Protokoll der Sitzung vom 14.11.2019

Dies folgt zwar bereits aus der Datenschutz-Grundverordnung; die Notwendigkeit der Freiwilligkeit soll aber auch im Schulverhältnis ausdrücklich noch einmal betont werden.

Daneben haben wir eine weitere Anregung der Landesdatenschutzbeauftragten aufgenommen: So wird ausdrücklich klargestellt, dass der Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel, beispielsweise unter Nutzung von LOGINEO, datenschutzrechtlich auch zulässig ist.

Darüber hinaus verbessern wir mit dem Entwurf die datenschutzrechtliche Situation der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf die Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts. Auch solche Aufnahmen bedürfen künftig der ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen.

Der Gesetzentwurf enthält schließlich noch einige Anpassungen, die den schulischen Alltag erleichtern, oder kleinere gesetzliche Bereinigungen. Weitere Details erläutere ich und diskutiere ich gern mit Ihnen im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Gebauer. – Jetzt spricht Herr Rock für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir haben heute Morgen mit einem Schulthema begonnen und enden auch mit einem Schulthema. Liebe Frau Beer, ja, bei uns reden

alle und nicht nur eine Person, die für sich in Anspruch nimmt, alles zu wissen und alles zu können. Und das ist auch gut so.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Unsere Schulen sind sich ständig verändernde Lernorte, die sich aufgrund sich wandelnder Gesellschaftsprozesse immer wieder neu erfinden und aufstellen müssen. Aus diesem Grund ist die Schulentwicklung die zentrale Grundlage für die Bildung unserer Schülerinnen und Schüler.

Die Sicht auf unsere Schulen ist aber sehr different. Dies ist nicht nur ein Phänomen der Neuzeit. So sagte schon Maria Montessori Anfang des letzten Jahrhunderts – ich zitiere –:

„Die Schulen, so wie sie heute sind, sind weder den Bedürfnissen der jungen Menschen noch denen unserer jetzigen Epoche angepasst.“

So richteten auch die Bildungsexperten in frühen Zeiten kritisch den Blick in die Schulen. Jetzt war der reformpädagogische Ansatz von Maria Montessori für die damalige Schulstruktur ein Stück mehr Revolution.

Dennoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss man sich kritisch die Frage stellen: Wollen wir ständig glauben, am System Schule grundlegend etwas ändern zu müssen? Warum glauben wir, dass grundsätzliche Veränderungen für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehrerinnen und Lehrer das Lernen und Lehren verbessern würden?

Die SPD nennt das „New Deal“, und die GRÜNEN in NRW und vor allem Sie, Frau Beer, möchten die Hauptschulen, Realschulen und Förderschulen einfach mal so abschaffen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Die NRW-Koalition konzentriert sich auf die wesentlichen Punkte und bemüht sich, so wenig wie möglich und so viel wie nötig zu ändern. Wir regieren mit Maß und Mitte und mit intensiver Beteiligung aller Institutionen, die die notwendigen Umsteuerungsprozesse mitgestalten müssen. Dieses Ziel verfolgt die NRWKoalition im Bildungsbereich seit der Regierungsübernahme.

Ein weiteres und gutes Beispiel hierfür ist das vorliegende 15. Schulrechtsänderungsgesetz. Gegenstand sind notwendige Anpassungen des schulischen Datenschutzrechts an die DatenschutzGrundverordnung. Im Rahmen dieses Gesetzgebungsvorhabens werden darüber hinaus weitere schulrechtliche Vorschriften bereinigt und angepasst.

Ich muss vor dem Hintergrund der vielen Vorgespräche mit Vertretern von Schulen und Verbänden feststellen, dass eine große Zahl von Anregungen aus den Gesprächen in diesem Schulgesetz Beachtung findet.

Wir freuen uns auch, dass die Gewerkschaften das 15. Schulrechtsänderungsgesetz im Gesamten in ihren Veröffentlichungen positiv bewerten. Ich zitiere von der Homepage der GEW NRW: „Reparaturen am Schulgesetz auf den Weg gebracht“. Weiter: „Gute neue Regelungen für Versuchsschulen und Rechtsrisiken für Lehrkräfte“.

„Der VBE NRW begrüßt grundsätzlich den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung und Bereinigung schulrechtlicher Vorschriften (15. Schul- rechtsänderungsgesetz), da erforderliche Klarstellungen vorgenommen werden, die die Rechtsanwendung und den schulischen Alltag in einigen Bereichen erleichtern, und auch notwendige Anpassungen an geltende Rechtsverordnungen folgen.“

Einige der in meinen Augen sehr notwendigen, wichtigen und richtigen Veränderungen möchte ich kurz aufzählen; die Ministerin hat sie zum Teil schon genannt:

Wir schaffen die Möglichkeit der zweizügigen Fortführung von Sekundarschulen, um Eltern, Lehrern und Gemeinden Planungssicherheit zu geben.

Wir schaffen Klarstellungen bei der Mitwirkung, wir schaffen Klarstellungen im Hinblick auf einen besseren Wechsel vom öffentlichen Schuldienst in den Ersatzschuldienst und umgekehrt, wir schaffen Klarheit für die Arbeit im Lehrerrat.

Ferner schaffen wir eine Erweiterung für einen berufsbegleitenden Seiteneinstieg auch für Masterabsolventinnen und Masterabsolventen von Fachhochschulen und die Anerkennung von ausländischen Lehramtsbefähigungen.

Schließlich schaffen wir die rechtliche Grundlage für alle Kolleginnen und Kollegen, die mit dem Abschluss für das Lehramt an Gymnasien dauerhaft an Grundschulen arbeiten wollen. Wir unterstützen hier gezielt unsere Grundschulen. Dies ist eine weitere Maßnahme, um dem Lehrermangel zu begegnen.

Wie man der Debatte in der Aktuellen Stunde heute früh entnehmen konnte, ist der Lehrermangel ein Hauptpunkt. Dass die Oppositionsparteien diesen gravierenden Lehrermangel, ohne eigene Vorschläge zu haben, immer geißeln, hat eher etwas mit Selbstgeißelung zu tun.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Richtig!)

In der neulich ausgestrahlten und ganz frischen ARDFernsehdokumentation werden folgende Gründe genannt: Pensionierungswelle, fehlende Studienplätze und Referendarstellen sowie die seit 2012 gestiegene Geburtenrate.

2012, 2013, 2014, 2015, 2016 – eine kontinuierliche und zielgerichtete Lehrerbedarfsprognose hätte uns die Anforderungen schon früh dargestellt. Sie haben völlig versagt – leider wie so oft.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Kommen wir auf den vorliegenden Gesetzentwurf zurück. Wie Sie meiner Aufzählung entnehmen konnten, sind im vorliegenden Entwurf eine Vielzahl kleiner und notwendiger Änderungen enthalten, die wir mit Maß und Mitte umsetzen wollen.

Mit der heutigen ersten Lesung beginnen wir die parlamentarische Befassung und freuen uns auf den Austausch. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Rock. – Jetzt spricht Herr Ott für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Rock, ich habe mich sehr gefreut, Ihre Stimme zu hören. Aber ich muss Sie auf zwei Dinge hinweisen:

Wenn Sie hier aus Verbändeanhörungen der Regierung zitieren, die wir formal gar nicht kennen, ist das sehr problematisch und verdeutlicht Ihren Regierungsstil.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Tja!)

Das Parlament und die Debatte scheinen Sie nicht besonders zu interessieren.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE] – Zuruf von Frank Rock [CDU])

Aber noch viel schlimmer ist, dass Sie anscheinend nicht verstanden haben, worum es beim New Deal geht. Es geht nicht um ein neues Schulsystem oder um neue Schule, sondern es geht darum, dass die Mehrzahl der Menschen – und ich behaupte, das gilt auch für die Mehrzahl der anwesenden Abgeordneten – überhaupt nicht mehr auseinanderhalten kann, wer was mit welchem Anteil finanziert, und dass bei den Betroffenen nur ankommt, dass es nicht vernünftig funktioniert.

Deshalb haben wir – und das werden wir in der Anhörung im Dezember diskutieren – gesagt: Wir brauchen eine neue Verantwortungsgemeinschaft über die Länder, den Bund und die Kommunen hinaus. Ansonsten werden Digitalisierung, Ganztag und mehr auf Dauer nicht funktionieren. Das ist offensichtlich.

Da alle auf allen möglichen Ebenen regieren, macht es extrem viel Sinn, miteinander zu sprechen. Das wollte ich zur Erläuterung in Bezug auf den New Deal sagen.

Wenn man die Frage beantworten möchte, ob man Schule verändern muss oder nicht, sollten wir uns einfach nur die Frage stellen: Gibt es andere CDUPolitiker in Ihrem Kreis, die das Schulsystem Nordrhein-Westfalens erklären können? Ich meine damit

die vielen Möglichkeiten, Abitur zu machen, sowie die vielen Schulformen.

Bei 39 verschiedenen Kombinationen von Schulformen in Nordrhein-Westfalen muss man einfach festhalten: Wir haben ein Problem, weil niemand mehr ein System erkennen kann.

(Zuruf von der CDU)

Da sind andere Bundesländer mittlerweile weiter. Darüber sollte man eigentlich reden.

Der Gesetzentwurf zum 15. Schulrechtsänderungsgesetz enthält einige wirklich wichtige Änderungen – und das ist auch gut –, aber der viel zitierte große Wurf bleibt weiter aus. Sie nehmen minimalinvasive Eingriffe vor. Das wird der Lage aber nicht gerecht.

Wir werden in der Debatte im Ausschuss und in der Anhörung sicherlich eine ganze Menge Punkte finden, die wir mittragen können wie natürlich auch den betreffend den erweiterten Einsatz von Oberstufenlehrkräften an Schulen der Sekundarstufe I und die Möglichkeit, das Lehramt berufsbegleitend zu erwerben.

Das ist sicherlich auch die gute Idee, die Grundschule auf diese Weise zu stärken, wobei man in dem Zusammenhang auch die Frage der Besoldung berücksichtigen muss.