Ich lade Sie herzlich ein, dem Entschließungsantrag zuzustimmen. Wir werden uns bei Ihrem Antrag enthalten, da Sie bemerkt haben, dass uns das Thema ausgesprochen wichtig ist. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Kopp-Herr. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Paul.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich meine, die Gemeinsamkeiten bei diesem Thema überwiegen bei Weitem die, sagen wir einmal, protokollarischen Differenzen, die wir jetzt hier ausgetauscht haben. Nichtsdestotrotz möchte ich am Schluss darauf zurückkommen.
Wir können gemeinsam festhalten, dass Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung ein Verbrechen sind. Das aktuelle Lagebild „Menschenhandel“ des LKA weist 131 Opfer für das Jahr 2018 aus. 24 Opfer sind minderjährig, das jüngste ist laut Lagebericht des LKA gerade einmal 14 Jahre alt. Wirft man einen Blick in das auch von Ihnen zitierte Bundeslagebild,
stellt man fest, es gibt sogar noch jüngere Opfer von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung. Und der überwiegende Teil dieser Opfer ist weiblich.
Die Opfer werden unter physischem und psychischem Druck zur Prostitution gezwungen, sie werden ihrer Freiheit beraubt, oder ihnen werden falsche Hoffnungen gemacht.
Eine besonders perfide Methode dabei ist die sogenannte Loverboy-Methode. Den Mädchen und Frauen wird die große Liebe und, wie auch im Bericht des LKA zu lesen ist, eine gemeinsame Zukunft vorgegaukelt, die ausgebaut werden soll. Dafür müssen die Mädchen und jungen Frauen quasi in Vorleistung gehen und sich prostituieren. Am Ende steht keine gemeinsame Zukunft, sondern ein ausbeuterischer, verbrecherischer Zuhälter, der das Geld nimmt und sich kein bisschen für die Mädchen und Frauen interessiert.
Leider müssen wir von einer sehr viel größeren Dunkelziffer ausgehen, weil es ein emotionales Abhängigkeitsverhältnis gibt, das häufig dazu führt, dass die Mädchen und jungen Frauen sich nicht in der Lage sehen, die Taten anzuzeigen oder vor Gericht auszusagen. Oftmals sehen sie sich auch nicht in der Lage, im Einzelfall zu erkennen, was ihnen widerfährt, oder sich selber Hilfe zu holen. Deshalb ist es wichtig, dass wir die jetzt schon mehrfach erwähnten acht spezialisierten Fachberatungsstellen haben.
Es ist aber genauso wichtig, dass wir unsere Bemühungen – und da sehe ich auch große Gemeinsamkeiten hier im Haus – intensivieren, dass über diese Methode noch mehr aufgeklärt wird und dass das pädagogisches Fachpersonal, das Personal bei der Polizei und der Justiz, aber auch bei den Jugendämtern noch mehr über diese Methode, über diesen Modus Operandi und über Anbahnungsformen aufklärt und dafür sensibilisiert. Es geht auch darum, dass wir diese Tatbegehungsform erkennen, dass man Mädchen und jungen Frauen hilft, indem eben diejenigen, die mit ihnen in Kontakt sind, erkennen, wenn etwas nicht stimmt.
Wir haben derzeit diese acht spezialisierten Beratungsstellen. Darüber hinaus haben wir noch viele Frauen- und Mädchenberatungsstellen – das wurde auch schon erwähnt – und ihre Arbeit im Kampf gegen Menschenhandel, aber vor allem auch bei der Unterstützung von Opfern bis hin zur Prozessbegleitung, was für diese Mädchen und jungen Frauen kein einfacher Gang ist. Diese leisten eine sehr wichtige und sehr unterstützenswerte Arbeit. Darüber sind wir uns in diesem Haus aber einig.
Wenn wir unsere Punkte, die aus den Anträgen hervorkommen, zusammenbringen, wird sehr deutlich, dass wir, wenn wir uns besser abgestimmt hätten, sicherlich zu einem gemeinsamen Antrag hätten kommen können, der dann, glaube ich, sehr gut skizzieren würde, was ein gemeinsames Gesamtkonzept einer wirksamen Strategie gegen Menschenhandel
Aber – Kollegin Kopp-Herr hat darauf hingewiesen – es erstaunt auch mich einigermaßen, dass man eine Anhörung zu einem Bericht beantragt – das erstaunt mich jetzt noch nicht; das kann man natürlich machen –, dann jedoch nicht die gemeinsame Auswertung im Ausschuss abwartet, sondern einen Antrag vorlegt und den auch noch zur direkten Abstimmung stellt.
Ich persönlich würde mir wünschen, dass wir uns nicht der Gelegenheit berauben, diese Thematik noch einmal weiter miteinander zu vertiefen. Diese Schleife, die wir sozusagen extra drehen würden, würde uns gar nicht viel Zeit kosten und möglicherweise in die Lage versetzen, noch einmal miteinander zu reflektieren, welche Erkenntnisse wir in der Anhörung gewonnen haben, wo sich unsere Anträge vielleicht gegenseitig ergänzen und wie wir gemeinsam zu einem guten Ergebnis zum Schutz von Frauen und Mädchen vor sexueller Ausbeutung und vor Menschenhandel kommen können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wir haben im Verlauf dieser Sitzungswoche schon über verschiedene Anträge von CDU, SPD, GRÜNE und FDP in den verschiedensten Konstellationen abgestimmt. Vielen Ihrer Anträge mussten wir die Zustimmung verweigern.
Das lag daran, dass Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, CDU, SPD und FDP, häufig die Probleme nicht an der Wurzel packen, sondern sich in blindem Aktionismus üben, der dann teilweise in Hilflosigkeit übergeht.
Ich denke dabei nur an Ihre Idee, Pflegeleistungen vorrangig an Ausländer im Ausland zahlen zu wollen, weil hier keine Kräfte mehr vorhanden sind, um die alten Leute zu versorgen. Trotz des Millionenheers der jungen Einwanderer aus allen Herren Länder soll deutsches Geld ins Ausland fließen, um dort anspruchstellende Ausländer zu pflegen. Das ist schon krude.
Nun wollen Sie etwas gegen die sogenannten Loverboys unternehmen. Damit das klar ist – und da sind wir sicher alle einer Meinung –: Die sogenannten Loverboys sind üble Straftäter, die unsere jungen Mädchen auf den Strich schicken, um damit ihr Lotterleben und das ihrer Hintermänner zu finanzieren.
Meine Damen und Herren Kollegen, wir alle wissen, dass solche Schurken ihr Unheil in Deutschland treiben. Gesichert ist zudem, dass die Fallzahlen steigen. Dies ergibt sich eindeutig aus dem vom Ministerium des Inneren vorgelegten Lagebild zum Menschenhandel und Ausbeutung in unserem Bundesland für das Jahr 2018.
Die Anhörung im Ausschuss dazu hat ergeben, dass Sie hier völlig im Dunkeln tappen. Die bislang gewonnenen Ergebnisse reichen nämlich nicht aus, um ein sicheres Bild über die Täter, deren Herkunft, ihre sozialen Milieus und vor allem ihre Hintermänner zu erhalten. Es wird also weitestgehend mit Vermutungen gearbeitet, und das offenbar seit langer Zeit. Die sogenannte Loverboy-Methode gibt es schließlich nicht erst seit gestern.
Schon damals wurde das Problem erkannt. Trotzdem wurde es seitdem offenbar nicht wirksam bekämpft. Zuständig für die Kriminalitätsbekämpfung ist regelmäßig das Innenministerium. Meine Damen und Herren der antragstellenden Regierungsparteien, warum haben Sie nicht längst Ihren Innenminister Reul davon in Kenntnis gesetzt? Der ist doch schließlich für so etwas zuständig. Oder trauen Sie ihm das nicht mehr zu?
Weiter soll der Landtag feststellen, es gebe bei der sogenannten Loverboy-Methode ein großes Dunkelfeld, das der Aufhellung bedürfe. Meine Damen und Herren, dass Sie auch hier noch nicht längst tätig geworden sind oder ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben haben, offenbart doch die Hilflosigkeit, die Ihrem Antrag zugrunde liegt. Wenn die Landesregierung nicht von selbst auf die Idee gekommen ist, eine Dunkelfeldstudie in Auftrag zu geben, warum haben Sie Ihre Parteifreunde, die schließlich die Landesregierung bilden, nicht dazu ermutigt? Benötigen Sie eine Telefonnummer? Wir können Ihnen aushelfen.
Weiterhin soll die Landesregierung aufgefordert werden, nun doch umgehend tätig zu werden. Sie soll unter anderem einen Tagesordnungspunkt für die kommende Innenministerkonferenz anmelden. Dort soll dann eine gemeinsame Definition der LoverboyMethode geschaffen werden. Das ist doch wohl nicht
Ihr Ernst. Ich helfe Ihnen auch da gerne auf die Sprünge. Das spart Zeit. Die haben die Opfer nämlich nicht.
Loverboys sind üble Schurken, die Mädchen und jungen Frauen eine Liebesbeziehung vorgaukeln, diese anschließend auf den Strich schicken, um damit ihr Lotterleben und das ihrer Hintermänner zu finanzieren.
Meine Damen und Herren, spätestens jetzt ist doch klar: Bei Ihrem Antrag handelt es sich um einen Schaufensterantrag, mit dem Sie ein längst bekanntes Problem auf die lange Bank schieben wollen. Damit werden Sie den Opfern und deren Eltern nicht gerecht. Die wollen die harte Bestrafung der Täter und deren Hintermänner. Zudem muss eine massive Aufklärungskampagne gefahren werden, die schonungslos über die Gefahren und Abgründe der Prostitution aufklärt. Dabei kann auch gern das Prostitutionsschutzgesetz auf den Prüfstand gestellt werden. Dafür sind wir zu haben. Dabei werden wir Sie unterstützen.
Aber und gerade deshalb werden wir das zarte Pflänzchen der Hoffnung und die zaghaften Versuche, den Opfern zu helfen, die Ihren Antrag zum Teil doch ausmachen, nicht zerstören. Wir honorieren auch Ihre Bemühungen um Aufklärung. Das ist zumindest ein guter Weg. Daher werden wir uns enthalten.
Der Entschließungsantrag von SPD und Grünen ist allerdings handwerklich schlecht gemacht. Wir werden ihn ablehnen. – Schönen Dank.
(Beifall von der AfD – Lachen und Zuruf von Josefine Paul [GRÜNE] – Gegenruf von Mar- kus Wagner [AfD])
Vielen Dank, Herr Kollege Röckemann. – Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Scharrenbach das Wort.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Dem Bundeslagebild 2017 zufolge ist der strafrechtliche Anteil von Opfern, die über die Loverboy-Methode zur Prostitution gezwungen wurde, bundesweit gestiegen.
Bei über einem Viertel der Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung wurde die LoverboyMethode bei der Kontaktaufnahme angewendet – immerhin 26 % bzw. 127 Opfer von insgesamt 489 Opfern in 2017 von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung. Im Vergleich dazu wurde diese Vorgehensweise im Jahr 2016 – ein Jahr zuvor – bei 85, also knapp 18 %, von insgesamt 488 Opfern erfasst; das heißt: Tendenz steigend.
Das berichten mir auch die acht Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung von Mädchen und Frauen, die wir in Nordrhein-Westfalen – egal, wer die Landesregierung gestellt hat – finanziert haben. Sie unterstützen die Opfer und berichten, dass das Dunkelfeld in der Tat viel höher ist. Das wissen wir nicht nur aus diesem Bereich, sondern auch aus vielen anderen Bereichen, wenn es um Gewaltdelikte geht.
Nicht umsonst haben wir deswegen als Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Dunkelfeldstudie beauftragt, die seit September 60.000 Haushalten per Post zugegangen ist, um zumindest mit den Fallgestaltungen, die wir dort hinterfragt haben, mehr Licht in das Dunkel zu bekommen. Aber hier ist eben auch ein Dunkelfeld hinterlegt, wie die Abgeordneten das entsprechend dargelegt haben.
Ich möchte auf eines hinweisen: Die Loverboy-Methode ist ein Teil von Menschenhandel, und das ist das größere Thema, das darüber steht: Menschenhandel im Besonderen zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und natürlich auch der Arbeitsausbeutung, über die wir uns in anderen Zusammenhängen auch hier im Parlament schon häufiger ausgetauscht haben.
Deshalb ist es so ungeheuer wichtig, dass man diesen neuen Bereich, der sich insbesondere auch im Internet etabliert, sehr genau in den Blick nimmt und entsprechende Maßnahmen ansetzt, um deutlich zu machen, was das überhaupt ist.
Denn in der Tat kennen viele das Problem nicht. Viele merken es auch gar nicht, wenn eine entsprechende Anbahnung stattfindet. Die Frage ist, wie wir im Besonderen Kinder und Jugendliche davor schützen können, im Internet zum Opfer zu werden.
Das ist im Grunde der Gegenstand beider hier vorliegender Anträge und der Beratungen, die in den Fachausschüssen geführt wurden. Das ist richtig, weil es das große Thema „Menschenhandel“ in den Blick nimmt und entsprechend fokussiert.
Insofern haben wir neben der Förderung der Fachberatungsstellen, die wir deutlich – sechsstellig – aufgestockt haben, um dem wachsenden Thema „Menschenhandel“ in Nordrhein-Westfalen gerecht zu werden, bereits eine Öffentlichkeitskampagne gestartet, die hier mehrfach genannt worden ist.
Wir arbeiten auch an einer Öffentlichkeitskampagne zum Thema „Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung“, die 2020 starten soll, sowie an weiteren Präventionsangeboten im Zusammenhang mit der Loverboy-Methode.
Vor diesem Hintergrund ist natürlich – darauf sind Sie eingegangen – die Zusammenarbeit zwischen allen,
die mit Opfern von Gewalt zu tun haben, enorm wichtig. Auch der jeweilige Ausbildungs- und Kenntnisstand ist von hoher Relevanz – im Besonderen dann, wenn sich neue Formen von Deliktsarten auftun.
Insofern sind wir für die Anträge von beiden Seiten letztendlich dankbar, weil die Initiativen, die Sie beschließen oder per Enthaltung zustimmend beschließen, wichtig sind, um dem Thema „Loverboy“ und dem übergeordneten Thema „Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung“ Gehör zu verschaffen und die Themen deutlich in das Land Nordrhein-Westfalen und in die Bundesrepublik hineinzutragen. Denn das Internet macht vor Ländergrenzen nicht halt, weder innerhalb der Bundesrepublik noch darüber hinaus.