Protokoll der Sitzung vom 29.11.2019

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/7909

Ich eröffne die Aussprache. Herr Kollege Krauß hat für die antragstellende Fraktion der CDU das Wort.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass noch ein paar Kolleginnen und Kollegen da sind, obwohl der erste Advent schon ruft; denn mir ist dieser Antrag schon sehr wichtig.

Hier geht es in keiner Weise darum, irgendwelche Besitzstände von Freiberuflern zu sichern. Es geht hier, meine Damen und Herren, um den besonderen Schutz von Menschen, von Patienten, von Mandanten, und es geht um den Datenschutz – um nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Durch das Dienstleistungspaket der EU sollen Wachstum und Beschäftigung im Fahrplan der Binnenmarktstrategie angekurbelt werden. Unmittelbar nach Präsentation dieser Strategie hatten wir am 04.11.2015 eine Große Anfrage zur Lage und zu den Perspektiven der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen gestellt. Die Ergebnisse dieser Anfrage gelten unverändert. Zu den tragenden Grundprinzipien der Freiberuflichkeit gehören die Orientierung am Gemeinwohl, der hohe Qualitätsmaßstab und der Zuschnitt der freiberuflichen Dienstleistungen auf den konkreten Einzelfall.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das steht schon im Antrag!)

Meine Damen und Herren, das Ziel der Binnenmarktstrategie ist gut begründet: die Aktivierung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor mit grenzüberschreitender Arbeitsmobilität und mit Zuwachs der Produktivität. Dass diese Potenziale entwickelt werden, ist selbsterklärend. NRW geht dabei an der Seite der Benelux-Staaten voran. Ein gutes Beispiel dafür ist unser Europa-II-Antrag vom vergangenen Jahr zum Thema „Grenzüberschreitende Vernetzung intensivieren“.

Die Möglichkeit, sich bei den europäischen Partnern ohne unnötige Bürokratie und ohne unsinnige Voraussetzungen auf offene Stellen zu bewerben, ist ebenso gewollt wie eine rechtssichere Genehmigung für Dienstleister, die nach Möglichkeit schnell erteilt wird.

Die Dienstleistungsstrategie richtet aber dann Schaden an, meine Damen und Herren, wenn sie mit einseitig ökonomischem Motiv alles über einen Kamm schert. Angehörige der Freien Berufe leisten häufig Aufgaben im besonderen öffentlichen Interesse. Rechtspflege und Gesundheitsversorgung, aber auch das ordentliche Finanz- und Rechnungswesen betreffen oftmals ganz höchstpersönliche Rechtsgüter. Das erfordert ein hohes Maß an Verbraucherschutz und an Qualitätsstandards.

Aber in der Ordnung der Gemeinschaft und mit dem Gebot der Subsidiarität steht der Kommission kein Vorrecht bei der Beurteilung zu, welche Reglementierungen notwendig und zulässig sind, um das Gemeinwohl zu wahren und die Verbraucher zu schützen.

Die bewährten Qualitäts- und Schutzstandards haben ihre Berechtigung in keiner Weise überlebt. Daran muss sich jeder messen lassen, der einen Freien Beruf ausübt. Problematisch sind daher Vertragsverletzungsverfahren wie das Urteil des EuGH vom 4. Juli 2019, das die Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gekippt hat; denn auch die Honorarordnungen stehen im Zeichen des Verbraucherschutzes und der Qualitätssicherung.

Bedenklich stimmt mich weiterhin, wenn der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes Harald Elster im vergangenen Jahr angeprangert hat, dass die EU-Kommission die Vorbehaltsaufgaben des steuerberatenden Berufs infrage gestellt hat.

Zwischenzeitlich wurde die politische Linie der Kommission korrigiert. Das betrifft vornehmlich den einseitigen Binnenmarktaspekt, der kritiklos alle Mitgliedsstaaten, alle Berufsbilder und alle Regulierungskonzepte unter das Regime des Dienstleistungspakets stellt.

Die Energie von EU-Dienst-leistungskarte und verschärften Notifizierungsverfahren ist gestoppt, allerdings nur vorläufig. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung ist modifiziert worden.

Bei der jetzigen Umsetzung in nationales Recht bleibt das Ermessen der Mitgliedsstaaten ausschlaggebend für den Gegenstand der Verhältnismäßigkeitsprüfungen. Es bleibt eine nationale Entscheidung, ob die Regulierung eines Berufs tunlich ist. Damit finden nationale Gegebenheiten und die nationale Kompetenz entsprechende Würdigung, solange die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit gewahrt sind.

Auch unter der neuen EU-Kommission muss klar sein: Die Entwicklung des EU-Dienstleistungspakets bedarf weiterhin einer konstruktiv-kritischen Begleitung im Sinne von Qualität, Gemeinwohl und Verbraucherschutz. Dazu ist das legitime Recht der Mitgliedsstaaten vor Kompetenzanmaßung zu schützen.

Das Land NRW macht sich weiterhin dafür stark, dass das Versprechen von Vertrauen, Qualität und Transparenz gehalten wird. Wir engagieren uns offensiv im Rahmen der dynamischen Kompetenzordnung, der Identität und der Souveränität der Mitgliedsstaaten des Art. 1 des EU-Vertrags mit dem Ziel einer immer engeren Integration in Europa. Dieses Kräfteparallelogramm ist Aufgabe und Chance zugleich.

Meine Damen und Herren, als Rechtsanwalt werde ich von Kolleginnen und Kollegen regelmäßig dazu aufgefordert, dass die Politik ihren Beitrag dazu leisten müsse, die hervorragende Qualität in den Freien Berufen zu erhalten. Dieser Aufgabe kommen wir mit dem vorliegenden Antrag nach, und nun freuen wir uns auf die Beratungen in den Ausschüssen.

Vielen Dank – und Ihnen allen einen gesegneten ersten Advent.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Krauß, auch für die guten Adventswünsche. – Für die FDP-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Bombis das Wort.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, sehr geehrte Herren! Das Dienstleistungspaket der EU ist leider für viele Freiberufler ein Grund zur Sorge. Sie fürchten den Qualitäts- und Anerkennungsverlust ihrer Arbeit und ihrer Qualifikationen.

Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir als NRWKoalition frühzeitig vor den anstehenden weiteren Abstimmungsprozessen zum EU-Dienstleistungspaket darauf einwirken, dass die Freien Berufe nicht

nur die tatsächliche, sondern auch die politische Wertschätzung erhalten, die ihnen zusteht.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Freie Berufe sind ein Garant für unsere Soziale Marktwirtschaft und Gemeinwohlorientierung. Sie sind nicht nur Mittelstand im besten Sinne des Wortes, sondern sie sind auch gelebte Eigenverantwortung. NRW hat 264.000 Freiberufler. Rund 806.000 Erwerbstätige in den Büros, Kanzleien, Praxen und Apotheken unterstützen diese Arbeit und werden dort beschäftigt. Die Freien Berufe stützen die duale Berufsausbildung mit 11.400 Ausbildungsplätzen in NRW. Damit trägt die Arbeit dieser Berufsgruppe maßgeblich zu wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erfolgen in NRW bei.

Ja, wir verstehen uns in diesem Sinne als Partner der Freien Berufe, und wir wollen Sie für das 21. Jahrhundert fit machen. Es gilt, in gutem Einvernehmen einen Ausgleich der berechtigten Wünsche nach freiem und fairem Wettbewerb und dem staatlichen Auftrag qualitativ hochwertiger Dienstleistungen sicherzustellen.

Deshalb befürworten wir die Absicht der EUKommission durchaus, Wachstums- und Wettbewerbshindernisse im Dienstleistungssektor abzubauen, damit kleine und mittelständische Betriebe bei der Bemühung um öffentliche Aufträge im Ausland – auch NRW-Betriebe – nicht mehr diskriminiert werden.

Dies darf aber nicht dazu führen, dass die hohen Standards bei Qualität, Qualifikation und vor allen Dingen auch Verbraucherschutz in Deutschland und Nordrhein-Westfalen ausgehöhlt werden und die Erfolgsmodelle von Handwerk und Freien Berufen bei uns gefährdet werden.

Wir sagen gerade auch im Sinne der kleinen selbstständigen Betriebe, die uns in besonderer Weise am Herzen liegen, dass die europäische Rechtsprechung und das Vertragsverletzungsverfahren zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ein mahnendes Beispiel dafür ist, wie das bewährte System Freier Berufe in Deutschland unter Druck gerät.

Wir sind klar der Auffassung, dass die Beanstandungen an der Honorarordnung europarechtskonform bereinigt werden müssen, ohne dass die Honorarordnung als Modell für die Sicherung von Qualität von Architekten und Ingenieuren verloren geht. Trotzdem sind flexible Vereinbarungen nach wie vor auch möglich zu machen.

Wir unterstützen die Harmonisierung des Binnenmarktes. Voraussetzung für diese Harmonisierung auf einem qualitativ hochwertigen Niveau muss aber sein, dass die hohe Qualität freiberuflicher deutscher Dienstleistungen erhalten bleibt. Gleiches gilt für die erfolgreichen Strukturen der dualen Wirtschaft, der

dualen Ausbildung, den Meisterbrief und die Selbstverwaltung der Wirtschaft, die landesübergreifend als Vorbild dienen können.

Wir müssen als Mitgliedsstaaten in der EU selbst bestimmen können, welche Berufe mit welchen Zugangsvoraussetzungen belegt werden, solange diese in der EU nicht auf einem qualitativ hohen Niveau harmonisiert sind. Das ist gelebte Subsidiarität. Das führt zu einer Akzeptanz der Europäischen Union auch bei den Bürgerinnen und Bürgern. Wir werden uns für diese Grundprinzipien als Leitlinien einsetzen.

Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Bombis. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Watermeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema, das wir heute beraten, ist nicht neu. Aus der im Kern zu begrüßenden Harmonisierung und dem damit verbundenen Abbau von Wettbewerbs- und Wachstumshemmnissen erwachsen, wie in vielen anderen Bereichen auch, einige Widersprüche zu den bewährten Strukturen unserer Wirtschafts- und Sozialordnung. Sie haben das in Ihrem Antrag auch sehr detailliert aufgezeigt.

Wir haben hier auf der einen Seite die hohen Qualifizierungs- und Schutzstandards im Bereich der Freien Berufe und auf der anderen Seite dadurch bedingte Schranken im EU-weiten Marktzugang, die es prinzipiell zu überwinden gilt. Die entscheidende Frage ist aber: Zu welchem Preis? Das haben die Vorredner deutlich gemacht.

In der Tat darf hier auf keinen Fall das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden, wie es die bisherigen Aktivitäten der Kommission vermuten lassen, sei es das Dienstleistungspaket oder seien es diverse Vertragsverletzungsverfahren wie zuletzt gegen das Steuerberatungsgesetz.

Nun sind aber die Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion wahrlich nicht die einzigen, die sich hier sehr klar positioniert haben. Die Große Koalition in Berlin hat bereits 2015 in ihrem Antrag „Transparenzinitiative der Europäischen Kommission mitgestalten – Bewährte Standards im Handwerk und in den Freien Berufen erhalten“ deutlich Stellung bezogen und die notwendigen Schritte seitens des Bundes, der nun erst mal zuständig ist, beschlossen.

Es erschließt sich mir deshalb nicht so ganz, warum wir uns hier und heute in diesem Hause mit dem

Thema befassen bzw. was der Anlass Ihres Antrags ist. Er erscheint mir eher als eine Art Arbeitsnachweis, eine Fleißarbeit durch Formulierung längst bekannter Positionen, keine zielführende Positionierung in der Europapolitik der Regierungsfraktionen.

(Beifall von der SPD)

Wahrscheinlich, liebe Kolleginnen und Kollegen – auch das wurde in den Wortbeiträgen gerade deutlich –, spielt auch der Erwartungsdruck zahlreicher Freiberufler an der christlich-liberalen Basis eine Rolle und hat die Kolleginnen und Kollegen der Mitterechts-Koalition zu diesem Antrag motiviert.

(Beifall von der SPD)

Es fällt auf, dass Ihre europapolitischen Anträge sich mal mehr, mal weniger sachkundig mit wichtigen Detailfragen befassen, die an Sie herangetragen werden, eine europapolitische Linie, eine kohärente Europastrategie aber vermissen lassen.

Insbesondere das Thema „wünschenswerte Harmonisierung bei hohen Standards“ wird von Ihnen sehr unterschiedlich angefasst. Während Sie hohe Standards bei Freiberuflern zu Recht als erstrebenswertes Ziel beschreiben, gilt das für Sie mit Blick auf alle Erwerbstätigen leider nicht. Aus den Debatten um bessere europäische Standards bei Löhnen und Arbeitnehmerrechten blieb nicht nur mir sehr deutlich in Erinnerung, dass Anfang des Jahres Ihrerseits das Hohelied des Wettbewerbs in Europa angestimmt wurde, zu dem dann auch, gerade intoniert durch die FDP-Kollegen, ein misstönender Dumping-Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten gehört.

Es fehlt Ihnen auch europapolitisch leider am Willen zu einer Politik für die vielen – nicht die wenigen – und am Einsatz für die Interessen aller Berufstätigen in unserem Land.

(Beifall von der SPD)

Wir werden natürlich dennoch der Überweisung zustimmen, sind – glaube ich – in der konkreten Sachfrage dieses Antrags auch nicht so weit auseinander und werden uns im Ausschuss detaillierter mit dem vorliegenden Antrag auseinandersetzen. Ich freue mich auf die Beratungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.