss ich an dieser Stelle deutlich sagen – bei Ihrer Politik, der
Politik der Grünen, die ein bisschen konträr zu dem ist, was ich vorhin Ihrer Rede entnommen habe. Schließlich war es Ihre Partei, die im vergangenen Kommunalwahlkampf den Slogan plakatiert hat – ich zitiere –: „GRÜN IST auch ohne Glyphosat die dicksten Kartoffeln zu haben.“
Ich weiß wohl um Ihre anschließende Relativierung der insgesamt falschen und – das muss ich auch deutlich sagen – wirklich dummen Aussage. Dennoch bleibt der Eindruck, Landwirte würden Böden und Grundwasser verunreinigen. Diesen Eindruck haben Sie für den Berufsstand hinterlassen.
Von solchen Ausfällen einmal abgesehen, fordern Sie in Ihrem vorliegenden Antrag viel von dem, was die NRW-Koalition und unsere Ministerin, unser Geburtstagskind Frau Heinen-Esser, schon längst angepackt haben. Was uns von Ihnen unterscheidet, ist, dass wir nicht nur reden, sondern handeln; ich habe vorhin einige Beispiele genannt. Wir bringen die Interessen von Umwelt und Landwirtschaft zusammen, statt sie auseinanderzubringen.
Zum Schluss noch einige Worte zur gesellschaftlichen Leistung, für die die Gelder der EU zur Verfügung gestellt werden: Wir müssen uns immer wieder vor Augen führen, dass – wie eingangs erwähnt – der Verbraucher – und damit jeder Einzelne von uns – über den Preis für Lebensmittel von diesen Subventionen profitiert. Auch im Jahr 2020 sollte das in einer Diskussion um eine Agrarreform nie vergessen werden. – Danke schön.
Die einzelnen Ausgestaltungen werden zurzeit ja noch auf Länderebene festgelegt. Wie ich vorhin in der Rede auch erwähnt habe, wissen wir alle, dass in diese Agrarreform mehr für Tierwohl und auch mehr für Umweltschutz implementiert werden muss. Dafür sind die EcoSchemes nötig.
Allerdings dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, worauf Dr. Berges – Sie waren bei der Veranstaltung am Montag selber dabei – bei der Vorstellung seines Berichts sehr eindringlich hingewiesen hat: Die Auflagen, die durch die GAP möglicherweise auf die Betriebe zukommen, dürfen nicht dafür sorgen, dass die realen Einkommen noch weiter nach unten gehen; denn damit würden wir unsere kleinen landwirtschaftlichen Familienbetriebe, die regionale Nahrungsmittel erzeugen sollen, noch weiter in Richtung Abgrund treiben. Ich meine, das müssen wir auf jeden Fall gemeinsam verhindern. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Will die Gesellschaft eine Umstellung der Nutztierhaltung hin zu tierwohlorientierteren Haltungsformen? – Zu großen Teilen ganz offensichtlich ja.
Ist die Landwirtschaft bereit, diese Umstellung der Nutztierhaltung durchzuführen? – Viele Gespräche mit den Bäuerinnen und Bauern im Land und mit den berufsständischen Vertretungen haben uns gezeigt: ja, wenn die gesellschaftspolitischen Anforderungen so aussehen. Wenn es mehr Tierwohl geben soll, sind unsere Landwirte bereit, sich dieser neuen Herausforderung nicht zu verschließen.
Um zur zentralen Frage zu kommen: Sind denn Verbraucherinnen und Verbraucher bereit, mehr für tierwohlgerechtere Haltungsformen, also für mehr Platz, mehr Luft, mehr Stroh zu bezahlen?
Diese Frage treibt doch alle Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft in dieser Diskussion um, denn wenn wir erwarten, dass unsere tierischen Nahrungsmittel zukünftig nach den angestrebten Tierwohllabeln produziert werden, müssen wir uns so ehrlich machen, dass das eben nicht zu geringeren Preisen, sondern nur zu höheren Preisen geschehen kann.
Zwischen dem, was der Bürger denkt, und dem, wie er als Verbraucher handelt, liegt oftmals eine größere Differenz. Dieses sogenannte Consumer-CitizenGab hat beispielsweise eine Analyse der Uni Göttingen belegt. Das Papier geht darauf ein, dass sich die
Einstellung der Menschen oft nicht eins zu eins in ihrem Handeln widerspiegelt.
Wenn wir also auch zukünftig – und nur das kann ja wohl unser gemeinsames Ziel sein – Lebensmittel von den Landwirten in Deutschland und hier bei uns in Nordrhein-Westfalen produzieren lassen wollen, können wir unsere Landwirte in diesem Transformationsprozess nicht alleine lassen.
Wer heute als junger Landwirt einen Stallumbau oder einen -neubau plant, braucht Planungssicherheit, denn er muss doch wissen, dass der Stall, in den er viel Geld investiert, auch noch in 20 Jahren rechtskonform betrieben werden kann.
Die Planungssicherheit auf der einen Seite und die Wettbewerbsfähigkeit auf der anderen Seite sind es, die uns als politisch Verantwortliche umtreiben.
Die Frage der Finanzierbarkeit unserer Lebensmittel, die nicht nur gefühlt EU-weit die preiswertesten sind, ist auch immer eine soziale Frage. So ist es doch richtig, dass wir nun darüber diskutieren, ob eine Abgabe auf tierisch erzeugte Produkte die einzige Lösung ist, um unsere Landwirte in NRW bei der Umsetzung dieses Transformationsprozesses hin zu einer gesellschaftlich geforderten Umstellung der Nutztierhaltung zu unterstützen.
In jedem Fall empfiehlt die Borchert-Kommission im Falle eines solchen Instruments auch eine sozialpolitische Flankierung. Schauen wir noch ganz kurz auf die blanken Zahlen.
Die Landwirtschaftskammer NRW bzw. die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft kommt auf folgende Mehrkosten durch das staatliche Tierwohlkennzeichen – ich mache es am Beispiel der Ferkelerzeugung fest –:
Im Gegensatz zum gesetzlichen Standard lägen die Mehrkosten in Stufe eins bei 111 %, in Stufe zwei bei 117 %, in Stufe drei bei 159 %. Für den Verbraucher bedeutet dies ca. 35 Euro Mehrkosten für Lebensmittel pro Jahr.
Die CDU in Nordrhein-Westfalen treibt an, dass wir unsere landwirtschaftlichen Betriebe damit nicht alleine lassen wollen. Mit unserer Landwirtschaftsministerin Ulla Heinen-Esser, die heute auf einer Sondersitzung der Agrarministerkonferenz bundesweit erneut genau dieses Thema berät, haben wir die Frau mit im Boot, die es genauso sieht.
Ich bringe es noch einmal auf den Punkt: Umstellung der Tierhaltung? – Ja. Landwirte damit alleine lassen und es den Markt regeln lassen? – Nein.
Der Weg wird schwierig genug werden, die Finanzierbarkeit noch schwieriger; aber die CDU in Nordrhein-Westfalen wird die Landwirte im Land weiter begleiten und unterstützen. Wer glaubt, dass dies ohne eine Regelung gelingen kann, ist wie die antragstellende Partei schlichtweg auf dem Holzweg.
Unser politisches Handeln werden wir daher auch zukünftig an den Interessen und an dem Wohl der Branche orientieren, die durch ihre tägliche Arbeit – 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, 365 Tage im Jahr – dafür sorgt, dass wir mit gesunden und bezahlbaren Lebensmitteln versorgt werden,
denn wir wissen: Ihr macht uns satt. Danke dafür.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da geht man nichtsahnend durch das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses im Ruhrgebiet und entdeckt plötzlich eine 1,60 m lange Giftschlange – eine Situation, die wahrscheinlich niemand so erleben
möchte. Doch genau das ist bekanntlich im vergangenen Jahr in Herne passiert.
Es folgten die Evakuierung der Häuser und eine mehrere Wochen andauernde Suchaktion; denn ein Biss der sogenannten Monokelkobra, um die es in diesem Fall ging, könnte lebensgefährlich enden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, man kommt in der Debatte um ein Gifttiergesetz nicht an solchen Fällen wie dem in Herne vorbei. Denn es geht hier um den Schutz der Bevölkerung und darum, die Privathaltung dieser Tiere zu reglementieren. Dies erfordert ein Handeln der Landesregierung.
Doch erlauben Sie mir, zu Beginn kurz auf den Antrag der Grünen einzugehen. Ich lebe seit über 50 Jahren in Nordrhein-Westfalen
und habe immer Tiere um mich gehabt. Ich kenne niemanden, der Großbären, Pumas, Geparden, Elefanten, Nashörner und Flusspferdearten bei sich zu Hause hält. Und bei allem Respekt vor jeder anderen demokratischen Partei in diesem Landtag: Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, lassen Sie den Quatsch mit solchen Anträgen! Damit machen Sie sich nur lächerlich. Das wird einfach der Würde unseres Hohen Hauses nicht gerecht.
Was also unterscheidet Ihren Antrag vom Gesetzentwurf der Landesregierung? Und was unterscheidet unsere Politik von Ihrer Verbotspolitik? Kurzum: Wir erkennen ein Problem, gehen es mit Augenmaß an und überziehen nicht mit einem solchen Entwurf, den Sie ja wohl aus irgendeiner Schublade kurzfristig herausgezogen haben.
Wir hatten eine Anhörung mit verschiedenen, sehr fachlichen Stellungnahmen. Neben der Diskussion im Ausschuss haben wir es uns tatsächlich bis zur letzten Minute nicht leicht gemacht, über die zukünftigen Haltungsregelungen zu entscheiden.
Eines möchte ich an dieser Stelle deshalb noch einmal kurz betonen: Es geht nicht darum, Bestandshaltungen, die – davon bin ich persönlich überzeugt – in aller Regel von verantwortungsvollen Menschen durchgeführt werden, ab sofort zu verbieten. Unsere Gespräche beispielsweise mit den Vertretern der DGHT haben uns gezeigt, wie sachkundig und verantwortungsvoll viele Reptilienbesitzer sind.
Deshalb wird es selbstverständlich einen Bestandsschutz geben – allerdings zukünftig gebunden an gewisse Auflagen, mit denen die meisten unserer Sachverständigen übrigens gut leben konnten.
Es braucht einen verlässlichen Rahmen für die Haltung gefährlicher Tiere. Dazu gehören die Vollendung des 18. Lebensjahres, die persönliche Zuverlässigkeit, das Bestehen einer Haftpflichtversicherung und die Meldung der Bestände.
Damit komme ich zum vorliegenden Änderungsantrag. Wir haben – darauf hatte ich vorhin schon hingewiesen – wirklich bis zum Schluss um verschiedene Änderungen gerungen. Deshalb liegt Ihnen dieser Änderungsantrag auch derart kurzfristig vor.
So war es uns um eine noch genauere Definition einzelner Arten und Unterarten gegangen. Beispielsweise gibt es zur Gattung der Mauritanobuthus keine Hinweise zur tatsächlichen Giftigkeit im Sinne des § 2 des Gesetzentwurfs. Deshalb ist diese Art wieder aus der Auflistung zu streichen.
Anders sieht es hingegen bei den australischen Missulena-Arten aus. Diese produzieren Giftstoffe mit für die Giftwirkung an Menschen relevanten delta-Hexatoxinen. Da diese Toxine für Kleinkinder und auch für manch einen Erwachsenen lebensgefährlich werden können und darüber hinaus dieser Spezies zur Gattung der Atrax eine phylogenetische Verwandtschaft nachgewiesen wurde, müssen die Missulena-Arten mit aufgenommen werden.
Auch eine genauere zeitliche Definition in Bezug auf den Nachweis einer Haftpflichtversicherung finden Sie in unserem Änderungsantrag. Bis zum 31. Juli 2021 sollten sowohl die Versicherungsbranche als vor allem auch die Tierbesitzer Zeit haben, einen entsprechenden Versicherungsnachweis erbringen zu können.
Aufgrund der Coronapandemie konnten die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen des für den Vollzug zuständigen LANUV nicht zeitgerecht abgeschlossen werden. Es ist daher geboten, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes auf den 1. Januar 2021 zu verschieben.
Eines war uns noch besonders wichtig: Mit diesem Änderungsantrag wollen wir die Geltungszeit des Gesetzes auf zunächst fünf Jahre verkürzen. Warum? Weil dann die Möglichkeit besteht, nach den ersten drei bis vier Jahren die Erkenntnisse über den Umfang der Haltung dieser Tiere zu sammeln und auszuwerten und anhand der dann gewonnenen Erkenntnisse über das Fortbestehen dieses Gesetzes zu entscheiden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns dieses Thema mit dem nötigen Augenmaß anpacken, damit Fälle wie in Herne zukünftig nicht mehr passieren können. Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem vorliegenden Änderungsantrag. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln unter diesem Tagesordnungspunkt verschiedene Bereiche, zum einen die Schlacht
branche, zum anderen die Ernährungswirtschaft. Beide Bereiche gehören sicherlich zusammen. Ich werde mich zunächst auf die Ernährungsbranche konzentrieren; der Kollege Peter Preuß wird die arbeitsrechtlichen Aspekte dieser Anträge nachher in den Blick nehmen.
Begeben wir uns einmal gemeinsam gedanklich in einen Supermarkt Ihrer Wahl. Im Kühlregal finden wir verschiedene Fleischwaren. Vielleicht weist das rote Preisschild auf das Angebot der Woche hin: 2,99 Euro für 500 g Schweinefilet. Wer kann es dem Verbraucher verdenken, dass er bei einem solchen Preis sofort zugreift, um seinen Lieben zu Hause eine günstige Mahlzeit zuzubereiten?
Auch darüber müssen wir sprechen, wenn es um die Lebensmittelproduktion im gesamten Kontext geht.
Als CDU-Fraktion befürworten wir ausdrücklich, dass wir uns heute hier im Hohen Haus mit diesem Thema beschäftigen, wohl wissend, dass über die wichtigen gesetzlichen Änderungen zum Arbeitsschutz nicht wir hier im Landtag entscheiden können, sondern das Ganze natürlich noch auf Bundesebene beraten werden muss. Wir sollten alle Perspektiven mit in diese Diskussion einbeziehen und uns fragen, wo die Ursachen für die Probleme, über die wir jetzt sprechen, liegen.
Zur ganzen Wahrheit gehören nämlich viele verschiedene Aspekte. In der Fleischwirtschaft sind, wie auch in anderen Bereichen der Ernährungswirtschaft, etwa bei der Ernte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen Ländern inzwischen nicht mehr verzichtbar. Diese Entwicklung kann man durchaus kritisch begleiten.
Zudem sind durch immer höhere Auflagen in den letzten Jahren – darauf wies der Kollege Rüße bereits hin – viele kleine Schlachtereien zur Einstellung ihrer Betriebe gezwungen worden. Ich denke, fast jeder von uns kennt bei sich zu Hause mindestens eine Fleischerei, die ihr Ladenlokal mit Waren aus eigener Produktion geschlossen hat, mit allen Konsequenzen für die Branche, über die wir heute reden.
Auch sollten wir das Thema „Saisonarbeitskräfte“ nicht mit dem Problem der Mitarbeiter in der Schlachtbranche vermengen.
Zur ganzen Wahrheit gehört auch, dass wir das Thema „Tierschutz“ – auch das ist schon vorhin von den Kollegen erwähnt worden – bei dieser Debatte nicht aus den Augen verlieren dürfen. Ich will Sie noch einmal daran erinnern, dass wir zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Tierschutzes im Februar 2019 eine Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung in Schlachthöfen gefordert haben. Diese Orte sind mit Blick auf den Tierschutz besonders sensible Bereiche. Außerdem will niemand
unnötig weite Wege für Nutztiere auf ihrem letzten Weg. Wenn wir diese langen Transporte verhindern wollen, dann brauchen wir weiterhin unsere Schlachthöfe vor Ort, allerdings mit allen nötigen, vernünftigen Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Ich komme zu einem weiteren wichtigen Punkt in dieser Diskussion. Denn zur ganzen Wahrheit gehört, dass die gesamte systemrelevante Kette der Ernährungswirtschaft bei den Landwirten beginnt und an der Ladentheke endet. Fast 1.000 Betriebe in Nordrhein-Westfalen waren im Jahr 2017 allein der Ernährungsbranche zuzuordnen. Dass die gesamte Ernährungsbranche in NRW einen hohen Stellenwert hat, geht auch aus der 288 Seiten langen Antwort auf die Große Anfrage hervor, der viel zu entnehmen ist, auch wenn die Kollegen der SPD damit offensichtlich Probleme haben.
Deshalb betone ich es noch einmal: Diesen systemrelevanten Bereich von der Landwirtschaft über die Bäckereien, Molkereien, Schlachtereien bis hin zur Futtermittelindustrie, von den Getränken und Brauereien bis hin zum Lebensmitteleinzelhandel müssen wir in der Debatte als Ganzes betrachten.
Wer über Nordrhein-Westfalen spricht und nur an Industrie denkt, der täuscht sich nämlich. Auch die Agrar- und Ernährungswirtschaft gehören dazu. Die große Vielfalt und hohe Innovationen werden allein jährlich beispielsweise auf der Grünen Woche oder auch bei der Verleihung des Landesehrenpreises NRW durch unsere Landwirtschaftsministerin deutlich. Die Ernährungswirtschaft ist nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber für 160.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen, nein, sie ist die Branche, die dafür sorgt, dass wir tagtäglich mit gesunden Lebensmitteln versorgt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der hohe Stellenwert voller Regale und immer verfügbarer Lebensmittel ist uns in der Krise in den vergangenen Wochen bewusst und vor Augen geführt worden. Niemals nach dem Zweiten Weltkrieg, nicht in der Ölkrise der 70er-Jahre und auch nicht in den Wirtschaftskrisen im vergangenen Jahrzehnt, gab es leere Regale.
Sehr gerne. Ich würde meine Rede gerne zunächst zu Ende führen. Dann kann ich die Zwischenfrage zum Ende beantworten. Es dauert auch nicht mehr lange.
Also: Niemals nach dem Zweiten Weltkrieg, nicht in der Ölkrise der 70er-Jahre und auch nicht in der
Wirtschaftskrise im letzten Jahrzehnt, gab es leere Regale. Wir alle hier sind als politische Vertreterinnen und Vertreter dafür verantwortlich, dass es auch niemals dazu kommt und immer genügend Lebensmittel gibt.
Lassen Sie uns daher diese Diskussion einerseits mit der gebotenen Konsequenz und andererseits mit der notwendigen Ehrlichkeit und Sachlichkeit führen. Denn es steht viel auf dem Spiel. – Herzlichen Dank.
Jetzt würde ich gerne die Frage des Kollegen Rüße beantworten.
Herzlichen Dank für die Frage, Herr Kollege Rüße. – Das Thema „Werkverträge“ wird gleich der Kollege Preuß sicherlich noch intensiver beleuchten. Natürlich gehört das zu der ganzen Diskussion, die wir aktuell führen, mit dazu. Wir wissen, dass es auch in Berlin zurzeit große Diskussionen um dieses Thema gibt.
Meine persönliche Meinung dazu ist, dass wir über das Thema „Werkverträge“ sicherlich sprechen müssen. Das ist völlig klar. Denn – das habe ich vorhin auch gesagt – Konsequenzen muss es in allen Bereichen geben.
Wie ich die an mich gerichteten Fragen beantworte, überlassen Sie doch bitte noch mir selber.
Aber wir müssen letzten Endes – das habe ich vorhin auch schon einmal gesagt – die gesamte Branche und auch sämtliche Werkverträge in allen Branchen mit in die Diskussion einführen.
Das habe ich damit nicht gesagt, Herr Rüße. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tierversuche sind sicherlich ein Thema, bei dem die Emotionen schnell hochkochen. Natürlich wären wir alle froh, wenn es keine oder signifikant weniger Tierversuche geben müsste. So weit ist die Wissenschaft zurzeit aber leider offensichtlich noch nicht.
Betrachten wir das Thema doch einmal sachlich. Wenn wir hier in Nordrhein-Westfalen ein führender Wissenschaftsstandort sein wollen, gehört dazu ohne jeden Zweifel medizinische Forschung.
Wenn im Antragstext von einem Negativranking die Rede ist, also einem Begriff, der direkt eine negative Konnotation hervorruft, sollte man bitte auch die positiven Seiten sehen.
Nordrhein-Westfalen ist ein führender Forschungs- und Wissenschaftsstandort. Forschungen zum Beispiel im Bereich neurodegenerativer Erkrankungen wie etwa der Alzheimer-Krankheit sind dringend notwendig. Bis heute ist die Ursache der Alzheimer-Erkrankung nicht vollständig geklärt, auch wenn weitgehende Einigkeit über die möglichen Einflussfaktoren auf die Krankheitsentstehung herrscht. Weitere Forschungen sind daher unerlässlich, und dazu gehören eben leider – das betone ich ausdrücklich – zum aktuellen Zeitpunkt auch noch Tierversuche.
Wer entscheidet nun wie über die nötigen Versuche? In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit acht Ethikkommissionen, die sich zu zwei Dritteln aus Naturwissenschaftlern und zu einem Drittel aus Sachkundigen aus dem Tierschutz zusammensetzen. Jede
Kommission wird für die Dauer von drei Jahren berufen. In den Sitzungen votieren die Mitglieder im Sinne einer Genehmigungsempfehlung, einer Ablehnung oder behalten sich das Recht zur Wiedervorlage nach Beantwortung essenzieller Fragen vor.
Die CDU-Landtagsfraktion ist davon überzeugt, dass die Mitglieder der Tierschutzkommission nach § 15 Tierschutzgesetz jeden einzelnen Antrag sorgfältig prüfen. Die endgültige Entscheidung – darauf hatte der Kollege vorhin schon hingewiesen – über die Genehmigung eines Tierversuchs fällt das LANUV auf der Grundlage der Entscheidung der jeweiligen Ethikkommission. Sowohl für das LANUV als auch für die Mitglieder der Tierschutzkommission, die diese Tätigkeit übrigens ehrenamtlich ausführen, möchte ich eine Lanze brechen. Denn diese machen sich die Entscheidungen sicherlich nicht leicht.
Es ist vorhin schon angeklungen. Es gibt schon viele Maßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen. Ich weise an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass demnächst ein neuer Tierschutzbeauftragter im Ministerium angesiedelt sein wird, und bei der Anhörung zu eben diesem Tierschutzbeauftragten ist ganz klar herausgekommen, dass auch das Thema „Versuchstiere“ von diesem Tierschutzbeauftragten mit in den Blick genommen werden muss.
Werfen wir aber noch einen kurzen Blick auf die Rechtsgrundlagen. Am 13. Juli 2013 trat die jüngste Änderung des deutschen Tierschutzgesetzes in Kraft. Ein Schwerpunkt ist hier die konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung des 3R-Prinzips – Replacement, Reduction, Refinement – zur Vermeidung und Verbesserung der Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken.
Laut der druckfrischen Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag zum laufenden Vertragsverletzungsverfahren wegen offener Fragen zur Umsetzung der genannten EU-Versuchstierrichtlinie gibt die Bundesregierung ganz aktuell an, im bisherigen Verfahren bereits eine Vielzahl an Punkten, die die Europäische Kommission initial bemängelt hatte, ausgeräumt zu haben.
Eine weitere Überarbeitung und Konkretisierung einiger nationaler Regelungen zum Schutz von Versuchstieren befindet sich in Arbeit. Die entsprechenden Rechtssetzungsvorschläge befinden sich laut Bundesregierung bereits in der Ressortabstimmung und werden danach in die Länder- und Verbändebeteiligungen gegeben. Es ist also sehr viel Bewegung in diesem wichtigen, emotionalen Thema.
Damit sind aus unserer Sicht die Forderungen des Antrags weitestgehend obsolet. Wir werden ihn daher ablehnen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Stinka fragt: Was ist denn schon getan worden, und wo sind die Ansätze? – Ich werde die nächsten fünf Minuten nutzen, um Ihnen das mal zu erklären.
Wir befinden uns im Einzelplan 10 im Haushalt des Umweltministeriums. Mit dem kleinsten Etat aller Haushalte, mit nämlich nur 1,043 Milliarden Euro, muss ein Wahnsinnspaket an Aufgaben erfüllt werden. Das sind halt die Kernaufgaben. Wir stehen dazu, und wir wissen, wie wichtig es ist, die Natur zu schützen und unsere Artenvielfalt zu erhalten – Kernaufgabe des Ministeriums.
Die Optimierung und Sicherung der Tierhaltung unter der Wahrung des Tierwohls auszugestalten, ist eine weitere Kernaufgabe, ebenso die Anpassung an den Klimawandel voranzutreiben und die Herausforderung im Waldbau und in der Forstwirtschaft anzugehen – ein wahnsinniges Maßnahmenpaket.
Das mit einem solchen Haushaltsvolumen zu schaffen, ist die große Herausforderung. Das gelingt unserem Ministerium seit zweieinhalb Jahren in ganz hervorragender Weise.
Lassen Sie uns zunächst einen Blick auf den Bereich Landwirtschaft werfen.
Um auch nachfolgenden Generationen eine lebenswerte und gesicherte Zukunft mit bezahlbaren und sicheren Lebensmitteln zu ermöglichen, wollen wir uns gemeinsam mit unseren Landwirten und niemals gegen unsere Landwirte in Nordrhein-Westfalen auf den Weg machen.
Ich nenne hier das Beispiel der Nutztierhaltung. Wie und unter welchen Rahmenbedingungen können zukünftig Stallneu- und -umbauten möglich sein?
Im vorliegenden Haushaltsentwurf finden Sie 2 Millionen Euro für die Errichtung eines Versuchsstalls auf Haus Düsse. Hier soll ein Musterstall entstehen, der die Antworten auf die erforderlichen bau- und emissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllen wird.
Wer also die Landwirte in Nordrhein-Westfalen bei den Herausforderungen der Zukunft unterstützen will, sollte diesem Entwurf zustimmen.
Schauen wir auf den Bereich Umwelt. Um die Treibhausgasminderungs- und Klimaanpassungsziele zu erreichen, ist eine Förderung und Finanzierung von Klimamaßnahmen vorgesehen.
Ein besonderer Fokus wird dabei auf Synergieeffekte zwischen Klimaschutz, Klimaanpassung, Umwelt- und Naturschutz sowie grüner Infrastruktur gelegt,
denn auch städtische grüne Infrastruktur verringert den Effekt des Klimawandels. Hierfür finden wir im Haushaltsansatz fast 650.000 Euro.
Zur Umsetzung der Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie steht ein Ansatz in Höhe von fast 75 Millionen Euro zur Verfügung.
Für Maßnahmen des Hochwasserschutzes sind außerhalb der GAK weitere Haushaltsmittel in Höhe von rund 56 Millionen Euro vorgesehen.
Wer Klima- und Umweltschutz in Nordrhein-Westfalen voranbringen will, sollte diesem Haushalt zustimmen.
Herr Rüße, das kommt noch; warten Sie es ab.
Widmen wir uns dem Thema „Naturschutz“. Forschung und Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität bilden einen weiteren Schwerpunkt dieses Haushaltsplans. Zur Sicherung der Förderung liegt hier ein Ansatz von fast 37 Millionen Euro vor.
Besonders erwähnt werden muss an dieser Stelle, dass die globale Minderausgabe, von der wir heute schon häufig gehört haben, für den Naturschutzhaushalt nicht greifen soll.
Wir als CDU und als NRW-Koalition unterstützen mehr Planungssicherheit für die 40 Biologischen Stationen im Land und stellen dafür rund 11 Millionen Euro zur Verfügung, denn wir wissen das in Deutschland einzigartige Netz an Biologischen Stationen zu schätzen.
Darüber hinaus wird der Bedarf der 23 Umweltbildungseinrichtungen nochmals um weitere rund 550.000 Euro erhöht.
Weitere Kernpunkte des Naturschutzhaushaltes sind – um nur einige Beispiele zu nennen – die Umsetzung der Natura-2000-Richtlinie, der Aufbau und die Sicherung eines landesweiten Biotopverbundes, die Weiterentwicklung des Nationalparks Eifel sowie die Erarbeitung und Umsetzung von Artenschutzprogrammen.
Für das hohe Engagement der Landesregierung, Maßnahmen im Vertragsnaturschutz und auch in der Ausweitung von Blühflächen weiter zu verbessern, werden viele finanzielle Mittel bereitgehalten.
So konnten wir in NRW die im Rahmen des Vertragsnaturschutzes betreuten Flächen von 28.000 ha im Jahr 2017 auf 32.500 ha im Jahr 2019 deutlich erhöhen.
Ziel all dieser Maßnahmen ist es, die Biodiversität in Nordrhein-Westfalen zu erhalten bzw. zu entwickeln und weiterzuentwickeln sowie den Rückgang der Arten zu stoppen.
Geld ist nicht alles, aber es bildet immer noch die Grundlage zur Umsetzung der vielfältigen Maßnahmen zur Verbesserung des Artenschutzes. Wer also in Nordrhein-Westfalen für Artenvielfalt und ein Mehr an Biodiversität steht, sollte diesem Haushalt zustimmen.
Zum Schluss ein Wort zum Thema „Wald“: Für die Umsetzung der Schmallenberger Erklärung vom September dieses Jahres sind Mehrausgaben in Höhe von rund 10 Millionen Euro sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 90 Millionen Euro im Einzelplan des Ministeriums veranschlagt. Diese Mittel sollen für die Wiederaufforstung der schwer beschädigten Wälder im Land eingesetzt werden.
Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2020 stehen in einem Zeitraum von zehn Jahren insgesamt 100 Millionen Euro für Zuschüsse zur Verfügung. Dieser Zehnjahreszeitraum ist nötig, denn Waldumbau ist immer eine Generationenaufgabe.
Ich komme zum Ende. – Dem tragen wir mit diesem Programm Rechnung.
Wer für gesunde Wälder, mehr Biodiversität, Naturschutz und eine Zukunft für unsere Bauern einstehen will sowie mit gesundem Menschenverstand das komplexe Gesamtbild betrachtet,
sollte diesem Haushalt zustimmen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
„Eines sollt ihr nie vergessen, Bauern sorgen für das Essen.“
Das ist in der Tat die Kernaufgabe der Landwirtschaft – in Nordrhein-Westfalen, deutschlandweit und weltweit. Ich sage es ganz klar: Ein immer voller Kühlschrank und ein immer satter Bauch lassen offensichtlich vergessen, dass es die Bauern, die Landwirte in unserem Land sind, die dafür sorgen, dass wir täglich und zu bezahlbaren Preisen mit Brot, Käse, Butter, Obst, Fleisch und Gemüse versorgt werden.
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle von Mirko, Carolin und Dominik berichten. Sie sind junge Landwirte und Organisatoren der Initiative „Land schafft Verbindung“, die sich mit vielen anderen, meist jungen Berufskollegen in meinem Heimatkreis Minden-Lübbecke am 22. Oktober zu friedlichen Protesten auf den Weg gemacht haben. Warum? – Weil sie es leid sind, als Landwirte Prügelknaben der Nation zu sein, und vor allem, weil sie Sorge haben um ihre Existenz, weil sie nicht wissen, ob sie in Zukunft ihre Betriebe weiterführen können. Gerade gestern haben wir hier vor dem Landtag erste Proteste von Landwirten erleben können.
Immer mehr und immer höhere Auflagen sorgen dafür, dass immer mehr Betriebe aufgeben müssen, seit 1990 mehr als die Hälfte aller Betriebe in Deutschland. Wir Christdemokraten in NordrheinWestfalen erkennen an, dass die Bauern in unserem Land seit Generationen Verantwortung für unsere Umwelt und im wahrsten Sinne des Wortes für unser täglich Brot tragen, und das jeden Tag, sieben Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr.
Deshalb lassen wir wohlmeinenden Worten in Anträgen und Reden auch Taten folgen, zum Beispiel mit der Nutztierhaltungsstrategie. Am 14. Mai dieses Jahres waren auf Einladung der CDU-Fraktion über 160 Landwirte im Landtag und haben mit uns im Rahmen eines Werkstattgesprächs über die Nutztierhaltung der Zukunft diskutiert.
Schnell war klar: Wenn die Gesellschaft es wünscht, dann sind unsere Landwirte auch bereit, ihre Ställe umzubauen. Wenn ein staatliches Tierwohllabel auf den Weg gebracht wird, dann sind unsere Landwirte trotz Freiwilligkeit auch bereit, mitzumachen. Sie brauchen aber vor allem eines: verlässliche Rahmenbedingungen, unter denen sie die Produktion überhaupt erst einmal umstellen können.
Genau hier setzt die Nutztierhaltungsstrategie an. Denn es braucht verlässliche Regelungen im Baurecht, in Umwelt- und Tierschutzgesetzen, bevor die Landwirte ihre Ställe überhaupt umbauen können. Dieses begleiten wir in Nordrhein-Westfalen beispielsweise mit der Errichtung eines Versuchsstalls auf „Haus Düsse aktiv“. Wir lassen unsere Landwirte nicht allein, wir lassen Taten auf Worte folgen.
Oder nehmen wir das Thema „Düngeverordnung“. Wie kommen die roten Grundwasserkörper, in denen die Landwirte zukünftig ihre Pflanzen nicht mehr bedarfsgerecht düngen dürfen, überhaupt zustande? Und wo muss genauer hingesehen werden?
Auch hier geht NRW voran, auch hier setzen wir schon jetzt auf Taten. Denn zum einen werden die Messstellen im Land auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft, zum anderen arbeiten die Behörden intensiv daran, das Instrument der sogenannten Binnendifferenzierung anzuwenden. Hier sollen mittels geeigneter Modellierungen innerhalb roter Grundwasserkörper sowie aufgrund der Bewirtschaftungsformen und der tatsächlich ausgebrachten Düngemenge differenziertere Betrachtungen vorgenommen werden.
Lassen Sie uns nach Berlin schauen. Wenn das Bundesumweltministerium dort mit einem Aktionsprogramm Insektenschutz ein Programm auflegt, das einseitig einen Großteil der Lasten einmal mehr auf die Landwirtschaft verlagert, dann darf man bestimmte Kriterien nicht aus dem Blick verlieren.
Einerseits wird noch viel zu wenig über die Ursachenforschung diskutiert. Andererseits muss man Folgendes wissen:
Allein an die Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen grenzen 30.000 km landwirtschaftliche Nutzfläche. Wenn man den Abstand für Pflanzenschutzmaßnehmen und Düngemitteleinsatz von 5 auf 10 m erhöhen will, dann darf das keiner Enteignung gleichkommen. Deshalb fordern wir für unsere Landwirte: kein Eingriff ohne Ausgleich!