Entweder scheitern Sie damit vor dem Verfassungsgericht, oder Sie scheitern später an der Wirklichkeit. Das kann die Wahlkreisaufstellungen, sofern Sie diese nicht auch noch reglementieren wollten, leider komplett konterkarieren. Dann haben Sie heute zwar eine fröhliche Debatte geführt, haben aber nichts gewonnen und verändert. Das macht mir Kummer, denn ich möchte, dass sich in der Sache etwas ändert.
Ich befürchte, das, was Sie vorschlagen, hilft uns für zwei Tage, aber in der Wirklichkeit wird es nichts verändern.
Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Als Nächste hat Frau Kollegin Wendland für die CDU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn eine abgewählte Koalition in die Opposition muss, heißt es oft, man wolle sich erneuern, innovativ sein und neue Ideen auf den Weg bringen. Hier in NRW sieht das offensichtlich ganz anders aus.
Wenn es um das Ziel geht, den Anteil von Frauen in den Parlamenten zu steigern, sind sich alle demokratischen Parteien einig.
Aber alles, was Sie von SPD und Grünen tun, und zwar befreit von Regierungszwängen, ist, bei anderen abzuschreiben. Denn das, was Sie vorschlagen, ist ja nichts anderes als das, was die mittlerweile abgewählte rot-rote Koalition im Landtag von Brandenburg zu Beginn des Jahres beschlossen hat. Dort hat man inhaltlich genau das Gleiche beschlossen, was Sie jetzt fordern: die paritätische Besetzung der Listen für die Landtagswahl.
Dass man sich dabei über die Einschätzung des eigenen parlamentarischen Beratungsdienstes hinweggesetzt hat, dass eine solche Regelung verfassungswidrig sei, sei hier nur am Rande erwähnt.
Dennoch lohnt ein Blick nach Brandenburg, denn das Gesetz wurde im Februar beschlossen, gilt aber erst für die nächste Landtagswahl im Jahr 2024.
Jetzt könnte man ja meinen, dass Parteien, die eine solche Wahlrechtsreform sogar gegen verfassungsrechtliche Bedenken beschließen, die entsprechenden Regelungen schon anwenden,
bevor sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, mit gutem Beispiel vorangehen. Das Ergebnis ist indes ernüchternd, denn im neuen Brandenburger Landtag sind von 25 SPD-Abgeordneten nur sieben Frauen. Wenn etwas auf den ersten Blick ganz nett aussieht, bei näherem Hinsehen aber keinen Sinn oder keine Funktion hat, dann nennen wir das im Münsterland ein Tüchsken fürs Auge.
Weil der Verfassungsverstoß sonst allzu offensichtlich wäre, beschränken Sie die beabsichtigte Paritätsregelung sinnvollerweise auf die Listen. Gucken wir uns das einmal an.
Der Landtag hat normalerweise 181 Abgeordnete, von denen 128 direkt gewählt sind und 53 über die Listen kommen. Das heißt, Ihr Gesetzentwurf würde gerade einmal 26 von 181 Mandaten für Frauen garantieren. Deshalb bleibt es dabei: Wenn der Frauenanteil hier im Landtag steigen soll – und das wollen wir eigentlich alle –, dann ist nicht der Gesetzgeber gefragt, sondern wir sind gefragt, die Parteien.
Aus Münster kann ich Ihnen berichten, dass man in dieser Hinsicht durchaus etwas bewegen kann. Wir haben in Münster zwei Landtagswahlkreise, und sowohl die CDU als auch die SPD, die Grünen und die FDP haben jeweils einen Mann und eine Frau aufgestellt. Die SPD hingegen hat in Wuppertal das Kunststück fertiggebracht, in drei Wahlkreisen drei Männer aufzustellen. In Duisburg war es in vier Wahlkreisen nur eine Frau. Da ist wohl noch Luft nach oben.
Wir können und müssen selber regeln, dass mehr Frauen in Mandatsverantwortung kommen, und zwar nicht nur für den Landtag. Dazu müssen die Parteien aber zunächst attraktiver für Frauen werden. Wenn mehr Frauen in die Parteien eintreten, dann wird es auch mehr Mandate für Frauen geben.
Dazu können wir in den Parteien viel beitragen. Dabei geht es um Arbeitsstrukturen, Sitzungszeiten und -dauern oder Betreuungsangebote für Kinder – vielleicht auch um Betreuungsangebote für Männer?
Da können wir alle mit gutem Beispiel vorangehen. Dazu brauchen wir keinen Gesetzgeber. Das nennt man Subsidiaritätsprinzip. Das ist übrigens ganz im Sinne unseres Grundgesetzes.
Ist die Zwischenfrage noch erwünscht, Frau Kollegin? – Dann müssen Sie Ihr Mikrofon aktivieren. Bitte schön.
Sehr gerne. Ich dachte, die Kollegin sei noch nicht am Ende ihres Redebeitrags. – Vielen Dank, Frau Wendland, dass Sie mir noch die Möglichkeit eröffnen.
Ich habe schon eine Weile zugehört und auch Ihren Redebeitrag sehr aufmerksam verfolgt. Darf ich denn auch Ihren Redebeitrag so verstehen, dass Sie sich für eine Quotierung der Direktwahlkreise aussprechen, starkmachen und mit den Antragstellerinnen gern darüber sprechen würden?
Frau Gödecke, erst mal wollen wir festhalten, dass alle Frauen der CDUFraktion ihre Wahlkreise direkt gewonnen haben. Darauf sind wir außerordentlich stolz. Wir freuen uns, und wir danken den Wählerinnen und Wählern an dieser Stelle noch einmal.
Sie können sicher sein, dass das eine Wahnsinnsmotivation ist, die uns auch weiter beflügelt. Wir arbeiten im Gegensatz zu Ihnen nicht mit Zwängen und Druck. Das haben Sie in sieben Jahren nicht gelernt.
(Britta Altenkamp [SPD]: Im Münsterland ist es so: Je höher das Ross, desto tiefer fällt man! Arrogante Ziege!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es wurde heute bereits von meinen Kolleginnen thematisiert: Auch nach 100 Jahren, in denen Frauen in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht zusteht, ist der Anteil von weiblichen Abgeordneten in den allermeisten Parlamenten auf einem niedrigen Niveau.
Beunruhigen sollte uns vor allem, dass der Trend seit wenigen Jahren sogar in die falsche Richtung geht. Der Frauenanteil sinkt. Das ist in unseren Augen mit der Gleichstellung von Frauen und Männern nicht vereinbar. Das muss uns doch wachrütteln, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Frauen machen etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung aus. Das ist keine Minderheit, von der wir sprechen. Frauen haben das im Grundgesetz verankerte Recht, gleichberechtigt an der Gestaltung unserer Gesellschaft teilzuhaben – und das nicht nur als Wählerinnen, sondern auch als Gewählte.
Am 27. Oktober 1994, also vor rund 25 Jahren, hat der Bundestag die Änderung des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes beschlossen. Meine Kollegin Regina Kopp-Herr hat ihn gerade zitiert, daher verzichte ich jetzt darauf.
Demnach haben wir den verfassungsgemäßen Auftrag, auch dafür zu sorgen, dass Frauen beim passiven Wahlrecht nicht benachteiligt werden. Es ist daher nur logische Konsequenz, dass im Bundestag und in vielen Bundesländern eine Bewegung in Gang tritt, die mehr Frauen in den Parlamenten fordert. Dies wird, wenn man die historische und die aktuelle Entwicklung betrachtet, ohne gesetzliche Verankerung nicht möglich sein.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns gemeinsam mit den Grünen auf den Weg gemacht. Heute liegt Ihnen unser Entwurf für ein Paritätsgesetz vor. Weil wir es mit diesem Gesetz sehr, sehr ernst meinen, haben wir uns die Zeit genommen, einen handwerklich sauberen Entwurf zu entwickeln. Wir haben dafür Pro und Kontra mit erwiesenen Expertinnen und Experten erörtert. Da von Oberflächlichkeit … – Herr Reul, können Sie mir kurz zuhören?