Das gilt natürlich erst recht für den Antrag der Grünen. Sie wollen die Förderung – das wurde eben schon angesprochen – auf KMU begrenzen, was zumindest in der Anhörung auf wenig Gegenliebe gestoßen ist. Es geht auch an der Wirklichkeit in Deutschland vorbei.
Der Innovationsindikator des BDI von 2015 gibt an, dass 55 % der kleinen und mittleren Unternehmen, die Innovationen hervorbringen, gar keine eigenen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten betreiben. Sie würden also von Ihrem Vorhaben auch nicht profitieren.
Beide Antragsteller springen also unserer Meinung nach zu kurz; die Grünen springen noch etwas kürzer. Beim Koalitionsantrag werden wir uns enthalten; den Antrag der Grünen werden wir ablehnen.
Vielen Dank, Herr Tritschler. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Professor Dr. Pinkwart.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich außerordentlich, dass wir heute Nachmittag zu einem wirklich wichtigen Punkt für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen und Deutschland sprechen können: zu den Forschungs- und Entwicklungsleistungen unserer Wirtschaft.
Ich begrüße außerordentlich, dass die Koalitionsfraktionen hier der steuerlichen Förderung von Innovationen noch mal zusätzliche Impulse geben. Ich halte das auch für zentral.
Deutschland diskutiert seit mindestens 20 Jahren die Frage, ob wir hier zusätzliche Anreize geben können, während sich fast der Rest der Welt schon entschlossen hat, selbiges zu tun.
Nunmehr gibt es, unterstützt durch den Bundesratsantrag, den Kollege Lienenkämper und ich für die Landesregierung im vergangenen Jahr einbringen durften, auch auf diesem Feld Bewegung.
Sicher kann man immer fragen: Ist das Glas halb voll oder halb leer? – Ich persönlich freue mich, dass es überhaupt mal einen Fortschritt gibt und wir hier mal weiterkommen.
Es ist auch gut, wenn wir auf die Gesamtlage schauen, aber vor allen Dingen gut für NordrheinWestfalen, lieber Herr Bolte-Richter, wenn das nicht nur auf Unternehmen von bis zu 250 Mitarbeitern beschränkt ist.
Natürlich ist es wichtig, dass die KMU insgesamt mehr Anreize bekommen: Die unter 250 Mitarbeiter, aber auch die darüber hinaus, weil sie sicherlich auch heute schon – da bin ich im Widerspruch zu meinem Vorredner – erhebliche Innovationsleistungen erbringen und F&E-Anstrengungen haben, ohne das als solches im Unternehmen sichtbar zu machen und vor allem ohne in der Lage zu sein, das professionalisieren zu können, weil ihnen dafür die materiellen Voraussetzungen fehlen.
Insofern ist die Regelung, eine Aktivität steuerlich berücksichtigt zu erhalten – immerhin bis zu einer Höhe von 2 Millionen Euro –, ein guter Ansatz für die KMU, insgesamt mehr zu tun und noch professioneller vorzugehen.
Aber ich füge hinzu: Es ist auch gut für große Unternehmen. Zu den großen Unternehmen gehören nicht nur die DAX-Unternehmen, sondern zu den großen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen gehören sehr viele Unternehmen, die wir gerne als Hidden Champion bezeichnen.
Alle Unternehmen über 500 Beschäftigte sind sogenannte Großunternehmen. Davon haben wir hier in Nordrhein-Westfalen sehr viele, und sie schaffen sehr viele Arbeitsplätze.
Sie sind vor allem im Bereich der Innovation hochdynamisch. Dass sie endlich auch einen Anreiz für ihre Innovationsaktivitäten am Standort Nordrhein-Westfalen, am Standort Deutschland bekommen können, wäre ein echter Durchbruch und würde auch Anerkennung für die großartigen Anstrengungen, die dort unternommen werden, bedeuten.
Es ist aber auch ein Thema für die ganz großen, für die international tätigen Unternehmen und ihre Forschungsabteilungen.
Wir sind ständig bemüht, Unternehmen auch an den Standort Deutschland zu holen oder auch Investitionen in Forschung und Entwicklung hier ansässiger Unternehmen in Deutschland durchgeführt zu sehen und nicht zuzuschauen, wie diese Aktivitäten ins Ausland gehen.
In Großunternehmen werden bei Standortentscheidungen Indikatorentabellen erstellt und Scoringverfahren genutzt, und da gibt es eine Position „Steuerliche Rahmenbedingungen“. Das ist eines von vielen Entscheidungskriterien. Wenn dann dort zu lesen ist: „Nein, das gibt es in Deutschland nicht“, dann haben wir für diese Art der Ansiedlungen einen steuerlichen Nachteil.
Insofern ist das ein erster Schritt – bei der Deckelung ist es eher ein symbolischer, wenngleich ein wichtiger Schritt –, auch für die großen, international tätigen Unternehmen, dass wir in Zukunft bei solchen Standortentscheidungen beim Indikator „Steuerliche Rahmenbedingungen“ nicht mehr durch die Unternehmen hineinschreiben lassen müssen: „Gibt es in Deutschland nicht“, sondern dass wir nun einen Einstieg auch bei der steuerlichen Förderung haben. Das hilft uns sehr, gerade am Standort NordrheinWestfalen.
Im Übrigen will ich noch einmal darauf hinweisen – auch die geschätzte Opposition –, dass NordrheinWestfalen gerade bei privaten Investitionen im Bereich F&E massiv aufzuholen hat. Sie wissen, dass wir uns damals sehr angestrengt haben, um auf über 2 % des BIP zu gelangen; das ist unter Ihrer Zeit wieder etwas abgeschmolzen.
Jetzt können wir sisyphusartig den Stein wieder nach oben rollen. Wenn wir hier nicht weiterkommen, gerade in Nordrhein-Westfalen, sowohl bei den KMU wie bei den mittleren und den großen Unternehmen, werden wir es in Zukunft bei Wachstum und bei Beschäftigung schwer haben.
Ich sage Danke für die Antragsinitiative – ein Dank geht auch in Richtung Berlin –; wir kommen jetzt voran. Wir sollten das Ganze nun unbürokratisch und wirksam umsetzen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Professor Dr. Pinkwart. – Weitere Wortmeldungen haben wir nicht; damit kommen wir nun zu den Abstimmungen.
Erstens. Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/4439. Der Ausschuss für Digitalisierung und Innovation empfiehlt in Drucksache 17/6799, den Antrag Drucksache 17/4439 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu?
Das liegt in gewisser Weise nahe: die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Das sind CDU, FDP, SPD und AfD sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten Langguth und Neppe. Gibt es Enthaltungen? – Gibt es nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 17/4439 mit breiter Mehrheit im Hohen Hause abgelehnt.
Die antragstellenden Fraktionen haben auch hier direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags. Wer stimmt dem zu? – CDU und FDP sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Wie angekündigt, enthält sich die AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag Drucksache 17/6651 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und denen der beiden fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth angenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über den Wohnungsmangel und die hohen Kosten des Wohnens wird hier im Plenum immer wieder sehr emotional debattiert und diskutiert.
Wie bekommen wir das Bedürfnis der Menschen nach eigenem Wohnraum befriedigt? – Ein erster Schritt in diese Richtung besteht darin, die Kosten für die Schaffung, den Erwerb von Wohneigentum zu senken. Lassen Sie uns daher in NRW Fakten schaffen, lassen Sie uns handeln; denn wir haben es in NRW selbst in der Hand.
CDU und FDP haben sich in der Vergangenheit immer wieder gegen die mehrfachen Grunderwerbsteuererhöhungen von Rot-Grün gestellt, und das völlig zu Recht. Liebe CDU, Sie haben vor der Wahl versprochen, den jungen Familien den Traum vom eigenen Heim zu ermöglichen. Sie haben in Ihrem Programm auch beschrieben, dass Rot-Grün mit den Erhöhungen bei der Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf 6,5 % einen wesentlichen Beitrag zur Verteuerung des Wohnraums für Familien geleistet hat.
Wohneigentum ist wichtig. Wohneigentum war schon immer ein Schutz vor Altersarmut, und Wohneigentum ist auch heute noch eine wichtige Säule der Altersvorsorge – schließlich haben andere Möglichkeiten der Altersvorsorge im Moment starke Probleme. Fragen Sie mal Ihre Bank, wie sich Ihre Lebensversicherung in den letzten Jahren entwickelt hat. Vor 20 Jahren wurden da Zinsen von mehr als 5 % versprochen; inzwischen sind die Versicherer froh,
Dieses niedrige Zinsniveau wird auch von der EU befeuert. Mario Draghi und zukünftig Frau Lagarde haben leider ein feindliches Klima für die Altersvorsorge geschaffen. Die niedrigen Zinsen haben auch dafür gesorgt, dass die Preise für Wohnraum und für Häuser in die Höhe geschossen sind.
Die Chance, selbst Wohneigentum zu erwerben, sinkt mit den hohen Preisen gerade für junge Familien, und damit fehlt auch eine Säule für die Altersvorsorge. Das hat selbst Herr Staatssekretär Opdenhövel erkannt. Er sagte dazu im November im Haushalts- und Finanzausschuss – ich zitiere –:
„Trotz der guten Rahmenbedingungen stagniert die Wohneigentumsquote in Deutschland und ist im europäischen Vergleich extrem niedrig. […] Das eigene Zuhause darf daher aus unserer Sicht nicht zu einer unbezahlbaren Luxusanschaffung werden. Das über viele Jahre angesparte Eigenkapital muss stärker für den eigentlichen Ansparzweck zur Verfügung stehen, nämlich für den Erwerb einer angemessenen Wohnimmobilie zur eigenen Nutzung.“
Wir als AfD teilen die Diagnose der Landesregierung. Aber nach einer Diagnose muss auch eine Behandlung erfolgen, und diese Behandlung fordern wir jetzt von Ihnen ein: Halten Sie Ihre Wahlversprechen! Ich hege große Hoffnung, dass CDU und FDP heute unser Anliegen befürworten werden; denn schließlich haben sie sich vor ein paar Jahren immer wieder gegen die Steuererhöhung von Rot-Grün gewehrt.
„Die Grunderwerbsteuererhöhung ist wachstumsfeindlich. (…) Die Grunderwerbsteuererhöhung ist auch baupolitischer Unsinn.“
Genauso ist es, Herr Optendrenk. Eine zu hohe Grunderwerbsteuer ist also nach Meinung der CDU wachstumsfeindlich und baupolitischer Unsinn.
Herr Witzel von der FDP sagte damals, wer die Hauptlast einer zu hohen Grunderwerbsteuer zu tragen hat. Ich zitiere Herrn Witzel: