Protokoll der Sitzung vom 18.12.2019

Aber, Herr Ganzke – und damit finde ich, dass das Argument, das auch einige Sachverständige vorgetragen haben, nicht ganz stichhaltig ist –, auch in Zukunft wird die Gesamtverantwortung für die polizeiliche Gewahrsamseinrichtung bei den Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten liegen. Wie im Gesetzentwurf ausdrücklich vorgesehen, werden die neuen Bediensteten ausschließlich – Zitat – „zur Unterstützung der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten“ tätig werden.

Da haben sich meines Erachtens einige – auch von den Sachverständigen in der Anhörung – den Sachverhalt nicht ganz präzise angeschaut. Es geht nicht darum, sie zu ersetzen, sondern darum, sie zu unterstützen. Damit ist dieses Rechtsargument nach unserer Auffassung nicht haltbar.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Last but not least der Punkt „Bodycams“: Wir wollen deren dauerhafte Nutzung. Ich sehe da auch keinen großen Widerstand – außer bei der Grünenfraktion.

Die Vorgängerregierung hat die Bodycams eingeführt. Wir haben die Auswertung abgeschlossen. Die Notwendigkeit, sie wegen der Angriffe auf Polizisten einzuführen, hat sich eher erhöht als verringert. Die wissenschaftliche Untersuchung liegt vor. Sie hat unsere Argumente bestätigt. Wir werden für Fort- und Ausbildung sorgen. Das ist auch klar.

Schließlich gibt es im Gesetzentwurf noch einen Punkt, dem meiner Meinung nach eigentlich auch nur jeder zustimmen kann. Betroffene sollen nämlich der

Löschung von Aufnahmen von Bodycams widersprechen können. So können sie bei Bedarf die Situation nachträglich bewerten.

Im Nachgang einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Ende 2018 tragen wir schließlich dem Zitiergebot Rechnung und benennen nun das Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 des Grundgesetzes ausdrücklich im Polizeigesetz.

Es ist ein sehr ausgewogenes Paket. Wenn ich das richtig sehe, gibt es einen Punkt, über den man streitet. Wenn man sich den Text genau anschaut, gibt es auch diesbezüglich keinen Grund, sich zu streiten. Ich habe nicht verstanden, warum die Polizeigewerkschaft da kritisch ist; denn der Text ist eindeutig.

Ich hätte mir also gewünscht, im Parlament hätten mehr mitgemacht, aber nun muss es eben mit knapper Mehrheit beschlossen werden. – Herzlichen Dank für die Unterstützung und die Beratung.

(Beifall von der CDU, der FDP und Herbert Strotebeck [AfD])

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 17/8120, den Gesetzentwurf Drucksache 17/7549 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Ich lasse somit über die Beschlussempfehlung 17/8120 und nicht über den Gesetzentwurf abstimmen. Ich frage, wer der Beschlussempfehlung folgen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP sowie der Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Nein-Stimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf 17/7549 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet wurde.

Wir kommen zu:

10 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aus

führung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/7718

Beschlussempfehlung und Bericht des Integrationsausschusses Drucksache 17/7964

zweite Lesung

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll gegeben werden. (Siehe Anlage 4)

Somit kommen wir direkt zur Abstimmung. Der Integrationsausschuss empfiehlt in Drucksache 17/7964, den Gesetzentwurf Drucksache 17/7718 unverändert anzunehmen. Daher lasse ich über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung abstimmen. Ich frage, wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Ebenfalls keine. Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/7718 angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit bei:

11 Gesetz zur Änderung des Landeskrebsregis

tergesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/5587

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 17/8121

zweite Lesung

Auch hier haben sich alle im Landtag vertretenen Fraktionen darauf verständigt, die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 5)

So können wir direkt zur Abstimmung kommen. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 17/8121, den Gesetzentwurf Drucksache 17/5587 in der Fassung der Beschlüsse anzunehmen. Somit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und nicht über den Gesetzentwurf.

Ich frage, wer der Beschlussempfehlung folgen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Enthaltungen? – Gegenstimmen? – Es sind keine ersichtlich. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/5587 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses Drucksache 17/8121 angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen damit zu:

12 Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Haus der

Geschichte Nordrhein-Westfalen“

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7904

zweite Lesung

Änderungsantrag der Fraktion der CDU der Fraktion der SPD der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/8287

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Aussprache vorgesehen.

Daher können wir nun zu den Abstimmungen kommen, und zwar erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/8287.

Ich darf fragen, wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte. Das sind die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sowie der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Gegenstimmen? – Gegenstimmen sind keine ersichtlich. Enthaltungen? – Die Abgeordneten der Fraktion der AfD enthalten sich. Damit stelle ich fest, dass der Änderungsantrag Drucksache 17/8287 angenommen wurde.

Ich lasse zweitens über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der soeben geänderten Fassung abstimmen und darf um das Votum des Hohen Hauses bitten.

Wer möchte dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zustimmen? Das sind die Abgeordneten von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sowie der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Gegenstimmen? – Gegenstimmen sind keine erkennbar. Enthaltungen? – Die Abgeordneten der Fraktion der AfD enthalten sich. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/7904 in der soeben geänderten Fassung angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen zu:

13 Gesetz zur Änderung des Präimplantationsdi

agnostikgesetzes Nordrhein-Westfalen und des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/6682

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 17/8122

zweite Lesung

Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt werden zu Protokoll gegeben. (Siehe Anlage 6)

Daher können wir unmittelbar zur Abstimmung kommen. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 17/8122, den Gesetzentwurf Drucksache 17/6682 unverändert anzunehmen, sodass wir über den Gesetzentwurf Drucksache 17/6682 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung abstimmen.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Der guten Ordnung halber frage ich, ob es Neinstimmen gibt. – Gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht ersichtlich. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/6682 angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen damit zu: