Protokoll der Sitzung vom 12.07.2019

Stationäre Pflegeeinrichtungen mit ihren professionellen Betreuungs- und Unterstützungsangeboten können in unseren Augen allein, aber auch im Verbund mit anderen Partnern hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

Wir brauchen ein Umdenken in der Pflege weg von den starren Sektoren, die ganz klar zwischen ambulant und stationär trennen, hin zu deutlich mehr Flexibilität und einer höheren Durchlässigkeit in den Versorgungsstrukturen im Sinne der Menschen und ihrer Bedarfe.

Mich ärgert es maßlos, wenn in politischen Debatten häufig die beiden Bereiche stationär und ambulant gegeneinander ausgespielt werden. Beide haben ihre Berechtigung in unserem Pflegesystem.

Der pflegebedürftige Mensch sollte die Wahlfreiheit haben und Leistungen entsprechend seiner Bedürfnisse erhalten. Ich sage es an dieser Stelle noch einmal ganz klar und deutlich: Sowohl ambulante Pflege als auch Plätze in stationären Einrichtungen müssen in ausreichender Zahl vorgehalten werden, denn für die NRW-Koalition steht die Wahlfreiheit der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen an erster Stelle.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Stationäre Einrichtungen im näheren Wohnumfeld können mithilfe sektorenverbindender Gesamtversorgungsverträge stationäre, teilstationäre und auch ambulante Pflege- und Unterstützungsleistungen aus einer Hand anbieten und damit einen wertvollen Beitrag leisten.

Pflege, Hilfe im Alter und Betreuung für die Menschen aus einer Hand – darauf zielt unser Antrag.

Die Durchlässigkeit des Pflegesystems steht im Fokus, denn Seniorenheime sind schon lange keine Lebensendstationen mehr, sondern sollen im wohnortnahen Umfeld als zentrale Einrichtung und Anlaufstelle für Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Unterstützungsbedarf wahrgenommen werden.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Im Land gibt es bereits einige solcher herausragender Beispiele – so auch in meiner Heimatstadt Krefeld –, die es nun zu erfassen, bekannter zu machen und in die Fläche zu bringen gilt.

In Zukunft brauchen wir mehr solche Ankerpunkte, die als zentrale Anlaufstellen dienen und den Menschen Gemeinschaft und Versorgung bieten.

Als rechtliche Grundlage und Abrechnungsinstrument dienen für diese Modelle die Gesamtversorgungsverträge gemäß § 72 SGB XI.

Als NRW-Koalition unterstützen wir sowohl den Abschluss solcher Verträge als auch die Weiterentwicklung zu den sektorenverbindenden Gesamtversorgungsverträgen, denn die Träger, die ihre Einrichtungen in das nahe Wohnumfeld öffnen, brauchen bei der Umsetzung eine tragfähige rechtliche Grundlage.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Ich bin davon überzeugt, dass wir in Zukunft nur dann angemessen auf die immer größer werdende Zahl an Pflegebedürftigen reagieren können, wenn wir unser Pflegesystem öffnen, Übergänge fließender gestalten und den Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt unseres Handelns stellen.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wer hin- dert Sie denn daran?)

Unser Antrag ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Kollegin Oellers. – Für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Frau Schneider das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Austausch mit anderen Menschen, soziale Beziehungen und persönliche Bindungen sind ein Grundbedürfnis der menschlichen Existenz. Ohne sie entsteht bei vielen Menschen das belastende Gefühl, einsam und allein zu sein.

Einsamkeit trifft gerade ältere und hochbetagte Menschen. Sie entwickelt sich oft schleichend. Die Kinder arbeiten weit entfernt vom Wohnort, Freunde und Bekannte versterben oder werden selbst pflegebedürftig, gewohnte Aktivitäten fallen schwerer. Dann kann der Verlust des Lebenspartners dazu führen, dass im persönlichen Umfeld keine Bezugsperson mehr zu finden ist.

So ist die Frage von sozialer Isolation und Einsamkeit in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der öffentlichen Debatte geraten, und das ist auch gut so. In Großbritannien wurde Tracey Crouch zur ersten Einsamkeitsministerin ernannt.

Ergebnisse des Deutschen Alterssurvey 2017 zeigten aber auch, dass das Risiko im Alter in den letzten Jahrzehnten nicht zugenommen hat. Nur wenige Menschen mittleren und höheren Alters fühlen sich einsam.

Erst im sehr hohen Alter kommt es zu einem Anstieg der Einsamkeit – bei Frauen etwas stärker als bei Männern. Insbesondere bei Älteren über 80 Jahren besteht ein deutlich höheres Risiko sozialer Isolation, wenn Probleme wie zum Beispiel eine Erkrankung oder abnehmende Mobilität hinzukommen.

Gerade hochbetagte und ältere Menschen an der Schwelle zur Pflegebedürftigkeit benötigen deshalb Unterstützungsangebote, um aus ihrer Vereinsamung herauszufinden. Wir sind gefordert, Einsamkeit im Alter vorzubeugen und die Teilhabe älterer Menschen zu verbessern.

Dazu will die NRW-Koalition aus Union und FDP die sozialen Kontakte allein lebender Menschen im höheren Alter stärken.

Zudem wollen wir diesen Menschen den Zugang zu präventiven und vorpflegerischen Dienstleistungen sowie zu Entlastungsangeboten eröffnen.

Wir setzen aber nicht wie die Vorgängerregierung nur einseitig auf ambulante Angebote und die Förderung der Quartiersentwicklung. Wir wollen kein Entweder-oder zwischen ambulanten und stationären

Pflegeangeboten, kein Ausspielen gegeneinander, sondern ein Miteinander von ambulant und stationär, und wir wollen mit diesem Antrag eine bessere Vernetzung erreichen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Dabei ist unser zentraler Gedanke, die professionellen Angebote und die Kompetenzen von Pflegeheimen für ihr räumliches Umfeld zu öffnen und so auch ältere Menschen zu erreichen, die noch nicht auf stationäre Pflegeleistungen angewiesen sind.

Praktisch fängt das mit Mittagstischen und Angeboten zur Begegnung an und setzt sich mit der Unterstützung im häuslichen Alltag, der Einbeziehung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten und gegebenenfalls auch durch ambulante Pflegeleistungen fort.

So wollen wir stationäre Pflegeeinrichtungen zu Ankerpunkten in Kommunen entwickeln, die als Anlaufstellen dienen und in ihrer Umgebung älteren Menschen Gemeinschaft und Versorgung anbieten.

Dabei wollen wir zur Umsetzung derartiger Konzepte sektorenverbindende Versorgungsanträge sowie das Instrument der Gesamtversorgungsverträge gemäß § 72 SGB XI nutzen. Letztere ermöglichen nicht nur eine abgestimmte Versorgung, sondern vor allem einen flexiblen Personaleinsatz, indem sie neben der stationären Einrichtung auch ambulante Leistungen umfassen.

Wir müssen bei der Umsetzung dann aber auch darauf achten, dass nicht einzelne Anbieter einseitig bevorzugt werden, sondern die vielfältige Landschaft kommunaler, gemeinnütziger und privater Anbieter in der Pflege erhalten bleibt.

So wollen wir mit neuen Ansätzen Selbstbestimmung und Teilhabe älterer Menschen stärken, und ich denke, dass wir alle das wollen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Für die SPD-Fraktion hat nun die Abgeordnete Frau Altenkamp das Wort.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme gerade aus einer Ecke, wo die andere Seite des Lebens, also der Anfang eine große Rolle gespielt hat. Deswegen ist das gerade so ein Schnitt, ein anderes Thema.

(Die Abgeordnete Lisa-Kristin Kapteinat [SPD] sitzt mit ihrem Baby in den Reihen der SPD.)

Ihnen geht es – so habe ich Frau Oellers verstanden – vor allem um die Ankerpunkte. Ankerpunkte sind an stationäre Pflegeeinrichtungen angelehnt

und sollen den Bürgerinnen und Bürgern mit pflegebedürftigen Menschen, aber auch den Bürgern mit Pflegebedarf selbst Möglichkeiten sowohl der ambulanten, als auch der stationären Versorgung bieten.

Darüber hinaus soll es auch eine Beratung und eine Kontaktmöglichkeit geben; so habe ich jedenfalls auch die Konzepte in Krefeld verstanden.

Wir enthalten uns, weil wir gegen diesen Ansatz definitiv nichts haben. Allerdings finde ich es ein bisschen seltsam, dass es Ihnen bei den Ankerpunkten ja darum geht, dass die stationären Einrichtungen sich ins Quartier öffnen sollen.

Allerdings vermeiden Sie mit wirklich großer Wortakrobatik den Begriff „Quartier“ – wohl deshalb, weil Sie Sorge haben, dass es sonst darum gehen könnte, dass man der Vorgängerregierung und dem Ansatz „Altengerechte Quartiere“ in gewisser Weise entgegenkommen würde, obwohl Sie

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

gerade dabei sind, alle Ansätze, die da erdacht und erprobt worden sind, ein Stück weit auslaufen zu lassen.

Dennoch werden wir uns enthalten, weil man gegen den Ansatz, dass sich stationäre Einrichtungen ins Quartier öffnen sollen, sicherlich nichts haben kann.

Ich sage dazu auch, dass ich jedenfalls als Vorsitzende eines Wohlfahrtsverbandes auch von meinen Einrichtungen verlange, dass sie genau dies tun.

Aber ich muss sagen: Wir waren in der Diskussion auch schon mal weiter. Das mache ich jetzt mal daran fest, was mir und uns fehlt: