Welche logistischen und sonstigen Maßnahmen wurden in Vorbereitung des Polizeieinsatzes, in der Durchführung des Polizeieinsatzes und in der Nachbereitung des Polizeieinsatzes auf Flächen, die unmittelbar an den Hambacher Forst angrenzen, durchgeführt?
Jetzt habe ich Sie verstanden. Es tut mir leid. Die Frage kann ich nicht beantworten. Glauben Sie, ich weiß, wo jedes Klohaus stand? Da überfordern Sie meine intellektuellen Kompetenzen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Nun stellt die Fragestellerin der Mündlichen Anfrage, Frau Schäffer von Bündnis 90/Die Grünen, ihre erste Frage. Bitte schön, Frau Schäffer.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich will noch einmal darauf aufmerksam machen, dass es den Brief von Herrn Reul an seine
„Die Polizei benötigt daher Amts- und Vollzugshilfeersuchen der originär zuständigen Behörden, um rechtsstaatlich zu handeln.“
Jetzt frage ich die Ministerin Scharrenbach, ob ich das, was ich in all den Akten, die gelesen habe, richtig verstehe, dass das Innenministerium, namentlich Frau Lesmeister, die treibende Kraft war, die das Bauministerium zu einer anderen rechtlichen Einschätzung gezwungen hat.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Abgeordnete Schäffer, der Wortlaut entspricht ungefähr dem, was am 19. und 20. September 2013 unter der Führung des damaligen Innenministers Jäger an die Unteren Bauaufsichtsbehörden versandt wurde. Da ging es auch um das Angebot von Vollzugshilfeersuchen. Insofern ist das – offen gesagt – auch nichts Ungewöhnliches in diesem Zusammenhang.
Frau Abgeordnete Schäffer, ich weiß, dass ich gleich von Ihren Kollegen aus der SPD wieder gemaßregelt werde, aber ich versuche, es noch einmal zu erläutern. Wenn wir Kenntnis über Baurechtswidrigkeiten bekommen, sind wir gezwungen, da hinzugucken, ob Ihnen das gefällt oder nicht.
Wir haben als Ministerium für Bauen – das haben Sie über sechs, sieben Jahre nicht getan; wir haben es getan – gesagt: Wir machen einen Vor-Ort-Termin. Wir sehen uns das an.
Wir haben uns im Vorfeld zur Einschätzung aus dem Ministerium des Innern Objektdaten kommen lassen und gefragt, wo denn diese Baumhäuser per GPS verortet sind. All das haben wir gefragt. Das war bei Ihnen alles nicht vorhanden. Bei Ihnen wurde auf Basis eines Schreibtisches entschieden. Wir haben gesagt, dass man dies nicht auf Basis eines Schreibtisches entscheiden könne, sondern dass man Bilder benötige. Diese Bilder haben wir bekommen. Die haben uns jedoch nicht ausgereicht haben.
Daraufhin sind wir reingegangen und haben uns das angesehen. Deswegen haben wir uns am 27. August das erste Mal im Jahr 2018 gemeinsam mit der
Obersten Bauaufsicht als auch mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde unter Begleitung einer Polizeieinsatzhundertschaft zum Schutz dieser behördlichen Mitarbeiter die Sachen vor Ort angesehen.
Aufgrund dieser Inaugenscheinnahme haben wir sehr deutlich gesagt: Natürlich sind das bauliche Anlagen. Es gibt überhaupt keinen Zweifel daran, dass es bauliche Anlagen sind.
Wir sind dann in die Abwägung gekommen, was die Qualitäten, die wir da haben, bedeuten. Wir sind dann in die Abwägung gekommen, dass es, wie es gebaut ist, gravierend ist. Im Sommer 2018, im August 2018 waren das relativ einfache Hütten. Das werden Sie in den Objektdaten sehen, sofern … Doch, die sind mit in den Akten gewesen. Das werden Sie sehen.
Daraufhin haben wir gemeinsam abqualifiziert und gefragt, ob wir im Sofortvollzug sind, ja oder nein. Wir sind zu der Entscheidung gekommen: Ja, wir sind im Sofortvollzug. – Dann können wir nicht nur, dann müssen wir einschreiten. In dem Fall dann, weil der gesamte Hambacher Forst in den Zuständigkeiten von zwei Bauaufsichten liegt, :..
Frau Düker, bitte seien Sie doch fair und berücksichtigen Sie, woher dieses Verhalten von Bauaufsichten kommt. Es gab eine Bauaufsicht, die der Auffassung war, dass es keine bauliche Anlage sei. Es gab aber die Bauaufsicht im Rhein-Erft-Kreis, die gesagt hat: Natürlich sind das bauliche Anlagen, und natürlich ergibt sich eine Zuständigkeit der Unteren Bauaufsichtsbehörde.
Dann gab es eine dreizeilige Weisung aus dem damaligen Bauministerium unter Groschek, dass der Rhein-Erft-Kreis seine Meinung zu ändern hat. Er hat sie zu ändern.
Diese Weisungen, Frau Düker, wirken bis zu dem Zeitpunkt fort, wo wir auch nach Inaugenscheinnahme … Ich weiß, dass Sie uns das alles vorwerfen, dass wir da reingeguckt haben, dass wir baurechtswidrige Zustände beseitigt haben, dass wir
Menschen davon abgehalten haben, womöglich weitere Straftaten zu begehen. Ich weiß, dass das alles aus Ihrer Sicht ganz schlimm ist. Aber aus unserer Sicht ist es das nicht, weil wir dazu rechtlich verpflichtet sind.
Immer dann, wenn wir über baurechtswidrige Zustände Gewissheit bekommen, müssen wir uns damit befassen, und das haben wir in dem Fall auch getan.
Danke schön, Herr Präsident. – Herr Minister Reul, ich habe gelernt, es hat Gespräche gegeben, keine Absprachen. Dann steht in den Akten: Es gab Vereinbarungen. – Die waren aber auch irgendwie Absprachen und doch nicht wieder so verbindlich.
Jetzt frage ich einmal ganz konkret nach Vereinbarungen, und zwar nach der Einbeziehung von RWE in die Räumung. Welche konkreten Tätigkeiten haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von RWE im Auftrag der Polizei und der Ordnungsbehörden übernommen, zum Beispiel das Betätigen von Hebebühnen, das Fällen von Bäumen, um durch Zugangsschneisen die Wege zu den Baumhäusern zu ermöglichen? Erinnern Sie sich an solche Absprachen, Vereinbarungen, Gespräche, Informationen?
Ich wäre Ihnen dankbar, Frau Beer, wenn Sie diese Formulierungen „erst einmal so, dann mal so erzählt, und irgendwie“ … Das erweckt einen Eindruck, der nicht fair ist.
Ich beantworte jetzt Ihre Frage: Natürlich hat es auch über die Frage, was RWE zu tun hat, eine klare Festlegung gegeben.
Zum Beispiel waren die dafür zuständig, die Gegenstände, die auf dem Boden herumliegen, wegzuräumen. Sie mussten dafür sorgen, dass der Wald sauber und frei ist. Sie mussten dafür sorgen, dass die Wege in Ordnung sind. Das ist ja deren Job; das ist ja ihr Gelände. Das waren zwei Beispiele. Es kann auch sein, dass es noch zwei mehr gibt. Wir fallen gerade nur die beiden ein.
Das war eine klare Festlegung – wenn Sie das wissen wollen – von Zuständigkeiten, die RWE betraf, und das fanden die nicht immer nur toll.
Vielen Dank. – Herr Minister, ich bin jetzt seit gut 30 Jahren politisch tätig, zunächst auf der kommunalen Ebene wie die meisten von uns und jetzt auf der Landesebene. Was allerdings beide Ebenen gemeinsam haben, ist, dass öffentliche Vergaben immer in schriftlicher Form und ab einer bestimmten Summe auch als Ausschreibungen erfolgen.
Deshalb frage ich Sie ganz konkret: Erstens. Ist es üblich, dass die Landesregierung – hier Sie als Innenminister – Gutachten im Wert von 32.000 Euro mündlich vergibt?
Zweitens. Das Innenministerium hat am 10.08. den Zuschlag im Wege einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb erteilt. In dem Vergabevorgang des Innenministeriums wird noch der Begriff der Direktvergabe verwendet, der vor Inkrafttreten der UVgO im Jahre 2017 galt.