Protokoll der Sitzung vom 14.11.2019

Jetzt sind wir an dem spannenden Punkt, der Rechtfertigung, die eine Vereinbarkeit mit den genannten Verfassungsgrundsätzen sicherstellt. Das gilt dann, sagt zumindest die Rechtsprechung, wenn in das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit eingegriffen wird. Dann gibt es weitere Hürden. Jeder dieser besonders gerechtfertigten Eingriffe müsste verhältnismäßig sein.

Nun verweisen Sie salopp auf Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, wonach der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen fördert und auf die Beseitigung von bestehenden Nachteilen hinwirkt. Genau dieser Absatz des Grundgesetzes rechtfertigt aber nach herrschender Auffassung der verfassungsrechtlichen Literatur diese Eingriffe eben nicht.

Wieso? Ich verweise auf Literaturaussagen: Faktisch gegebene zahlenmäßige Ungleichheit sei grundsätzlich keine rechtlich relevante Benachteiligung von Frauen im Sinne des Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, die eine Differenzierung gegenüber der streng formalen Wahlrechtsgleichheit begründen würde.

Eine Rechtfertigung scheitere auch an der fehlenden Verhältnismäßigkeit, weil eine gesetzlich verbindliche Frauenquote eine unangemessene Diskriminierung männlicher Bewerber darstellt und damit die Wahlrechtsgleichheit verletzt.

Also weder der seinerzeitigen Begründung des 1994 eingefügten Art.3 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes noch dem Wortlaut selbst sei eine generelle Zielsetzung einer paritätischen Repräsentanz von Frauen und Männern bei Parlamentswahlen zu entnehmen. Dem Begriff „demokratische Wahlen“ sei jede kompensatorische Ungleichbehandlung bzw. Privilegierung angeblich benachteiligter Gruppen wesensfremd.

So weit das, was die herrschende Lehre ist. Nun kann man sagen: Die herrschende Lehre muss nicht richtig sein, wir probieren jetzt einfach mal fröhlich drauflos.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Gerade nicht fröhlich drauflos!)

Die beiden Fraktionen, die den Antrag gestellt haben, haben gute Erfahrungen mit Verfassungsgerichtentscheidungen, wie man beim Verfassungsgericht klarkommt und wie man dort scheitert. Ich will, weil mir jetzt die Zeit wegläuft …

(Zurufe von der SPD: Na, na!)

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Düker?

Lassen Sie mich eben zu Ende ausführen, dann gern.

Bitte.

Es gibt noch die Frage des sogenannten dritten Geschlechts. Dürfen die dann auf beiden Listen kandidieren? Dann würde die Frage der Gleichbehandlung … Ich will es nicht weiterführen.

(Unruhe bei der SPD und bei den GRÜNEN – Michael Hübner [SPD]: Nicht vom Manuskript abweichen, Herr Reul!)

Sie kriegen ganz große Schwierigkeiten, die ich nur benennen will.

Sie haben die Landesregierung und mich als Person 100%ig auf Ihrer Seite, wenn es darum geht, was wir tun können, um dieses richtig beschriebene Problem zu lösen – 100%ig. Ich befürchte nur, das, was Sie hier vorschlagen, wird nicht gehen, wird nicht funktionieren wegen der Frage der Wahlkreise.

Herr Minister …

Insofern macht das keinen Sinn. Wir werden uns mehr einfallen lassen müssen, als mal eben so einen Gesetzentwurf hinzulegen.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von den GRÜNEN)

Herr Minister, gestatten Sie inzwischen zwei Zwischenfragen?

Ja.

Dann ist aber auch bald gut. Ich sage ganz offen: Ich bin kein Freund davon, Zwischenfragen am Schluss von Reden zu stellen. Aber das ist meine sehr persönliche Meinung von hier oben. Wir machen das jetzt.

Frau Düker will eine Zwischenfrage stellen. Bitte schön, Frau Düker. Der Herr Minister möchte gern antworten.

Ich hätte auch auf eine Kurzintervention umswitchen können, Herr Präsident, wenn Ihnen das lieber ist.

Richtig.

Herr Minister, ich würde Sie gern mit einem Zitat von Elisabeth Selbert konfrontieren, einer der vier Mütter des Grundgesetzes. Sie hat an dem Grundgesetz mitgeschrieben. Dieses Zitat stammt aus dem Jahr 1981. Ich lese es Ihnen jetzt vor und würde Sie bitten …

Nein, Frau Düker, das ist keine Zwischenfrage. Dann müssen wir uns darüber verständigen, ob es eine Frage oder eine Kurzintervention sein soll.

Ich muss erst das Zitat vorlesen, um dann die Frage zu stellen.

Nein, Sie sollen fragen.

Was hätten Sie Elisabeth Selbert 1981 auf diesen Satz geantwortet: „Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in Parlamenten ist schlicht Verfassungsbruch in Permanenz“? Was hätten Sie Elisabeth Selbert im Jahr 1981 darauf geantwortet?

Ich bin zwar kein Jurist, aber nach meiner Auffassung ist das nicht richtig.

Gut. Vielen Dank. – Es gibt noch eine Zwischenfrage von Herrn Hübner.

(Monika Düker [GRÜNE]: Sie hat ja nur das Grundgesetz geschrieben!)

Bitte schön, Herr Hübner.

Herr Präsident! Herr Minister, danke, dass Sie die Zwischenfrage am Ende der Debatte zulassen.

Ich habe Ihnen sehr aufmerksam zugehört und verstanden, dass Sie als ehemaliger Generalsekretär einer großen Volkspartei eine Meinung vertreten. Sie haben außerdem Ihre Meinung als Minister in Bezug auf die Zuständigkeit für Wahlen deutlich gemacht.

Mit Überraschung habe ich zur Kenntnis genommen, dass die für Gleichstellung zuständige Ministerin so gut wie gar nicht an der Debatte teilgenommen hat. Darf ich denn davon ausgehen, dass die Meinung, die Sie hier vorgetragen haben, mit der Meinung der für Gleichstellung zuständigen Ministerin abgestimmt ist?

Davon können Sie ausgehen. Übrigens war Frau Kollegin Scharrenbach während der Hälfte der Zeit anwesend. Sie musste eben mal raus.

(Michael Hübner [SPD]: Nein!)

Natürlich war sie hier.

(Michael Hübner [SPD]: Aber das habe ich ge- sagt!)

Entschuldigung, aber lassen Sie uns doch jetzt nicht über die Zeit streiten. Das können Sie nachher selber checken. Sie wollen doch eine Frage beantwortet haben. Das ist viel bedeutsamer.

(Michael Hübner [SPD]: Ja!)

Das ist abgestimmt. Das ist nicht die Auffassung eines einzelnen Herrn, sondern die Auffassung der Landesregierung. Ich habe versucht, den Unterschied zu erklären.

(Frank Müller [SPD]: Die Auffassung von elf Männern und vier Frauen in der Landesregie- rung!)

Um Gottes willen. Herr Hübner hat eine Frage gestellt und möchte gern eine Antwort haben. Jetzt hindern Sie sich untereinander daran, dass ich sie beantworten kann. Das kann man machen, aber das bringt doch nichts.

Ich habe die Unterscheidung deshalb so pointiert vorgetragen, Herr Abgeordneter, weil ich deutlich machen wollte, dass die damit verbundene Zielsetzung total berechtigt ist und dass sowohl ich sie teile als auch die Landesregierung. Das habe ich gesagt.

Ich habe dann aber darauf hingewiesen, dass das Instrument, das Sie vorschlagen, aus den von mir vorgetragenen Gründen nach Auffassung der Landesregierung nicht funktioniert. Darüber hinaus haben wir natürlich die Aufgabe, darüber nachzudenken, wie es funktionieren kann. Das ist nicht so simpel. Ein plakativer Antrag und eine Gesetzesänderung, mit

denen man eine öffentliche Wirkung erzeugt, die am Ende aber in der Sache nichts ändern, machen mir Kummer.

(Beifall von der CDU)