Dabei werden auch die Nutzungserfordernisse zum Beispiel von Siedlungs- und industriell genutzten Bereichen betrachtet. Sollte es zu einem Konflikt zwischen Nutzungsanforderungen und Wiederansiedlung des Lachses kommen, ist dieser Konflikt unter den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes und der Bewirtschaftungsziele für das konkrete Gewässer zu lösen.
Die Wiederansiedlung des Lachses bedarf des Weiteren einer finanziellen Ausstattung zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Dabei soll es auch nach 2027 bei den bestehenden Finanzierungsstrukturen bleiben.
Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie steht die Einnahme aus dem Wasserentnahmeentgelt zur Verfügung. Daneben kann für bestimmte Maßnahmen im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung die Abwasserabgabe herangezogen werden.
Diese bestehende Finanzierungsstruktur umfasst einen Eigenanteil der Fördergeldnehmer bei den Maßnahmen, wodurch sich auch eine Belastung für die Akteure ergibt. Die Förderung für Abwasserbeseitigungsmaßnahmen wird in der Lachskulisse auf 80 % angehoben.
Der Stand und die Erfolge der Wiederansiedlung des Lachses in den Zielartengewässern werden zukünftig öffentlichkeitswirksam dargestellt. Erste Erfolge gibt es zum Beispiel an der Wupper und an der Sieg. Sobald zukünftig weitere Querbauwerke durchgängig gemacht wurden, wird dies der Öffentlichkeit ebenfalls präsentiert werden.
Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich die wesentlichen Aussagen des Antrags der Fraktionen von CDU und FDP, da er die bisherigen Bemühungen der Landesregierung zur Wiederansiedlung des Lachses und zur Herstellung der Durchgängigkeit in den Gewässern von Nordrhein-Westfalen aufgreift und darüber hinaus konsequent fortführt. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung.
Die antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags in Drucksache 17/7911. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind CDU, FDP und der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Wer ist dagegen? – Das sind die SPD und die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die AfD.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/7901 an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Ist jemand hier im Raum, der nicht für diese Überweisung stimmen oder sich enthalten möchte? – Dann haben wir die Überweisung einstimmig beschlossen.
Die Landesregierung muss eine Landeskoordinierungsstelle gegen Rassismus und Diskriminierung einrichten!
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/7913 an den Integrationsausschuss. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag ebenfalls zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, an den Hauptausschuss sowie an den Ausschuss für Schule und Bildung zu überweisen.
Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Ist jemand dagegen? Enthält sich jemand? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Erstens stimmen wir über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/7914 ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/7914 an den Hauptausschuss – federführend –, an den Innenausschuss, den Wissenschaftsausschuss, den Ausschuss für Schule und Bildung sowie an den Integrationsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? – Enthält sich jemand? – Dann haben wir diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Zweitens müssen wir über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/7991 abstimmen. Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen.
Bitte? Er soll mit überwiesen werden. Gut. Gibt es dagegen Widerspruch? – Gibt es Enthaltungen? – Dann wurde der Überweisung zugestimmt. Ein entsprechender Hinweis stand nicht in den Unterlagen; das haben wir jetzt spontan gemacht.
Wir kommen somit zur Abstimmung über den Wahlvorschlag in Drucksache 17/7916. Wer ist für den Wahlvorschlag? – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit ist dieser Wahlvorschlag in Drucksache 17/7916 einstimmig angenommen.
gemäß § 64 Abs. 2 LHO zur Veräußerung von Liegenschaften des Sondervermögens Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) Bebautes Grundstück in Minden, Weserglacis
Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag in Drucksache 17/7933, in die Veräußerung des in Vorlage 17/2582 näher beschriebenen Grundstücks gemäß § 64 Abs. 2 LHO einzuwilligen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer möchte dem zustimmen? – Das sind CDU, FDP und der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Wer ist dagegen? – Das sind SPD, Grüne und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit willigt der Landtag in die in der Vorlage 17/2582 genannte Grundstücksveräußerung ein.