Das ist sicherlich auch die gute Idee, die Grundschule auf diese Weise zu stärken, wobei man in dem Zusammenhang auch die Frage der Besoldung berücksichtigen muss.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Öffnung des Seiteneinstiegs für bestimmte Abschlüsse. Alles das ist vernünftig. Das haben wir schon heute Morgen diskutiert. Es wird aber nicht ausreichen, um das Gesamtproblem zu lösen.
Wir stellen uns zudem die Frage, ob man das 15. Schulrechtsänderungsgesetz nicht nutzen sollte, um beispielsweise auch bei den Sekundarschulen eine grundsätzliche Debatte zu führen, wie es weitergehen soll, oder ob das nicht derselbe Prozess ist. Ist das wirklich Sicherheit, wie die Ministerin gerade gesagt hat?
Auch in der Diskussion um die PRIMUS-Schulen fragen wir uns: Haben wir wirklich Sicherheit, bzw. könnten wir diese nicht herstellen?
Herr Rock hat dem zwar schon vorgegriffen, indem er die Anhörung der Regierung bereits zur Parlamentsanhörung gemacht hat, aber auch wir möchten darauf hinweisen, dass wir das Schulrechtsänderungsgesetz im Ausschuss und in einer stattfindenden Anhörung sehr intensiv diskutieren und besprechen werden. Im nächsten Jahr werden wir dann sehen, welche Punkte vielleicht noch zu ergänzen sind. – Herzlichen Dank und einen schönen Abend.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem 15. Schulrechtsänderungsgesetz, das heute ins Plenum eingebracht wird, sollen neben den erforderlichen Änderungen im Zuge der Datenschutz-Grundverordnung auch weitere Anpassungen vorgenommen werden, die die Schulen in Nordrhein-Westfalen weiter nach vorne bringen werden. Das sind ganz viele Änderungen, aber keine Sorge, ich werde mich nur auf zwei konzentrieren.
Ich möchte aber noch eine kleine Anmerkung voranschicken, Stichwort: Besserwisserei. Lieber Kollege Ott, dass Sie die Änderungen als minimalinvasiv bezeichnen, ist eigentlich ein ganz tolles Kompliment für uns. Schließlich bedeutet es auch, dass eine große und wichtige Operation so durchgeführt wird, dass das Verletzungsrisiko und die verbleibenden Narben minimal sind. Vielen Dank für dieses Kompliment.
(Beifall von der FDP und der CDU – Jochen Ott [SPD]: Wenn der Patient kurz vor dem Sterben ist, ist das natürlich zu wenig!)
Jetzt möchte ich auf zwei Aspekte zu sprechen kommen. Ich beginne mit den Maßnahmen gegen den Lehrermangel. Der Lehrermangel ist noch immer die größte Herausforderung im Schul- und Bildungsbereich; das haben wir eben besprochen.
(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Zu glauben ist besser, als zu wissen! – Zurufe von Lisa- Kristin Kapteinat [SPD] und Jochen Ott [SPD])
Es vergeht kein Tag, an dem wir uns nicht mit der Beseitigung des Lehrkräftemangels beschäftigen. Weil das Thema so wichtig ist, hat die Landesregierung auch längst zwei Maßnahmenpakete auf den Weg gebracht.
Mit dem 15. Schulrechtsänderungsgesetz sollen nun die wesentlichen Punkte aus dem letzten Maßnahmenpaket schulrechtlich verankert werden – ich zitiere aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung –:
„Wir werden weiter an allen Stellschrauben drehen und nichts unversucht lassen, um die Schulen dabei zu unterstützen, freie Lehrerstellen so
Eine wichtige Maßnahme, die Frau Gebauer vorgenommen hat, war der erweiterte Einsatz für Oberstufenlehrkräfte an Grundschulen. Das sind derweil schon 391 Oberstufenlehrkräfte, die tagtäglich ihr Bestes leisten, um den Grundschulkindern eine ausgezeichnete Bildung mitzugeben und den Weg für ein selbstbestimmtes Leben zu ebnen. Das war für sie kein gewöhnlicher Schritt. Umso glücklicher dürfen wir alle uns hier schätzen, dass sie diesen besonderen Einsatz zeigen.
In diesem Zusammenhang beschwor unsere Kollegin Sigrid Beer von den Grünen auch heute Morgen immer wieder Unheil herauf und sagte, diese Lehrerinnen und Lehrer seien gekommen, um wieder zu gehen.
Liebe Kollegin, spätestens nach dieser Einbringung müsste es Ihnen doch klar sein. Der berühmte Songtext der Band „Wir sind Helden“, auf den Sie hier anspielen, lautet ganz anders. Er lautet: „Gekommen, um zu bleiben“. Und genau das machen wir jetzt.
In den letzten Wochen und Monaten habe ich nämlich zahlreiche Rückmeldungen erhalten, dass die allermeisten aus unterschiedlichen Gründen dauerhaft an der Grundschule bleiben und eben nicht nach zwei Jahren auf eine Sek-II-Stelle wechseln möchten.
Mit diesem 15. Schulrechtsänderungsgesetz schaffen wir jetzt die Bedingungen dafür, dass die Oberstufenlehrkräfte berufsbegleitend ein Lehramt für die Schulform Grundschule erwerben und dann auch in ein Beamtenverhältnis kommen können.
Mit einer weiteren Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes werden wir auch die Möglichkeiten des Seiteneinstiegs erweitern. Masterabsolventinnen und Masterabsolventen von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften werden zukünftig ebenfalls die Chance erhalten, für den berufsbegleitenden zweijährigen Seiteneinstieg zugelassen zu werden. Diese Möglichkeit konnten bisher nur Absolventinnen und Absolventen von Universitäten in Anspruch nehmen. Es ist sehr gut, dass wir diese Lücke jetzt schließen.
Ich komme zum nächsten Punkt: der Fortführung der Sekundarschulen. Wir setzen uns nach wie vor für ein vielfältiges und sicheres Angebot der unterschiedlichen Schulformen in NRW ein und wollen dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler – sei es in der Stadt oder auf dem Land – einen möglichst kurzen Schulweg haben und nicht tagtäglich auf Weltreise gehen müssen, um ins Klassenzimmer zu
kommen – auch wenn das nicht heißt, dass es in jeder Kommune automatisch jeden Bildungsgang geben kann.
In den letzten Jahren sind viele Sekundarschulen in NRW gegründet worden, und mancherorts bilden sie das letzte weiterführende Schulangebot für die Sekundarstufe I.
In letzter Zeit unterlagen die Schüler- und Anmeldezahlen aber leider starken Schwankungen. Für viele Sekundarschulen wurde es immer schwieriger, die Mindestgröße von 60 Schülern zu erreichen, damit sie fortgeführt werden können. Dadurch waren viele unmittelbar von der Schließung bedroht.
Deswegen hatten wir hier im Hohen Haus auf Initiative von CDU und FDP schon 2017 einen Antrag beschlossen, um die Fortführung der Sekundarschulen zu gewährleisten.
Dabei ist auch egal, wer diese Schulen begründet hat, denn mit diesem Antrag wollen wir zeigen, dass es für uns zweitrangig ist, welches Schild oder welcher Name am Schuleingang steht. Uns geht es vielmehr darum, passende und gute Schulangebote in Stadt und Land bereitzustellen.
Mit einer Änderung von § 82 Schulgesetz wird nun der Beschluss des Landtags vom November 2017 umgesetzt, um die Möglichkeit der Fortführung für zweizügige Sekundarschulen zu bieten.
„Grundsätzlich müssen Sekundarschulen drei Parallelklassen pro Jahrgang haben. In Ausnahmefällen kann eine Sekundarschule, die diese gesetzliche Mindestgröße dauerhaft nicht erreicht, auch zweizügig fortgeführt werden, um vor Ort ein schulisches Angebot in der Sekundarstufe I zu erhalten.“
Ich komme zum Schluss. Mit dem 15. Schulrechtsänderungsgesetz gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt – den werden wir weiter diskutieren; ich freue mich auf die Diskussion – und zusammen weiter in Richtung weltbeste Bildung hier in NRW. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Rock, ich bin mir bewusst, dass Sie für heute Abend schon auf
Herr Ott hat es schon gesagt: Wenn Sie meinen, parlamentarische Debatten sind mit der Verbändebeteiligung beim Ministerium beendet, erklärt das auch einiges in den Ausschussbefassungen.
Vom 15. Schulrechtsänderungsgesetz habe ich mir ein bisschen mehr versprochen. Es gibt eine Menge Dinge, die unstrittig sind, Frau Ministerin; das sind größere oder kleinere. Die Datenschutz-Grundverordnung ist das eine.
Es gibt aber auch Dinge aus dem Schulalltag, um die wir schon lange, auch in der letzten Legislaturperiode, ringen. So gilt es zum Beispiel, die Frage nach den Schülerfächern zu regeln. Das sind ganz wichtige Dinge.
Im Augenblick gibt es für die Schulträger und für die Schulen einen Graubereich, welche wirtschaftliche Betätigung und ob es zulässig ist. Es ist längst Alltag an den Schulen. Da wird Rechtssicherheit geschaffen; das kann ich nur begrüßen.
Heute Morgen haben wir schon auf die Frage des Lehramtsumstiegs angespielt. Wenn sich Kollegen oder Kolleginnen dazu bereit erklären – das sind meine Rückmeldungen –, wird das auch mit der Erwartung verbunden sein, dass A13 kommt. Wenn das nicht der Fall ist, werden sie sich den Umstieg überlegen und darüber nachdenken, ob sie sich dann die entsprechenden Fortbildungen noch zu Gemüte führen.