Während Beitragsschuldnerinnen und Beitragsschuldner heute eine erhebliche Härte nachweisen müssen und während sie sich heute finanziell ausziehen müssen, wenn sie eine Ratenzahlung beanspruchen wollen, werden sie das ab dem 1. Januar 2020, wenn der Landtag dieses Gesetz beschließt, nicht mehr tun müssen. Es ist voraussetzungslos. Das ist unser Verständnis, wie man mit Bürgerinnen und Bürgern an der Stelle umgeht.
Wir haben auch die Problematik der Verzinsung angefasst. Auch das war damals schon ein Problem. – Keine Bereitschaft bei Ihnen! Wir haben es geregelt, und zwar weg von 6 % und demnächst hin zu mindestens 1 % Verzinsung.
Wir haben die Billigkeitsregelungen zentral an einer Stelle zusammengeführt, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht Querbeet die Abgabenordnung und was auch immer durchforsten müssen, sondern an einer zentralen Stelle Hinweise darauf bekommen, welche Möglichkeiten sie haben.
Wir werden die Transparenz und die Mitnahme stärken. Mich wundert in dieser Debatte ganz besonders: Während an allen anderen Stellen gerade von den Oppositionsfraktionen immer wieder gefordert wird, man möge die Bürger auf Augenhöhe mitnehmen, man möge sie frühzeitig einbinden, man möge sie in die Entscheidung mit bewegen – genau das legen wir Ihnen jetzt vor,
und Sie kritisieren das jetzt als Bürokratieaufwuchs in einem Verfahren. Sie sind doch völlig unglaubwürdig in dieser Angelegenheit, wie Sie sich hier aufstellen!
(Christian Dahm [SPD]: Mit dem Unterschied, dass es gesetzlich verpflichtend ist! Das ist der Unterschied!)
Dann kommen wir zu dem viel zitierten Verwaltungsaufwand. Selbst der Abgeordnete Mostofizadeh hat im Ausschuss gesagt, als es um den Verwaltungsaufwand ging, der aus der Stadt Essen publiziert wurde: Na ja, so ganz glauben kann ich den Wert nicht, irgendwie stimmt das nicht. – Das haben Sie selbst gesagt.
Wir haben durchaus auch einmal in der anderen oder anderen Kommune nachgefragt. In Hamm haben sie ein Verhältnis von Einnahmen zu Aufwendungen von 20 %; nur mal so als Beispiel. Auch in Aalen haben sie ein Verhältnis von 20 %, und je nachdem, wie viel Gerichtsentscheidungen sie haben, geht das hoch – völlig normal.
Sie können es nicht vergleichen, weil Sie bei der Einführung des NKF im Jahre 2005 einen zentralen Fehler gemacht haben. Sie haben nämlich bestimmte Kontenpläne und Verbuchungen gar nicht vorgegeben. Deswegen ist es auch überhaupt nicht vergleichbar, was die Kommunen da letztendlich abbilden, und deswegen macht es auch wenig Sinn, das schlussendlich zu erheben.
Gestatten Sie mir deswegen eines: Sie, als Oppositionsfraktionen, haben gerade eine zentrale Entscheidung getroffen. Wir dürfen, glaube ich, miteinander auch mal zur Kenntnis nehmen. Sie haben den Landeshaushalt 2020 abgelehnt.
Damit haben Sie eine Entlastung der beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürger in Höhe von 65 Millionen Euro abgelehnt, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wenn Sie heute dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, lehnen Sie ab, dass Bürgerinnen und Bürger frühzeitig bei der Art und Weise des Ausbaus einbezogen werden.
(Zurufe von der SPD: Populismus! Das ist Po- pulismus! Damit kommen Sie doch nicht durch! Für wie dumm halten Sie die Menschen eigentlich? Volksverdummung ist das! Primi- tiv!)
Sie lehnen es ab, dass Ratsmitglieder bei der Unterhaltung und bei dem Ausbau von Straßen frühzeitig mitgenommen werden.
Sie lehnen es ab, dass Beitragspflichtige einen voraussetzungslosen Zugang zu einem Ratenzahlungsanspruch bekommen.
Sie lehnen es ab, dass wir bei den Stundungsregelungen in der Zukunft wesentlich großzügiger werden.
Sie lehnen diese ganzen Erleichterungen im 50. Jahr des Kommunalabgabengesetzes ab. Insofern herzlichen Dank denjenigen,
die die Bereitschaft hatten, mit den Augen die Tür zu finden. Ich glaube, es ist richtig, was wir heute tun.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, ich gehe davon aus, Sie haben gesehen, dass Herr Mostofizadeh von Bündnis 90/Die Grünen eine Kurzintervention angemeldet hat.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben zumindest vom Stil her mehr als Abgeordnete als als Ministerin gesprochen.
Ich will Ihnen auch sehr deutlich sagen, dass ich es grenzwertig fand, wie Sie hier vorgetragen und agiert haben.
Ich möchte auch klarstellen, dass das Zitat, das Sie von mir wiedergegeben haben, falsch ist. Frau Ministerin, ich habe darüber gesprochen, ob die Effizienz in Essen möglich war, ausreichend ist. Darüber können Sie mit Ihren Parteikollegen, Herrn Kufen und Herrn Grabenkamp, einmal sprechen.
Es geht mir aber an der Stelle um etwas anderes. Es geht mir darum, dass Sie jetzt auch noch versuchen, Fake News zu verbreiten.
Wenn die Volksinitiative zum Zuge kommt, dann brauchen wir den Gesetzentwurf schlichtweg nicht mehr. Dann sind nämlich alle Ihre Vorhalte, die Sie eben gemacht haben, schlichtweg hinfällig.
Ich finde es ehrlich gesagt auch völlig unangemessen, wie Sie uns hier angehen. Sie haben nicht gelernt; Sie haben keine Zahlen geliefert. Deswegen sind Sie mit Ihrem Vorhaben gescheitert. Sie kippen den anderen vor die Füße, was Herr Wüst, Frau Fuchs-Dreisbach und andere in Ihrer Fraktion hier vorgetragen haben. Das ist Ihr Problem und nicht unser Problem. Machen Sie nicht Ihr Problem zu unserem Problem, Frau Ministerin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Mostofizadeh, Sie haben recht. Sie haben die Effizienz in der Stadtverwaltung Essen beklagt, was das Verhältnis von Einnahmen und Aufwendungen betrifft.
Nichtsdestotrotz gestatten Sie mir darauf hinzuweisen – Sie wissen das auch –, dass es jede Menge andere Beispiele gibt, bei denen Einnahmen und Verwaltungsaufwand in einem mehr als vernünftigen
Verhältnis zueinander stehen. Die gibt es! Dass Sie die möglicherweise nicht heranziehen, weil Sie natürlich in Ihre Argumentation nicht passen, kann ich natürlich nachvollziehen.
Sie liegen Ihnen genauso vor wie die anderen Zahlen, auf die Sie sich berufen; denn die Werte, die Sie heranziehen, haben beide Seiten im Blick gehabt.