Frank Rock

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Woran hat et jelegen?
Man fragt sich immer: Woran hat et jelegen – man weiß et nit, woran et jelegen hat –, dat wir wieder einen ziellosen Antrag der AfD hier vorliegen haben?
Ich weiß et nit, woran et jelegen hat.
Mit der Sicht der AfD auf die Dinge scheint das Problem „Mobbing“ ja schon fast gelöst zu sein. Es müssen nur die Staatsangehörigkeit und vor allem der Migrationshintergrund des Verursachers festgestellt werden, und schon ist das Problem gelöst – wunderbar!
Aber leider sieht die Wahrheit natürlich anders aus. Mobbing hat viele Ursachen und viele Verursacher. Der Begriff „Mobbing“ steht für Psychoterror am Arbeitsplatz und in der Schule, ausgelöst durch nicht gelöste Konflikte. Die Tatsache, dass Mobbing in den letzten Jahren ständig zugenommen hat, erklären
Psychologen und Soziologen mit erstens großen Veränderungen in der Gesellschaft, zweitens mit Belastungen, die Kinder in ihren Familien erleben, wenn es um berufliche und finanzielle Sicherheit geht, und drittens mit Vernachlässigung in der Erziehung. Diese Probleme werden mit in die Schule genommen und führen dort zu Konflikten.
Hinzu kommt die Tatsache, dass Kinder Konflikte immer schlechter lösen können. Es ist nichts Neues, wenn ich Ihnen sage, dass Forscher den Werteverfall in der Gesellschaft feststellen. Werte werden zunehmend durch Begriffe wie „Erfolg“, „Stärke“ und „Durchsetzungswillen“ verdrängt.
All diese Punkte betreffen uns als gesamte Gesellschaft und können auch nur gemeinsam bearbeitet werden. Eine Stigmatisierung einer Personengruppe ist deswegen nicht zielführend.
Sie versuchen mit Ihrem Antrag, das Thema „Mobbing“ einer bestimmten Personengruppe zuzuordnen, und das empfinde ich wirklich als armselig.
Ein treffenderer Ausdruck fällt mir nicht ein.
Beweisen Sie doch endlich mal Mut und schauen Sie nicht durch Ihr Schlüsselloch, sondern breit gefächert auf die Themen, die unser Land beschäftigen.
Mobbing gehört zu den Themen, die an und in Schule angegangen werden müssen und auch angegangen werden. So wird zum Beispiel mit Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans des Landes Nordrhein-Westfalen die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW gefördert. Ich zitiere von der Seite des Schulministeriums NRW:
„Die AJS möchte Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung fördern, befähigen und schützen. …
Unabhängig von pädagogischer Einwirkung auf Kinder und Jugendliche sind einzelne Taten, die zu Mobbingprozessen führen können, größtenteils strafrechtlich relevant. Dazu zählen etwa Beleidigungen, üble Nachrede, Nötigung, Diebstahl, Raub und Erpressung und Körperverletzungsdelikte. Den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften stehen somit neben pädagogischen auch repressive Mittel zur Verfügung, um einzelne Teilbestandteile von Mobbingprozessen den Ermittlungsbehörden mitzuteilen, damit diese entsprechend geahndet werden können.“
Weiterhin gibt es Schulberatungsstellen und den Schulpsychologischen Dienst, der ausreichend Beratung anbietet.
Anhand dessen sehen Sie doch, dass es Möglichkeiten gibt – wenn sie konsequent ausgeschöpft werden –, die Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen.
Ein Antrag wie der von Ihnen gestellte ist daher nicht nur abzulehnen, sondern er ist auch in der Absicht zu verurteilen.
Diese Rede – meine 26. – wird die letzte im Rahmen meines Mandates in diesem Hohen Haus sein. Ich möchte mich an dieser Stelle bei meinen Wählerinnen im Wahlkreis Rhein-Erft-Kreis herzlich für die Chance, hier arbeiten zu dürfen, und bei meinen Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag, mit denen ich größtenteils sehr gut zusammengearbeitet habe, bedanken.
Ich möchte eines anbieten: Liebe Frau Beer, lieber Herr Ott – leider ist er nicht da –, ich habe meiner Fraktion angeboten, Frau Beer als Schulamtsleiterin und Herrn Ott als Pressesprecher in den Rhein-ErftKreis mitzunehmen,
um vielleicht ein wenig Schulfrieden ins Haus zu bringen. Ich kann es Ihnen anbieten, es liegt an Ihnen, mir zuzusagen.
Lieber Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit einem Zitat von Astrid Lindgren enden: „Man kann in Kinder nichts hineinprügeln, aber vieles herausstreicheln.“ – In diesem Sinne: Lasst uns weiterhin gute Schulbildung machen! – Vielen Dank.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie blieben besser hier, statt zu gehen; denn die Diskussion wird weitergeführt. Wir haben heute ganz viele Punkte zum Thema „Bildung“ auf der Tagesordnung.
Ja, Herr Müller. Sie haben mir zwei Minuten Zeit gegeben, nicht hereinzurufen. Das tun Sie ja regelmäßig. Mit Ihrem sinnlosen Dazwischengerede machen Sie die Diskussion nicht besser.
Sehr geehrte Damen und Herren, was spürt man in der Bildung zurzeit? Nervosität bei der Opposition. Das, was hier eben abgelaufen ist, dieses Pingpong zur Redezeitverlängerung, möchte ich einmal den Menschen draußen erklären. Man spricht parlamentarisch Redezeiten ab, um gemeinsam oder nicht gemeinsam Anträge zu debattieren. Diese Redezeiten sind festgelegt. Die Oppositionsfraktionen haben wie jede andere Fraktion das Recht, Interventionen zu machen oder auch Zwischenfragen zu stellen. Hier jedoch geht Folgendes ab: Rot und Grün spielen sich die Bälle zu, um ihre Redezeit zu verlängern und einen Popanz aufzubauen, der unglaublich ist.
Herr Müller, nehmen Sie die Hand weg. Dann können Sie Ihren Kopf festhalten; der ist sowieso leer.
Der einzige Gipfel hier ist das Schauspiel, das wir uns gerade angeguckt haben.
Lieber Ott, dass Sie meine Landratskandidatur hier mit hineinbringen, ehrt mich sehr. Ich weiß ja, dass Sie sich intensiv um meinen Landratswahlkampf kümmern und Anfragen stellen. Das finde ich auch ganz interessant.
Ich habe heute die Möglichkeit, über den vorliegenden Antrag zu sprechen. Das tue ich gerne. Ich muss meine Rede ein bisschen zusammenziehen.
Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Koalitionsvertrag der Vorgängerregierung aus dem Jahr 2012: Sozial gerechtes und leistungsförderndes Schulsystem wird versprochen.
Das Lehrerausbildungsgesetz aus dem Jahr 2009 wurde von Ihnen 2016 geändert. Darin heißt es in § 1 Abs. 1:
„Das Land und die Hochschulen gewährleisten eine Lehrerausbildung, die an den pädagogischen Herausforderungen der Zukunft und an den Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist und die Bedürfnisse der Schulen berücksichtigt.“
So die schön klingende Theorie Ihrer Bildungspolitik. Die Praxis sah leider völlig anders aus – leider für das Land, für die Lehrerinnen und Lehrer und vor allem für die Schülerinnen und Schüler. Sie haben nach sieben Jahren Bildungspolitik den Gipfel nicht erreicht, sondern sind heruntergefallen. Das ist unbenommen das Leid in dieser Situation; denn die Auswirkungen Ihres Nichthandelns, Ihres Nichtstuns in Sachen „Steuerung der Lehrämter“ spüren alle Schülerinnen und Schüler jeden Morgen in Form des Lehrermangels.
Fakt ist, dass die CDU und die FDP ein Schulsystem übernehmen mussten, welches nicht zeitgemäß und auf keinen Fall zukunftsorientiert ausgerichtet war. Bei jeder Diskussion, Herr Ott, Frau Beer, werfen Sie
der Ministerin vor, sie würde nichts tun. Aber die Ursache haben leider Sie zuvor in den sieben Jahren Ihrer Regierungszeit geschaffen.
Wir dagegen haben anders agiert. Wir haben im April 2018 eine Lehrerbedarfsprognose erstellt, welche bis heute die aussagekräftige Grundlage für unser Handeln bildet. Wir haben insgesamt über 2.700 Seiteneinsteiger für den Schuldienst gewonnen, und wir haben für fast 1.100 Pensionäre den Schuldienst verlängert. All das haben wir getan.
Natürlich ist der gegenwärtige Weg nicht der Königsweg, weil es große Herausforderungen gibt. Aber wir tun etwas und reden nicht nur. Wir haben gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium dauerhaft weitere Studienplätze geschaffen, derzeit über 1.000 neue Studienplätze, wodurch in fünf Jahren 5.000 neuen Studierenden ein Studium ermöglicht wird. Das haben Sie in Ihrer Regierungszeit nicht einmal annähernd angepackt.
Wir haben aber nicht nur die Zahl der Studienplätze für Sonderpädagogik und die Primarstufe vergrößert, sondern auch die Zahl der Studienplätze für Pflegepädagogik und Sozialpädagogik.
Wir wollen Studierende individueller betrachten, um somit jedem einen schnellstmöglichen Abschluss zu ermöglichen. Wir wollen schulische Vortätigkeiten individueller prüfen. Wir wollen Ergänzungsstudiengänge im Hinblick auf den Erwerb der vollen Lehramtsbefähigung prüfen. Wir wollen Steuerungsprozesse optimieren. Wir wollen prüfen, wie Quer- und Seiteneinsteiger besser an den Qualitätsstandards grundständig ausgebildeter Lehrkräfte orientiert werden können. Wir wollen eine Lehrerausbildung, die den pädagogischen Herausforderungen der Zukunft gerecht wird.
Unser Antrag ist diesbezüglich ein richtiger Schritt. Wir glauben auch, dass er Grundlage für eine Verbesserung ist. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich entschuldige mich erst einmal für mein Verspäten. Ich war noch auf dem Weg wohin und musste dann plötzlich die Kurve kriegen.
Liebe Damen, liebe Herren, unsere Schulen stehen vor großen Herausforderungen, nicht nur weil die anhaltende Pandemie einen normalen Alltag bis auf Weiteres nicht möglich macht, sondern auch, weil unsere Gesellschaft sich ständig verändernden Prozessen unterliegt, die immer schneller und auch ungeplanter auf uns zukommen.
Herausforderungen sind Motivation und zugleich Bürde für die Menschen, die in diesem Bereich arbeiten. Spiegeln wir dieses auf die Entwicklung in unseren Schulen, kann man festhalten, dass die dortigen Herausforderungen ständig gestiegen sind, steigen und noch steigen werden.
Dies hat in unseren Augen drei Gründe: erstens Herausforderungen durch die veränderte Kindheit und Erziehung in unseren Familien, zweitens Heraus
forderungen wegen der Inklusion und der damit verbundenen Aufgaben, drittens und zuletzt Herausforderungen aufgrund der Migration und der Aufgabe, den vielen neu angekommenen Kindern und Jugendlichen aus den verschiedensten Ländern der Erde Chancen in unserem Bildungssystem zu geben. All dies führt zu mehr Heterogenität in den Schulen, eine Realität unserer Zeit, die es anzunehmen gilt, auch indem wir verstärkt sozialpädagogische Fachkräfte über die Schulformen hinweg zum Einsatz bringen.
Zu all diesem kommen auch noch die aktuellen Veränderungen in der pandemischen Lage.
Aus diesem Grund wird es in Zukunft wichtiger denn je sein, mehr Professionen und Kompetenzen an die Schulen zu bringen, um die Fähigkeiten dieser für unsere Kinder zu nutzen. Aus diesem Grund wird es auch unerlässlich sein, die Schulsozialarbeit an unseren Schulen zu stabilisieren und auszubauen. Sie ist fester Bestandteil unserer schulischen Arbeit geworden. Diesen Wert hat die NRW-Koalition erkannt und dies auch schon im Koalitionsvertrag fest verankert.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir werden hier unseren Teil dazu beitragen. Wir möchten Netzwerke schaffen und vorhandene Professionen an Schulen fester einbinden.
Ich möchte gerne den Blick auf die verschiedenen Aufgabengebiete einer Schulsozialarbeiterin, eines Schulsozialarbeiters in der heutigen Zeit richten. Mit dem Blick auf das Ganze sind die Aufgaben vielfältig, vielschichtig und nicht ganz klar zuzuordnen, unterscheiden sich auch je nach Schulform sehr. Aufgrund dieser Divergenz wird aber auch die zukünftige Gesamtfinanzierung besprochen werden müssen. Dies haben Sie in Ihrem Antrag beschrieben. Einfach ist aber anders.
Die Schulsozialarbeit ist eben eine Schnittstellenaufgabe dreier großer Bereiche: der Schule, der Jugendhilfe und des Sozialen. Dies ist auch der Grund für die Einbindung dreier Ministerien. Der Zuschnitt in dem Bereich des Sozialministeriums beruht auf der Mitfinanzierung des Bundes im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets und ist somit Bestandteil einer präventiven Arbeits-, Bildungs- und Sozialpolitik aus den Jahren 2011 bis 2014. Die fast 1.800 Kolleginnen und Kollegen leisten hier sehr gute Arbeit und haben den anfänglichen Stau bei der Beantragung prima behoben.
Meine Aufzählung und auch die Diskussion der Problematik machen deutlich, dass es sich hier um ein sehr komplexes System handelt. Den Kolleginnen und Kollegen in den Schulen, aber vor allem den Kindern ist nur wichtig, dass es Menschen gibt, die sich ihrer Probleme annehmen. Denen ist die Verteilung auf die Ministerien und die Finanzierung eher unwichtig.
Ihre Darstellung, dass sich der Neustrukturierungsprozess innerhalb der Landesregierung noch in einem frühen Anfangsstadium befindet, weisen wir ausdrücklich zurück.
Auch eine Kürzung der Mittel im Bereich der Schulsozialarbeit ist nicht geplant. Die fehlenden Mittel werden vonseiten der Landesregierung zur Verfügung gestellt, damit die Sozialarbeit, die bisher im Bereich des MAGS unter der Überschrift „BuT“ läuft, erhalten bleibt. Eine dauerhafte ausreichende Finanzierung bedarf auch einer Zukunftsplanung, die nicht von heute auf morgen entwickelt werden kann.
Sehr geehrte Frau Voigt-Küppers, wenn Sie ansprechen, dass Anfang des Jahres die Gespräche stattfanden, dann ist das richtig. Aber Sie wissen auch, dass Anfang des Jahres die pandemische Lage vielleicht auch die Konzeptentwicklung in den Häusern deutlich erschwert hat. Das hier als Beispiel zu nehmen, finde ich unredlich und nicht richtig.
Ja.
Ich versuche jetzt, eine Frage daraus zu hören.
Okay. Ich bemühe mich sehr. Ich gestehe Ihnen zu, Frau Voigt-Küppers, dass das Thema nicht neu ist. Ich habe auch versucht, Ihnen in meinem Wortbeitrag zu erläutern, wie schwierig die Komplexität des Themas ist, vor allem aufgrund der Zuständigkeiten der Minister, der zuständigen Ministerien und dass das Problem nicht von heute auf morgen gleich zu lösen ist. Mit Blick auf die
vergangene Landesregierung ist es auch schwierig. Es bedarf der Diskussion vieler Problemlagen. Sie hatten ausdrücklich eben den März angesprochen. Da habe ich darauf hingewiesen, wie schwierig es in solchen Zeiten ist, Dinge zu Ende zu bringen.
Wir möchten Schulsozialarbeit auch an den Grundschulen etablieren und vor allem die Schulen in den Fokus rücken, die angesichts der sozialen Problemlagen besondere Herausforderungen vor sich haben. Dies ist auch im Masterplan Grundschule beschrieben. Sehr zeitnah wird das MSB den neuen schulscharfen Sozialindex auch vorstellen. Die Vorgängerregierung hatte diesen lange versprochen. Wir bringen ihn an den Start und schaffen einen echten Mehrwert für die Schulen mit sozialen Problemlagen.
Der Überweisung des Antrags in die zuständigen Ausschüsse stimmen wir gerne zu, obwohl angesichts der Komplexität und der Schnittstellenproblematik die Frage der Federführung nicht nur aus finanztechnischer Sicht beantwortet werden darf. Wir werden sehen, wie wir darüber diskutieren. – Vielen Dank.
Lieber Herr Ott, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben vieles erläutert, zu dem ich vieles sagen könnte, aber ich stelle Ihnen eine konkrete Frage.
Sie haben behauptet, es wäre möglich, über beschleunigte Verfahren in den Sommerferien Toiletten in den Kommunen zu renovieren. Sie kommen aus Köln, Sie wissen, welchen Rückstau die Stadt Köln seit Jahren vor sich herschiebt. Und wer in Kölner Schulen war, der weiß, wovon ich rede. Sie sagen, innerhalb von sechs Wochen seien Unternehmen zu finden, die das können.
Ich würde gerne einmal konkret von Ihnen hören, wie Sie sich das vorstellen, wie in der bauintensiven Zeit Sanitärfirmen große Toilettenanlagen in Köln innerhalb von sechs Wochen renovieren können. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Nachdem wir heute schon viele schulpolitische Themen auf der Agenda hatten, freue ich mich, dass wir mit der zweiten Lesung des 15. Schulrechtsänderungsgesetzes einen weiteren notwendigen Schritt in der Schulgesetzgebung vollziehen. Nach vielen Vorgesprächen werbe ich vor allem bei der SPD-Fraktion um Zustimmung, insbesondere zum Änderungsantrag.
Der Titel des 15. Schulrechtsänderungsgesetzes lautet – ich bitte, zuzuhören –: „Gesetz zur Anpassung und Bereinigung schulrechtlicher Vorschriften“. Ich weise am Anfang der Diskussion gerne darauf hin, weil ich immer mehr das Gefühl habe, dass vor allem die Oppositionsparteien auf der linken Seite, Rot und Grün, jedes Thema, ohne Titel bzw. Antragsüberschriften zu beachten, dazu nutzen, ihre gleichbleibenden Botschaften zu transportieren.
Der Gesetzentwurf war nie als große grundlegende Schulgesetzänderung mit Blick auf die Zukunft der Bildung in NRW geplant, vielmehr sollte er anpassen und Vorschriften bereinigen. Somit läuft auch der Vorwurf aus dem Entschließungsantrag der Grünen ins Leere, dass der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf hinter den Erwartungen und Anforderungen an ein zukunftsfähiges Schulsystem in Nordrhein-Westfalen zurückbleibe.
Liebe Frau Beer, der Gesetzentwurf sollte und wollte keine Erwartungen der Grünen befriedigen, sondern nur vieles Notwendige anpassen, was unter anderem die Vorgängerregierung jahrelang versäumt hat. Es geht um Anpassungen, zum Beispiel an den Datenschutz.
Ich muss nach vielen Vorgesprächen mit Schulvertretern und Verbänden und nach Auswertung der Anhörung feststellen, dass viele Dinge aus diesen Gesprächen im Schulrechtsänderungsgesetz Beachtung finden.
Einige in meinen Augen sehr notwendige und wichtige Schritte möchte ich kurz aufzählen:
Wir schaffen die Möglichkeit der zweizügigen Fortführung von Sekundarschulen, um Eltern, Lehrern und Gemeinden Planungssicherheit zu geben.
Wir schaffen eine Grundlage für die dauerhafte Fortführung der Versuchsschulen.
Wir schaffen Klarheit bei der Schulmitwirkung.
Wir schaffen Treuhandkonten an Schulen.
Wir schaffen einen besseren Wechsel vom öffentlichen Schuldienst in den Ersatzschuldienst und umgekehrt.
Wir schaffen Klarheit für die Arbeit im Lehrerrat.
Wir schaffen eine Erweiterung des qualifizierten Seiteneinstiegs mit einem berufsbegleitenden Einstieg für Masterabsolventinnen und Masterabsolventen von Fachhochschulen.
Wir schaffen eine Erleichterung für die Anerkennung ausländischer Lehramtsbefähigungen.
Und wir schaffen die rechtliche Grundlage für alle Kolleginnen und Kollegen, die mit einem Gymnasiallehramt dauerhaft an Grundschulen arbeiten wollen.
In diesem Zusammenhang möchte ich mit Erlaubnis des Präsidenten den Vorsitzenden des VBE NRW Stefan Behlau zitieren:
Richtig ist, dass im 15. Schulrechtsänderungsgesetz in Art. 2 die unserer Ansicht nach richtige Änderung des § 20 des Lehrerausbildungsgesetzes steht. Wir begrüßen es selbstverständlich, dass hier den Kolleginnen und Kollegen, die mit einer anderen Lehrerausbildung an die Grundschulen gekommen sind,
die Möglichkeit eingeräumt wird, das Lehramt für die Grundschule nachzuholen. – Zitatende.
Wie Sie meiner Aufstellung entnehmen können, ist eine Vielzahl an kleinen und notwendigen Veränderungen mit Maß und Mitte umgesetzt worden. Diese sind im vorliegenden Entwurf des Schulgesetzes auch enthalten. Selbstverständlich gab es in der Anhörung eine Vielzahl von Rückmeldungen von Sachverständigen, die über den Gesetzentwurf hinausgingen und die wir intensiv geprüft haben. Im Ergebnis haben die regierungstragenden Fraktionen zwei Änderungsanträge erarbeitet. Der eine ist schon im Schulausschuss beschlossen worden, der andere liegt vor.
Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Weiterentwicklung der Schulaufsicht ist ein zentrales schulpolitisches Anliegen dieser Legislatur. Daher wollen wir uns Zeit nehmen und das Ergebnis der dazu eingerichteten Arbeitskreisgruppe auch abwarten. Hierzu brauchen wir noch Zeit. Daher nehmen wir die angestrebte Änderung in § 88 zum aktuellen Zeitpunkt zurück.
Des Weiteren soll die Fortführung der zwei verbliebenen Studienkollegs in nichtöffentlicher Trägerschaft über das Jahr 2021 möglich sein. Hierzu haben wir heute einen weiteren Änderungsantrag eingereicht, für den wir um Zustimmung werben möchten. Die letzten öffentlichen Studienkollegs waren bereits 2010 abgeschafft worden, also vor gut zehn Jahren, sodass das Fortbestehen der nichtöffentlichen Studienkollegs eine schulrechtliche Anomalie bedeutet. In unseren Augen bedarf es hier eines internen Evaluationsprozesses, um Möglichkeiten zu prüfen, die beiden Studienkollegs in anderer Form zu erhalten. Daher haben wir im Gesetzentwurf vorgesehen, die Übergangsvorschrift um vier Jahre bis zum Jahre 2025 zu verlängern.
Ziel soll es sein, zeitnah ein Alternativszenario zu entwickeln und dazu Gespräche mit den Trägerorganisationen und den weiteren Akteuren zu führen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Frau Beer hört nicht auf, die immer wieder gleichen Phrasen in den Raum zu werfen. Sie werden nicht besser, wenn man sie häufiger sagt. Ich bedauere sehr, dass Sie nicht aufhören, Ängste zu schüren. Dort, wo Ängste bei den Menschen vorhanden sind, muss man sie beheben. Man muss mit ihnen sprechen, statt Öl ins Feuer zu gießen.
Ich freue mich besonders, Frau Beer, dass Sie es endlich einmal geschafft haben, den Menschen zu danken, die in den letzten Wochen all das möglich gemacht haben. Unsere Schulen haben wirklich einen guten Job gemacht. Unsere Schulleitungen, die Lehrerinnen und Lehrer, das sonstige pädagogische Personal, sozialpädagogische Fachkräfte, Schulsozialarbeiter und auch die kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sei es im Sekretariat oder in der Haustechnik – alle diese Personen haben das Lernen auf Distanz, Digitalunterricht, die Notbetreuung und die ersten kleinen Schritte zurück in den
Schulalltag ermöglicht. Auch von unserer Seite gilt Ihnen unser herzlicher Dank.
Wir erleben zurzeit in unserer Gesellschaft eine einmalige Krise. Alle gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Bereiche sind betroffen, auch die Pädagogik und die Schulen. Ein kluger Vordenker Ihrer Partei, Herr Ott, nämlich der Altkanzler Helmut Schmidt, hat einmal folgenden Satz geäußert – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „In der Krise beweist sich der Charakter.“
Wenn man die jetzige Lage in NRW, in Deutschland, in Europa, auf der ganzen Welt mit über drei Millionen Infizierten weltweit sieht, sprechen wir von einer gewaltigen Krise, die wir auch in der Politik gemeinsam bewältigen müssen. Um im Bild von Helmut Schmidt zu bleiben: Hier zeigt sich, wer Verantwortung annimmt oder sich im Klein-Klein verliert oder durch ideologische Irrwege versucht, Verunsicherung zu schaffen, liebe Frau Beer.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bei solch einer herausfordernden Lage, Situation oder auch Zeit habe ich eigentlich den Zusammenschluss der demokratischen Parteien hier im Landtag erwartet. Dies ist in weiten Teilen für das Pandemiegesetz im letzten Plenum gelungen, was wir durchaus begrüßt haben.
Aber die letzten zehn Tage haben auch gezeigt, dass beim Thema Schulpolitik der Zusammenhalt unter den Parteien hier in NRW nicht möglich scheint. Das bedauern wir als NRW-Koalition sehr, müssen dies aber zur Kenntnis nehmen – und dies in einer Krisenzeit, in der man mal über seinen eigenen Schatten springen müsste. Aber springen können die Kolleginnen und Kollegen der NRW-Grünen und der NRWSPD leider nicht wirklich, sondern, wenn überhaupt, nur vor die Mikrofone der Radio- oder Fernsehsender.
Lieber Herr Ott, in den vergangenen Wochen haben Sie auch in zahlreichen Telefonkonferenzen im Rahmen der Obleute unsere Gemeinsamkeiten betont.
Ich bin zutiefst enttäuscht – daher sage ich das heute nochmals –, wie sehr Sie Parallelen Ihrer Öffentlichkeitsarbeit betreiben. In der gestrigen „Aktuellen Stunde“ des WDR behaupten Sie, wenn bei einer schrittweisen Wiedereröffnung der Schulen der Fokus zunächst auf den Prüfungsklassen liege, seien die Aussagen des Ministerpräsidenten, der eine verantwortungsvolle Rückkehr zur Normalität angekündigt hatte, ein Fake. Man habe entschieden, dass
dies bedeute, andere Klassenstufen würden dadurch erst später in die Schulen kommen.
Ich frage Sie nur, Herr Ott: Ist es nicht ein Fake, wenn Sie immer wieder dasselbe Märchen erzählen, dass NRW hier einen eigenen und damit einen anderen Weg gehen würde als alle anderen Bundesländer?
Unumstößlicher Fakt ist nämlich, dass alle 16 Bundesländer Prüflinge und Abschlussklassen prioisieren und sich NRW mit seiner Vorgehensweise auf dem gesicherten Boden der gemeinsamen Beschlüsse bewegt. Können Sie mir ein Bundesland nennen, egal von welcher Partei es regiert wird, das anders vorgeht? – Nein, das können Sie nicht. Das wissen Sie auch, aber das sagen Sie den Leuten auch nicht.
Die Schulgesetzänderungen sind Grundlage, entstanden aus dem Pandemiegesetz. Wichtig ist, noch einmal klarzustellen, dass dieser Gesetzentwurf eine einmalige Regelung für dieses Jahr darstellt und somit zeitlich begrenzt ist. Aus diesem Grund kann man ruhig von einem Ausnahmegesetz sprechen in der Hoffnung, dass dies das erste und einzige Gesetz für eine pandemische Krisenlage sein wird, jetzt und in Zukunft.
Das Gesetz ist von dem Geist getragen, dass durch die schulische Krisensituation den Schülerinnen und Schülern, aber auch den Lehrern in der Ausbildung kein Nachteil entstehen soll. Das kann man in vielen Bereichen – die Ministerin hat den einen oder anderen Bereich genannt – auch feststellen.
Ja, Krisenzeiten heißt, man muss einige Dinge annehmen, die nicht laufen, wie wir sie gewohnt ist. Krisenzeiten heißt auch, es bedarf größerer Anstrengung, um ein Ziel zu erreichen. Krisenzeiten heißt aber auch, dass Bildungsungerechtigkeiten verstärkt werden, weil Bindung auch einen emotionalen Faktor besitzt und nicht alle Familien in der Lage sind, unterstützend zu wirken.
Aus diesem Grund ist es richtig und wichtig, die Bildungswege der Abschlussklassen bestmöglich zu organisieren und zeitnah alle Klassen und somit alle Schülerinnen und Schüler wieder schrittweise unter Berücksichtigung aller Hygienestandards und Abstandswahrung einen Schulbesuch zu ermöglichen und nicht beide Gruppen gegeneinander auszuspielen.
Wir sorgen für Sicherheit. Bleiben Sie gesund! – Vielen Dank.
Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Seifen, bevor ich in meine Rede einsteige: Ihr Beitrag war sehr interessant. Es ist hier immer wieder zu spüren, dass Wahrnehmung sehr unterschiedlich sein kann. Ihre Darlegungen zu den Ergebnissen von VERA haben – das kann ich sagen, da ich das VERA-Vergleichsarbeitensymbol selber kennengelernt habe – wenig Realitätsbezug.
Ich nehme für meine Fraktion gerne Stellung zum vorliegenden Antrag mit der Überschrift „Entlastung für unsere Grundschulen – VERA-Verfahren absetzen!“ Interessant ist, dass Sie darin nur eine zeitweilige Absetzung fordern. Das entspricht nicht dem, was Sie hier gerade gesagt haben; da hieß es dauerhaft. Wenn sie Ihren Antrag gelesen hätten, wüssten Sie, das darin „temporär einzustellen“ steht.
Dem ersten Teil der Überschrift kann ich grundsätzlich zustimmen. Vor allem, weil wir mit dem Masterplan, der bald in der Endfassung vorliegen wird, eine Entlastung für die Grundschulen in den Blick nehmen werden. Der zweite Teil der Überschrift – „VERAVerfahren absetzen“ – passt aber nicht zum ersten Teil.
Ich werde Ihnen das kurz erklären: VERA ist ein von der KMK beschlossenes, für alle Länder grundsätzlich verbindliches Verfahren, um vor Ort und durch die Nutzung von Vergleichsgruppen Aussagen über die Leistungssituation der einzelnen Schüler, der Klassen sowie der Schulen bezüglich der Klassen 3 und 4 zu treffen. Die Zuordnung zu diesen verschiedenen Gruppierungen macht die Aussage auch klar.
VERA hat eine wichtige Vermittlungsfunktion für die Einführung nationaler Bildungsstandards. Ich kann aus meiner persönlichen Erfahrung als Kollege und
Schulleiter rückmelden, dass VERA 3 – im Gegensatz zu vielen anderen Belastungen im Grundschulbereich – ein gutes In- und Output-Verhältnis aufweist. Der eingebrachte Aufwand steht also in einem sinnvollen Zusammenhang zum Ergebnis.
Ja, es gibt auch Kritik aus den Schulen am Nutzen von VERA. Deshalb hat die KMK im Rahmen ihrer oben genannten Neuvereinbarung beschlossen, für die Schulen passgenauere Testmaterialien im Hinblick auf Bildungsgänge, Schülerpopulationen und die Ausrichtung auf die Unterrichtsentwicklung zur Verfügung zu stellen. Zudem wird VERA zunehmend onlinebasiert durchgeführt werden, was sowohl den Nutzen für die Lehrkräfte erhöhen, als auch ihren Aufwand reduzieren wird.
In NRW wurde mit der Umsetzung dieser KMKBeschlüsse bereits begonnen. In Gesprächen mit Lehrerverbänden und der Schulaufsicht wurden diese vor allem mittelfristige Wirkung entfaltenden Maßnahmen grundsätzlich positiv aufgenommen. Das bestätigte mir gestern auch Frau Finnern von der GEW.
Den Ablauf von VERA kann man in fünf Phasen gliedern: Vorbereiten, Schreiben, Eingabe, Auswertung und die Erstellung entsprechender Maßnahmen. Eine größere Belastung tritt bei der Eingabe und der Erstellung von Maßnahmen auf. Das ist so. Dennoch läuft die Eingabe größtenteils onlinebasiert und ist in vielen Bereichen sehr einfach zu tätigen – sie ist nicht, wie von Ihnen beschrieben, kryptisch. Die Erstellung von Maßnahmen ist generell ein wichtiger Bestandteil der regelmäßigen Unterrichts- und Schulentwicklung. Das Vorbereiten, das Schreiben und die Auswertung erzeugen in meinen Augen keine größeren Belastungen.
Kolleginnen und Kollegen der AfD, es wundert mich, dass gerade Sie, die in Ihren Wortbeiträgen sonst das schulische Leistungsprinzip einfordern, heute eine regelmäßige Leistungseinschätzung ablehnen.
Schauen wir doch mal in die schulische Praxis. Aufgrund der hohen Individualisierung in der Leistungsbewertung haben viele Schulen schon längst auf klare und teilweise diagnostische Leistungsverfahren unabhängig von VERA gesetzt, ob bei Leseleistungsüberprüfungen, standardisierten Arbeiten in den Hauptfächern mit klar gegliederten schulinternen Leistungskriterien, die erst die Grundlage für eine individualisierte Leistungsbewertung darstellen. Aufwendige Leistungsverfahren, diagnostische Verfahren sind schon längst in Schule angekommen.
Die von Ihnen in der Ausgangslage beschriebenen Punkte, vor allem mit den internationalen Studien im Kontext mit der QA, hängen in keiner Weise mit der Ausführung und Durchführung der VERA-Arbeiten zusammen. In einem Absatz gehen Sie auf die Belastungen ein und enden mit dem Satz:
„Letztlich werden die pädagogischen Konsequenzen im Nachgang des Verfahrens lediglich für die Schulaufsicht formuliert; denn für den Schulalltag hat das Verfahren keine Bedeutung.“
Das weise ich zurück. Wenn Sie das so gemacht haben, lieber Herr Seifen – ich weiß von vielen Kollegen und Kolleginnen, die das ernst genommen und Konsequenzen daraus gezogen haben.
Ich komme zum Schluss: Ich möchte deutlich machen, dass wir Ihre Beschreibungen wie „hohe Kosten“, „kein diagnostischer Ertrag“, „unnötige Belastungen“ nicht teilen und auch wissen, dass es nicht so ist.
Wir werden Ihrem Antrag aus dem Grund nicht zustimmen, werden aber den weiteren Diskussionen entspannt entgegensehen.
Ich möchte mit einem Zitat von Antoine de Saint-Exupéry enden, der mal etwas ganz besonders Kluges gesagt hat: Um klar zu sehen, genügt oft ein Wechsel der Blickrichtung. – Eine klare Sicht wünsche ich Ihnen nicht nur beim Thema „VERA“. – Vielen Dank.
Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Ott, Sie haben hier sehr versöhnliche Worte nach vorne gerichtet. Das muss ich ausdrücklich wahrnehmen. An Ihrem Angebot, in den Dialog zu den Herausforderungen einzutreten, sind wir ständig dran. Aber wir haben natürlich auch vieles auf der Agenda. Das haben Sie angesprochen.
Ihre warmen Worte – und das kritisiere ich ein wenig – finde ich in dem vorliegenden Antrag eigentlich nicht wieder. Aber den vorliegenden Antrag beginnen Sie mit einem Zitat von Molière zum Thema „Verantwortung“.
Informiert man sich über das Leben des zitierten Franzosen einmal genauer, stellt man fest, dass dieser im 17. Jahrhundert lebte und Theaterdirektor, Dramatiker und Schauspieler war. Die berufliche Perspektive des klugen Franzosen passt auf viele Anträge der Opposition hier im Landtag. Es hat etwas mit Schauspiel und mit Getöse, teilweise auch mit großen Worten zu tun. Das bedaure ich sehr, weil meist keine eigenen Lösungsvorschläge vorgelegt werden.
Deshalb bin ich gespannt, was Ihren Hinweis angeht, dass Frau Voigt-Küppers im zweiten Teil die Lösungen der SPD heute einmal einbringt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie mir heute die Chance geben, über diesen Antrag zu sprechen, muss ich auch noch einmal den Blick zurück wagen. Im Jahr 2017, im Jahr der Landtagswahl, und auch in den Jahren davor konnte man zunehmend feststellen, dass die Menschen in NRW sehr unzufrieden mit der Bildungspolitik der damaligen Regierung waren. Man kann auch sagen, dass die verfehlte Schulpolitik der Vorgängerregierung unter Führung der grünen Bildungsministerin unter anderem zum Absturz der
Grünen auf 6,4 % – also minus 4,9 Prozentpunkte –, aber auch zum schlechtesten Ergebnis der Sozialdemokratie hier in NRW beigetragen hat. Der Stimmenanteil der Grünen halbierte sich. Das wurde in Teilen ja schon anerkannt und führte auch zu der Entschuldigung von Sylvia Löhrmann – ich zitiere mit Erlaubnis der Ministerin –: „Es tut mir leid.“ Die Entschuldigung kam leider zu spät, aber völlig zu Recht.
Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass wir im Sommer 2017 einen kranken Patienten bzw. ein marodes Unternehmen übernommen haben. Das haben wir sehr gerne gemacht, weil wir bis heute mit der festen Überzeugung agieren, bessere Ideen und Konzepte zu haben.
Kommen wir noch einmal auf den kranken Patienten zurück. Was machte den Patienten so krank? – Das ist einfach und sollte hier noch einmal kurz dargestellt werden. Es waren die brutale Umsetzung der schulischen Inklusion, das Aufbrechen von gewohnten Strukturen, die Schließung von Förderschulen, aber auch von Haupt- und Realschulen, der ideologische Kampf gegen das gewohnte und größtenteils bewährte dreigliedrige Schulsystem, das Beharren auf G8 und die vielen, teilweise auch von Herrn Ott angesprochenen, Ungerechtigkeiten im schulischen Bereich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was machen Ärzte und Insolvenzverwalter in solchen Situationen? Sie machen eine Analyse, eine Diagnose, eine Bestandsaufnahme im unternehmerischen Sinne.
Über Ihren Vorwurf, Ihr Ott, die Landesregierung habe ihre Regierungszeit bisher vornehmlich für Betrachten, Analysieren und Auswerten genutzt, kann ich mich einfach nur wundern. Denn hätten Sie in Ihrer Regierungszeit nur einmal mehr betrachtet und analysiert, wäre Ihre Schulpolitik nicht so krachend gescheitert.
Wir haben im Dreiklang von Zuhören, Entscheiden und Handeln vor allem die Schulpolitik mit Ruhe und Gründlichkeit angegangen. Hierzu möchte ich Ihnen einige Beispiele nennen.
Wir haben eine Lehrerbedarfsanalyse erstellen lassen, die Grundlage unseres Handelns ist. Die gab es bei Ihnen nicht.
Wir haben die Lehrerfortbildung von einem unabhängigen Experten überprüfen lassen, leider mit verheerenden Ergebnissen. Dies gab es bei Ihnen auch nicht.
Wir haben mit der Einbringung von Qualitätskriterien in der Inklusion umgesteuert. Die gab es bei Ihnen auch nicht.
Wir haben in rekordverdächtiger Zeit einen gemeinsamen gesellschaftlichen Konsens für den Umbau von G8 auf G9 geschaffen. Den gab es bei Ihnen auch nicht.
Wir haben mit drei Maßnahmenpaketen über 1.700 weitere Stellen im Grundschulkapitel geschaffen. Die gab es bei Ihnen auch nicht.
Wir haben 1.200 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase geschaffen und diese größtenteils nach dem Sozialindex verteilt. Die gab es bei Ihnen auch nicht.
Wir haben mehr als 6.000 Stellen, bei denen Sie einen kw-Vermerk gesetzt haben, dauerhaft im Haushalt gesichert. Die wären jetzt nicht mehr vorhanden.
Wir haben fast 100 neue Stellen in den Beratungsstellen für die Schulen geschaffen, die vor allem bei oder gegen Diskriminierung, Salafismus und Antisemitismus agieren. Auch die gab es bei Ihnen nicht.
Wir haben mit dem Moratorium das Förderschulsterben im Land gestoppt und somit die sonderpädagogische Expertise in unseren Förderschulen gestärkt. Das gab es bei Ihnen auch nicht.
Wir haben mit der deutlichen Erhöhung der Landeszuschüsse um über 20 % für den Offenen Ganztag die Grundlage dafür geschaffen, dass mit mehr Geld für den Ganztag auch die Qualitätsverbesserung zur Verfügung steht. Auch das gab es in dieser Höhe bei Ihnen nicht.
Zu guter Letzt haben wir, was die Ausbildungskapazität angeht, die Studienplätze an den Hochschulen in den drei Jahren beim Grundschullehramt um mehr als 700 Plätze und beim Lehramt für Sonderpädagogik um 750 Plätze gesteigert. Auch das gab es bei Ihnen nicht.
Ich könnte hier noch Weiteres aufzählen, was schon alles geschafft worden ist, an das Sie nie gedacht hätten.
Aber es gehört schon ein großes Selbstbewusstsein dazu – ich würde fast schon sagen: ein wenig Unverschämtheit –, sich am Anfang des Jahres hier hinzustellen und zu sagen, wir sollten erst einmal anfangen.
Anscheinend haben Sie Ihre schulpolitische Demenz auch nach fast drei Jahren nicht abgelegt. Sie können und dürfen kritisieren, dass wir in Ihren Augen das Falsche machen.
Aber Sie können doch nicht ernsthaft behaupten, wir hätten nichts getan.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Gegensatz zu der Vorgängerregierung sprechen wir die Dinge und Probleme an und verniedlichen und verharmlosen sie nicht. Wir wissen um die Not in der Lehrerversorgung und ringen jeden Tag um weitere Ideen.
Ihr einziger Vorschlag, wir könnten das Problem mit einer Besoldungserhöhung lösen – wegen einer breiteren Steuerung –, läuft völlig ins Leere. Liebe Damen und Herren in der SPD, die fast siebenjährige Ausbildung geht auch dann nicht schneller, wenn das Gehalt anschließend höher ist.
Sie tragen eine große Mitverantwortung für die Misere bei der Lehrerversorgung. Sie haben Frau Löhrmann einfach machen lassen und Ihrem Koalitionspartner freie Hand gelassen.
Wir würden uns hier auch eine konstruktivere Zusammenarbeit wünschen – und nicht nur leere Worthülsen und große Verunsicherung für unsere Kolleginnen und Kollegen.
Lieber Herr Ott, im Ausschuss erklären und erläutern Sie dauernd, dass diese unsere Politik uns auf die Füße fallen werde. – Das mag richtig sein, beruht aber nur darauf, dass wir nach sieben Jahren rot-grüner Schulpolitik ein gebranntes Kind sind.
Ihr Vermächtnis bei der Umsetzung der schulischen Inklusion, welches einen nachhaltigen, enormen Schaden angerichtet hat, können wir auch durch unser Umsteuern nicht direkt ändern. Sie haben Vertrauen zerstört und alle Beteiligten im Regen stehen lassen.
Die von Ihnen immer wieder kritisierten Qualitätskriterien greifen erst seit Sommer des letzten Jahres und auch nur für die jetzigen 5. Schuljahre.
Das Chaos bei den nicht zugewiesenen Stellen und bei der nicht vorhandenen sonderpädagogischen Expertise beruht doch noch auf Ihrer Politik der Gießkanne und der Nichtsteuerung.
Jedes Jahr werden jetzt in den neuen 5. Schuljahren die Kriterien angewendet und erhebliche Personalkapazitäten zugewiesen. Das wird zukünftig für eine deutliche Verbesserung sorgen.
Ja, auch wir wissen, dass die Inklusion weiterhin eine riesige Herausforderung ist. Wir versuchen, an den Standorten, an denen die Herausforderungen besonders groß sind, zu helfen. Aber Sie suggerieren in Ihren Darstellungen immer wieder, dass es landauf und landab nicht klappt. Das ist mitnichten so. Auch das wissen Sie.
Ein gutes Beispiel in Sachen Inklusion ist das dauernde Bashing der Gymnasien. Das bringt uns bei
den großen Herausforderungen durch die steigende Heterogenität in den Klassen nicht einen Schritt weiter.
Wir möchten die Schulen mit Fortbildungen und mit sehr guten Schulkonzepten zu wirklich inklusiven Schulen fortbilden und weiterentwickeln. Dann werden sich zukünftig auch weitere Schulen auf den Weg machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die NRW-Koalition hat im schulischen Bereich schon sehr viele Felder bis zur Halbzeit abgeräumt und den schwerfälligen Tanker Schule in die richtige Richtung gelenkt. Wir werden die nächsten Wochen und Monate im zweiten Teil dieser Legislaturperiode nutzen, weiter gute Politik für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer zu machen, um den kranken Patienten nach und nach zu heilen.
Der Masterplan Grundschule, ein neues Schulfreiheitsgesetz und weitere Maßnahmen gegen den Lehrermangel werden für uns höchste Priorität haben. Hierzu benötigen wir keine negative Worthülse wie „Bildungsnotstand“, sondern ein tägliches Arbeiten an den Herausforderungen in unseren Schulen.
Wer negativ denkt, darf nichts Positives erwarten. – In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren interessanten Gespräche.
Ich möchte für Ihre Aufmerksamkeit danken, darf aber zum Schluss noch einmal Molière zitieren: „Fehlplanung ist etwas, was viele Menschen mit Schicksal verwechseln.“ Und wer hier fehlgeplant hat, habe ich zu Beginn meiner Rede gesagt. – Vielen Dank.
Liebe Frau Voigt-Küppers, liebe SPD, lieber Herr Ott, ich empfand die Diskussion als sehr enttäuschend. Ich erkläre Ihnen auch, warum.
Herr Ott hat in seiner – wie ich finde – sehr charmanten Art gesagt, dass er Dinge ansprechen und Frau Voigt-Küppers die Lösungen liefern würde. Im Vortrag von Frau Voigt-Küppers habe ich aber keine Antworten bzw. Ideen bezüglich der Veränderung der Schulsituation gehört.
Frau Voigt-Küppers hat sich wie immer auf das Thema „OGS“ gestürzt und ihr großes Herz präsentiert. Aber von den Lösungen, die ich nach Ihrer Rede, Herr Ott, erwartet habe, war nichts zu hören.
Ich bin auch enttäuscht, dass sich Frau Beer auf den Weg gemacht hat und der Diskussion nicht folgt. Sie folgt unseren Wortmeldungen eigentlich nie, weil sie in Redesituation immer beschäftigt ist. Das ärgert
mich ein bisschen, weil ich immer versuche, sehr intensiv zuzuhören. Leider ist Frau Beer gegangen.
Ich bin aber auch noch aus einem anderen Grund enttäuscht von Frau Beer.
Sie ist in keinem Wortbeitrag auf den Antrag eingegangen. Der vorliegende Antrag fordert den Landtag auf, etwas zu tun. Darauf ist Frau Beer leider mitnichten eingegangen. Und wie immer ist sie auch nicht auf die Hinweise eingegangen, dass in den vergangenen Jahren Fehler gemacht wurden. Frau Beer sitzt das aus und sagt einfach, dass wir so weitermachen könnten.
Ich erwarte von unserer Opposition eine ehrliche und sachliche Diskussion.
Ich mache es am Beispiel A12/A13 fest.
Ja, wir müssen über Besoldung, Gerechtigkeit, Arbeitsbelastung und viele Dinge sprechen. Was ich aber nicht redlich und ehrlich finde, ist, dass die Opposition diesen Aspekt immer wieder in das Thema „Lehrermangel“ einbindet, obwohl er nur minimale Auswirkungen darauf hat. Die gerechte Besoldung im Zusammenhang mit A12 bzw. A13 in unserem System hat nichts mit dem bestehenden Lehrermangel zu tun. Auch wenn wir A13 bezahlen würden, würde er nicht verschwinden. Hier würde ich mir eine ehrliche Diskussion wünschen.
Ja, Herr Mostofizadeh, jetzt ist kein anderer da, der schreien kann, also schreien Sie. Das ist völlig klar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben angefangen mit Molière, und ich möchte auch enden mit Molière.
Das berühmteste Drama von Molière ist „Der eingebildete Kranke“. Es handelt von einem Hypochonder, Argan, der sich einbildet, krank zu sein. Die Ärzte, die ihn beraten, unterstützen dies, damit sie gut an ihm verdienen.
Übertragen wir das auf den Antrag und die SPDPolitik, kann ich feststellen, dass die SPD ein bisschen wie der eingebildete Kranke ist. Sie bildet sich weiterhin ein, die richtigen Antworten zu haben. Aber
jetzt kommt der entscheidende Punkt: Die Kolleginnen und Kollegen der Grünen unterstützen dies, nutzen aber die gute Situation und die guten Ideen, die die SPD in der Bildungspolitik bestimmt hat, aus.
Liebe Herren und Damen der SPD, ich kann Ihnen nur empfehlen, sich nach nunmehr zehn Jahren vom Gedanken einer Einheitsschule und einer dadurch gerechteren Bildungspolitik zu verabschieden und zu einer zielgerichteten vernünftigen Schulpolitik zurückzukehren.
Eine weitere Auflösung und Zerstörung der Gymnasien durch das Zweisäulenmodell der Grünen ist nicht die richtige Antwort auf die schulpolitischen Herausforderungen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerne möchte ich hier aus der Sicht der CDU-Fraktion zum Bildungshaushalt Stellung nehmen. Der Bildungshaushalt 2020 ist transparent und klar. Er stellt die wichtigen und richtigen Weichen für eine bessere Bildung in unserem Land.
Die NRW-Koalition handelt wieder nach dem Dreiklang „zuhören – hier vielleicht mehr: analysieren –, entscheiden und handeln“, auch wenn der Kollege Zimkeit das bezweifelt. Wir handeln hier zielgerichtet für eine bessere Bildung in unseren Schulen. Wir entscheiden und analysieren auf der Grundlage von Fakten, Daten und tiefgreifenden Gesprächen, und das vor allem nicht ideologisch. Das unterscheidet uns ganz stark von vielen anderen hier.
Liebe Frau Voigt-Küppers, wir feiern nichts, auch nicht die Talentschulen, sondern wir arbeiten jeden Tag im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler.
Ein anwesender Kollege bezeichnete die politische Auseinandersetzung nach einer meiner ersten Sitzungen als Neuling vor gut zwei Jahren als „Theater“. Damals konnte ich ihm nicht folgen. Heute möchte ich dies als Mitglied einer regierungstragenden Fraktion entschieden von mir weisen. Im dritten Jahr der Haushaltseinbringung und -verabschiedung nun habe ich verstanden, was er meinte; denn unsere Opposition hier im Hohen Haus versteht die Haushaltsberatungen anscheinend mehr als Schauspiel bzw. Theater. Ich vermisse hier tatsächlich – das hat
der vorherige Beitrag gezeigt – eine sachliche Auseinandersetzung mit den zukünftigen Herausforderungen, vor denen unsere Schulen stehen.
Auf der einen Seite würdigen Sie im Ausschuss die deutliche Erhöhung des Bildungsetats – auch eben noch –, sagen aber auf der anderen Seite, dass Visionen, die richtigen Weichenstellungen und vor allem Investitionen fehlen. Das ist mitnichten so. Rot-Grün spricht immer sehr staatstragend, vor allem der Kollege Ott, vom gemeinsamen Vorgehen, von gemeinsamen Anträgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen 2022 wiedergewählt werden. Das schaffen wir nicht mit Ihren Ideen der Schulpolitik. Eigentlich müsste Ihnen das Jahr 2017 noch sehr präsent sein.
In der Sache, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, sollten Sie sich doch endlich mal ehrlich machen. Wie bewerten Sie denn Ihre gemeinsame Regierungszeit?
Frau Voigt-Küppers und Herr Ott betonen häufig, dass man Fehler gemacht habe, dass man heute vieles anders machen würde. Man hörte schon, dass es ein Fehler gewesen sei, den Grünen das Feld der Bildung zu überlassen.
Von Frau Beer hingegen hören wir bis zum heutigen Tag kein Wort in diese Richtung, ganz im Gegenteil. Jede noch so gescheiterte Maßnahme der Vergangenheit – nennen möchte ich zum Beispiel das Ausbleiben der Lehrkräfteprognose – wird in langen Ausführungen entschuldigt und schöngeredet,
und das sogar, obwohl selbst die frühere Bildungsministerin, Frau Löhrmann, längst Fehler im Bereich der Inklusion eingestanden und sich dafür entschuldigt hat.
Das ist nicht unser Politikverständnis. Wir sprechen Dinge klar an, sagen, was aktuell möglich ist und wofür wir noch Zeit benötigen, auch wenn bereits deutliche Erfolge festzustellen sind, zum Beispiel bei der Gewinnung zusätzlicher Lehrkräfte.
Ich zeige Ihnen anhand von fünf Punkten die Grundausrichtung des Bildungshaushaltes auf.
Erstens: mehr Investitionen. In den Jahren 2012 bis 2014 stieg der Bildungsetat insgesamt um rund 1,3 Milliarden Euro, in den Folgejahren 2015 bis 2017 um 1,6 Milliarden Euro. In der Zeit von 2018 bis 2020, nach der Regierungsübernahme, stieg er um insgesamt 2 Milliarden Euro. Um im Bild der Schule zu bleiben: Hier kann jede Grundschülerin, jeder Grundschüler erkennen, wer mehr in die Bildung investiert.
Die NRW-Koalition investiert 25 % des Gesamthaushaltes in die Bildung.
Wir erhöhen die Schul- und Bildungspauschale im Haushalt 2020 um weitere 17 Millionen Euro auf insgesamt 676 Millionen Euro. Diese steht den Schulträgern zur Verfügung, um an den Schulen Investitionen zu tätigen, übrigens auch im Bereich der Digitalisierung.
Zweitens: mehr Mittel für eine bessere Inklusion an allgemeinbildenden Schulen und für Qualitätserhalt an unseren Förderschulen. Ja, es stimmt, wir haben umgesteuert. Ja, wir haben den Schulen die Möglichkeit gegeben, sich klar zur Inklusion zu bekennen, und unseren hervorragenden Förderschulen neue Perspektiven eröffnet. Die zentrale Veranschlagung von insgesamt fast 6.800 Planstellen für die Neuausrichtung in den nächsten Jahren schlägt auch in diesem Jahr mit 840 Stellen zu Buche. Dazu kommen weitere 200 Tarifstellen für multiprofessionelle Teams in der Sekundarstufe I.
Ich möchte die Chance wahrnehmen, mit Erlaubnis der Präsidentin Hubert Hüppe, den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, zu zitieren: „Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen.“ Ich nehme für uns in Anspruch, dass wir jeden Tag Wege suchen, um die Inklusion in unseren Schulen zu verbessern. Deshalb auch der Appell an Sie: Hören Sie auf, uns zu unterstellen, wir wollten die Inklusion nicht. Das ist unredlich und falsch.
Drittens. Wir stärken den offenen Ganztag. Wir verbinden den Ausbau um weitere 6.570 Plätze mit einer weiteren Erhöhung der Landesmittel um 3 % auf nunmehr 954 Euro bei einfacher Förderung und 1.720 Euro bei erhöhter Förderung. Damit stieg der Fördersatz seit 2018 um ganze 23 %. – Liebe Frau Voigt-Küppers, dass das nicht nichts ist, können die Kommunen und die Träger vor Ort spüren. Das hat deutlich zu einer Verbesserung geführt.
Die haushalterischen Voraussetzungen für die Erhöhungen zugunsten der Träger sind unsererseits landesseitig geschaffen worden. Wir sehen aber die kommunale Familie in der Verantwortung, in der Pflicht, diese Mittel auch für die Erhöhung der Kindpauschalen in den Gemeinden und Städten zu nutzen. Insgesamt stehen in NRW damit zum Jahr 2020 330.000 Plätze zur Verfügung.
Viertens: mehr Stellen und Lehrkräfte für beste Bildung in unserem Land. – Ja, auch wir wissen, liebe Frau Voigt-Küppers, dass eine Stelle noch keine