Protokoll der Sitzung vom 14.11.2019

Heute Morgen haben wir schon auf die Frage des Lehramtsumstiegs angespielt. Wenn sich Kollegen oder Kolleginnen dazu bereit erklären – das sind meine Rückmeldungen –, wird das auch mit der Erwartung verbunden sein, dass A13 kommt. Wenn das nicht der Fall ist, werden sie sich den Umstieg überlegen und darüber nachdenken, ob sie sich dann die entsprechenden Fortbildungen noch zu Gemüte führen.

Darin liegt also eine Chance. Aber dann müssen Sie bitte bei der Besoldung nachlegen, weil das sonst eine hohle Nuss ist. Das muss man deutlich sagen.

(Beifall von den GRÜNEN und Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD])

Es wurde schon auf die §§ 25 und 132b verwiesen. Wir können uns über die Frage nach der Fortführung von PRIMUS verständigen. Für die Mindener PRIMUS-Schule ist das besonders wichtig, weil sie dort ein Jahr im Vorlauf sind.

(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Richtig!)

Darüber sollten wir uns miteinander unterhalten. Ich würde es nicht auf die Frage nach Oberstufenkolleg und Laborschule begrenzen, sondern da auch mehr Sicherheit hineinbringen.

(Beifall von Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD])

Wir können uns gerne auch über andere Schulversuche miteinander unterhalten.

Zur Zukunft der Sekundarschule: Ich würde mir wünschen, dass jetzt auch wirklich mit auf den Weg gebracht wird, dass Sekundarschulen sich in einem Schritt in Gesamtschulen oder in Teilstandorte von Gesamtschulen umwandeln können.

(Beifall von Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD])

Das hätte auch einen ganz großen Vorteil bei der Schüleraufnahme in einer Region: Dann käme es nämlich nicht mehr zu den Verschiebungen, die wir im Augenblick zum Teil haben, dass die Anmeldungen an Gesamtschulen und Sekundarschulen unterschiedlich und separat behandelt werden müssen, weil es sich um verschiedene Schulformen handelt.

Schließlich will ich noch einen Punkt ansprechen, der noch gar nicht zum Tragen gekommen ist: die Zukunft des Hauptschulbildungsgangs an Realschulen.

Es ist Ihnen doch angetragen worden – und Herr Rock wird das genau wissen, weil er die Verbändebeteiligung kennt –, dass es an allen Realschulen in Nordrhein-Westfalen möglich sein sollte, den Hauptschulbildungsgang zu machen, und nicht nur an der letzten Realschule im Ort. Das ist wirklich eine notwendige Weiterentwicklung.

Wir haben im gemeinsamen Schulkonsens mit der CDU Folgendes in der Landesverfassung geschaffen: Es gibt das gegliederte Schulwesen, und es gibt die integrierten Schulformen. Die Eltern, die sich entscheiden, die Schullaufbahn ihres Kindes im gegliederten Schulwesen anzulegen, haben auch ein Recht darauf, dass diese dort beendet wird.

Vor allem haben die integrierten Schulen ein Recht darauf, dass in ihren Klassen nicht wieder alles durcheinandergewirbelt wird und dann die Seiteneinsteiger kommen, weil sie von Realschulen und von Gymnasien weggeschickt werden.

Diese Form der Regelung, dass Kinder in der Schule, in der sie ihre Bildungslaufbahn begonnen haben, auch zum ersten Abschluss geführt werden, auch in allen Realschulen im Land, steht hier noch nicht drin. Sie ist von Verbänden angemahnt worden. Darüber werden wir in der Anhörung miteinander reden.

Daher ist in diesem 15. Schulrechtsänderungsgesetz doch mehr Musik drin, als man gedacht hat. Aber wir werden die Punkte ausführlich miteinander debattieren. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Beer. – Es spricht Herr Seifen für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen und Kollegen! Dass die AfD in

Sachen Schule heute das letzte Wort hat, ist vielleicht ein gutes Signal für die Entwicklung in diesem Land Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der AfD)

Die Änderung des Schulgesetzes ist der Tatsache geschuldet, dass Nachbesserungen aufgrund einer geänderten Gesetzeslage und natürlich auch aufgrund bestimmter Problemlagen notwendig sind. Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben es in Ihren Begründungen ausgeführt.

Vor allem die Regelungen zum Datenschutz sind erforderlich. Auch die Bestimmungen, die einen flexiblen Personaleinsatz ermöglichen, sind angesichts der Notlage nicht groß zu kritisieren.

Da Sie den Erwerb des Altlehramtes Grundschule, Hauptschule und Realschule einigen Kolleginnen und Kollegen ermöglichen, sollten Sie direkt darüber nachdenken, ob nicht der Erwerb dieses Lehramtes generell ermöglicht werden kann; denn heute Morgen haben wir ausgeführt, dass der Grund für den Mangel an Grundschullehrerinnen und -lehrern sicherlich auch in der letzten Änderung der Lehrerausbildung zu suchen ist.

Ich möchte allerdings meine Skepsis gegenüber der Regelung ausdrücken, Lehramtsbefähigungen auch dann anzuerkennen, wenn sie außerhalb des Geltungsbereichs der Regelungen der Europäischen Union erworben worden sind. Die Voraussetzungen in den außereuropäischen Ländern sind sehr unterschiedlich. Da kommt es wirklich darauf an, ob die Behörden, die die Abschlüsse prüfen, die Vorlagen tatsächlich unbestechlich – ich meine das natürlich im übertragenen Sinne – prüfen und nicht auf den Druck hin, unbedingt Lehrer haben zu wollen, zwei Augen zudrücken.

In gleicher Weise bedenklich sind die Bestimmungen in § 13 Abs. 2, Masterstudenten der Fachhochschulen für den Vorbereitungsdienst zuzulassen. Aber ich will gerne zugestehen, dass die fachliche Expertise der Masterstudenten an den Fachhochschulen mindestens dazu ausreicht, an den verschiedenen Schulen zu unterrichten.

Nach Ansicht unserer Fraktion hätten Sie natürlich Gelegenheit gehabt, die Gesetzesnovellierung zu nutzen, um andere wichtige Weichenstellungen für eine wahrhafte Reform des Schulwesens vorzunehmen – für eine Reform, wie ich sie vom Begriff her für richtig halte.

Herr Rock, ich tue das nicht gerne; aber ich möchte Ihnen deutlich widersprechen. Möglicherweise nehmen Sie unsere Partei gar nicht als Oppositionspartei war. Sie haben gesagt, die Oppositionsparteien hätten keine Lösung. Damit haben Sie hoffentlich nur die Fraktion der Grünen und die Fraktion der SPD gemeint, die tatsächlich keine Lösung haben – und wenn, dann nur ihre Uraltklamotten, mit denen sie

schon gescheitert sind, aus der Schublade holen. Wenn Sie gleich oder nächste Woche im Protokoll nachlesen, was ich heute Morgen gesagt habe, werden Sie feststellen, dass es eine ganze Reihe von Lösungen war.

Diese Lösungen will nur keiner hören, weil sie darauf hinweisen, dass bezogen auf die Schulen hier in der Vergangenheit sehr viel Schlimmes und Falsches entschieden worden ist. Dahin will natürlich niemand von denen, die diese Entscheidungen getroffen haben, zurück. Das kann ich verstehen.

Aber ich muss Ihnen ehrlich sagen – und das gilt für alle –: Jeder von uns kann sich irren. Jeder von uns kann Fehler machen. Ich finde, wenn man die Situation betrachtet und feststellen muss, dass die Betroffenen, nämlich die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer und natürlich auch die Eltern zu Hause, einen gewissen Leidensdruck empfinden aufgrund von Verhältnissen, die durch eine Schulveränderung zu verantworten sind – ich möchte das Wort „Reform“ nicht benutzen –, dann muss man so weit sein, zu sagen: Wir haben es versucht. Wir wollten das Beste. Wir haben uns geirrt. Wir ändern es.

In diesem Zusammenhang, Frau Ministerin – ich wende mich an Sie, weil Sie den Gesetzentwurf eingebracht haben –, könnte ich mir vorstellen, dass man in § 11 in Bezug auf das Grundschulgutachten und den Übergang in die weiterführenden Schulen an der Stellschraube dreht – nicht in der Art, dass plötzlich alleine das Grundschulgutachten gelten soll, sondern in der Art, dass beim Übergang der Beratungsprozess ganz anders stattfinden soll, also das Gutachten plus die aufnehmende Schule eine Rolle spielt. Denn alleine die Eltern entscheiden zu lassen oder alleine die Grundschullehrer entscheiden zu lassen, halte ich nach wie vor für falsch. Ich finde, es sollte ein Dreiergremium entscheiden: Eltern, Grundschullehrer und aufnehmende Schule.

Darüber hinaus interessiert mich – diese Frage werde ich möglicherweise im Schulausschuss stellen –, warum Sie in § 68 nicht mehr den Satz mit aufgenommen haben, dass bei der Lehrerkonferenz der Schulleiter den Vorsitz führt. Sie werden sich dabei etwas gedacht haben. Soll jetzt jeder führen können? Die SPD möchte gerne einen Schulsozialarbeiter dort sitzen haben. Das weiß ich wohl. Mir ist jetzt nicht bekannt, ob Sie das auch wollen. Aber das werden Sie sicherlich noch verraten.

Es gibt noch viele andere Dinge, gerade was das gemeinsame Lernen angeht. Sie haben es gerade in dem Wortbeitrag von Frau Beer gehört, die natürlich schon wieder das gegliederte Schulwesen aufgeben will. Weil sämtliche Studien sagen, dass gemeinsames Lernen nicht so effizient ist wie das getrennte Lernen, will sie es ja aufgeben. – Satire Ende.

Da hätte man also einiges machen können – weg von den integrativen Schulformen hin zu kooperativen Gesamtschulen, individuelle Förderempfehlungen und manches mehr. Diese Dinge werden wir im Ausschuss diskutieren. Ich bin gespannt auf die Diskussionen.

Herr Rock, hören Sie gut zu: Wir haben Lösungen! – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Seifen. – Nun spricht für die SPD-Fraktion noch einmal Herr Kollege Ott.

(Helmut Seifen [AfD]: Das ist jetzt aber nicht schön, Herr Ott!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Bildungspolitik können wir sehr viel miteinander streiten. Frau Müller-Rech, wenn Sie einmal recht haben, dann will ich das auch zugeben. Da bin ich ganz frei. Oft ist das allerdings nicht der Fall. Dann streiten wir darum. Das ist der Sinn der Demokratie. – Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Ott.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/7770 an den Ausschuss für Schule und Bildung. Wer stimmt der Überweisung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist einstimmig so überwiesen.

Wir sind nun am Ende der heutigen Sitzung angelangt.

Meine Damen und Herren, das Plenum berufe ich wieder ein für morgen, Freitag, 15. November 2019, 10 Uhr.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.