Viele unserer Mitbürger sehen sogar im Ehrenamt ihre eigentliche Lebensaufgabe und finden im Dienst am anderen ihre Erfüllung. Dabei ist jedoch auch die ökonomische Bedeutung des Ehrenamts kaum genug einzuschätzen.
Deshalb ist es höchste Zeit, Freiwillige und Ehrenamtliche auch und gerade im Rechtssystem ähnlich wirtschaftlich besserzustellen, ihnen eine angemessene Kompensation für entstandene Kosten und eine deutlich größere gesellschaftliche Anerkennung zukommen zu lassen.
Zwar erhalten in Deutschland Freiwillige oft Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, Versicherungskosten oder gegebenenfalls Kindergeld, doch all das kann bei Weitem nicht die Verdienst- oder Zeitausfälle kompensieren, die viele von ihnen auf sich nehmen – gerade angesichts der gesellschaftlich lebenswichtigen Aufgaben, die viele unserer Ehrenamtlichen überhaupt und gerade auch in der Judikative übernehmen.
Deshalb sagen wir als AfD: Es ist höchste Zeit, die Rolle und Bedeutung des Ehrenamts endlich politisch neu zu denken. Machen wir das Ehrenamt doch auch gesetzlich zu dem, was es längst ist: zu einem der wichtigsten und unverzichtbarsten Tätigkeitsfelder unserer Gesellschaft.
Kompensieren und honorieren wir die Ehrenamtlichen und Freiwilligen mit deutlichen Steuererleichterungen und der Befreiung von Zwangsabgaben wie der unsäglichen GEZ. Dann hätten sie nämlich wirklich etwas davon und würden nicht nur mit den leeren Ankündigungen und blutleeren Forderungen Ihres Schaufensterantrags abgespeist.
Wir stimmen natürlich der Überweisung in den Ausschuss zu und freuen uns über die Beratung. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Röckemann. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Biesenbach.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir sind uns alle einig bei der Bedeutung ehrenamtlicher Richter. Die Beteiligung ist von großer Bedeutung, sogar auch für unsere Rechtskultur.
Ehrenamtliche Richter und Richterinnen leisten für unsere Gesellschaft einen wesentlichen und wertvollen Beitrag in der Justiz, denn sie können in besonderem Maße dazu beitragen, die Akzeptanz von gerichtlichen Verfahren und Entscheidungen sowohl bei den Verfahrensbeteiligten als auch in der Gesellschaft insgesamt zu erhöhen.
Ich will deshalb gerne, wie auch meine Vorredner, all denjenigen herzlichen Dank sagen, die in ihrer Freizeit und in der Zeit, für die sie dann freigestellt werden, helfen, die Verfahren, an denen sie beteiligt sind, so zu führen.
Es muss daher auch ein Anliegen des Parlaments und der Regierung sein, diese Bedeutung zu stärken. In diesem Sinne verstehe ich den von Ihnen, Frau Bongers, gemeinsam mit Herrn Engstfeld gestellten Antrag.
Bei der Lösung sind wir uns allerdings noch nicht ganz einig. Zum Ausgleich für die Erfüllung dieses Ehrenamtes hat der Gesetzgeber in § 45 Abs. 1a des Deutschen Richtergesetzes vorgesehen, dass ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Zeit ihrer Amtstätigkeit von ihrem Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freizustellen sind.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Regelung so auszulegen, dass bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nur die in die Kernzeit fallenden Zeiten der Amtstätigkeit als Ehrenamtliche dem Arbeitszeitkonto als entschuldigte Fehlzeit gutzuschreiben sind, nicht aber die Zeiten, die in die Gleitzeit fallen. Zur Begründung wird angeführt, dass diese Zeiten zur freien Disposition des Arbeitnehmers stünden und damit nicht der Arbeitszeit zuzurechnen seien.
Das Bundesverwaltungsgericht legt die Regelung in seiner zu Beamtinnen und Beamten ergangenen Rechtsprechung hingegen leicht modifizierend dahingehend aus, dass die während der Gleitzeit angefallenen Zeiten dem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben seien, soweit sie mehr als drei Wochenstunden betragen.
Uns allen sind die durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hervorgerufenen unterschiedlichen Auswirkungen sowie die hieraus entstandene Kontroverse bekannt. So hat sich – auch das wurde hier schon mitgeteilt – der Rechtsausschuss, ebenfalls auf Antrag der SPD-Fraktion, mit dieser Thematik der Freistellungsregelungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in seiner Sitzung am 11. September 2019 befasst.
Die durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hervorgerufenen unterschiedlichen Auswirkungen – auch das kann ich nur wiederholen – waren bereits mehrfach Gegenstand von Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister der Länder. In die
sem Zusammenhang ist unter anderem das Erfordernis nach einem gesetzgeberischen Tätigwerden diskutiert worden. Eine Einigung auf eine bundeseinheitliche Regelung konnte allerdings bisher nicht gefunden werden.
Vor diesem Hintergrund, liebe Frau Bongers, soll aus der Sicht der Landesregierung gegenwärtig von einer Gesetzgebungsinitiative des Landes abgesehen werden. Warum?
Herr Wolf fragt ab und zu, warum ich bei bestimmten Themen noch nicht weiter sei. Auch bei diesem Thema konnten wir uns noch nicht einigen, und ich halte es für schädlich, jetzt eine Initiative zu starten, von der wir wissen, dass sie keine Mehrheit findet, weil das Thema damit ein Stückchen abgenutzt wird. Wenn etwas zu oft beantragt und immer abgelehnt wird, verliert es an Bedeutung. Wir haben dann nicht mehr die Möglichkeit zu sagen: Wir starten noch einmal richtig durch.
Ich will das Anliegen aber gerne mitnehmen und erneut nachfragen, wenn sich die Situation ändert. Wir bekommen wahrscheinlich drei neue Kolleginnen oder Kollegen in den Rat der Justizminister, und auch im jetzigen Bestand haben sich einige neue Kolleginnen und Kollegen gefunden.
Ich nehme das einfach als Anliegen mit, weil ich das für ebenso wichtig halte wie andere Themen, bei denen wir auch noch keine Einigung erzielen konnten. Lassen Sie uns dann sehen, ob es gelingt, zu hören bzw. herauszufinden, wie viele Stimmen es dafür gibt, um zu sagen, sobald sich eine Chance ergibt: Wir diskutieren das erneut und auch im Bundesrat. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Biesenbach. – Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, würde ich die Debatte zu Tagesordnungspunkt 7 gerne schließen. Wir kommen zur Abstimmung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/7760 – Neudruck – an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung wird dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.
Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7755
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Olympische und Paralympische Spiele 2032 in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen, in der Metropolregion Rhein-Ruhr: ein Traum, eine Vision oder unser gemeinsames Ziel, nach Berlin 1936 und nach München 1972 die dritten Olympischen Spiele 2032 in Deutschland auszutragen.
1894 standen die ersten Olympischen Spiele der Neuzeit als Treffen der Jugend der Welt unter dem Zeichen der Völkerverständigung. Seitdem haben sich die Spiele immer weiter verändert. Es sind viele Sportarten hinzugekommen; einige Ausrichter haben die Chance genutzt, andere wiederum nicht.
Weiße Elefanten, die nur für die Olympischen und Paralympischen Spiele gebaut wurden, explodierende Kosten und die schwindende Akzeptanz für die Sportverbände wie IOC, FIFA und UEFA haben in der Öffentlichkeit dazu geführt, dass Sportgroßveranstaltungen nicht den besten Ruf genießen.
Für die beiden zuletzt vergebenen Olympischen und Paralympischen Sommerspiele gab es mit Paris und Los Angeles nur zwei Bewerber, sodass die Spiele 2024 und 2028 in städtischen Metropolen stattfinden.
Meine Damen und Herren, das IOC fordert in der Agenda 2020 ein Umdenken und möchte kostenbewusste und nachhaltige Spiele. Erstmals ist durch das IOC auch die Bewerbung von Regionen möglich. Diese Chance sollten wir für Deutschland, für Nordrhein-Westfalen und für die Metropolregion RheinRuhr nutzen.
Denn in der Metropolregion Rhein-Ruhr leben mehr als 10 Millionen Menschen. Damit ist sie die fünftgrößte Metropolregion Europas. Die 14 Städte, die derzeit am Sportstättenkonzept der Initiative „Rhein Ruhr City 2032“ beteiligt sind, verfügen bereits heute über eine tolle Sportinfrastruktur.
Aber ein solches Sportgroßereignis benötigt nicht nur moderne Sportstätten, sondern verlangt auch eine
Nicht für Olympia, sondern durch Olympia können unsere Investitionen in Infrastruktur, vernetzte Mobilität und Digitalisierung noch schneller vorangetrieben werden.
Meine Damen und Herren, heute senden wir mit unserem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ein starkes Signal der Geschlossenheit.
Ich war im letzten Jahr bei den Olympischen Winterspielen in Pyeongchang und habe mir damit einen Traum erfüllt. Ich habe schon viele Sportveranstaltungen besucht. Aber das war definitiv mein Highlight: tolle Wettkämpfe; begeisterte Zuschauer; Sportler, die sich für den Traum eines jeden Sportlers qualifiziert und an den Olympischen Winterspielen teilgenommen haben; manche haben sogar eine Medaille mit nach Hause genommen.
Meine Damen und Herren, Olympische und Paralympische Spiele 2032 dürfen keine Insel und kein singuläres Ereignis sein. Vielmehr müssen wir unsere Bürgerinnen und Bürger davon überzeugen, dass wir eine kostenbewusste und ökonomisch nachhaltige Ausrichtung hinbekommen.
Das olympische Feuer könnte 2032 in NRW entzündet werden. Den olympischen Geist können wir bereits heute entfachen. Denn nur wer sein Ziel kennt, findet einen Weg. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem schönen gemeinsamen Antrag. – Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist, weil wir einen gemeinsamen Antrag haben, kein guter Zeitpunkt, mit Kritik anzufangen. Ich gucke Frau Milz an. Beim letzten Mal, als ich hier stand, habe ich schon gesagt, dass ich Frau Milz als Fachfrau schätze. Sie darf hier aber nicht sprechen.
Wir reden jetzt über einen gemeinsamen Antrag zu Olympischen Spielen, mit dem wir Herrn Laschet Rückendeckung geben wollen. Herr Laschet steht als Redner auf dem Plan. Ich fürchte, der Sportpolitiker, der gleich sprechen wird, heißt Biesenbach. Das ist irgendwie kein Zustand.
Ich bitte die Landesregierung, zu überlegen, wie man damit umgeht. Beim vorletzten Mal war die Heimat