Das ergeht allerdings nicht nur ihnen so. Es gibt auch einen Grund, warum so wenige erfolgreiche Unternehmer in den Parlamenten zu finden sind.
Der Einsatz im eigenen Betrieb fordert von Unternehmern beispielsweise die eigene Ressource und die Zeit zum Netzwerken. An der eigenen Parteikarriere zu feilen ist bei allen, die neben der Politik eine ernst zu nehmende Verpflichtung haben, deutlich weniger möglich als bei denen, die keine haben.
Es würde sich in der Tat lohnen, eine öffentliche Debatte darüber anzustoßen: Welchen Typus Politiker fördert unser hiesiges Parteiensystem? Trägt es tatsächlich dazu bei, dass alle die gleichen Chancen haben, Politik zu gestalten? Heute sprechen wir aber nur über die Teilhabe von Frauen.
Vermutlich würden banale Dinge wie ein familienfreundlicher Landtag, ein Spielzimmer, eine optionale stundenweise Kinderbetreuung vor Ort etc. den Vätern und Müttern im Parlament ihre Arbeit deutlich erleichtern. Viele von Ihnen sind schon seit Jahren, teilweise sogar seit Jahrzehnten Landtagsabgeordnete. Warum Sie solche pragmatischen Erleichterungen bis heute nicht eingerichtet haben, ist unserer Fraktion wirklich schleierhaft.
Die Arbeitsgruppe familienfreundlicher Landtag hat es bis heute nicht geschafft, einen Termin zu finden, und Sie wollen gleich das Grundgesetz aushebeln – darunter geht es ja nicht –, um mehr Frauen in den Landtag zu holen.
Es ist typisch, anderen mit Gesetzen und Bestimmungen das Leben schwer zu machen – völlig unabhängig davon, ob der gewünschte Effekt erreicht wird oder nicht –, anstatt erst einmal pragmatische Lösungen umzusetzen. So kennen wir die Sozialisten.
Vielen Dank, Frau Dworeck-Danielowski. – Jetzt hat der fraktionslose Abgeordnete Herr Pretzell das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Die Idee einer paritätischen Besetzung von Listen ist natürlich konsequent und, wenn man insbesondere die Politik Grünen verfolgt, insofern vielleicht wieder einer dieser Momente, in denen Sie, liebe SPD, den Grünen zu viel Raum geben.
Sie berufen sich auf Art. 3 Grundgesetz. Darin steht aber nicht nur etwas vom Geschlecht, sondern auch etwas von der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat und Herkunft, dem Glauben, der Behinderung und von religiösen und politischen Anschauungen.
Es wäre besonders interessant, wenn Sie auf Ihren Listen die politischen Anschauungen gleichberechtigt zu Wort kommen lassen. Man könnte sich dann auch noch über das Alter und die sexuelle Orientierung Gedanken machen. Vielleicht fordern Sie die Kandidaten vorher in einem kleinen Fragebogen auf, sich vollständig zu bekennen.
Wenn Sie damit beginnen, wissen Sie nicht, wo Sie aufhören. Irgendwann können Sie dann die Listenaufstellung beenden und nachsehen, wer exakt der Quote entspricht, die Sie für diesen Listenplatz benötigen.
Frau Erwin und Frau Freimuth haben hier dankenswerterweise schon sehr vernünftig ausgeführt, wie das Ganze juristisch zu bewerten ist.
Frau Paul, es ist eben nicht so, dass man hier machen kann, was man will, und dann schaut, ob das Verfassungsgericht irgendwann sagt: Da sind Sie zu weit gegangen. – Genau bis an die Grenze des verfassungsmäßig Machbaren muss man politisch eben mitnichten immer gehen.
Fakt ist: Die Abgeordneten der SPD-, der Grünen-, der CDU-, der FDP- und der AfD-Fraktion entsprechen ungefähr dem Verhältnis der Mitglieder in ihren jeweiligen Parteien. Bei der SPD und bei den Grünen sind Frauen leicht überrepräsentiert, bei der CDU, der FDP und der AfD leicht unterrepräsentiert. Das ist aber marginal.
Viel interessanter ist aber, sich Gedanken über die Wähler zu machen; denn Sie repräsentieren ja nicht Ihre Parteimitglieder, sondern Sie repräsentieren im Wesentlichen Ihre Wähler. So sollte es jedenfalls sein.
Die Grünen bräuchten interessanterweise eigentlich eine Frauenquote von über 60 %. Warum fangen Sie also so klein an? Warum nicht 60 %?
Nein, die grüne Fraktion repräsentiert mit Ihren Wählern über 60 % Frauen. Das ist so. Das ist Fakt.
Wenn Sie wirklich darangehen wollen, dann müssen Sie es bei den Direktkandidaten machen. Wenn Sie aber bei den Direktkandidaten wirklich ans Eingemachte gehen, dann landen Sie bei etwas ganz anderem.
Dann landen Sie, wenn Sie konsequent sind, bei einem Klassenwahlrecht. Dann müssen Sie schon bei den Wählern anfangen, zwischen Männlein und Weiblein usw. usf. zu trennen. Dass Sie die Diversen hier so schändlich untergehen lassen, dass Sie ihnen keine Quote zubilligen …
Nein. Es steht drin, dass sie kandidieren können, wie sie wollen. Das können sie heute aber auch schon; Männlein und Weiblein können das heute auch schon. Was Sie Ihnen nicht zubilligen, ist eine Quote. Das ist doch interessant. Das muss man einmal erwähnen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Anliegen … Nein, ich fange umgekehrt an: Das Problem, dass Frauen in unserer Gesellschaft und auch in den politischen Parteien, Ämtern und Mandaten nicht genug repräsentiert sind, ist unstrittig. Die Analyse ist klar.
Ich kann hinzufügen – das ist eine Vorbemerkung –, dass ich in meinem früheren Leben als Generalsekretär einer größeren deutschen Volkspartei versucht habe, daran zu arbeiten, dass Frau stärker repräsentiert sind. Ich habe auch ein paar Sachen erreicht. Ich habe Sachen angepackt, die sehr strittig waren. Aber eines habe ich dann auch gelernt – und das gehört zu den Fakten –: So einfach ist es nicht, wie man es heute hier darstellt.
Erstens ist es objektiv viel mühsamer, Frauen dafür zu gewinnen, sich politisch zu engagieren, warum auch immer. Dafür gibt es ganz viele Gründe. Eine Zahl allein ist noch keine Lösung. Dahinter stecken viel mehr Probleme, als man denkt. Ich selbst bin manchmal fast daran verzweifelt, wie mühsam das ist.
Zweitens: Der Hinweis auf die Kandidatur für den Wahlkreis, der von mehreren Rednern vorgetragen worden ist, ist völlig richtig. Was nützt es uns bei der Lage, die wir politisch im Moment haben – keiner
weiß, wie sie morgen oder übermorgen sein wird –, wenn wir das für die Aufstellung der Listen so reglementieren, aber bei der Aufstellung der Kandidaten für die Wahlkreise nicht? Denn bei den Wahlkreisen ist das Interessante – wenn ich zumindest für eine große Volkspartei reden darf –, dass die Frauen bei der Kandidatur immer geringere Chancen haben, warum auch immer. Da nützt also diese Veränderung bei der Aufstellung der Liste gar nichts.
Drittens. Als Minister, der für Verfassungsfragen zuständig ist, komme ich nicht daran vorbei, nicht nur zu sagen, was ich mir wünsche, sondern auch zu schauen, ob das überhaupt geht und wo dabei Probleme oder Bedenken bestehen. In dieser Hinsicht finde ich die Debatte schon ein bisschen oberflächlich.
Es gibt ganz ernsthafte Bedenken dagegen, dass man so vorgeht, wie Sie es hier vorgetragen haben. Insofern werden wir andere Überlegungen anstellen müssen.
Die gesetzliche Vorgabe zur paritätischen Besetzung würde zunächst einmal einen Eingriff in die aktive und passive Wahlgleichheit darstellen. Warum? Weil Parteimitglieder dann erstens nicht mehr die gleichen Chancen haben, für einen Listenplatz zu kandidieren.
Zweitens. Das Verfahren würde gleichzeitig die Wahlvorschlagsfreiheit der Parteimitglieder für Landeslisten einschränken. Denn dann kann nicht mehr jeder für jede Position einen Kandidaten vorschlagen.
Drittens. Das Gesetz würde auch in die Wahlfreiheit eingreifen. Denn die aufstellungsberechtigten Parteimitglieder könnten nicht mehr frei entscheiden, wo sie eine Person auf der Liste platzieren möchten.
Viertens. Es läge ein Eingriff des Gesetzgebers in die Freiheit der Parteien vor, ihre innere Ordnung selbst zu bestimmen. Auch das ist nicht ganz unwichtig. Denn aus der Parteienfreiheit leitet sich schließlich das Recht der Parteien ab, nach ihren eigenen politischen Vorstellungen und Überzeugungen über die Bewerberaufstellung entscheiden zu können, natürlich unter Beachtung grundsätzlicher innerparteilicher Demokratie, aber eben ohne jede Vorgabe. Parteien dürfen selbst darüber entscheiden, wie sie ihre Leute aufstellen wollen.
Meine Damen und Herren, die vorgenannten verfassungsrechtlichen Zusammenhänge sind nun einmal dafür verantwortlich, dass die wahlrechtlichen Bestimmungen über die Aufstellung von Wahlvorschlägen traditionell absolut neutral gehalten sind. Auf diese Art und Weise gewährleisten die Wahlgesetze für alle teilnahmeberechtigten Personen die formale Chancengleichheit, und das völlig unabhängig von
Kriterien wie Alter, Geschlecht, Bildung, Beruf, Einkommen, Migrationshintergrund, Behinderung, Stellung in der Partei oder was auch immer.
Jetzt sagen Sie in der Begründung zu Ihrem Antrag, implizit führen Sie das Demokratieprinzip an. Aber auch daraus lässt sich kein Recht einzelner Bevölkerungsgruppen ableiten, entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil proportional mit Mandatsträgern vertreten zu sein.
Das Parlament sollte zwar – dafür bin ich sehr –, aber es muss kein genaues Spiegelbild der Bevölkerung sein. Will man durch gesetzliche Einschränkungen diese formale Chancengleichheit ändern, um zum Beispiel ein gesellschaftspolitisches Ziel zu erreichen, wie hier, dann bedarf es einer besonderen Rechtfertigung.
Jetzt sind wir an dem spannenden Punkt, der Rechtfertigung, die eine Vereinbarkeit mit den genannten Verfassungsgrundsätzen sicherstellt. Das gilt dann, sagt zumindest die Rechtsprechung, wenn in das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit eingegriffen wird. Dann gibt es weitere Hürden. Jeder dieser besonders gerechtfertigten Eingriffe müsste verhältnismäßig sein.