Protokoll der Sitzung vom 11.07.2019

Danke schön.

… dass, anders als in den vergangenen Wochen, auch heute Morgen, fälschlich zu hören und zu lesen war, dass die Zivilklausel keineswegs abgeschafft wird.

Vielmehr soll die gesetzliche Verpflichtung der Hochschulen entfallen, eine solche Klausel in ihre Grundordnung aufzunehmen. Jede Hochschule soll selbst darüber entscheiden können, wie sie mit der Zivilklausel in ihrer Grundordnung umgeht. Das ist eine Verwirklichung des Gedankens der Hochschulautonomie; da gehört die Entscheidung auch hin.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir müssen auch in diesem Kontext ehrlich bleiben; ich sage gleich auch, warum: Diese konkrete Regelungswirkung einer Zivilklausel ist begrenzt, denn die Wissenschaftsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz hat als verfassungsrechtliches Grundrecht eine sehr starke Stellung.

Sie alle wissen, dass es seit 2013 ein Gutachten von Professor Müller-Terpitz gibt, der sich in zwei klaren Sentenzen, die ich jetzt noch einmal mit Genehmigung des Präsidenten zitieren möchte, zu diesem Thema der Zivilklausel im Hochschulgesetz geäußert hat:

Zur Gewährleistung der Wissenschaftsfreiheit muss die geplante Entwicklungsklausel den Hochschulen einen weiten Spielraum für ihre Umsetzung belassen. Sie ist deshalb weder aus sich heraus noch im Wege einer selbstverantworteten Umsetzung durch die Hochschulen geeignet, Forschung an unmittelbaren oder mittelbaren militärischen Projekten zu tabuisieren oder das Forschungs- und Lehrprofil einer Hochschule ganz auf die Ziele der Friedlichkeit und Nachhaltigkeit auszurichten.

Das müssen wir trotzdem zur Kenntnis nehmen, und damit muss jede Hochschule auch umgehen. Und außerdem: Ob eine solche Zivilklausel angesichts ihrer nur geringen normativen Steuerungskraft und angesichts des Umstands, dass die Zielsetzungen der

Friedlichkeit und Nachhaltigkeit ohnehin tief im gesellschaftlichen Bewusstsein und damit auch im Bewusstsein der Wissenschaftsinstitutionen und ihrer Repräsentanten verankert sind, rechtspolitisch sinnvoll erscheint, darf deshalb zumindest mit einem Fragezeichen versehen werden.

So das Gutachten, das im Kontext der damaligen Novellierung in Auftrag gegeben wurde.

Ich teile aber überhaupt nicht den hier doch durchscheinenden Ansatz, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit einer Haltung des Misstrauens zu begegnen, sondern bin im Gegenteil davon überzeugt, dass die Hochschulen und die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus sich heraus verantwortungsvoll handeln, ohne zusätzliche gesetzliche Bestimmungen.

Noch einige Anmerkungen zum Promotionskolleg: Eine besondere Stärke der Fachhochschulen ist eben die anwendungsorientierte Forschung. Diese Forschungsleistung der Fachhochschulen hat sich in den vergangenen Jahren in bestimmten Bereichen stark entwickelt.

Die nun ergriffene Initiative, die Wege zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen zu verbessern, ist auch vor diesem Hintergrund zu sehen. Zwar hat es bei den kooperativen Promotionen gemäß den derzeitigen Regularien einen Anstieg gegeben; ebenso aber – das muss man auch ehrlicherweise sagen – gibt es zahlreiche Fälle, in denen kein Kooperationspartner gefunden worden ist. Das bringt Nachteile sowohl für die Forschung an Fachhochschulen als auch für die Studierenden mit sich.

Hier soll künftig mit dem Promotionskolleg ein neuer Weg beschritten werden. Das Graduierteninstitut der nordrhein-westfälischen Fachhochschulen soll in ein rechtlich verselbstständigtes Promotionskolleg überführt werden.

Das Promotionskolleg kann das Promotionsrecht erhalten, wenn eine Begutachtung des Wissenschaftsrates erwiesen hat, dass das Promotionsgeschehen am Kolleg dem Qualitätsniveau des Promotionsgeschehens an Universitäten gleichwertig ist. Hier ist also ein sehr starker Mechanismus der Qualitätssicherung verankert.

Das sind im Übrigen die gleichen Voraussetzungen, wie sie nach derzeitiger Rechtslage schon für private Hochschulen gelten. Warum sollten wir diesen Weg einer staatlichen Hochschule nicht einräumen?

Sowohl der Wissenschaftsrat als auch die Union der deutschen Akademien haben die Frage der Weiterentwicklung des Promotionsgeschehens in jüngerer Zeit in ihren Empfehlungen und Stellungnahmen thematisiert. Ich denke, wir geben hier eine zukunftsgerichtete und qualitätsgestützte Antwort.

Mit diesem novellierten Hochschulgesetz wird Funktionierendes pragmatisch fortentwickelt, werden nicht bewährte Regelungen gestrichen und neue Entwicklungsmöglichkeiten für die Hochschulen, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die Studierenden eröffnet. Dabei vertraut die Landesregierung auf die eigenverantwortliche Gestaltungskraft der Hochschulen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Aus den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen gibt es noch eine weitere Wortmeldung. Der Abgeordnete Bolte-Richter hat das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Ministerin, Sie haben eben richtigerweise angesprochen, dass wir eine immer vielfältigere Studierendenschaft haben.

Aber die Antwort, die Sie auf die damit verbundenen Herausforderungen geben, nämlich sie stärkerem Zwang auszusetzen, sie stärker zu bevormunden, ist die falsche Antwort. Das ist schlecht für die Studierenden, und es benachteiligt genau diejenigen, denen wir einen Aufstieg ermöglichen wollen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie schwächen genau die Menschen, die aus Nichtakademikerhaushalten kommen, wenn Sie ihnen die zusätzlichen Verpflichtungen durch Anwesenheitspflichten, durch Studienverlaufsvereinbarungen etc. auferlegen.

Das ist der Kernvorwurf, den wir Ihnen an dieser Stelle machen, dass Sie nicht auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts mit einer bunten Studierendenschaft reagieren.

Sie haben auch das Stichwort „Anwesenheitspflichten“ – genau wie Kollege Dr. Nacke – aufgegriffen. Wir haben Ihnen da nichts unterstellt, was nicht in Ihrem Gesetzentwurf steht: Selbstverständlich weiten Sie die Anwesenheitspflichten mit diesem Gesetz aus.

Wir haben im Vorfeld mit einer Großen Anfrage nachgefragt, wie sich denn Anwesenheitspflichten entwickeln würden. Wir haben aus den Hochschulen natürlich die Rückmeldungen bekommen, dass je nach Studiengang bis zu 56 % der Veranstaltungen in Zukunft mit Anwesenheitspflichten belegt sein werden.

(Zurufe von der CDU)

Lesen Sie doch einfach die Antworten Ihres Ministeriums. – Das ist eine deutliche Ausweitung gegenüber dem Status quo. Das ist natürlich eine Gängelung der Studierenden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zum Abschluss: Wir können über all diese Themen streiten; dafür sind wir hier. Dafür wird in diesem Hohen Haus debattiert und gestritten.

Aber was mich an diesem Gesetz am meisten stört – das ist genau das, was wir eben in diesen Debatten wieder erlebt haben sowohl bei Ihnen, Frau Ministerin, als auch bei den Kollegen der regierungstragenden Fraktionen –, ist dieses ewige „Na ja, wir haben mit all dem nichts zu tun; die Hochschulen machen das schon irgendwie“.

Sie sind gewählt, um in diesem Land zu regieren. Dafür haben Sie eine Mehrheit, und die haben Sie auf Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von der CDU und der FDP: Oh!)

Nutzen Sie sie doch einfach mal dafür, in diesem Land etwas zu gestalten. Ducken Sie sich nicht weg.

(Unruhe)

Stehlen Sie sich nicht aus der Verantwortung. Hier gilt doch nicht: Alles kann, nichts muss.

Sie haben Verantwortung für dieses Land!

(Anhaltende Unruhe)

Werden Sie dieser Verantwortung endlich gerecht!

(Anhaltender Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zurufe von der CDU)

Vielen Dank, Herr BolteRichter. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung.

Erstens stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung Drucksache 17/6797 zum Gesetzentwurf in der Drucksache 17/4668. Der Wissenschaftsausschuss empfiehlt in Drucksache 17/6797, den Gesetzentwurf Drucksache 17/4668 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen.

Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 17/6797, nicht über den Gesetzentwurf. Wer entsprechend abstimmen möchte; den bitte ich um das Handzeichen. Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind SPD, Grüne und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 17/6797 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 17/4668 in zweiter Lesung in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses verabschiedet.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Zweitens stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/6844. Wer möchte diesem Entschließungsantrag folgen? Das sind die Grünen und die SPD. Wer ist dagegen? – Das sind CDU, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Entschließungsantrag Drucksache

17/6844 abgelehnt.

Drittens stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/6846. Wer möchte zustimmen? – Das sind SPD und Grüne. Wer ist dagegen? – Das sind CDU, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist damit einstimmig, und der Entschließungsantrag Drucksache 17/6846 ist abgelehnt.

(Zuruf von der SPD: Einstimmig?)

Ich rufe auf:

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