Wenn wir eine andere Qualität von Bauausführungen haben, wenn ich mit Glas konfrontiert werde, was de
facto im Sommer 2018 für uns nicht identifizierbar gewesen ist, ich also jetzt Glas habe, muss ich – und das entscheide ich dann entsprechend – auch mit Rücksicht auf die Polizisten, die tagtäglich den Kopf für die Sicherheit der Menschen in diesem Land hinhalten, eine Abwägung treffen. Und das habe ich gemacht.
Ja, ich weiß. Sie konstruieren jetzt wieder eine Begründung, die da ist. Sie haben andere bauliche Qualitäten. Die Baumhäuser sind tiefer reingebaut, Sie haben das in den Unterlagen gesehen. Wir müssen fällen, wenn wir da ranwollen in einer Zeit, wo mehrseitig erklärt wird: Der Hambacher Forst soll stehen bleiben. – Dieser Zustand ändert nichts an der formellen und materiellen Illegalität dieser Anlagen. Das heißt, diese Anlagen müssen, auch wenn der Forst stehen bleibt, raus.
Daran ändert auch ein Interview einer Demonstrantin der Aktivität „Ende Gelände“ nichts, die sagt: Die Baumhäuser störten die Bäume nicht. – Darum geht es überhaupt nicht. Die Baumhäuser sind illegale bauliche Anlagen, sie sind Schwarzbauten – nicht mehr und nicht weniger.
Sehr geehrter Herr Präsident, wenn Sie gestatten: Die Frage der Ministerpräsidentin a. D. war ja, ob es zu dieser, meiner Entscheidung eine Befassung im Kabinett gegeben hat. – Nein, diese Entscheidung habe ich Anfang Januar nach der Begehung selbst getroffen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Reul, Sie haben vorhin ein bisschen verniedlichend gesagt, Sie wüssten natürlich nicht, wo welches Klohäuschen gestanden habe. Das kann ich nachvollziehen. Sie werden nachvollziehen können, dass ich davon ausgehe, dass nicht nur der öffentliche Verkehrsraum und Landesflächen für die logistischen und sonstigen Zwecke genutzt worden sind.
Ich frage Sie deshalb: Mit welchen Eigentümern sind Absprachen über die logistischen und sonstigen Nutzungen welcher angrenzenden Flächen getroffen worden? Wenn es Privatpersonen sind, dann brauchen Sie diese nicht namentlich zu nennen. Wenn es Unternehmen sind, interessiert mich das schon.
Ich wiederhole: Ich kann dazu gar keine Aussage machen, weil diese Frage von den örtlichen Polizeibehörden und den örtlichen Kommunalbehörden entschieden wird. An diesen Fragen, wie das organisiert wird, wird mein Haus überhaupt nicht beteiligt – ich zumindest erst recht nicht –, sondern es entscheiden das PP Aachen plus die kommunalen Behörden, wie sie das organisieren.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die zweite und letzte Frage von Herrn Kollegen Kutschaty für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
Vielen Dank. – Eine Frage an die beiden Vertreter der Landesregierung: Nach Eingang des Räumungsantrags von RWE sind in den Ministerien viele Aktivitäten entfaltet worden.
Meine Frage ist: Inwieweit waren die Staatskanzlei und der Ministerpräsident in die weiteren Entscheidungsprozesse – beispielsweise zur Findung einer Anwaltskanzlei, zur Frage der Erstellung eines Rechtsgutachtens, aber auch zur Frage, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen geräumt werden kann – eingebunden? War er auch in die Frage eingebunden: Soll überhaupt geräumt werden?
Welche Entscheidungsprozesse hat es da in Abstimmung mit der Staatskanzlei und dem Ministerpräsidenten gegeben?
Herr Kutschaty, wie Sie eben in einer Frage an mich selbst dargestellt haben, gab es einen Brief von mir an die Ministerkollegen – nachrichtlich oder auch zur Information an den Ministerpräsidenten. Insofern war er über den Sachverhalt informiert. Er war aber zum Beispiel nicht bei der Frage eingebunden, die mich betrifft, bei dem Gutachten. Ich meine, dass die Staatskanzlei gefragt wird, wenn ein Haus ein Gutachten vergibt, das hat es vermutlich zu Ihrer Zeit auch nicht gegeben.
Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Ministerin, Sie waren auch gefragt. Möchten Sie dazu antworten? – Sie möchten dazu jetzt nichts antworten. Dann ist das damit so beantwortet.
Danke schön, Herr Präsident. – Herr Minister Reul, wenn Sie einen Brief an den Ministerpräsidenten geschrieben haben, stelle ich jetzt doch die Frage: Bei den Unterlagen, die den Abgeordneten zur Verfügung standen, gab es lediglich einen Aktenordner bezüglich der Staatskanzlei, in dem nur Kleine Anfragen enthalten waren. Deswegen frage ich, warum nicht weitere Unterlagen bezüglich des gesamten Komplexes und auch der Brief, den Sie gerade angesprochen haben, in diesem Aktenordner vorhanden waren.
Das heißt: Sind wirklich alle Akten bezüglich der Korrespondenz innerhalb der Staatskanzlei, mit den Ministerien und zu anderen Vorgängen – alles rundherum um den heute erörterten Gegenstand – den Abgeordneten umfänglich vorgelegt worden?
Jawohl. Alle Unterlagen, die unter das Informationsfreiheitsgesetz und die gestellte Frage fallen, sind Ihnen zugänglich gemacht worden – alle.
Der Brief war eine Aktion oder eine Aktivität der Landesregierung. Deswegen war er bei uns auch drin, denn ich habe ihn geschrieben – relativ folgerichtig.
Vielen Dank, Herr Minister. – Seine zweite und letzte Frage stellt jetzt Herr Kollege Ott. Bitte schön.
Herr Präsident, danke für die zweite Frage. – Ich finde es ja gut, dass alle Fragen rund um das Baurecht so eine besondere Bedeutung bekommen haben. Als wir über die Frage der Zukunft der Wohnungsaufsicht gesprochen haben, gab es am Anfang noch Kritik. Gott sei Dank haben die Erfahrungen von Frau Lesmeister in Duisburg sicherlich dazu geführt, sich auch Gedanken darüber zu machen, wie man solche Verfahrensfragen nutzen kann.
Aber, Frau Scharrenbach, ich möchte Sie fragen: Wieso ist die Weisung an die betroffenen Kommunen von der Leiterin der Abteilung 2, Gleichstellung, unterschrieben worden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ott, aus dem ganz einfachen Grund, weil der zuständige Abteilungsleiter Urlaub hatte.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Brems stellt ihre zweite und letzte Frage. Bitte schön, Frau Brems.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich habe noch eine Frage zu dem Gutachten. Sie haben immer davon gesprochen, dass es aus Ihrem Haus nur eine Vergabe an die Kanzlei Baumeister gegeben habe, diese am 10. August erfolgt sei und auf deren Basis die Kanzlei dann etwa 32.000 Euro abgerechnet habe.
In den Vergabeunterlagen, die wir jetzt einsehen konnten, findet sich jedoch nur eine Vergabe über etwa 8.100 Euro brutto. Auf welcher Basis haben Sie der Kanzlei dann die restlichen etwa 24.000 Euro bezahlt?
Sie haben recht. Das Gutachten ist vergeben worden. Die Grundlage waren diese 8.000 und weiß ich nicht mehr. Aber im weiteren Verlauf hat es eine Reihe von Zusatzleistungen der Kanzlei gegeben, die zur Erhöhung der Summe geführt haben – das haben wir aber auch schon in irgendeiner Zeitung, ich weiß gar nicht mehr, in welcher, berichtet; das hat also sogar schon in der Zeitung gestanden –, und zwar unterschiedliche. Es waren zum Beispiel Begehungen, Vor-OrtTermine dabei und auch inhaltliche Fragestellungen, die nachgearbeitet wurden. Dadurch ergab sich diese Veränderung.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die letzte Frage, weil es seine zweite ist, stellt Herr Kollege Körfges. Das ist auch die letzte Frage der Fragestunde. Bitte schön, Herr Körfges, Sie haben jetzt die Möglichkeit, diese Frage zu stellen.
Hans-Willi Körfges (SPD: Herr Präsident, dann darf ich mich herzlich dafür bedanken, dass Sie mir das Wort erteilen. – Ich möchte die Frau Ministerin im Anschluss an die Beratungen im Ausschuss für Heimat,
Kommunales, Bauen und Wohnen am Freitag, wo ja mitgeteilt worden ist, dass der Herr Staatssekretär Heinisch an mehreren Gesprächen für Ihr Ministerium teilgenommen hat, danach fragen, ob es dazu Akteninhalte, Vermerke oder Aktenstücke gibt. Falls dem so ist, möchte ich wissen, warum sich diese nicht bei den Akten befunden haben.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter Körfges, Herr Staatssekretär Heinisch hat an den beiden Besprechungen des Innenministers mit RWE nicht teilgenommen.
(Hans-Willi Körfges [SPD]: Es ging nicht um RWE! Es ging um Ihr Ministerium! – Lisa-Kris- tin Kapteinat [SPD]: Ist das frech!)
Möchten Sie noch einmal nachfragen, Herr Körfges? Denn ich glaube, es lässt sich leicht klären. Es war vielleicht ein Missverständnis. Bitte schön.
Es geht nicht um die RWE-Gespräche. Es geht um interministerielle Gespräche, an denen, wenn ich mich richtig erinnere, der Herr Staatssekretär teilgenommen hat – so ist zumindest meine Erinnerung von Freitag gewesen –, und dazu gibt es keine Aktenstücke oder Vermerke.
Nach Rücksprache, sehr geehrter Herr Abgeordneter Körfges, kann ich Ihnen sagen, dass Herr Staatssekretär Dr. Heinisch an mehreren Gesprächen teilgenommen hat, an größeren interministeriellen Abstimmungen nicht. Niederschriften und Vergleichbares sind, wenn überhaupt, von der Fachabteilung angefertigt worden und dann auch in den Akten.