Sie ihn nicht verstehen; Sie greifen ihn an: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ – Sie ist unantastbar.
Wir tun miteinander gut daran, Art. 28 Grundgesetz – den diejenigen, die sich tagtäglich für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort einsetzen, kennen – zu achten und zu respektieren. Daran tut man immer gut; das ist nämlich die kommunale Selbstverwaltung.
Die Stadträte und die Kreistage wissen für sich am besten, was sie umsetzen wollen und was nicht. Wenn sie eine Videoübertragung haben wollen, werden sie eine Videoübertragung beschließen. Das ist Freiheit, und diese Freiheit achten wir hier im Parlament.
Deswegen wird es Sie auch nicht wundern, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen sowohl die Inhalte des Antrags nicht mitträgt als auch im Besonderen die Intention hinter diesem Antrag,
nämlich potenziellen Mitgliedern von Räten und Kreistagen, die einer Gesinnung nachhängen, die die Ihre ist, eben nicht das Forum gibt,
dass eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Wagner von der AfD-Fraktion angemeldet wurde, dessen Mikro ich jetzt freischalte.
kann ich nur feststellen, dass Sie die Letzte sind, die sich auf die Würde des Menschen berufen kann, wenn Sie hier mit diffamierenden Falschbehauptungen gegen demokratisch gewählte Politiker in diesem Parlament vorgehen.
Des Weiteren haben Sie es vorgezogen, wie üblich gar nicht zum Antrag zu sprechen. Ich stelle daher noch einmal fest: Wenn hier immer wieder gesagt wird, wir wollten die kommunalen Mandatsträger dazu verpflichten, dass sie sich in Livestreams zu zeigen haben, verweise ich auf Abschnitt II Ziffer 2 unseres Antrags, in dem steht:
„Jeder kommunale Mandatsträger in NRW muss die Möglichkeit haben, seine Wortbeiträge im Rahmen der öffentlichen Sitzungen von Kommunalparlamenten mitzuschneiden oder mitschneiden zu lassen und zu veröffentlichen.“
Das ist wieder das Verdrehen des Wortes im Munde, und das ist Ihre offensichtliche Unfähigkeit, uns inhaltlich zu stellen. Sie sind hier allesamt eine Schande für dieses Parlament.
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mitglieder von Räten und Kreistagen sind in ihren Entscheidungen frei. Wenn Mitglieder von Räten und Kreistagen eine Videoübertragung wollen, wird man das dort auch mehrheitlich entscheiden.
Ich bin mir auch sicher – und das trifft übrigens für mich ebenso zu –, dass ich die Entscheidung von Wählerinnen und Wähler im Mai 2017, Personen wie Sie in das Parlament zu wählen, respektiere.
Ich akzeptiere Sie aber nicht, und ich werde alles daran setzen, dass solche Leute wie Sie nach der nächsten Wahl hier nicht mehr sitzen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Bevor ich Herrn Abgeordneten Tritschler das Wort zum zweiten Mal gewähre und er seine Redezeit natürlich hat, will ich deutlich machen, dass in der Rede der Ministerin zu Beginn, aber insbesondere bei der Kurzintervention durch Herrn Fraktionsvorsitzenden Wagner Ausdrücke gefallen sind, die wir prüfen lassen. Das geschieht auch nach Rücksprache mit den beiden Schriftführerinnen.
wir müssen sie aber, weil sie in beiden Redebeiträgen vorgekommen sind und sie sich zum Teil auf Reden und zum Teil auf Kolleginnen und Kollegen beziehen, schlichtweg prüfen lassen.
Sie dürfen davon ausgehen, dass Sie dazu noch etwas hören werden. – Herr Kollege Tritschler hat jetzt das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In aller Kürze: Uns wird immer vorgeworfen, wir würden selektiv Bericht erstatten
Ihnen ist vielleicht nicht bekannt, dass der Ältestenrat dieses Hauses zu Beginn der Legislaturperiode beschlossen hat, dass genau das nur möglich ist: Wir dürfen nur unsere eigenen Reden veröffentlichen.
Glauben Sie mir, gerade vor dem Hintergrund dieser Debatte würde ich sehr gern ab und zu etwas von Ihnen veröffentlichen, aber Sie ermöglichen es einfach nicht.